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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.12.1972 - 4 HEs 304/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1744
OLG Hamm, 20.12.1972 - 4 HEs 304/72 (https://dejure.org/1972,1744)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.12.1972 - 4 HEs 304/72 (https://dejure.org/1972,1744)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Dezember 1972 - 4 HEs 304/72 (https://dejure.org/1972,1744)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 1468 (Ls.)
  • NJW 1973, 720
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Die gegenteilige, von einigen Oberlandesgerichten - mit gewissen Einschränkungen - geteilte Auffassung (OLG Hamm, NJW 1973, S. 720;… für Strafkammersachen: OLG Hamburg, NJW 1965, S. 1777 [1778];… OLG Köln, NJW 1973, S. 912;… a. A. aber: OLG Oldenburg, NJW 1968, S. 808 und Bartsch, NJW 1973, S. 1303 [1307]) verkennt Bedeutung und Tragweite des Grundrechts der persönlichen Freiheit und unterstellt der Bestimmung des § 121 Abs. 1 StPO einen verfassungswidrigen Sinn.
  • OLG Koblenz, 27.09.1996 - 4420 BL - III - 94/96

    Zulässigkeit der Untersuchungshaftüber einen Zeitraum von sechs Monaten; …

    Von seiner ständigen Rechtsprechung, daß unter Beachtung des Beschleunigungsgrundsatzes zwischen der Eröffnung des Hauptverfahrens (hier 3. April 1996) und dem Beginn der Hauptverhandlung grundsätzlich keine längere Zeitspanne als drei Monate liegen darf (vgl. Beschlüsse vom 23. Mai 1995 - (2) 4420 BL - III - 62/95 -, vom 24. Mai 1995 - (2) 4420 BL - III - 66/95 -, vom 9. Februar 1996 - (2) 4420 BL - III - 17/96 - und vom 2. April 1996 - (2) 4420 BL - III - 54/96 - OLG Bremen in StV 1992, 480; für nur zwei Monate vgl. OLG Hamm in NJW 1968, 1203 - allerdings abgeschwächt in NJW 1973, 720), hatte er deshalb eine Ausnahme zugelassen, weil die Anberaumung eines früheren Termins nach der Vorlageverfügung des Strafkammervorsitzenden vom 30. April 1996 wegen der Auslastung mit anderen bereits terminierten Haftsachen nicht möglich gewesen war.
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