Rechtsprechung
| OLG Hamm, 06.02.1973 - 2 Ws 19/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1973, 911
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamburg, 15.10.1991 - 2 Ws 296/91 Der Senat hält an der Aufassung fest, daß die Aussetzung der Strafvollstreckung wegen einer neuen Straftat grundsätzlich auch schon dann widerrufen werden darf, wenn wegen der Nachtat noch kein rechtskräftiges Urteil vorliegt; allerdings muß das Gericht aufgrund zweifelsfreier Tatsachen in eigenständiger Würdigung die feste Überzeugung erlangt haben, daß der Verurteilte die neue Straftat begangen hat (... OLG Hamm, NJW 1973, 911; OLG Karlsruhe, MDR 1974, 245; OLG Bremen, StV 1984, 125 und 1986, 165; OLG Zweibrücken, StV 1985, 465; OLG Hamburg ..., JR 1979, 379).
- VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 1/92
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rechtswegerschöpfung
Vielmehr reicht es nach dieser Rechtsprechung aus, wenn das Gericht aufgrund zweifelsfreier Tatsachen die feste Überzeugung erlangt hat und erlangen durfte, daß der Verurteilte die neue Tat begangen hat (s. OLG Stuttgart, NJW 1978, 200 ff; OLG Celle, NJW 1971, 1665; OLG Hamm, NJW 1973, 911; OLG Karlsruhe, MDR 1972, 245; BGH, Beschluß vom 05.10.1973, 4 StE 1/67). - OLG Stuttgart, 24.09.1975 - 3 Ws 238/75
Sofortige Beschwerde gegen den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung; …
Zwar braucht eine innerhalb einer Bewährungszeit begangene neue Straftat nicht rechtskräftig abgeurteilt zu sein, um Grundlage für den Widerruf einer Strafaussetzung gemäß § 56 f Abs. 1 Satz 1 StGB , auf den § 57 Abs. 3 StGB verweist, sein zu können (OLG Stuttgart in "Die Justiz" 1972, 318; OLG Celle in NJW 1971, 1665; OLG Hamm in NJW 1973, 911; OLG Karlsruhe in MDR 1974, 245; BGH, Beschluß vom 15. Oktober 1973 - 4 StE 1/67;… Dreher, StGB, 35. Auflage, Anm. 3 zu § 56 f).
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