Rechtsprechung
| BGH, 24.01.1978 - VI ZR 220/76 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- verkehrslexikon.de
Zur Beauftragung von Rechtsanwälten, vor allem einer Sozietät, durch Rechtsschutzversicherer - Wirksamkeit der Vollmacht des Mandanten für jeden Sozietätsangehörigen
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abschluss eines Anwaltsvertrages mit allen Mitgliedern einer Sozietät - Zustandekommen eines Anwaltsvertrages - Annahme eines Anwaltsvertrages durch einen Rechtsanwalt im Namen der gesamten Kanzlei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1978, 1003
- MDR 1978, 741
- VersR 1978, 443
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.07.1971 - VI ZR 94/69
Anwaltssozietät - §§ 611, 425 BGB
Auszug aus BGH, 24.01.1978 - VI ZR 220/76
Es geht zwar unter Bezugnahme auf das in BGHZ 56, 355 veröffentlichte Senatsurteil davon aus, daß derjenige, der einen nach außen hin als Mitglied einer Sozietät auftretenden Rechtsanwalt beauftragt, im Zweifel den Anwaltsvertrag mit all den Anwälten abschließt, die als Mitglieder der Sozietät in Erscheinung treten.Denn die Vollmacht soll, wie das Berufungsgericht selbst unter Bezugnahme auf das in BGHZ 56, 355, 358 abgedruckte Senatsurteil ausführt, den Anwalt nur nach außen hin legitimieren und hat deshalb mit dem Verhältnis des Anwalts zu dem Mandanten nicht unbedingt etwas zu tun.
- BGH, 24.01.1978 - VI ZR 264/76
Haftung eines Scheinsozius
Auszug aus BGH, 24.01.1978 - VI ZR 220/76
Bei einer derartigen Fallgestaltung hätte sich der Beklagte ohne weiteres an dem von Dr. B. gesetzten Rechtsschein festhalten lassen müssen (vgl. Müller, NJW 1969, 903, 905; Kornblum, BB 1973, 224 Fn.161 und AnwBl 1973, 153, 154; vgl. das gleichzeitig verkündete Urteil gegen denselben Beklagten in dem Rechtsstreit VI ZR 264/76). - AG Hamburg, 15.05.1975 - 3 C 139/75
Auszug aus BGH, 24.01.1978 - VI ZR 220/76
Der Kläger hätte es dann in der Hand gehabt, ob er die Auszahlung der Schadensersatzsumme an sich selbst verlangen oder - gegen Erstattung der Hebegebühr, falls diese nicht von der OPD gezahlt wurde - damit Rechtsanwalt Dr. B. bzw. alle Anwälte beauftragen wollte (a.A. offenbar AG Hamburg, VersR 1975, 798). - BGH, 08.11.1966 - VI ZR 30/65
Klage auf Schadensersatz gegen einen Rechtsanwalt wegen fehlender Vertretung in …
Auszug aus BGH, 24.01.1978 - VI ZR 220/76
Der Senat war zwar unter der Geltung der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung in der Fassung von 1954 davon ausgegangen, daß der Rechtsschutzversicherer im eigenen Namen zugunsten des Versicherungsnehmers den Vertrag mit dem Anwalt abschloß, diesem allerdings gemäß § 328 BGB Ansprüche gegen den Anwalt zustanden (Senatsurteil vom 8. November 1966 - VI ZR 30/65 = VersR 1967, 76; vgl. auch OLG Frankfurt VersR 1957, 672; Mayer JZ 1962, 339, 341; anders damals schon OLG München VersR 1968, 637; vgl. dazu auch Prölss VersR 1960, 194).
- BGH, 14.05.2009 - IX ZR 60/08
Wirksamkeit der Prozessvollmacht und Rechtshandlungen eines Rechtsanwalts
Es entspricht anerkannter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die Wirksamkeit der einem Rechtsanwalt erteilten Vollmacht und der von ihm namens der Partei vorgenommenen Rechtshandlungen unabhängig vom Zustandekommen oder von der Wirksamkeit des Anwaltsvertrages ist (BGHZ 56, 355, 358 ; BGH, Urt. v. 24. Januar 1978 - VI ZR 220/76, NJW 1978, 1003, 1004; v. 19. März 1993 - V ZR 36/92, NJW 1993, 1926; vgl. ferner OLG Hamm NJW 1992, 1174, 1175 f ;… Terbille, in Rinsche/Fahrendorf/Terbille, a.a.O. Rn. 61;… Sieg, in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung 2. Aufl. Rn. 10). - BGH, 16.12.1999 - IX ZR 117/99
Treuhänderische Mitverpflichtung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern einer …
Zwar ist im allgemeinen für die Empfangnahme von Zahlungen durch einen Rechtsanwalt, die für seinen Mandanten bestimmt sind, und für deren Weiterleitung ein besonderer Auftrag nötig (BGHZ 70, 247, 251; BGH, Urt. v. 24. Januar 1978 - VI ZR 220/76, NJW 1978, 1003, 1004). - BGH, 24.01.1978 - VI ZR 264/76
Haftung eines Scheinsozius
In dieser Form bestätigte überdies später der Rechtsschutzversicherer des Klägers, der diesen bereits unmittelbar nach dem Schadensereignis an die "Kanzlei" des Rechtsanwalts Dr. B. verwiesen hatte, den Anwaltsvertrag, indem er nochmals in dessen Auftrag die "Herren Rechtsanwälte Dr. Wolfgang B. pp." bat, die Schadensersatzansprüche ihres Versicherungsnehmers geltend zu machen (§ 16 Abs. 2 ARB; vgl. auch die beiden gleichzeitig verkündeten Urteile gegen denselben Beklagten VI ZR 220/76 und 232/76).
