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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 06.03.1978 - 2 Ws 25/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1798
OLG Karlsruhe, 06.03.1978 - 2 Ws 25/78 (https://dejure.org/1978,1798)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.03.1978 - 2 Ws 25/78 (https://dejure.org/1978,1798)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. März 1978 - 2 Ws 25/78 (https://dejure.org/1978,1798)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Angeklagten auf die Bestellung eines von ihm vorgeschlagenen Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1064
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.03.1978 - 2 Ws 25/78
    Dabei hat der Vorsitzende des Gerichts nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden; der Angeklagte hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Bestellung eines von ihm vorgeschlagenen Rechtsanwalts (vgl. BVerfGE 9, 36, 38 [BVerfG 16.12.1958 - 1 BvR 449/55] ; BVerfGE 39, 238, 242 [BVerfG 08.04.1975 - 2 BvR 207/75] ; OLG Stuttgart, NJW 1970, 1466, 1467 [OLG Stuttgart 15.01.1970 - 2 Ws 6/70] ;… Kleinknecht, StPO, 33. Aufl., § 142 Anm. 20 = Rdnr. 5).

    In der Regel ist es verfassungsrechtlich geboten, dem Angeklagten den Anwalt seines Vertrauens als Pflichtverteidiger beizuordnen, wenn nicht besondere Gründe, die sich insbesondere aus der Eigenart des einzelnen Strafverfahrens ergeben können, dieser Auswahl entgegenstehen (BVerfGE 1, 109, 114 [BVerfG 31.01.1952 - 1 BvR 68/51] ; vor allem: BVerfGE 9, 36, 38 [BVerfG 16.12.1958 - 1 BvR 449/55] ; ferner: BVerfGE 39, 238, 243 [BVerfG 08.04.1975 - 2 BvR 207/75] ;… Dünnebier in Löwe-Rosenberg, StPO, 23. Aufl., § 142 Rdnr. 22 und 23;… Kleinknecht, StPO, 33. Aufl., § 142 Anm. 2 B = Rdnr. 4).

  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.03.1978 - 2 Ws 25/78
    Dabei hat der Vorsitzende des Gerichts nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden; der Angeklagte hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Bestellung eines von ihm vorgeschlagenen Rechtsanwalts (vgl. BVerfGE 9, 36, 38 [BVerfG 16.12.1958 - 1 BvR 449/55] ; BVerfGE 39, 238, 242 [BVerfG 08.04.1975 - 2 BvR 207/75] ; OLG Stuttgart, NJW 1970, 1466, 1467 [OLG Stuttgart 15.01.1970 - 2 Ws 6/70] ;… Kleinknecht, StPO, 33. Aufl., § 142 Anm. 20 = Rdnr. 5).

    In der Regel ist es verfassungsrechtlich geboten, dem Angeklagten den Anwalt seines Vertrauens als Pflichtverteidiger beizuordnen, wenn nicht besondere Gründe, die sich insbesondere aus der Eigenart des einzelnen Strafverfahrens ergeben können, dieser Auswahl entgegenstehen (BVerfGE 1, 109, 114 [BVerfG 31.01.1952 - 1 BvR 68/51] ; vor allem: BVerfGE 9, 36, 38 [BVerfG 16.12.1958 - 1 BvR 449/55] ; ferner: BVerfGE 39, 238, 243 [BVerfG 08.04.1975 - 2 BvR 207/75] ;… Dünnebier in Löwe-Rosenberg, StPO, 23. Aufl., § 142 Rdnr. 22 und 23;… Kleinknecht, StPO, 33. Aufl., § 142 Anm. 2 B = Rdnr. 4).

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Pflichtverteidiger bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.03.1978 - 2 Ws 25/78
    Dabei stellen sich die gesetzlichen Vorschriften über die notwendige Mitwirkung und die Bestellung eines Verteidigers im Strafverfahren als Konkretisierungen des Rechtsstaatsprinzips der (BVerfG, NJW 1978, 151 [BVerfG 19.10.1977 - 2 BvR 462/77] und 152).
  • BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.03.1978 - 2 Ws 25/78
    In der Regel ist es verfassungsrechtlich geboten, dem Angeklagten den Anwalt seines Vertrauens als Pflichtverteidiger beizuordnen, wenn nicht besondere Gründe, die sich insbesondere aus der Eigenart des einzelnen Strafverfahrens ergeben können, dieser Auswahl entgegenstehen (BVerfGE 1, 109, 114 [BVerfG 31.01.1952 - 1 BvR 68/51] ; vor allem: BVerfGE 9, 36, 38 [BVerfG 16.12.1958 - 1 BvR 449/55] ; ferner: BVerfGE 39, 238, 243 [BVerfG 08.04.1975 - 2 BvR 207/75] ;… Dünnebier in Löwe-Rosenberg, StPO, 23. Aufl., § 142 Rdnr. 22 und 23;… Kleinknecht, StPO, 33. Aufl., § 142 Anm. 2 B = Rdnr. 4).
  • RG, 21.09.1933 - II 662/33

