Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 25.01.1978 - 2 WF 93/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beurteilung des Anspruchs auf das Armenrecht anhand der Erfolgsaussichten der Hauptsache; Entstehen einer unzumutbaren Härte durch die nachteiligen Folgen eines Trennungsjahres; Voraussetzungen für eine Härtefallscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Marburg, 21.11.1977 - F 214/77
- OLG Frankfurt, 25.01.1978 - 2 WF 93/77
Papierfundstellen
- NJW 1978, 545
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 27.09.1977 - 2 WF 44/77
Fortsetzung einer Ehe als unzumutbare Härte; Beibehaltung des formalen Bands der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.1978 - 2 WF 93/77
Der Senat hat bereits in mehreren Beschlüssen (vom 27.9.1977, Az.: 2 WF 44/77 = 78 F 522/77 AG Kassel und vom 14.11.1977 Az.: 2 WF 70/77 = 77 F 596/77 AG Kassel sowie vom 13. Dezember 1977, Az.: 2 WF 79/77 = 76 F 941/77 AG Kassel) entschieden, daß ein Verhalten des anderen Ehepartners, das im Sinne des früheren § 43 EheG als schwere Eheverfehlung zu werten war, allein nicht ausreicht, um das Abwarten der einjährigen Trennungsfrist für den scheidungswilligen Teil zu einer unzumutbaren Härte werden zu lassen.
- OLG Köln, 25.09.1978 - 21 WF 224/78
Zuweisung der ehelichen Wohnung durch einstweilige Verfügung und Zuständigkeit …
Andere Normen, in denen der von der Antragstellerin erhobene Anspruch seine Rechtsgrundlage finden könnte, sind nicht ersichtlich, ausgenommen diejenigen der Hausrats-VO.Ob deren Normen tatsächlich geeignet sind, das Begehren der Antragstellerin zu stützen (vgl. hierzu OLG Frankfurt NJW 1978 Seite 545), braucht der Senat nicht zu entscheiden. - OLG Frankfurt, 12.07.1978 - 1 WF 124/78
Zur Zuweisung der Ehewohnung außerhalb eines Hauptverfahrens
Der von dem 2. Familiensenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in (FamRZ 1978, 191f = NJW 1978, 545) vertretenen Auffassung, daß die Regelung der Verhältnisse an der Ehewohnung auch außerhalb eines Scheidungsverfahrens (und offenbar auch außerhalb einer Trennungsklage) in entsprechender Anwendung von § 1361a Abs. 3 und 4 BGB, 18a Hausratsverordnung zulässig sein soll, folgt der Senat insoweit allerdings nicht.
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 09.11.1977 - 2 UF 89/77 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1978, 545
- MDR 1978, 316
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