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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 11.11.1976

Rechtsprechung
   BGH, 07.06.1977 - 1 StR 273/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,422
BGH, 07.06.1977 - 1 StR 273/77 (https://dejure.org/1977,422)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1977 - 1 StR 273/77 (https://dejure.org/1977,422)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1977 - 1 StR 273/77 (https://dejure.org/1977,422)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Setzen der Beweiswürdigung des Angeklagten an die Stelle der Beweiswürdigung des Tatgerichts - Voraussetzungen der Mittäterschaft für den Tatbestand der Vergewaltigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 177 Abs. 1, § 25 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 205
  • NJW 1977, 1828
  • NJW 1977, 1829
  • MDR 1977, 766
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (6)

  • RG, 26.10.1937 - 4 D 695/37

    1. Ist es rechtlich möglich, daß zwei Männer ein Verbrechen gegen den § 176 Abs. …

    Auszug aus BGH, 07.06.1977 - 1 StR 273/77
    Wer einen Tatbeitrag auf der Grundlage gemeinsamen Wollens leistete, war Mittäter nur, wenn er die gesamte zweiaktige Tat als eigene wollte (BGHSt 6, 226, 228; BGH bei Dallinger MDR 1973, 17; BGH…, Urt. vom 26. Oktober 1965 - 5 StR 413/65 - RGSt 3, 181, 182/183; 71, 364), wenn auch eingeräumt wurde, daß "die Nötigungshandlung im Vordergrund der Tatbestandsmäßigkeit steht" (BGHSt 6, 226, 228), daß in dieser Handlung "das entscheidende Unrecht liegt" (…BGH bei Dallinger a.a.O.).

    Auf der Grundlage dieser Auffassung hat das Reichsgericht in RGSt 71, 364, 365 ausgeführt, daß im Regelfall bei natürlicher Betrachtungsweise die Tätigkeit des Beteiligten, der nicht selbst den Beischlaf vollziehen will, nur als Beihilfe erscheinen wird.

  • BGH, 25.06.1954 - 2 StR 298/53

    Mitwirkung bei Gewaltanwendung - Mittäter - Notzucht

    Auszug aus BGH, 07.06.1977 - 1 StR 273/77
    Wer einen Tatbeitrag auf der Grundlage gemeinsamen Wollens leistete, war Mittäter nur, wenn er die gesamte zweiaktige Tat als eigene wollte (BGHSt 6, 226, 228; BGH bei Dallinger MDR 1973, 17; BGH…, Urt. vom 26. Oktober 1965 - 5 StR 413/65 - RGSt 3, 181, 182/183; 71, 364), wenn auch eingeräumt wurde, daß "die Nötigungshandlung im Vordergrund der Tatbestandsmäßigkeit steht" (BGHSt 6, 226, 228), daß in dieser Handlung "das entscheidende Unrecht liegt" (…BGH bei Dallinger a.a.O.).
  • RG, 07.01.1881 - 3349/80

    Worin besteht die Verschiedenheit zwischen Mitthätern und Gehilfen?

    Auszug aus BGH, 07.06.1977 - 1 StR 273/77
    Wer einen Tatbeitrag auf der Grundlage gemeinsamen Wollens leistete, war Mittäter nur, wenn er die gesamte zweiaktige Tat als eigene wollte (BGHSt 6, 226, 228; BGH bei Dallinger MDR 1973, 17; BGH, Urt. vom 26. Oktober 1965 - 5 StR 413/65 - RGSt 3, 181, 182/183; 71, 364), wenn auch eingeräumt wurde, daß "die Nötigungshandlung im Vordergrund der Tatbestandsmäßigkeit steht" (BGHSt 6, 226, 228), daß in dieser Handlung "das entscheidende Unrecht liegt" (…BGH bei Dallinger a.a.O.).
  • BGH, 17.03.1977 - 1 StR 39/77

