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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.04.1977 - 20 W 217/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,2487
OLG Frankfurt, 19.04.1977 - 20 W 217/77 (https://dejure.org/1977,2487)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.04.1977 - 20 W 217/77 (https://dejure.org/1977,2487)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. April 1977 - 20 W 217/77 (https://dejure.org/1977,2487)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abänderung der elterlichen Bestimmung des Unterhalts in Naturalleistungen in einen Unterhalt in Form einer monatlich im voraus zahlbaren Geldrente ; "Besondere Gründe" für eine Änderung der elterlichen Unterhaltsbestimmung bei Zuwiderlaufen gegen die Interessen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1297
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 25.10.1976 - 16 Wx 113/76
    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.1977 - 20 W 217/77
    Unter "besonderen Gründen" , die als unbestimmter Rechtsbegriff hinsichtlich der Subsumtion festgestellter Tatsachen der Nachprüfung durch das ... unterliegen (…vgl. Keidel-Winkler, FGG, 10. Aufl., § 27 Rdnr. 30;… Jansen, a.a.O., § 27 Rdnr. 25), sind Umstände zu verstehen, die im Einzelfall schwerer wiegen als die Gründe, deretwegen das Gesetz den Eltern gemäß § 1612 II 1 BGB das Recht eingeräumt hat zu bestimmen, daß der Unterhalt in einer anderen Art. als durch eine monatlich im voraus zu zahlende Geldrente zu gewähren ist (vgl. KG NJW 1969, 2241; OLG Köln NJW 1977, 202 [OLG Köln 25.10.1976 - 16 Wx 113/76] ; BayOblG NJW 1977, 680 [BayObLG 08.02.1977 - 1 BReg Z 145/76]; OLG Bremen NJW 1976, 2266 [OLG Bremen 28.09.1976 - 3 W 27/76 c]).

    An diesem Elternrecht hat der Gesetzgeber in jüngster Zeit auch unter Berücksichtigung teilweise veränderter gesellschaftlicher Anschauungen nichts ändern wollen und erst kürzlich die Bestimmung des § 1612 II 1 BGB mit der Einfügung und Modifikation des § 36 II BAföG bestätigt (vgl. OLG Köln NJW 1977, 202 [OLG Köln 25.10.1976 - 16 Wx 113/76] ).

    Das so verstandene elterliche Bestimmungsrecht muß aber "aus besonderen Gründen" zurücktreten, wenn es den wohlverstandenen Interessen des Kindes zuwiderläuft und die elterlichen Einflußmaßnahmen in einer die Menschenwürde oder das Recht des Kindes auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit verletzenden Weise erfolgen (KG NJW 1969, 2241; OLG Köln NJW 1977, 202 [OLG Köln 25.10.1976 - 16 Wx 113/76] ; OLG Bremen NJW 1976, 2265 [OLG Bremen 28.09.1976 - 3 W 27/76 c]; OLG Karlsruhe NJW 1977, 681 [OLG Karlsruhe 04.08.1976 - 3 W 38/76] ).

    Es ist, auch im Sinne der Rechtsprechung (vgl. OLG Köln NJW 1977, 203 [OLG Köln 25.10.1976 - 16 Wx 113/76] ; BayObLG NJW 1977, 680), schicksalhaft, wenn wie in vielen Fällen hier die Antragstellerin, die im Elternhaus und in der Schule streng katholisch, nach den sittlichen Grundsätzen dieser Konfession und auch weltanschaulich konservativ erzogen wurde, sich - wie aus dem Gedächtnisprotokoll deutlich hervorgeht - mit zunehmendem Alter und durch Umwelteinflüsse teils aus eigenem Antrieb teils auch durch den Einfluß des selbstgewählten Freundes von diesen Wert- und Lebensvorstellungen entfernt und beginnt, eigene Anschauungen zu entwickeln.

    Obwohl man die Auffassung vertreten kann, daß schon dann, wenn auf leinen der Beteiligten die Entfremdung zurückzuführen ist, das Bestimmungsrecht der Eltern nach § 1612 II 1 BGB entfällt (vgl. KG NJW 1969, 2241; OLG Köln NJW 1977, 203 [OLG Köln 25.10.1976 - 16 Wx 113/76] ), hat dies um so mehr zu gelten, wenn mit dem ... ... gesagt werden muß, daß ein erhebliches Maß an Ursächlichkeit für die Zerrüttung der familiären Verhältnisse zwischen den Beteiligten in der Sphäre der Antragsgegner gefunden erden kann.

