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Weitere Entscheidung unten: OLG München, 22.05.1981

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.03.1981 - 17 U 103/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2890
OLG Frankfurt, 04.03.1981 - 17 U 103/80 (https://dejure.org/1981,2890)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.03.1981 - 17 U 103/80 (https://dejure.org/1981,2890)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. März 1981 - 17 U 103/80 (https://dejure.org/1981,2890)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1963 (Ls.)
  • ZIP 1981, 379
  • VersR 1982, 48
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 21.02.1985 - III ZR 207/83

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung von Bearbeitungsgebühr, Disagio, …

    Die Belastung des Darlehensnehmers mit diesen Kosten erscheint aber erst gerechtfertigt, wenn er daraus den erstrebten Vorteil erlangt hat, der Darlehensbetrag ihm also vereinbarungsgemäß zugeflossen ist; das Disagio ist eine Gegenleistung für die Zurverfügungstellung des Darlehenskapitals (OLG Frankfurt ZIP 1981, 379, 380;… vgl. auch Canaris aaO).
  • BGH, 02.07.1981 - III ZR 8/80

    Disagio bei vorzeitiger Kündigung des Darlehens

    Wach herrschender Ansicht gehört das Disagio in der Regel zu den Darlehensnebenkosten (Kosten der Darlehensbeschaffung, Bearbeitungskosten) und ist daher in voller Höhe an den Darlehensgeber zu entrichten; nur wenn sich die Vereinbarung eines Disagios ausnahmsweise als verschleierte Zinsabrede darstellt, braucht der Schuldner bei vorzeitiger Tilgung des Darlehens lediglich den auf die tatsächliche Laufzeit des Darlehens entfallenden Teil des Disagios zu entrichten (…BGB-RGRK 12. Aufl. § 608 Rdn. 2;… Soergel/Lippisch/Häuser BGB 11. Aufl. § 608 Rdn. 11;… Erman/Schopp § 608 Rdn. 4; Canaris NJW 1978, 1891, 1894, 1896; Oestereich WM 1979, 822, 824; OLG Frankfurt ZIP 1981, 379).
  • BGH, 02.07.1981 - III ZR 17/80

    Anspruch auf Rückerstattung eines anteiligen Disagios auf die ursprünglich …

    Nach herrschender Ansicht gehört das Disagio in der Regel zu den Nebenkosten des Darlehens (Kosten der Darlehensbeschaffung, Bearbeitungskosten usw.) und ist daher in voller Höhe an den Darlehensgeber zurückzuzahlen; nur wenn sich die Vereinbarung eines Disagios ausnahmsweise als verschleierte Zinsabrede darstellt, braucht der Schuldner bei vorzeitiger Tilgung des Darlehens lediglich den auf die tatsächliche Laufzeit des Darlehens entfallenden Teil des Disagios zu entrichten (…BGB-RGRK, 12. Aufl., § 608 Rdn. 2;… Soergel/Lippisch/Häuser, BGB, 11. Aufl., § 608 Rdn. 11;… Erman/Schopp, BGB § 608 Rdn. 4; Canaris NJW 1978, 1891, 1894, 1896; Oestereich WM 1979, 822, 824; OLG Frankfurt ZIP 1981, 379).
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Rechtsprechung
   OLG München, 22.05.1981 - 8 U 3046/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,5719
OLG München, 22.05.1981 - 8 U 3046/79 (https://dejure.org/1981,5719)
OLG München, Entscheidung vom 22.05.1981 - 8 U 3046/79 (https://dejure.org/1981,5719)
OLG München, Entscheidung vom 22. Mai 1981 - 8 U 3046/79 (https://dejure.org/1981,5719)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grob fahrlässige Verursachung eines Absturzes des Schülers eines Fluglehrganges durch den Fluglehrer; Wirksamkeit einer Haftungsfreizeichnungsklausel bei einem Verstoß gegen § 11 Nr. 7 Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG); Auslegung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1963
  • VersR 1982, 50
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.04.1954 - II ZR 279/53

    Freizeichnung für Bankauskünfte

    Auszug aus OLG München, 22.05.1981 - 8 U 3046/79
    Der Hinweis der Klägerin auf BGHZ 13, 198 geht fehl, weil diese Entscheidung den völlig anders gelagerten Fall betrifft, daß eine Bank zum eigenen Nutzen einem Kunden nahelegte, einem anderen Kunden Kredit zu gewähren, und gegenüber dem Anspruch wegen Erteilung eines schlechten Rats den Einwand des formularmäßigen Ausschlusses der Haftung für schlechten Rat erhob.
  • BGH, 17.05.1982 - VII ZR 316/81

    AGB-Gesetz: Vollkaufmann; Kündigungsausschluß

    Die Gegenmeinung ist der Auffassung, die Rückführung unwirksamer Klauseln auf einen zulässigen Inhalt, sei nicht schlechthin ausgeschlossen, weil gegen eine richterliche Herabsetzungsbefugnis keine grundsätzlichen Bedenken bestünden (vgl. OLG München, NJW 1981, 1963 [OLG München 22.05.1981 - 8 U 3046/79]; Ebel, Betrieb 1979, 1973; Garrn, JA 1981, 151, 154; Götz, NJW 1978, 2223, 2225; Johannson, Betrieb 1981, 732;… Kötz in MünchKomm, § 6 AGBG Rdn. 9, § 11 AGBG Rdn. 136, Ergänzung zu § 6 AGBG Rdn. 8 bis 12; ders., NJW 1979, 785 [VG Karlsruhe 13.03.1978 - V - 135/77]; Locher, Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, S. 58 ff;… Schmidt-Salzer, Allgemeine Geschäftsbedingungen, 2. Aufl., F 56 ff; ders. BB 1980, 1701, 1705 f;… Ulmer/Brandner/Hensen, aaO, § 6 Rdn. 20, § 9 Rdn. 93).
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