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Rechtsprechung
   BGH, 01.07.1981 - 3 StR 24/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,900
BGH, 01.07.1981 - 3 StR 24/81 (https://dejure.org/1981,900)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1981 - 3 StR 24/81 (https://dejure.org/1981,900)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1981 - 3 StR 24/81 (https://dejure.org/1981,900)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2310
  • MDR 1981, 946
  • MDR 1982, 65
  • NStZ 1982, 114
  • StV 1981, 545
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 28.03.2024 - 4 StR 370/23

    Urteil des Landgerichts Bochum wegen Totschlags durch Ersticken zweier Kinder …

    Es müssen vielmehr schulderhöhende Gesichtspunkte hinzukommen, die besonders gewichtig sind (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. August 2018 - 3 StR 47/18 Rn. 9;… Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15 Rn. 18;… Beschluss vom 20. Januar 2004 - 5 StR 395/03 Rn. 6) und das Minus, welches sich im Zurückbleiben des Tötungsdelikts hinter den Mordmerkmalen zeigt, durch ein Plus an Verwerflichkeit auszugleichen vermögen (vgl. BGH…, Urteil vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82 Rn. 35; Urteil vom 1. Juli 1981 - 3 StR 24/81 Rn. 5).

    Umstände des Vor- und Nachtatgeschehens können nur mit geringerem Gewicht und nur insoweit herangezogen werden, als sie sichere Rückschlüsse auf eine die Tatschuld steigernde besonders verwerfliche Einstellung des Täters bei der Tat zulassen (vgl. hierzu BGH…, Urteil vom 14. Oktober 2021 ? 4 StR 95/21 Rn. 10; Urteil vom 1. Juli 1981 - 3 StR 24/81 Rn. 6, 12).

  • BGH, 14.10.2021 - 4 StR 95/21

    Totschlag (besonders schwerer Fall: Vorliegen, bloße Nähe der kennzeichnenden …

    Es müssen vielmehr schulderhöhende Gesichtspunkte hinzukommen, die besonders gewichtig sind (vgl. zum Ganzen BGH, Urteile vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82; vom 1. Juli 1981 - 3 StR 24/81, NStZ 1982, 114, 115; Beschlüsse vom 7. August 2018 - 3 StR 47/18, NStZ-RR 2018, 313, 314; vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15, NStZ 2016, 207, 208; vom 20. Januar 2004 - 5 StR 395/03, NStZ-RR 2004, 205, 206) und das Minus, welches sich im Zurückbleiben des Tötungsdelikts hinter den Mordmerkmalen zeigt, durch ein Plus an Verwerflichkeit auszugleichen vermögen (vgl. BGH, Urteile vom 1. Juli 1981 - 3 StR 24/81 Rn. 5;… vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82 Rn. 35, jeweils unter Verweis auf Bruns, JR 1979, 28, 29 f.).

    Umstände des Vor- und Nachtatgeschehens können nur mit geringerem Gewicht und nur insoweit herangezogen werden, als sie sichere Rückschlüsse auf eine die Tatschuld steigernde besonders verwerfliche Einstellung des Täters bei der Tat zulassen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 1981 - 3 StR 24/81 Rn. 6, 12).

  • BGH, 17.11.1987 - 1 StR 550/87

    Verurteilung wegen Mordes und Totschlags - Zulässigkeit der Ablehnung von …

    Einen solchen Mangel weist das angefochtene Urteil nicht auf: Es steht in Einklang damit, daß lebenslange Freiheitsstrafe gemäß § 212 Abs. 2 StGB nur dann verhängt werden darf, wenn sie im Einzelfall im Hinblick auf den einen Mord gleichwertigen Unrechts- und Schuldgehalt tat- und schuldangemessen ist (BGH NJW 1981, 2310/2311 = NStZ 1982, 114/115; BGH NJW 1982, 2264, 2265; vgl. Bruns JR 1979, 29/30).

    Das sind besonders gewichtige Umstände, die für jeden der beiden Totschlagsfälle eine dem Mordvorwurf gleichkommende Strafwürdigkeit zu begründen vermochten (vgl. BGH…, Urt. vom 17. März 1977 - 4 StR 665/76 - bei Holtz MDR 1977, 638; BGH NJW 1981, 2310 = NStZ 1982, 114, 115; BGH NJW 1982, 2264, 2265).

  • BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82

    Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall - …

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gültigkeit dieser Vorschrift - insbesondere unter dem Blickwinkel von Art. 103 Abs. 2 GG - bestehen nicht; denn bei einer am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten restriktiven Gesetzesauslegung, wie sie auch für § 211 StGB entwickelt worden ist (vgl. BVerfGE 45, 187 [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76] sowie BGHSt 30, 105), darf lebenslange Freiheitsstrafe gemäß § 212 Abs. 2 StGB nur dann verhängt werden, wenn sie im Einzelfall im Hinblick auf den einem Mord gleichwertigen Unrechts- und Schuldgehalt tat- und schuldangemessen ist (BVerfG JR 1979, 28; vgl. ferner BGH Urteil vom 17. März 1977 - 4 StR 665/76 - bei Holtz MDR 1977, 638; BGH NJW 1981, 2310/2311;… Jähnke in LK 10. Aufl. § 212 Rdn. 45).