  • OLG Bremen, 28.09.1976 - 3 W 27/76

    Zurückweisung des erstinstanzlichen Entschlusses eines Landgerichts zur …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.1977 - 20 W 217/77
    Unter "besonderen Gründen" , die als unbestimmter Rechtsbegriff hinsichtlich der Subsumtion festgestellter Tatsachen der Nachprüfung durch das ... unterliegen (…vgl. Keidel-Winkler, FGG, 10. Aufl., § 27 Rdnr. 30;… Jansen, a.a.O., § 27 Rdnr. 25), sind Umstände zu verstehen, die im Einzelfall schwerer wiegen als die Gründe, deretwegen das Gesetz den Eltern gemäß § 1612 II 1 BGB das Recht eingeräumt hat zu bestimmen, daß der Unterhalt in einer anderen Art. als durch eine monatlich im voraus zu zahlende Geldrente zu gewähren ist (vgl. KG NJW 1969, 2241; OLG Köln NJW 1977, 202 [OLG Köln 25.10.1976 - 16 Wx 113/76] ; BayOblG NJW 1977, 680 [BayObLG 08.02.1977 - 1 BReg Z 145/76]; OLG Bremen NJW 1976, 2266 [OLG Bremen 28.09.1976 - 3 W 27/76 c]).

    Dieses Recht der Eltern hat seine Grundlage darin, daß die enge verwandtschaftliche Beziehung und die Wahrung des Familienverbandes eine Rücksichtnahme von dem trotz Volljährigkeit noch unterhaltsbedürftigen Kind verlangen; andererseits soll § 1612 II 1 ... sicherstellen, daß den Eltern, obwohl ihr Erziehungsrecht mit der Volljährigkeit des Kindes endet ( §§ 1626, 1631 BGB ), noch eine gewisse Überwachung der Lebensführung und der Fortschritte in der Berufsausbildung ermöglicht wird (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1976, 705; OLG Bremen NJW 1976, 2265 [OLG Bremen 28.09.1976 - 3 W 27/76 c]; OLG Karlsruhe FamRZ 1976, 641).

    Das so verstandene elterliche Bestimmungsrecht muß aber "aus besonderen Gründen" zurücktreten, wenn es den wohlverstandenen Interessen des Kindes zuwiderläuft und die elterlichen Einflußmaßnahmen in einer die Menschenwürde oder das Recht des Kindes auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit verletzenden Weise erfolgen (KG NJW 1969, 2241; OLG Köln NJW 1977, 202 [OLG Köln 25.10.1976 - 16 Wx 113/76] ; OLG Bremen NJW 1976, 2265 [OLG Bremen 28.09.1976 - 3 W 27/76 c]; OLG Karlsruhe NJW 1977, 681 [OLG Karlsruhe 04.08.1976 - 3 W 38/76] ).

    Im Gegensatz zu der von den Antragsgegnern vorgelegten Entscheidung des ... (= NJW 1976, 2265), betreffend einen Fall, in dem die Eltern eine abgeschlossene Zweizimmerwohnung anboten, müßte die Antragstellerin nach über zweijähriger Trennung wieder voll in die Familiengemeinschaft aufgenommen werden, die sie bisher abgelehnt hat.

  • BayObLG, 08.02.1977 - BReg. 1 Z 145/76
    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.1977 - 20 W 217/77
    Unter "besonderen Gründen" , die als unbestimmter Rechtsbegriff hinsichtlich der Subsumtion festgestellter Tatsachen der Nachprüfung durch das ... unterliegen (…vgl. Keidel-Winkler, FGG, 10. Aufl., § 27 Rdnr. 30;… Jansen, a.a.O., § 27 Rdnr. 25), sind Umstände zu verstehen, die im Einzelfall schwerer wiegen als die Gründe, deretwegen das Gesetz den Eltern gemäß § 1612 II 1 BGB das Recht eingeräumt hat zu bestimmen, daß der Unterhalt in einer anderen Art. als durch eine monatlich im voraus zu zahlende Geldrente zu gewähren ist (vgl. KG NJW 1969, 2241; OLG Köln NJW 1977, 202 [OLG Köln 25.10.1976 - 16 Wx 113/76] ; BayOblG NJW 1977, 680 [BayObLG 08.02.1977 - 1 BReg Z 145/76]; OLG Bremen NJW 1976, 2266 [OLG Bremen 28.09.1976 - 3 W 27/76 c]).

