Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 21.09.1977 - 2 Ss 751/77 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1978, 600
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 24.04.1979 - 1 StR 98/79
Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln - Tatmehrheit oder fortgesetzte Tat - …
In Rechtsprechung und Schrifttum wird nach alledem überwiegend angenommen, daß der Erwerb von unerlaubt eingeführten Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch schon deshalb keine Steuerhehlerei darstellen könne, weil der Täter unter solchen Umständen beim Ankauf nichts erspare (vgl. OLG Stuttgart NJW 1977, 770 [OLG Stuttgart 16.08.1976 - 3 Ss 547/76]; OLG Düsseldorf NJW 1978, 600 [OLG Düsseldorf 21.09.1977 - 2 Ss 751/77];… Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler, 7. Aufl. § 374 AO Rdn. 62;… Franzen/Gast-de Haan/Samsons, Steuerstrafrecht, 2. Aufl. § 374 AO Rdn. 29; Meyer in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 374 AO Anm. 6 b;… Lackner, StGB 12. Aufl. § 259 Anm. 6;… Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl. § 259 Rdn. 46). - AG Recklinghausen, 23.05.2022 - 26b Ls 32 Js 351/21 Auch wird die gesetzliche Vermutung, dass das Beisichführen von Waffen abstrakt gefährlich ist, nicht dadurch entkräftet, dass der Täter die Waffe nicht aus deliktischen Hintergründen, sondern z. B. als Polizeibeamter bei sich führt - sog. "Berufswaffenträger" (BGH 30, 44, Köln NJW 78, 600, 652).
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