Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 10.11.1971 - 3 U 74/71 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1972, 396
- MDR 1972, 329
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 28.09.2005 - XII ZR 17/03
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Unterhaltsansprüche …
Versagt das Recht dieses Staates ihm jeden Anspruch auf Unterhalt, so findet das Recht Anwendung, das nach den innerstaatlichen Kollisionsnormen des angerufenen Gerichts maßgebend ist (Art. 3 HUÜ 56; vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 1984 - IVb ZR 2/83 - FamRZ 1984, 1001, 1002; OLG Düsseldorf NJW 1972, 396). - OLG Brandenburg, 11.07.1995 - 10 U 7/93
Anwendbares Recht auf Vaterschaftsklage für im späteren Beitrittsgebiet geborenes …
Damit ist auch nach dem Vortrag des Beklagten ein die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis durch eine Vernehmung der Zeugen nicht zu erwarten (OLG Düsseldorf, NJW 1972, 396, 397 [OLG Düsseldorf 10.11.1971 - 3 U 74/71] zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen nach pflichtgemäßem Ermessen eine Beweiserhebung erforderlich ist; vgl. auch BGH NJW-RR 1989, 707, 708 [BGH 13.07.1988 - IVb ZR 77/87] zur Benennung eines Zeugen "ins Blaue hinein").Richtigerweise wäre das Amtsgericht, da bei unzulässig verbundenen Klagen nur die gemeinsame Verhandlung und Entscheidung ausgeschlossen ist, gehalten gewesen, die Unterhaltsklage gemäß § 145 ZPO abzutrennen und gemäß § 148 ZPO auszusetzen, da mit Rücksicht auf § 1600a S. 2 BGB erst nach rechtskräftiger Entscheidung über die Vaterschaftsfeststellungsklage feststeht, ob überhaupt dem Grunde nach ein Unterhaltsanspruch gemäß §§ 1601 ff. BGB gegeben ist (BGH, FamRZ 74, 249; OLG Hamm, FamRZ 1988, 1317, 1319; Zöller-Philippi § 640c Rn 2; a. A. - für Klageabweisung - OLG Düsseldorf, NJW 1972, 396 [OLG Düsseldorf 10.11.1971 - 3 U 74/71]).
- BGH, 28.02.1973 - IV ZR 146/72
Feststellung der Vaterschaft eines Ausländers
Der gegenteiligen Ansicht, die Vaterschaftsfeststellungen für jeweils verschiedene Rechtsverhältnisse zulassen will (Beitzke StAZ 1970, 235, 238; Henrich StAZ 1971, 153, 157; OLG Düsseldorf FamRZ 1971, 664 = NJW 1972, 396), kann nicht zugestimmt werden.
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