Rechtsprechung
| BGH, 28.07.1972 - 2 StR 330/72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betäubungsmittelgesetz - Inländer - Ausländer - Strafzumessung - Mißbrauch des Gastrechts - Gleichheitsgrundsatz
Papierfundstellen
- NJW 1972, 2191
Wird zitiert von ... (19)
- BGH, 10.09.1991 - 2 StR 375/91
Strafzumessung: Unzulässige Verknüpfung der Strafzumessung mit der Eigenschaft …
Damit würde die Strafkammer aber gegen den Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 und 3 GG verstoßen (vgl. BGH NJW 1972, 2191; BGH bei Holtz, MDR 1976, 812 und 986; vgl. auch Mösl NStZ 1981, 131, 133; 1982, 148, 150 jeweils m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 28.02.1974 - 2 Ss 22/74
Betäubungsmittel; Nicht geringe Menge; Monatsbedarf; Wert
Hiergegen verstößt die Wendung des angefochtenen Urteils, strafschärfend falle ins Gewicht, "daß der Angeklagte das ihm in der Bundesrepublik gewährte Gastrecht ... in grober Weise mißbraucht hat" (vgl. BGH in NJW 1972, 2191 ). - BGH, 25.04.1986 - 2 StR 74/86
Strafbarkeit des Erwerbs von Betäubungsmitteln im Ausland auch nach deutschem …
Denn die Strafkammer wertet damit unter Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG im Ergebnis die Ausländereigenschaft des Angeklagten straferschwerend (BGH NJW 1972, 2191; BGH, Beschluß vom 15. Januar 1982 - 2 StR 693/81; siehe ferner die Nachweise bei Mösl NStZ 81, 133; 83, 150).
- BGH, 09.01.1981 - 2 StR 748/80
Strafschärfende Berücksichtigung der Ausländereigenschaft des Angeklagten
Damit verstößt das Landgericht aber gegen den Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 und 3 GG (BGH NJW 1972, 2191; BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 563/79). - BGH, 15.01.1982 - 2 StR 693/81
Strafschärfende Berücksichtigung der Ausländereigenschaft des Angeklagten
Das verstößt gegen Art. 3 Abs. 3 GG (vgl. BGH NJW 1972, 2191; ständige Rechtsprechung, z.B. Beschl. vom 12. September 1980 - 2 StR 155/80). - BGH, 16.02.1983 - 2 StR 436/82
Strafschärfung aus generalpräventiven Gesichtspunkten - Zunahme der Passvergehen …
Es kann dahingestellt bleiben, ob gegen diese Strafzumessungserwägung Bedenken unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 3 GG bestehen (vgl. u.a. BGH NJW 1972, 2191). - OLG Stuttgart, 28.05.1973 - 3 Ss 116/73
Verurteilung wegen schweren Raubes; Wiederaufleben des Rauschzustandes ohne neue …
Gegen den vom Bundesgerichtshof (NJW 1972, 2191) aufgestellten Satz, die Ausländereigenschaft des Angeklagten dürfe wegen des Gleichheitsgrundsatzes nicht strafschärfend verwertet werden, verstieß das nicht. - BGH, 21.10.1982 - 4 StR 550/82
Revisionsrechtliche Überprüfung der strafschärfenden Beachtung der …
Es ist deshalb zu besorgen, daß sich die Erwägung in einer strafschärfenden Berücksichtigung der Ausländereigenschaft des Angeklagten erschöpft und damit gegen Art. 3 Abs. 3 GG verstößt (vgl. BGH NJW 1972, 2191; BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 1982 - 2 StR 693/81 - und vom 10. März 1982 - 2 StR 65/82). - BGH, 29.04.1981 - 5 StR 745/80
Missbrauch des Gastrechts und die "Gunst des Erwerbs der deutschen …
Das läßt, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, eine Verletzung des Artikels 3 GG besorgen, wonach niemand wegen seiner Heimat oder Herkunft benachteiligt werden darf (BGH NJW 1972, 2191; BGH bei Holtz MDR 1976, 812, 986). - BGH, 29.04.1981 - 5 StR 53/81
Abholen und Befördern eines Tatbeteiligten als eigener Beitrag zur Vorbereitung …
Das läßt, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, eine Verletzung des Artikels 3 GG besorgen, wonach niemand wegen seiner Heimat oder Herkunft benachteiligt werden darf (BGH NJW 1972, 2191; BGH bei Holtz MDR 1976, 812, 986). - BGH, 21.09.1979 - 3 StR 288/79
Verletzung des deutschen Gastrechts als Strafschärfung
- BGH, 04.09.1979 - 5 StR 499/79
Widersprüchliche Wendungen im Urteil der Vorinstanz
- BGH, 30.05.1978 - 5 StR 313/78
Strafbemessung: Unzulässige Bezugnahme auf den Status als Asylbewerber - …
- BGH, 08.06.1977 - 2 StR 190/77
Besondere Verwerflichkeit beim Handen von Rauschgift - Verbot der Strafschärfung …
- BGH, 15.05.1973 - 1 StR 110/73
Maßstab zur Ermittlung des Blutalkoholgehalts bei fehlender Blutprobe - …
- BGH, 12.09.1980 - 2 StR 155/80
Versäumen der Revisionsbegründungspflicht des mit der Durchführung der Revision …
- BGH, 29.04.1980 - 2 StR 35/80
Zulässigkeit der straferhöhenden Berücksichtigung der Ausländereigenschaft eines …
- BGH, 16.04.1980 - 3 StR 95/80
Strafschärfung durch Missbrauch des in Deutschland gewährten Gastrechts
- BGH, 25.10.1979 - 4 StR 563/79
Strafschärfenden Berücksichtigung der Ausländereigenschaft des Angeklagten
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Rechtsprechung
| BGH, 29.06.1972 - 4 ARs 12/72, BAusl 3/72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Auslieferung bei Ersuchen der schwedischen Regierung um nachträgliche Zustimmung zur Strafverfolgung eines bereits Ausgelieferten wegen einer Straftat - Ausdehnung einer Auslieferungsbewilligung auf weitere Straftaten - ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 24, 365
- NJW 1972, 2191
- MDR 1972, 880
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 21.12.1976 - 4 ARs 41/76
Ersuchen Schwedens zur Strafverfolgung eines bereits Ausgelieferten wegen einer …
Der Senat hat bereits in einem ähnlich liegenden Fall entschieden, daß - entgegen dem Wortlaut des § 5 DAG - anstelle eines Haftbefehls die Vorlage eines Gerichtsbeschlusses genügt, aus dem sich ergibt, daß gegen den verhafteten Verfolgten wegen der "neuen" Tat ein gerichtliches Strafverfahren betrieben wird und er dieser Tat dringend verdächtig ist (BGHSt 24, 365).Der Senat hat mit seiner oben genannten Entscheidung (BGHSt 24, 365) bereits einen Schritt in diese Richtung getan.
Die Gegenseitigkeit ist kraft ausdrücklicher Erklärung der schwedischen Behörden verbürgt (vgl. BGHSt 24, 365, 368).
- BGH, 30.01.1973 - 4 ARs 28/72
Aufgehobener oder sonst ungültiger Haftbefehl als Grundlage eines …
Es ist der Meinung, daß weder ein Haftbefehl noch eine nach BGHSt 24, 365 einem Haftbefehl gleichstehende Entscheidung des schwedischen Gerichts vorgelegt sei, da der ursprüngliche Haftbefehl von diesem Gericht unter Erteilung von Weisungen aufgehoben worden sei.
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