Strafprozeßordnung
| 3. Buch - Rechtsmittel (§§ 296 - 358) |
| 1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 296 - 303) |
1Wenn die Entscheidung über das Rechtsmittel auf Grund mündlicher Verhandlung stattzufinden hat, so kann die Zurücknahme nach Beginn der Hauptverhandlung nur mit Zustimmung des Gegners erfolgen. 2Die Zurücknahme eines Rechtsmittels des Angeklagten bedarf jedoch nicht der Zustimmung des Nebenklägers.
berechtigte § 297Einlegung durch den Verteidiger § 298Einlegung durch den gesetzlichen Vertreter § 299Abgabe von Erklärungen bei Freiheitsentzug § 300Falschbezeichnung eines zulässigen Rechtsmittels § 301Wirkung eines Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft § 302Zurücknahme und Verzicht § 303Zustimmungs-
erfordernis bei Zurücknahme
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Rechtsprechung zu § 303 StPO
159 Entscheidungen zu § 303 StPO in unserer Datenbank:
- BGH, 24.12.2021 - KRB 11/21
Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Kartellordnungswidrigkeit: Rechtsfolgen des ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 17.08.2020 - 6 Kart 10/19
Wirksamkeit der Rücknahme eines Einspruchs im Kartellbußgeldverfahren
- OLG Düsseldorf, 17.08.2020 - 6 Kart 10/19
- OLG Jena, 27.08.2026 - 3 ORbs 132 SsBs 24/26
Verstoß gegen § 21 Abs. 1 Nr. 13 MiLoG, Beginn der Verjährungsfrist, ...
- BGH, 13.02.2025 - 2 ARs 13/25
Übertragung der Untersuchung und Entscheidung (Zusammentreffen mehrerer ...
- BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 2054/19
Willkürliches Absehen von einer Adhäsionsentscheidung (umfassende Missachtung der ...
- OLG Hamm, 24.02.2026 - 2 ORs 4/26
Konkludente Zustimmung des Rechtsmittelgegners zur Berufungsbeschränkung in der ...
- BayObLG, 01.12.2023 - 204 StRR 527/23
Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung
- OLG Nürnberg, 16.04.2025 - Ws 258/25
Zustimmungserfordernis bei Berufungsrücknahme der Staatsanwaltschaft
- AGH Nordrhein-Westfalen, 04.10.2024 - 2 AGH 2/23
Ausschließung aus der Rechtsanwaltshaft wegen Pflichtverletzungen; Untreue zum ...
- KG, 04.09.2020 - 5 Ws 217/19
Zustimmungsfreie Rücknahme der staatsanwaltschaftlichen Berufung auch noch nach ...
Querverweise
Auf § 303 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Besondere Arten des Verfahrens
- Verfahren bei Strafbefehlen
- § 411 (Verwerfung wegen Unzulässigkeit; Termin zur Hauptverhandlung)
Redaktionelle Querverweise zu § 303 StPO:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Nebenklage
- § 401 (Einlegung eines Rechtsmittels durch den Nebenkläger) (zu § 303 S. 2)