    Ist gegen einen Beschluß des erkennenden Gerichts, durch den der Antrag auf …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.03.1978 - 2 Ws 25/78
    Die Beschwerde des Angeklagten selbst gegen die Auswahl des Pflichtverteidigers ist gemäß § 304 Abs. 1 StPO zulässig und auch nicht im Hinblick auf § 305 Satz 1 StPO ausgeschlossen, da die angefochtene Entscheidung, der eine selbständige verfahrensrechtliche Bedeutung für die Verteidigung des Angeklagten zukommt, nicht in einem inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung steht (vgl. Dünnebier in Löwe-Rosenberg, StPO , 23. Aufl., § 142 Rdnr. 28, § 141 Rdnr. 47; RGSt 67, 310, 312; OLG Bremen, NJW 1951, 454 [OLG Bremen 09.03.1951 - Ws 8/51] ; OLG Köln, NJW 1953, 1807 [OLG Köln 29.08.1953 - Ws 217/53] ; OLG Hamburg, …
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96

    Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung …

    Allerdings ist dessen Ermessen durch die mit dem Strafverfahrensänderungsgesetz 1987 Gesetz gewordene Neufassung des § 142 Abs. 1 StPO unter Beachtung zuvor vom Bundesverfassungsgericht aufgestellter Grundsätze (BVerfGE 9, 36, 38; 39, 238, 239) dahin eingeschränkt worden, daß bei der Auswahl des Verteidigers auch dem Interesse des Beschuldigten, von einem Anwalt seines Vertrauens verteidigt zu werden, ausreichend Rechnung getragen werden muß (…vgl. dazu Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 142 Rdn. 3 und 7; OLG Karlsruhe NJW 1978, 1064); grundsätzlich soll der Beschuldigte mit der Beiordnung des Verteidigers seines Vertrauens demjenigen gleichgestellt werden, der sich auf eigene Kosten einen Verteidiger gewählt hat (BVerfGE 9, 36, 38).

    Rn. 14 Die Vertretung durch Rechtsanwalt E. im Ermittlungsverfahren hatte hier zu einem schutzwürdigen besonderen Vertrauensverhältnis geführt, dem die Beiordnungsentscheidung Rechnung tragen mußte (vgl. dazu OLG München StV 1984, 67; OLG Frankfurt StV 1985, 315; StV 1985, 449; OLG Nürnberg StV 1987, 191, 192; OLG Karlsruhe NJW 1978, 1064), zumal der Rechtsanwalt die Angeklagte im Februar 1995 in einem weiteren Verfahren wegen Betrugstaten, die die Angeklagte im Zusammenhang mit ihren Beziehungen zu dem hier u.a. wegen mehrfachen Mordes verurteilten Mitangeklagten R. begangen hatte, als bestellter Verteidiger vor dem Amtsgericht Fürth vertreten hatte (zu diesem Gesichtspunkt vgl. OLG Zweibrücken StV 1981, 288; OLG Saarbrücken StV 1983, 362; OLG Düsseldorf StV 1987, 240).

  • OLG Köln, 30.01.1981 - 2 Ws 899/80

    Angreifbarkeit von Entscheidungen des erkennenden Gerichts im Rahmen der …

    NJW 53, 1807; OLG Karlsruhe NJW 78, 1064; undeutlich und ohne Erwähnung von § 305 StPO OLG München AnwBl 80, 466, vom Beschwerdeführer zitiert).

    Dem steht auch nicht etwa entgegen, daß derartige Entscheidungen selbständige verfahrensrechtliche Bedeutung hätten (so aber OLG Karlsruhe NJW 78, 1064).

  • OLG Bamberg, 10.01.1984 - Ws 751/83

    Anspruch auf Bestellung eines bestimmten Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger

    Die Beschwerde des Angeklagten gegen die im Entscheidungssatz bezeichnete Verfügung vom 10. November 1983 ist zulässig und auch nicht im Hinblick auf § 305 S. 1 StPO ausgeschlossen, da die angefochtene Entscheidung, der eine selbständige verfahrensrechtliche Bedeutung für die Verteidigung des Angeklagten zukommt, nicht in einem inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung steht (vgl. OLG Karlsruhe NJW 78, 1064 mit weiteren Nachweisen).

    Durch die Bestellung des Pflichtverteidigers soll nämlich ein Angeklagter, der die Kosten eines gewählten Verteidigers nicht aufzubringen vermag, bei erheblichem Gewicht der Strafsache oder bei schwieriger Sach- und Rechtslage grundsätzlich gleichen Rechtsschutz erhalten, wie ein Angeklagter, der sich auf eigene Kosten einen bestimmten Verteidiger hat wählen können (so OLG Karlsruhe NJW 78, 1064).