- OLG Brandenburg, 09.04.2025 - 4 U 144/23
Schadensersatzanspruch eines Sachwalters gegen den Geschäftsführer einer GmbH …
Es entspricht anerkannter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die Wirksamkeit der einem Rechtsanwalt erteilten Prozessvollmacht und der von ihm namens der Partei vorgenommenen Rechtshandlungen unabhängig vom Zustandekommen oder von der Wirksamkeit des Anwaltsvertrages ist (…BGH a.a.O. m.w.N.; Urteil vom 24.01.1978 - VI ZR 220/76, Urteil vom 19.03.1993 - V ZR 36/92). - OLG Karlsruhe, 17.11.2021 - 6 U 56/20
Die Freien Brauer - Aktivlegitimation im Prozess um Kartellschadensersatz: …
Bei einem Vertrag zugunsten Dritten nach § 328 BGB wird der Dritte hingegen nur hinsichtlich des zugewandten Einzelanspruchs berechtigt, während der Versprechensempfänger Vertragspartei ist (vgl. Urteil vom 24.01.1978 - VI ZR 220/76, Rn. 10 juris;… Gottwald in: MüKo, BGB, 8. Aufl., § 328, Rn. 12; Klumpp in: Staudinger, BGB, 2020, Vorbemerkung zu §§ 328 ff., Rn 88). - OLG Saarbrücken, 30.10.2025 - 5 W 21/25
Voraussetzungen eines sog. Drei-Zeugen-Testaments; Versagung der …
Denn die Vollmacht - ein nach allgemeinen Regeln (§§ 164 ff. BGB) abstraktes, von der Wirksamkeit des Grundgeschäfts grundsätzlich unabhängiges Rechtsgeschäft - soll den Anwalt nur nach außen hin legitimieren und hat deshalb mit dem Verhältnis des Anwalts zu dem Mandanten nicht unbedingt etwas zu tun (BGH, Urteil vom 24. Januar 1978 - VI ZR 220/76, NJW 1978, 1003;… zum Abstraktionsprinzip allgemein s. nur Brox/Walker, BGB AT 48. Aufl., § 25 Rn. 15). - OLG Hamburg, 14.10.2016 - 9 U 96/16
Feuerversicherung in der Geschäfts- und Betriebsunterbrechungsversicherung: …
Es entspricht anerkannter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die Wirksamkeit der einem Rechtsanwalt erteilten Vollmacht und der von ihm namens der Partei vorgenommenen Rechtshandlungen unabhängig vom Zustandekommen oder von der Wirksamkeit des Anwaltsvertrages ist (vgl. BGH, Urteil vom 14.04.2009 - IX ZR 60/08; Urteil vom 24.01.1978 - VI ZR 220/76; Urteil vom 19.03.1993 - V ZR 36/92 - juris). - BGH, 24.01.1978 - VI ZR 232/76
Abschluss eines Anwaltsvertrags mit allen als Mitglieder der Sozietät in …
Nach den vom Berufungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen hatte vielmehr namens und im Auftrag des Klägers dessen Rechtsschutzversicherer den Rechtsanwalt Dr. B. beauftragt, seine Ersatzansprüche geltend zu machen (§ 16 Abs. 2 ARB; vgl. auch das gleichzeitig verkündete Urteil in dem Parallelprozeß gegen denselben Beklagten - VI ZR 220/76).Insoweit wird ebenfalls auf die Ausführungen in dem Urteil in dem Parallelverfahren - VI ZR 220/76 - verwiesen.
- AG Düren, 02.03.2020 - 23 F 214/19
Wirksamkeit einer Verfahrensvollmacht auch bei möglichem widerstreitenden …
Selbst bei Zuwiderhandlung gegen umfassende und generelle Tätigkeitsverbote bleiben die Handlungen des Rechtsanwalts wirksam, um die Beteiligten im Interesse der Rechtssicherheit zu schützen (BGHZ 56, 355, 358; BGH, Urteil v. 24.1.1978 - VI ZR 220/76 -, NJW 1978, 1003, 1004; v. 19.3.1993 - V ZR 36/92 -, NJW 1993, 1926; vgl. ferner OLG Hamm, NJW 1992, 1174, 1175 f.;… Terbille, Rz. 61;… Sieg, in: Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Aufl., Rz. 10)". - AG Köln, 13.09.2024 - 158 C 221/24 Es entspricht anerkannter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die Wirksamkeit der einem Rechtsanwalt erteilten Vollmacht und der von ihm namens der Partei vorgenommenen Rechtshandlungen unabhängig vom Zustandekommen oder von der Wirksamkeit des Anwaltsvertrages ist (BGHZ 56, 355, 358; BGH, Urt. v. 24. Januar 1978 - VI ZR 220/76, NJW 1978, 1003, 1004; v. 19. März 1993 - V ZR 36/92, NJW 1993, 1926; vgl. ferner OLG Hamm NJW 1992, 1174, 1175 f;… Terbille, in Rinsche/Fahrendorf/Terbille, aaO Rn. 61;… Sieg, in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung 2. Aufl. Rn. 10; BGH…, Urteil vom 14.05.2009 - IX ZR 60/08 -, Rn. 8, juris).
- OLG Koblenz, 18.02.1997 - 3 U 286/96
Schadensersatz wegen positiver Forderungsverletzung eines abgeschlossenen …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".