    Voraussetzungen der Mittäterschaft - Rechtliche Bedeutung eines eine …

    Auszug aus BGH, 07.06.1977 - 1 StR 273/77
    Denn in der vor dem Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts vom 23. November 1973 (BGBl I 1725) geltenden Fassung des § 177 Abs. 1 StGB ließ die Umschreibung des strafbaren Verhaltens kaum eine andere als die vom Reichsgericht und vom Bundesgerichtshof vertretene Auffassung zu, daß für die gemeinschaftliche Verwirklichung des Tatbestands der Notzucht die generellen Voraussetzungen der Mittäterschaft (vgl. dazu BGH, Urt. vom 19. März 1977 - 1 StR 39/77 - mit weiteren Nachweisen) uneingeschränkt gelten.
  • BGH, 24.06.1975 - 1 StR 210/75

    Strafbarkeit wegen unerlaubter Werbung für offensichtlich sittlich schwer …

    Auszug aus BGH, 07.06.1977 - 1 StR 273/77
    Der objektivierte Wille des Gesetzgebers (zu seiner Bedeutung vgl. BGHSt 26, 156, 159/160) bringt eindeutig zum Ausdruck, daß sich das tatbestandsmäßige Verhalten auf eine Nötigungshandlung beschränken kann, die einem anderen den Beischlaf ermöglicht.
  • BGH, 26.10.1965 - 5 StR 413/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Auszug aus BGH, 07.06.1977 - 1 StR 273/77
    Wer einen Tatbeitrag auf der Grundlage gemeinsamen Wollens leistete, war Mittäter nur, wenn er die gesamte zweiaktige Tat als eigene wollte (BGHSt 6, 226, 228; BGH bei Dallinger MDR 1973, 17; BGH, Urt. vom 26. Oktober 1965 - 5 StR 413/65 - RGSt 3, 181, 182/183; 71, 364), wenn auch eingeräumt wurde, daß "die Nötigungshandlung im Vordergrund der Tatbestandsmäßigkeit steht" (BGHSt 6, 226, 228), daß in dieser Handlung "das entscheidende Unrecht liegt" (…BGH bei Dallinger a.a.O.).
  • BGH, 07.09.1995 - 1 StR 236/95

    Urteil im "Flachslandenprozeß"

    Rn. 7 Diese Ansicht könnte zwar mit der gleichen Begründung bezweifelt werden, die unter der früheren Fassung des § 177 StGB die Meinung stützte, auch derjenige, der den Beischlaf nicht selbst ausführt, könne Mittäter der Vergewaltigung sein (vgl. BGHSt 6, 226; 27, 205); das wurde 1973 Gesetz.

    In den §§ 177, 178 StGB (die nicht nur eine Klarstellung der ohnehin geltenden Rechtslage bedeuteten; vgl. BGHSt 27, 205) ist ausdrücklich geregelt, daß Täterschaft auch dann vorliegen kann, wenn nicht der Täter selbst, sondern ein "Dritter" die verbotenen sexuellen Handlungen vornimmt.

  • BGH, 15.04.1997 - 4 StR 116/97

    spontaner Vergewaltigungsentschluß - §§ 224 Abs. 1 Nr. 4, 25 Abs. 2 StGB, Grenzen …

    Der Fall liegt hier anders als in der Entscheidung BGHSt 27, 205, auf die der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 7. März 1997 Bezug genommen hat; dort hatte der Täter ein Bein des Opfers festgehalten, um seinen Mittätern den Geschlechtsverkehr zu ermöglichen.
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 3/99

    Täterschaft; Eigenhändige Ausführung; Vergewaltigung; Mittäterschaft

    Für § 177 StGB in der Fassung des Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (4. StrRG) vom 23. November 1973 (BGBl. 1 1725), der auf den Beischlaf mit dem Täter oder einem Dritten abstellte, genügte es, daß sich das tatbestandsmäßige Verhalten des Allein- oder Mittäters auf eine Nötigungshandlung beschränkte, die einem anderen den Beischlaf ermöglichte (BGHSt 27, 205, 206; BGH NStZ 1985, 71, 72; bei Miebach NStZ 1994, 224;… BGHR StGB § 177 Abs. 1 Mittäter 1).
  • BGH, 24.09.2018 - 5 StR 358/18

    Vergewaltigung: Erfordernis einer eigenhändigen Verwirklichung bei Mittäterschaft

