Rechtsprechung
| OLG Hamm, 05.09.1968 - 2 Ss 915/68 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1969, 151
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 06.07.2016 - 4 StR 149/16
Rücknahme des Rechtsmittels durch den Verteidiger (ausdrückliche Ermächtigung: …
Auch die Zustimmung nach § 303 Satz 1 StPO obliegt dem Beschuldigten persönlich (vgl. OLG Koblenz, NJW 1951, 933, 934; OLG Hamm, JZ 1969, 269), nicht dem gesetzlichen Vertreter (…vgl. Jesse aaO § 303 Rn. 7). - OLG Hamm, 13.10.2009 - 3 Ss 422/09
Rechtsmittelbeschränkung; teilweise Rechtsmittelrücknahme; Berufung; Revision
Da die Zustimmungserklärung aber formfrei ist, kann sie auch konkludent abgegeben werden, was insbesondere dann nahe liegt, wenn dem Rechtsmittelgegner (in den entschiedenen Fällen: dem Angeklagten) durch die Rücknahme nur Vorteile erwachsen (OLG Hamm NJW 1969, 151) bzw. sicher ist, dass der Rechtsmittelgegner die Beschränkung/Rücknahme zur Kenntnis genommen hat, ihm Bedeutung und Tragweite bewusst sind und sein weiteres Prozessverhalten keine Anhaltspunkte dafür bietet, dass er mit der Beschränkung nicht einverstanden sein könnte (OLG Düsseldorf MDR 1976, 1040, 1041; OLG Stuttgart Beschl. v. 06.02.1990 3 Ss 562/89 - juris).2 St 244/84|AG Königstein/Taunus; 17.10.1984; 7 OWi 26 Js 33220/84">NJW 1985, 754, 755; OLG Hamm NJW 1969, 151; Paul KK-StPO a.a.O. § 303 Rdn. 4).
- OLG Celle, 08.02.2017 - 1 Ss 3/17
Revisionsgerichtliche Prüfung der Unwirksamkeit einer vom Berufungsgericht für …
Eine konkludente Zustimmungserklärung (zum Beispiel durch Schweigen) kann insbesondere dann naheliegen, wenn dem Rechtsmittelgegner durch die Rücknahme nur Vorteile erwachsen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 5. September 1968 - 2 Ss 915/68, NJW 1969, 151) oder sicher ist, dass der Rechtsmittelgegner die Beschränkungserklärung zur Kenntnis genommen hat, ihm Bedeutung und Tragweite bewusst gewesen sind und sein weiteres Prozessverhalten keine Anhaltspunkte dafür bietet, dass er mit der Beschränkung nicht einverstanden gewesen sein könnte (OLG Hamm, Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 3 Ss 422/09; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. Februar 1990 - 3 Ss 562/89).Ob eine konkludente Zustimmung zur (teilweisen) Rechtsmittelrücknahme (Rechtsmittelbeschränkung) erteilt wurde, ist erforderlichenfalls im Freibeweisverfahren - etwa durch Einholung dienstlicher Stellungnahmen - aufzuklären (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 3 Ss 422/09; OLG Hamm, Urteil vom 5. September 1968 - 2 Ss 915/68, NJW 1969, 151;… MüKo-StPO-Allgayer, Bd. 2, 2016, § 303 Rn. 6;… LR-StPO-Jesse, 26. Aufl. 2014, § 303 Rn. 13).
- OLG Saarbrücken, 11.02.2025 - 1 Ss 3/25
Strafurteil: Öffentlichkeit einer Beleidigung; Begriff der Versammlung
Das Schweigen des Protokolls beweist nur, dass keine ausdrückliche Zustimmung nach § 303 Satz 1 StPO erteilt wurde (vgl. OLG Hamm, Entscheidung vom 5. September 1968 - 2 Ss 915/68 -, juris und Beschluss vom 9. Juni 2015 - III-1 RVS 14/15 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 8. Februar 2017 - 1 Ss 3/17 -, juris; BayObLG, Beschluss vom 1. Dezember 2023 - 204 StRR 527/23 -, juris;… Allgayer in: MüKo-StPO, 2. Aufl., § 303 Rn. 6 m.w.N.).
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