    Es ist, auch im Sinne der Rechtsprechung (vgl. OLG Köln NJW 1977, 203 [OLG Köln 25.10.1976 - 16 Wx 113/76] ; BayObLG NJW 1977, 680), schicksalhaft, wenn wie in vielen Fällen hier die Antragstellerin, die im Elternhaus und in der Schule streng katholisch, nach den sittlichen Grundsätzen dieser Konfession und auch weltanschaulich konservativ erzogen wurde, sich - wie aus dem Gedächtnisprotokoll deutlich hervorgeht - mit zunehmendem Alter und durch Umwelteinflüsse teils aus eigenem Antrieb teils auch durch den Einfluß des selbstgewählten Freundes von diesen Wert- und Lebensvorstellungen entfernt und beginnt, eigene Anschauungen zu entwickeln.

    Danach kann jedenfalls nicht gesagt werden, die Antragstellerin habe den Bruch mit ihren Eltern provoziert, um ausziehen und Unterhalt in Geld verlangen zu können, was gerade umgekehrt zu einer Abweisung ihres Antrages führen müßte (vgl. BayObLG NJW 1977, 680).

    Hinzu kommt, daß die von den Antragsgegnern bei der Anhörung gemachten Äußerungen ( "Pickmaschine" ) - in dem Gedächtnisprotokoll der Antragstellerin findet sich das Wort "Nutte" - als beleidigende Entgleisungen und damit als schwerwiegender Grund im Rahmen der Abwägung aller Umstände für eine Änderung der Unterhaltsbestimmung anzuführen sind (vgl. für Tätlichkeiten BayObLG NJW 1977, 680).

  • OLG Hamm, 04.11.1976 - 22 U 14/76
    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.1977 - 20 W 217/77
    Es ist, auch im Sinne der Rechtsprechung (vgl. OLG Köln NJW 1977, 203 [OLG Köln 25.10.1976 - 16 Wx 113/76] ; BayObLG NJW 1977, 680), schicksalhaft, wenn wie in vielen Fällen hier die Antragstellerin, die im Elternhaus und in der Schule streng katholisch, nach den sittlichen Grundsätzen dieser Konfession und auch weltanschaulich konservativ erzogen wurde, sich - wie aus dem Gedächtnisprotokoll deutlich hervorgeht - mit zunehmendem Alter und durch Umwelteinflüsse teils aus eigenem Antrieb teils auch durch den Einfluß des selbstgewählten Freundes von diesen Wert- und Lebensvorstellungen entfernt und beginnt, eigene Anschauungen zu entwickeln.

    Obwohl man die Auffassung vertreten kann, daß schon dann, wenn auf leinen der Beteiligten die Entfremdung zurückzuführen ist, das Bestimmungsrecht der Eltern nach § 1612 II 1 BGB entfällt (vgl. KG NJW 1969, 2241; OLG Köln NJW 1977, 203 [OLG Köln 25.10.1976 - 16 Wx 113/76] ), hat dies um so mehr zu gelten, wenn mit dem ... ... gesagt werden muß, daß ein erhebliches Maß an Ursächlichkeit für die Zerrüttung der familiären Verhältnisse zwischen den Beteiligten in der Sphäre der Antragsgegner gefunden erden kann.

  • OLG Karlsruhe, 04.08.1976 - 3 W 38/76

    Anspruch eines unverheirateten Kindes gegen die Eltern auf Unterhaltsgewährung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.1977 - 20 W 217/77
    Das so verstandene elterliche Bestimmungsrecht muß aber "aus besonderen Gründen" zurücktreten, wenn es den wohlverstandenen Interessen des Kindes zuwiderläuft und die elterlichen Einflußmaßnahmen in einer die Menschenwürde oder das Recht des Kindes auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit verletzenden Weise erfolgen (KG NJW 1969, 2241; OLG Köln NJW 1977, 202 [OLG Köln 25.10.1976 - 16 Wx 113/76] ; OLG Bremen NJW 1976, 2265 [OLG Bremen 28.09.1976 - 3 W 27/76 c]; OLG Karlsruhe NJW 1977, 681 [OLG Karlsruhe 04.08.1976 - 3 W 38/76] ).

