Rechtsprechung
| BGH, 23.01.1973 - 1 StR 589/72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rückfallverjährung bei Vorliegen einer Vorverurteilung bei welcher mehrere Taten zu einer Gesamtstrafe zusammengeführt wurden - Erfordernis einer Verurteilung innerhalb der Fünfjahresfrist - Prüfungsvoraussetzungen für die Rückfallverjährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 25, 106
- NJW 1973, 663
- MDR 1973, 419
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.02.1971 - 2 StR 527/70
Milderes Gesetz - Gesetzesanwendung - Anwendung des Gesetzes - Nebenstrafen - …
Auszug aus BGH, 23.01.1973 - 1 StR 589/72
Sie wahren somit die Fünfjahresfrist des § 17 Abs. 4 StGB sowohl zu der der ersten Vorverurteilung zugrunde liegenden Tat als auch jeweils (vgl. BGHSt 24, 94) zu den neu abzuurteilenden Straftaten.Die Auslegung widerspricht auch nicht den von BGHSt 24, 94 aufgestellten Rechtsgrundsätzen, wonach die Rückfallverjährung für jede neu abzuurteilende Tat selbständig festzustellen ist.
- BGH, 19.08.1971 - 4 StR 574/70
Der Sturztrunk
Auszug aus BGH, 23.01.1973 - 1 StR 589/72
Gegen die Einbeziehung der Geldstrafen in die Gesamtfreiheitsstrafe bestehen in diesem Fall keine rechtlichen Bedenken (vgl. auch OLG Hamburg MDR 1971, 1022 Nr. 67). - BGH, 16.09.1971 - 4 StR 347/71
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe aus Einzelfreiheitsstrafen - …
Auszug aus BGH, 23.01.1973 - 1 StR 589/72
Die Zeitpunkte der Vorverurteilungen bleiben insofern von Bedeutung, als sie wegen der an sie geknüpften Warnfunktion vor der Begehung der der späteren Vorverurteilung zugrunde liegenden Tat bzw. der der neu abzuurteilenden Tat liegen müssen (vgl. BGH NJW 1971, 2318 Nr. 16). - BGH, 24.06.1969 - 1 StR 111/69
Auszug aus BGH, 23.01.1973 - 1 StR 589/72
Dabei ist, wie der Tatrichter zutreffend angenommen hat, die Zeit, in der sich der Angeklagte nicht in der Freiheit bewähren konnte (BGH NJW 1969, 1678, 1679), gemäß § 17 Abs. 4 S. 2 StGB nicht einzurechnen.
- BGH, 17.10.2023 - 6 StR 227/23
Grundsätze der Strafzumessung (keine strafmildernde Berücksichtigung einer …
Bei der Berechnung des von Verwahrung freien Zeitraums nach § 66 Abs. 4 Satz 3 StGB kommt es indes auf den Zeitraum zwischen den einzelnen relevanten Vortaten (vgl. § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB) sowie auf die Frist zwischen der letzten in Betracht kommenden Vortat und der Anlasstat an (vgl. BGH, Urteile vom 23. Januar 1973 - 1 StR 586/72, BGHSt 25, 106, 107;… vom 6. August 1986 - 3 StR 243/86, BGHR StGB § 66 Abs. 3 Satz 3 Fristberechnung 1; BGH, Beschlüsse vom 3. September 2008 - 5 StR 281/08; vom 2. Februar 2010 - 3 StR 527/09, NStZ-RR 2010, 308, 309). - LG Arnsberg, 16.05.2025 - 4 KLs 6/25 Die Frist muss auch im Verhältnis zwischen der neuen (verfahrensgegenständlichen) Tat und der letzten Symptomtat gewahrt sein (BGHSt 25, 106 (107) = NJW 1973, 526), vgl. BeckOK StGB/Ziegler, 64. Ed. 1.2.2025, StGB § 66 Rn. 12, beck-online.