  • LG Neubrandenburg, 12.10.2016 - 82 Qs 58/16

    Pflichtverteidigerbeiordnung, bedingter Antrag, Zulässigkeit der Beschwerde, …

    Die Wirkung der Beiordnungsentscheidung erschöpft sich nicht in der Vorbereitung der Urteilsfällung (im Ergebnis ebenso: 1. Strafsenat des OLG Celle, 1 Ws 339/08 = NStZ 2009, 56; 4. Strafsenat des OLG Stuttgart, 4 Ws 223/07 = NStZ-RR 2008, 21; OLG Nürnberg StV 1987, 191; OLG Karlsruhe NJW 1978, 1064; OLG Düsseldorf StV 2001, 609; KG NStZ-RR 2014, 279; Meyer-Goßner/Schmitt 58.A, § 141 Rn 10a; SK-StPO-Wohlers 4.A § 141 Rn 33; Satzger/Schluckebier/Widmair-Beulke § 141 Rn 42).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 95/02

    Revision in Strafsachen: Gebotene Entpflichtung des bisherigen …

    Der Senat sieht keinen Anlass, diese Entscheidung selbst zu treffen; ein Ausnahmefall, wie er etwa der Entscheidung des Senats (NJW 1978, 1064) oder der des BGH (NStZ 1997, 48) zugrunde liegt, ist vorliegend nicht gegeben.
  • OLG Brandenburg, 19.03.2003 - 1 Ws 27/03

    Beschwerde gegen Entscheidungen des Vorsitzenden über Bestellung und Abbestellung …

    Denn es handelt sich vorliegend nicht um eine Entscheidung des "erkennenden Gerichts, die der Urteilsfällung vorausgeht" (vgl. RGSt 67, 310, 312; OLG Hamm NJW 1973, 818; OLG Zweibrücken VRS 50, 437; Karlsruhe NJW 1978, 1064).
  • OLG Zweibrücken, 26.03.1987 - 1 Ws 139/87

    Isolierte Beschwerde; Sitzungspolizeiliche Anordnung; Durchsuchung; Verteidiger; …

    Soweit sich die Gegenmeinung (….. Kleinknecht/Meyer, StPO 37. Aufl. § 305 Rdn. 3) auf Rechtspr. beruft, war die angefochtene Entscheidung über die Bestellung oder die Ablehnung der Bestellung eines Pflichtverteidigers entweder vor Beginn der Hauptverhandlung ergangen (RGSt 67, 310; OLG Hamburg, NStZ 1985, 518 ; OLG München, NJW 1981, 2208) oder zwischen den Instanzen (OLG Koblenz, Wistra 1983, 122), oder die Entscheidungen lassen nicht erkennen, in welchem Verfahrensstadium über die Verteidigerbestellung entschieden worden war (OLG Zweibrücken, StV 1981, 288; OLG Nürnberg, OLGSt Ä neu Ä § 305 StPO Nr. 1; OLG München, AnwBl 1980, 466; OLG Karlsruhe, NJW 1978, 1064).
  • OLG Brandenburg, 20.02.2006 - 1 Ws 25/06

    Notwendige Verteidigung: Ablehnung der Beiordnung eines zweiten …

    Es handelt sich vorliegend nämlich nicht um eine Entscheidung des "erkennenden Gerichts, die der Urteilsfällung vorausgeht" (vgl. RGSt 67, 3110; OLG Hamm NJW 1973, 818; OLG Karlsruhe NJW 1978, 1064; Senat in OLG NL 2003, 261).
  • OLG Naumburg, 01.02.1995 - 1 Ws 3/95
    Den veröffentlichten Beschlüssen der OLG'E Hamburg (NJW 1978, 1172 und NStZ 1985, 88 = MDR 1985, 74 ), Karlsruhe (NJW 1978, 1064) und Nürnberg (OLGSt Nr. 1 zu § 305 StPO ) ist nicht zu entnehmen, bei welchem Verfahrensstande die angefochtenen Entscheidungen ergangen waren; die Beschlüsse der OLG'E Köln (NStZ 1982, 129 ) und Zweibrücken (StrVt 1981, 288) betrafen jeweils andere Verfahrenslagen.
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 96/02

    Entpflichtung eines Verteidigers im Falle einer definitiven wiederholten …

    Der Senat sieht keinen Anlass, diese Entscheidung selbst zu treffen; ein Ausnahmefall, wie er etwa der Entscheidung des Senats (NJW 1978, 1064) oder der des BGH (NStZ 1997, 48) zugrunde liegt, ist vorliegend nicht gegeben.
  • OLG Nürnberg, 02.11.1982 - Ws 946/82

    Zulässigkeit einer Beschwerde bezüglich der Bestellung eines Pflichtverteidigers; …

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