    Ein besonders schwerer Fall des Totschlags, der die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe rechtfertigt, setzt also voraus, daß das in der Tat zum Ausdruck kommende Verschulden des Täters außergewöhnlich groß ist; es muß ebenso schwer wiegen wie das eines Mörders; hierfür genügt nicht schon die bloße Nähe der die Tat kennzeichnenden Umstände zu einem gesetzlichen Mordmerkmal; es müssen vielmehr schulderhöhende Momente hinzutreten, die besonders gewichtig sind (BGH NJW 1981, 2310/2311; Bruns, JR 1979, 29/30, nach dem "das minus, das sich im Zurückbleiben der Tat hinter den Mordmerkmalen zeigt, durch ein plus an Verwerflichkeit ausgeglichen" werden muß;… Eser in Schönke/ Schröder, StGB 21. Aufl. § 212 Rdn. 12; Bruns, MDR 1982, 65/66; vgl. auch Oske, MDR 1968, 811).

  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88

    Prüfung des Vorliegens niedriger Beweggründe bei Ausführung einer Spontantat - …

    Aus den dargelegten Gründen lag auch die Annahme eines besonders schweren Falles des Totschlags (§ 212 Abs. 2 StGB), der nur in Betracht kommt, wenn die sich in der Tat zeigende Schuld des Totschlägers ebenso schwer wiegt wie die eines Mörders (BGH NJW 1981, 2310) oder sonstige unrechts- und schuldsteigernden Umstände gegeben sind (BGH NStZ 1984, 311, 312), nicht so nahe, daß sich das Schwurgericht - entgegen der in der Stellungnahme des Generalbundesanwalts mitgeteilten Ansicht des Generalstaatsanwalts - damit auseinandersetzen mußte.
  • BGH, 25.04.1991 - 4 StR 110/91

    Körperliche Gewalt als Tatbestandsvoraussetzung einer Vergewaltigung - Gewaltsam …

    Ein besonders schwerer Fall des Totschlags ist anzunehmen, wenn das in der Tat zum Ausdruck gekommene Verschulden des Totschlägers ebenso schwer wiegt wie das eines Mörders (BGH NStZ 1982, 114, 115).
  • LG Kassel, 24.08.2022 - 10 Ks 1690 Js 44771/21
    Liegt das Verhalten des Angeklagten in der Nähe zu dem in § 213 Alt. 1 StGB umschriebenen zwingenden Strafmilderungsgrund, so kann ein besonders schwerer Fall mit der Folge lebenslanger Freiheitsstrafe von Rechts wegen nur dann angenommen werden, wenn demgegenüber besonders gewichtige, die Schuld des Täters steigernde Umstände vorliegen, die bei einer Gesamtwürdigung eine einer Mordtat entsprechende Schwere der Tatschuld erkennbar machen (BGH, Urteil vom 01.07.1981, Az. 3 StR 24/81).

    Nur mit dieser Maßgabe, dass ein einer Mordtat gleichwertiges Verschulden gegeben ist, genügt die Feststellung, dass sich die Art der Tatausführung in einer den Täter belastenden Weise deutlich vom Normalfall des Totschlags unterscheidet (BGH, Urteil vom 01.07.1981, Az. 3 StR 24/81).

  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 371/86

    Totschlag - Besonders schwerer Fall - Mordmerkmal

    Dazu gehört, daß die Gründe, die den Täter zu seiner Tat bewegen haben, sorgfältig bewertet (BGH NJW 1981, 2310) und schuldmindernde Gesichtspunkte berücksichtigt werden (BGH NStZ 1984, 311 f.).
  • LG Aurich, 25.03.2014 - 11 Ks 4/13

    Strafbarkeit wegen Totschlags in einer Diskothek

    Das Verschulden des Täters muss allerdings außergewöhnlich schwer sein, so dass es ebenso schwer wiegt wie das eines Mörders (BGH NStZ 1993, 342) und das im Zurückbleiben hinter den Mordmerkmalen liegende Minus durch ein Plus an Verwerflichkeit ausgeglichen wird (BGH NJW 1981, 2310; StV 2000, 309).
  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 1 Ks 20/15

    Verona Pooths Ex-Bodyguard zu 13 Jahren Haft verurteilt

    Denn die von dem Angeklagten verwirkte Schuld entspricht nicht derjenigen eines nach § 211 StGB zu bestrafenden Mörders (vgl. hierzu BGH Urteil vom 1. Juli 1981 - 3 StR 24/81 - NStZ 1982, 114 [115]).
  • LG Bielefeld, 22.11.2022 - 1 Ks 10/22
  • BGH, 21.02.1995 - 1 StR 728/94

    Besonders schwerer Fall - Strafänderung - Strafänderungsgründe - Straferschwernis …

  • LG Bonn, 28.01.2020 - 24 Ks 8/19
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