- BGH, 02.02.2010 - 3 StR 527/09
Sicherungsverwahrung; Rückfallverjährung
Rn. 5 Dies hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand; denn bei der Berechnung des von Verwahrung freien Zeitraums nach § 66 Abs. 4 Satz 3 StGB kommt es auf den Zeitraum zwischen den einzelnen nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB relevanten, das heißt den zur Begründung der formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung in Betracht kommenden Vortaten, für die Einzelfreiheitsstrafen von mindestens einem Jahr verhängt worden sind, sowie auf die Frist zwischen der letzten relevanten Vortat und der abzuurteilenden neuen Straftat an (BGHSt 25, 106, 107;… BGHR StGB § 66 Abs. 3 Satz 3 Fristberechnung 1; BGH, Beschl. vom 3. September 2008 - 5 StR 281/08;… Fischer, StGB 57. Aufl. § 66 Rdn. 20;… Sinn in SKStGB § 66 Rdn. 9).
- BGH, 08.06.1983 - 2 StR 316/83
Folgen von Widersprüchen in den Urteilsgründen bezüglich der Strafzumessung
Ferner wäre erforderlich, daß mindestens eine der Taten, die Gegenstand der Verurteilungen Nr. 2 bis 7 sind, nach der ersten Verurteilung (5.6.1976) begangen wurde (BGHSt 25, 106). - BGH, 13.08.1985 - 4 StR 423/85
Strafschärfende Voraussetzungen des Rückfalls - Vorliegen oder Nichtvorliegen …
Für den Senat ist daher nicht eindeutig erkennbar, ob zwischen den der Verurteilung vom 7. Juni 1975 zugrunde liegenden Straftaten und dem 19. Mai bzw. 6. November 1980 (auf die Tatzeiten, nicht etwa auf den Zeitpunkt der Verurteilung kommt es an, vgl. BGHSt 25, 106, 107) abzüglich der Zeit der Strafverbüßung nicht mehr als fünf Jahre verstrichen waren; hierüber eigene Feststellungen zu treffen, ist ihm verwehrt. - BGH, 13.02.1973 - 1 StR 561/72
Berücksichtigung einer rechtskräftig abgeurteilten Vorstraftat in einer erst nach …
Die Entscheidung des erkennenden Senats vom 23. Januar 1973 (1 StR 589/72, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) schließlich hatte eine aus Vor strafen gebildete Gesamtstrafe zum Gegenstand; es ging dort nur um die Frage der sog. Rückfallverjährung. - BGH, 22.10.1985 - 1 StR 503/85
Aufhebung des Strafausspruchs wegen Ablauf der Rückfallverjährung
Bei der Bejahung der Rückfallvoraussetzungen im Fall II. A der Urteilsgründe hat die Strafkammer übersehen, daß sich die Rückfallverjährung gemäß § 48 Abs. 4 StGB nicht nur auf die Frist zwischen der letzten Vortat und der neuen Tat, sondern auch auf die Frist zwischen den jeweiligen Vortaten bezieht (BGHSt 25, 106, 107;… Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 48 Rdn. 7).
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Rechtsprechung
| BGH, 13.02.1973 - 1 StR 561/72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung einer rechtskräftig abgeurteilten Vorstraftat in einer erst nach Begehung neuer Straftaten zu bildenden Gesamtstrafe - Auswirkungen der Einbeziehung selbstständiger Straftaten in einer Gesamtfreiheitsstrafe
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1973, 663
- MDR 1973, 419
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- BGH, 16.09.1971 - 4 StR 347/71
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe aus Einzelfreiheitsstrafen - …
Auszug aus BGH, 13.02.1973 - 1 StR 561/72
Lediglich in diesem Bereich ist auch einer schon gebildeten Gesamtstrafe die erst nachträglich festzusetzende Gesamtstrafe gleichzuachten (so BGH NJW 1971, 2318 Nr. 16).Denn im gegebenen Fall ist, wie der 4. Strafsenat im Beschluß NJW 1971, 2318 Nr. 16 fordert, die zweite Vorstraftat nach Verurteilung wegen der ersten Tat begangen worden.
- BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71
Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - …
Auszug aus BGH, 13.02.1973 - 1 StR 561/72
Wie der Bundesgerichtshof - wenn auch in anderem Zusammenhang - mehrfach entschieden hat, behalten Einzelstrafen ihre Selbständigkeit, sie werden keine bloßen Rechnungsgrößen, auch wenn sie in einer Gesamtstrafe aufgehen; berührt werden lediglich die Grundlage und der Umfang der Strafvollstreckung (BGHSt 1, 252, 254; 12, 99, 100; 24, 268, 269; BGH NJW 1966, 509 Nr. 13). - BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur …
- BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60
Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Zum Begriff der "früheren …
Auszug aus BGH, 13.02.1973 - 1 StR 561/72
§ 76 StGB bezweckt, den Täter durch den verfahrensrechtlichen Zufall getrennter Aburteilung weder besser noch schlechter zu stellen als bei gemeinsamer Ahndung (BGHSt 7, 180, 182; 15, 66, 69; 17, 173, 175). - BGH, 21.10.1958 - 1 StR 312/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.02.1973 - 1 StR 561/72
Wie der Bundesgerichtshof - wenn auch in anderem Zusammenhang - mehrfach entschieden hat, behalten Einzelstrafen ihre Selbständigkeit, sie werden keine bloßen Rechnungsgrößen, auch wenn sie in einer Gesamtstrafe aufgehen; berührt werden lediglich die Grundlage und der Umfang der Strafvollstreckung (BGHSt 1, 252, 254; 12, 99, 100; 24, 268, 269; BGH NJW 1966, 509 Nr. 13). - BGH, 10.02.1971 - 2 StR 527/70
Milderes Gesetz - Gesetzesanwendung - Anwendung des Gesetzes - Nebenstrafen - …
Auszug aus BGH, 13.02.1973 - 1 StR 561/72
Auch wurde, wie der 2. Strafsenat in BGHSt 24, 94, 96 voraussetzt, die zweite Vorstraftat vor Ausführung der neuen Taten abgeurteilt . - BGH, 21.05.1951 - 3 StR 224/51
Auszug aus BGH, 13.02.1973 - 1 StR 561/72
Wie der Bundesgerichtshof - wenn auch in anderem Zusammenhang - mehrfach entschieden hat, behalten Einzelstrafen ihre Selbständigkeit, sie werden keine bloßen Rechnungsgrößen, auch wenn sie in einer Gesamtstrafe aufgehen; berührt werden lediglich die Grundlage und der Umfang der Strafvollstreckung (BGHSt 1, 252, 254; 12, 99, 100; 24, 268, 269; BGH NJW 1966, 509 Nr. 13). - BGH, 06.03.1962 - 5 StR 16/62
Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die Bildung einer Gesamtstrafe - …
Auszug aus BGH, 13.02.1973 - 1 StR 561/72
§ 76 StGB bezweckt, den Täter durch den verfahrensrechtlichen Zufall getrennter Aburteilung weder besser noch schlechter zu stellen als bei gemeinsamer Ahndung (BGHSt 7, 180, 182; 15, 66, 69; 17, 173, 175). - BGH, 23.01.1973 - 1 StR 589/72
Rückfallverjährung bei Vorliegen einer Vorverurteilung bei welcher mehrere Taten …
Auszug aus BGH, 13.02.1973 - 1 StR 561/72
Die Entscheidung des erkennenden Senats vom 23. Januar 1973 (1 StR 589/72, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) schließlich hatte eine aus Vor strafen gebildete Gesamtstrafe zum Gegenstand; es ging dort nur um die Frage der sog. Rückfallverjährung. - BGH, 30.11.1965 - 1 StR 444/65
Auszug aus BGH, 13.02.1973 - 1 StR 561/72
Wie der Bundesgerichtshof - wenn auch in anderem Zusammenhang - mehrfach entschieden hat, behalten Einzelstrafen ihre Selbständigkeit, sie werden keine bloßen Rechnungsgrößen, auch wenn sie in einer Gesamtstrafe aufgehen; berührt werden lediglich die Grundlage und der Umfang der Strafvollstreckung (BGHSt 1, 252, 254; 12, 99, 100; 24, 268, 269; BGH NJW 1966, 509 Nr. 13).
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