Strafprozeßordnung
3. Buch - Rechtsmittel (§§ 296 - 358) |
1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 296 - 303) |
(1) Der gesetzliche Vertreter eines Beschuldigten kann binnen der für den Beschuldigten laufenden Frist selbständig von den zulässigen Rechtsmitteln Gebrauch machen.
(2) Auf ein solches Rechtsmittel und auf das Verfahren sind die für die Rechtsmittel des Beschuldigten geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden.
Rechtsprechung zu § 298 StPO
37 Entscheidungen zu § 298 StPO in unserer Datenbank:
- BGH, 06.07.2016 - 4 StR 149/16
Rücknahme des Rechtsmittels durch den Verteidiger (ausdrückliche Ermächtigung: ...
- OLG Hamm, 03.05.2007 - 4 Ws 209/07
Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, ...
- OLG Hamm, 28.04.2016 - 4 Ws 108/16
Rechtsmitteleinlegung durch Bevollmächtigten; Betreuer; Überprüfungsumfang; ...
- OLG Dresden, 05.02.2015 - 2 OLG 21 Ss 734/14
Wirksamkeit der Beschränkung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl auf die ...
- OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 1 Ws 218/12
Zulässige Berufungseinlegung durch "SMS-to-Fax-Service"
- OLG Koblenz, 08.05.2014 - 2 Ws 216/14
Anordnung von Drogenscreenings in der Bewährungszeit auf Kosten der Staatskasse ...
- OLG Naumburg, 14.04.2010 - 2 Ws 52/10
Pflichtverteidigung: Voraussetzungen für einen Verteidigerwechsel
- OLG Hamm, 15.01.2008 - 3 Ws 10/08
Berufung; gesetzlicher Vertreter; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung
- RG, 14.10.1930 - I 645/30
- BGH, 25.09.1962 - 1 StR 368/62
§ 298 StPO in Nachschlagewerken
- § 298 StPO wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Prozessführung
Strafprozess
Strafverfahren
Querverweise
Auf § 298 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- § 118b (Anwendung von Rechtsmittelvorschriften)
- Verteidigung
- § 147 (Akteneinsichtsrecht, Besichtigungsrecht; Auskunftsrecht des Beschuldigten)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Sonstige Befugnisse des Verletzten
- § 406e (Akteneinsicht)
- Besondere Arten des Verfahrens
- Verfahren bei Strafbefehlen
- § 410 (Einspruch; Form und Frist des Einspruchs; Rechtskraft)
- Schutz und Verwendung von Daten
- Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke
- § 478 (Entscheidung über Auskunft oder Akteneinsicht; Rechtsbehelfe)
- Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
- Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Freiheitsentziehende Sanktionen
- Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland
- § 84e (Vorläufige Bewilligungsentscheidung)
- Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
- § 85 (Vorläufige Bewilligungsentscheidung)
- Geldsanktionen
- Eingehende Ersuchen
- § 87f (Bewilligung der Vollstreckung)
- Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen
- Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland
- § 90f (Vorläufige Bewilligungsentscheidung)
- Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
- § 90l (Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung)
- Überwachung von Maßnahmen zur Vermeidung von Untersuchungshaft
- § 90s (Vorläufige Bewilligungsentscheidung)
Redaktionelle Querverweise zu § 298 StPO:
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- 2. Hauptstück - Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Jugendstrafverfahren
- Rechtsmittelverfahren
- § 55 (Anfechtung von Entscheidungen)