    Der Gesetzgeber hat mit dieser Änderung in der Sache den gemäß § 177 StGB in der Fassung des Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts vom 23. November 1973 (BGBl. I S. 1725) geltenden Rechtszustand wiederhergestellt, wonach sich das für eine Vergewaltigung erforderliche tatbestandsmäßige Verhalten auf eine Handlung beschränken konnte (wie etwa hier auf eine Nötigung durch Gewalt), die einem anderen den Beischlaf ermöglicht (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1977 - 1 StR 273/77, BGHSt 27, 205, 206).
  • BGH, 21.01.2000 - 3 StR 367/99

    Beihilfe zur Vergewaltigung; Bestimmung des milderen Gesetzes

    Zwar kann sich in der vorliegenden Konstellation das neue Recht, also § 177 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB i.d.F. des 33. StrÄndG bzw. § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB i.d.F. des 6. StrRG, als das mildere Recht erweisen, weil nunmehr eine mittäterschaftliche Begehung einer Vergewaltigung dann nicht in Betracht kommt, wenn der Täter nicht selbst den Beischlaf oder eine ähnliche, das Opfer besonders erniedrigende Handlung ausführt (BGH NStZ 1999, 452), während es nach altem Recht genügte, daß sich das tatbestandsmäßige Verhalten des Mittäters auf eine Nötigungshandlung beschränkte, die einem anderen den Beischlaf ermöglichte (BGHSt 27, 205, 206; BGH NStZ 1985, 71, 72; BGH bei Miebach NStZ 1994, 222, 224;… BGHR StGB § 177 I Mittäter 1), und die Angeklagte deshalb bei Anwendung des alten Rechts naheliegend als (Mit)Täterin einer Vergewaltigung zu verurteilen gewesen wäre, während sie nach neuem Recht nur (Mit)Täterin einer sexuellen Nötigung hätte sein können.
  • BGH, 17.12.2025 - 6 StR 15/25

    Vergewaltigung (Verwirklichung des Regelbeispiels, Vollziehenlassen und …

    Rn. 14 Für die Rechtslage nach dem 4. Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 23. November 1973 (BGBl. I S. 1725) war anerkannt, dass Täter einer Vergewaltigung auch derjenige sein kann, der das Tatopfer nötigt, um einem anderen den Beischlaf zu ermöglichen (…vgl. BGH, Urteile vom 10. Oktober 1984 - 3 StR 355/84, Rn. 12, NStZ 1985, 71, 72; vom 7. Juni 1977 - 1 StR 273/77, Rn. 6, NJW 1977, 1829).
  • BGH, 08.12.1999 - 5 StR 532/99

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung; Unterlassene Hilfeleistung; Unglücksfall; …

    Mittäter kann auch sein, wer nicht selbst Gewalt anwendet, sondern einen die Tatbestandsverwirklichung fördernden Beitrag leistet, wenn dies auf der Grundlage gemeinsamen Wollens geschieht (BGHSt 27, 205;… BGHR StGB § 177 Abs. 1 - Mittäter 1; § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 - Mittäter 1).
  • BGH, 20.05.1981 - 2 StR 157/81

    Schwere räuberische Erpressung - Mit-sich-Führen einer Scheinwaffe - …

    Daß sich hier sein Tatbeitrag auf die Nötigungshandlung beschränkte, steht der rechtlichen Würdigung als Mittäterschaft nicht entgegen (BGHSt 27, 205 f).
  • BGH, 24.02.1981 - 1 StR 715/80

    Anforderungen an eine ausbeuterische Zuhälterei; rechtliche Beurteilung einer …

    Zwar kann sich das tatbestandsmäßige Verhalten des Allein- oder Mittäters nach der Neufassung des § 177 StGB auf eine Nötigungshandlung beschränken, die einem anderen den Beischlaf ermöglicht (BGHSt 27, 205 = NJW 1977, 1829); dieser braucht von der Nötigung nichts zu wissen (…Lenckner in: Schönke/Schröder StGB, 20. Aufl. § 177 Rdn. 13).
  • BGH, 19.01.1993 - 5 StR 684/92

    Annahme einer gemeinschaftlichen Vergewaltigung

    Dies rechtfertigt den Schuldspruch gegen den Beschwerdeführer auch wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung (vgl. BGHSt 27, 205;… BGHR StGB § 177 Abs. 1 Mittäter 1).
  • BGH, 31.05.1979 - 4 StR 183/79

    Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung als zweiaktige Delikte - Tateinheit von …

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.11.1976 - 8 U 76/75   

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https://dejure.org/1976,1456
OLG Düsseldorf, 11.11.1976 - 8 U 76/75 (https://dejure.org/1976,1456)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.11.1976 - 8 U 76/75 (https://dejure.org/1976,1456)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. November 1976 - 8 U 76/75 (https://dejure.org/1976,1456)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1828
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89

    1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine …

    c) Sofern nicht ein Miterbe alle übrigen Erbanteile erwirbt oder alle übrigen Miterben aus der Erbengemeinschaft ausscheiden, so daß die Erbengemeinschaft beendet und der verbliebene Gesellschafter durch Anwachsung Gesamtrechtsnachfolger der Erbengemeinschaft wird (Urteil des Reichsgerichts - RG - vom 21. Februar 1916 IV 361/15, RGZ 88, 116; Oberlandesgericht - OLG - Düsseldorf vom 11. November 1976 8 U 76/75, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1977, 1828), kommt es früher oder später zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
  • BGH, 19.03.1992 - IX ZR 14/91

    Rückgewähr eines Miterbenanteils bei Nachlaßgrundstück

    Der Gläubiger könne deshalb nur die Zahlung von Wertersatz verlangen (OLG Düsseldorf, NJW 1977, 1828 [OLG Düsseldorf 11.11.1976 - 8 U 76/75]; Soergel/Wolf aaO.; Böhle-Stamschräder/Kilger, AnfG 7. Aufl. § 7 Anm. III 10 a; Jaeger/Henckel, KO 9. Aufl. § 37 Rdn. 94; Kilger, KO 15. Aufl.
  • OLG Stuttgart, 18.11.2009 - 3 W 63/09

    Gläubigeranfechtung außerhalb der Insolvenz: Sicherung eines Rückgewähranspruchs …

    Ein Arrest käme zur Sicherung des Anfechtungsrechts nur dann in Betracht, wenn der anfechtbar erlangte Gegenstand nicht mehr zurückgewährt werden könnte und an die Stelle des Rückgewähranspruchs eine Forderung auf Wertersatz getreten wäre (OLG Düsseldorf, NJW 1977, 1828).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2000 - 2 K 2948/99

    Dinglicher Arrest zur Sicherung des

    Dies gilt uneingeschränkt, wenn sich der Anfechtungsanspruch von vorneherein auf eine Geldforderung richtet oder wenn Wertersatz geschuldet wird, weil der anfechtbar erworbene Gegenstand zur Zwangsvollstreckung nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. November 1976 - 8 U 76/75; NJW 1977, 1828).

    Entsprechend dem genannten Sicherungszweck wird ein sicherungsfähiger Anspruch - analog § 916 Abs. 2 ZPO - auch bei aufschiebend bedingten Ansprüchen angenommen, wenn ein gegenwärtiger Vermögenswert sowie ein schutzwürdiges Interesse bestehen, den Anspruch jetzt schon sichern zu lassen (vgl. u. a. OLG Düsseldorf - 8 U 76/75, a. a. O.;… Schwarz in HHSp § 324 AO Rn. 19: Nach alledem genügt für die glaubhafte Annahme eines Arrestanspruchs, dass im Streitfall ein gesetzliches Schuldverhältnis nach dem AnfG besteht, das inhaltlich begründet und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit (glaubhaft) bestimmt ist.

  • OLG Koblenz, 12.11.1992 - 6 U 1310/92

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …

    Dagegen käme der Arrest zur Sicherung des Anfechtungsrechts in Betracht, wenn der anfechtbar erlangte Gegenstand nicht mehr zurückgewährt werden könnte und an die Stelle des Rückgewähranspruchs eine Forderung auf Wertersatz in Geld getreten wäre (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1977, 1828 [OLG Düsseldorf 11.11.1976 - 8 U 76/75] ;… Böhle-Stamschräder/Kilger AnfG 7. Aufl. 1986 § 2 Anm. VII;… Jaeger, Die Gläubigeranfechtung außerhalb des Konkursverfahrens 2. Aufl. 1938 § 1 Anm. 20).
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