Rechtsprechung
| BayObLG, 14.07.1976 - RReg. 2 St 85/76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1976, 2139
- BayObLGSt 1976, 84
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 07.12.1983 - 2 BvR 282/80
Strafbefehl
Nach der eingeschränkten Rechtskraftwirkung des Strafbefehls im Sinne der herkömmlichen Rechtsprechung (vgl. BayObLG, NJW 1976, S. 2139; BGHSt 28, 69) haben in der Tat die Strafgerichte gerade in den Fällen nochmals einzugreifen, in denen der Täter wegen eines -- wenn auch geringeren -- Vergehens durch Strafbefehl immerhin schon bestraft worden ist; ist er hingegen jeglicher Bestrafung entgangen (§ 72 OWiG, § 153 a StPO), so ist eine Korrektur von Gesetzes wegen ausgeschlossen, obgleich hier die materiale Gerechtigkeit schwerer beeinträchtigt wird. - BVerwG, 01.12.1987 - 2 WD 66.87
Wehrrecht - Disziplinarmaßnahme - Strafbefehl - Bußgeldverfahren - …
Die Truppendienstkammer hat im einzelnen zu Recht darauf verwiesen, daß durch die Neufassung des § 410 Abs. 3 StPO durch das Strafverfahrensänderungsgesetz 1987 vom 1. April 1987 an der Rechtsprechung und Lehre von der beschränkten Rechtskraft des Strafbefehls (vgl. hierzu BayObLG Beschluß vom 14. Juli 1976 = NJW 1976, 2139; BGH Urteil vom 11. Juli 1978 = NJW 1978, 2519 [BGH 11.07.1978 - 1 StR 232/78] sowie Achenbach in NJW 1979, 2021 [VG Karlsruhe 13.03.1978 - V - 135/77]) die Grundlage entzogen wurde. - OLG Nürnberg, 04.01.1977 - Ws 720/76
Verkehrsverstoß und das daran anschließende unerlaubte Entfernen vom Unfallort …
Denn die Verfahren nach § 153 a StPO einerseits und nach § 407 ff andererseits sind in der Zielsetzung und in der Ausgestaltung des Verfahrens deutlich verschieden (vgl. hierzu im einzelnen Bay. Oberstes Landesgericht NJW 1976, 2139 = MDR 1976, 1035).
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