    Der Vortrag der Antragsgegner zur Leistungsfähigkeit im Verfahren der weiteren Beschwerde kommt danach als Tatsachenvortrag verspätet und hätte darüberhinaus selbst beim Vortrag vor dem ... die angefochtene Entscheidung nicht beeinflussen können, nachdem bei dem Gericht angezeigten Vergleichsverhandlungen von einer Geldrente in Höhe von 350, 00 DM die Rede war und eine endgültige Bemessung des Unterhaltsbetrages ohnehin notfalls dem ... überlassen bleiben muß (vgl. Palandt-Diederichsen, BGB, 36. Aufl., § 1612 Anm. 3, BayObLG NJW 1977, 681).

  • KG, 10.01.1989 - 1 W 3253/88

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde des Antragsgegners gegen einen Beschluss der …

    Voraussetzung ist dann jedoch, daß sie nicht auf ein rücksichtsloses oder provozierendes Verhalten des Kindes zurückzuführen sind (vgl. BayObLG FamRZ 1979, 950/951; OLG Frankfurt NJW 1977, 1297).
  • BayObLG, 23.09.1987 - BReg. 1 Z 35/87
    b) Besondere Gründe im Sinn des § 1612 Abs. 2 Satz 2 BGB sind solche Umstände, die im Einzelfall schwerer wiegen als diejenigen Gründe, die den Gesetzgeber bewogen haben, den Eltern gemäß § 1612 Abs. 2 Satz 1 BGB das Recht einzuräumen, darüber zu befinden, ob sie den Unterhalt durch eine im voraus bar zu zahlende Geldrente oder in anderer Art gewähren (BayObLGZ 1977, 22/24; KG NJW 1969, 2241; OLG Frankfurt NJW 1977, 1297).
  • OLG Frankfurt, 14.04.1980 - 20 W 4/80
    Soweit das Landgericht in diesem Zusammenhang maßgeblich auf die eigenständige Entwicklung der Antragstellerin abstellt, die ihre Rückkehr in das Elternhaus in dem jetzigen Zeitpunkt nicht zumutbar erscheinen lasse, wird verkannt, daß bei der Entscheidung nach § 1612 Abs. 2 S. 2 BGB, die als Ausnahmevorschrift eng auszulegen ist (vgl. OLG Köln NJW 1977, 202), auf die Ursachen der Entfremdung der Beteiligten zurückgegriffen werden muß, die, wenn sie von dem volljährigen Kind provoziert oder auch nur unverschuldet herbeigeführt und seiner Sphäre zuzuordnen sind, nicht zu einer Abänderung der elterlichen Unterhaltsbestimmung führen können (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1976, 641; OLG Bremen FamRZ 1976, 702; BayObLG NJW 1977, 680;… OLG Köln aaO; Senatsbeschlüsse NJW 1977, 1297, und FamRZ 1979, 955).
  • LG Bonn, 29.11.1984 - 5 T 148/84

    Änderung der durch die Eltern bestimmten Art und Weise der Unterhaltsgewährung an …

    Das elterliche Bestimmungsrecht muss dann zurücktreten, wenn es den wohlverstandenen Interessen des Kindes zuwiderläuft und die elterlichen Einflussnahme in einer die Menschenwürde oder das Recht des Kindes auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit verletzenden Weise erfolgt (vgl. OLG Frankfurt NJW 1977, 1297).
  • OLG Frankfurt, 02.06.1982 - 20 W 300/82

    Wahlrecht der Eltern über die Art der Gewährung von Unterhalt bei volljährigen …

    Nachdem der Antragsteller vorgetragen hat, daß entgegen dem Vortrag der Antragsgegner Politik nicht Gegenstand der Differenzen zwischen den Beteiligten gewesen sei, kann insoweit auch keine den Antragsteller beeinträchtigende weltanschauliche Intoleranz festgestellt werden, die den Freiheitsraum des erwachsenen Sohnes unzumutbar hätte einengen können (vgl. den von dem Senat entschiedenen Fall vom 19. April 1977 - NJW 1977, 1297).
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