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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,9
BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78 (https://dejure.org/1980,9)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1980 - 4 C 3.78 (https://dejure.org/1980,9)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1980 - 4 C 3.78 (https://dejure.org/1980,9)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Hilfsantrags - Feststellungsantrag - Baudarlehn - Bebauungsgenehmigung - Versagung - Erforderlichkeit einer Bebauungsplanung - Öffentlicher Belang - Bodenverkehrsrechtliche Genehmigung - Grundstücksteilung

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    §§ 43, 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO; §§ 20 Abs. 1 Nr. 2, 34 BBauG.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der Rechtslage während der Anhängigkeit des Verwaltungsstreitverfahrens; Versagung einer Bebauungsgenehmigung unter Hinweis auf landesbaurechtlich entgegenstehende Hindernisse; Erforderlichkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 61, 128
  • NJW 1981, 2426
  • MDR 1981, 344
  • DVBl 1981, 401
  • DVBl 1981, 466
  • DÖV 1981, 189
  • BauR 1981, 48
 
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Wird zitiert von ... (232)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 28.72

    Rechtscharakter einer Bebauungsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78
    Eine Bebauungsgenehmigung darf unter Berufung auf Hindernisse, die dem Vorhaben landesbaurechtlich entgegenstehen, nur dann versagt werden, wenn sich diese Hindernisse "schlechthin nicht ausräumen" lassen (im Anschluß an das Urteil vom 23. Mai 1975 - BVerwG IV C 28.72 - BVerwGE 48, 242 [247]).

    Auch das hat der erkennende Senat bereits ausgesprochen (vgl. Urteil vom 23. Mai 1975 - BVerwG IV C 28.72 - BVerwGE 48, 242 [247]).

    Hier wie dort ist aber, um das erforderliche Antragsinteresse (bzw. im sich etwa anschließenden Verwaltungsstreitverfahren das erforderliche Rechtsschutzinteresse) verneinen zu können, vorausgesetzt, daß sich das Hindernis "schlechthin nicht ausräumen" läßt (Urteil vom 23. Mai 1975 a.a.O.).

  • BVerwG, 23.03.1973 - IV C 49.71

    Bau- oder Bebauungsgenehmigung für den Nichteigentümer eines Grundstücks

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78
    Solche Hinderungsgründe betreffen zwar nicht den - auf die Erteilung nur einer Bebauungsgenehmigung beschränkten - Antragsgegenstand, doch kann aus ihnen zu entnehmen sein, daß der Antragsteller kein schutzwürdiges Antrags-(oder Sachbescheidungs-)interesse hat (vgl. Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG IV C 49.71 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 10 S. 2 [4]).

    Die Baugenehmigungsbehörden sind nicht verpflichtet, in die Prüfung eines Genehmigungsantrages einzutreten, wenn der Antragsteller die Genehmigung zwar (möglicherweise) formal beanspruchen kann, jedoch klar ist, daß er "aus Gründen, die jenseits des Verfahrensgegenstandes liegen, an einer Verwertung der begehrten Genehmigung gehindert und deshalb die Genehmigung ersichtlich nutzlos wäre" (Urteil vom 23. März 1973 a.a.O.).

    So kann es, wie der erkennende Senat mehrfach entschieden hat, liegen, wenn die privatrechtlichen Verhältnisse die Verwirklichung des Vorhabens nicht zulassen (vgl. - mit weiteren Nachweisen - die Urteile vom 23. März 1973 a.a.O. und vom 26. März 1976 - BVerwG IV C 7.74 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 26 S. 9 [12]).

  • BVerwG, 20.06.1974 - IV B 25.74

    Feststellungsinteresse in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78
    Seine Funktion erschöpft sich vielmehr darin, für bestimmte Fallgruppen die Anforderungen an das Feststellungsinteresse zu vermindern; für alle übrigen Fallgruppen bleibt es, ohne daß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO darauf Einfluß nähme, bei dem, was § 43 Abs. 1 Satz 1 VwGO verlangt (vgl. dazu insbes. den Beschluß vom 20. Juni 1974 - BVerwG IV B 25.74 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 74 S. 46 f.).

    Von dieser Lage her hat sich die Auslegung des Merkmals 'berechtigtes Interesse' zu bestimmen ...; und das führt, wie auf der Hand liegt, dazu, daß die Anforderungen des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO insoweit hinter denen des § 43 Abs. 1 VwGO zurückbleiben" (Beschluß vom 20. Juni 1974 a.a.O.).

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78
    Das setzt zugleich dem Umfang der im unbeplanten Innenbereich ausführbaren Vorhaben eine entsprechend enge Grenze (vgl. Urteil von 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - BVerwGE 41, 227 [234 f.]).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78
    Möglicherweise fehlt es an der unerläßlichen Sicherung der Erschließung; ferner kann es sein, daß sich aus der "nähere[n] Umgebung" (vgl. zu diesem Begriff das Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 [380]) ein "Rahmen" ergibt, in den sich das Vorhaben nicht in der gebotenen Weise "einfügt" (s. dazu das Urteil vom 26. Mai 1978 a.a.O. S. 384 ff.).
  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78
    So kann es, wie der erkennende Senat mehrfach entschieden hat, liegen, wenn die privatrechtlichen Verhältnisse die Verwirklichung des Vorhabens nicht zulassen (…vgl. - mit weiteren Nachweisen - die Urteile vom 23. März 1973 a.a.O. und vom 26. März 1976 - BVerwG IV C 7.74 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 26 S. 9 [12]).
  • BVerwG, 29.11.1974 - IV C 10.73

    Unbeplanter Innenbereich; Abgrenzung zum Außenbereich; Bodenrechtlich relevanter …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78
    Infolgedessen kann nicht ohne Angabe konkreter, mit Besonderheiten der vorliegenden Situation belegter Gründe verlangt werden, daß eine Bebauung gleichwohl (generell) unterbleiben müsse (vgl. dazu die Urteile vom 29. November 1974 - BVerwG IV C 10.73 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 46 S. 121 [124 f.] und vom 13. Februar 1976 - BVerwG IV C 72.74 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 123 S. 15 [16 f.]).
  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 72.74

    Begriff des im Zusammenhang bebauten Ortsteils - Bauplanungsrechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78
    Infolgedessen kann nicht ohne Angabe konkreter, mit Besonderheiten der vorliegenden Situation belegter Gründe verlangt werden, daß eine Bebauung gleichwohl (generell) unterbleiben müsse (vgl. dazu die Urteile vom 29. November 1974 - BVerwG IV C 10.73 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 46 S. 121 [124 f.] und vom 13. Februar 1976 - BVerwG IV C 72.74 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 123 S. 15 [16 f.]).
  • BVerwG, 26.11.1976 - IV C 69.74

    Ausnahmen von der Bindung an die tatsächlichen Feststellungen des …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78
    Ein solches Planungserfordernis ist selbst gegenüber Vorhaben im Außenbereich als (hinderlicher) öffentlicher Belang nur anerkannt, wenn es der Bebauungsplanung deshalb bedarf, weil das Vorhaben einen ungewöhnlich großen Umfang hat und sich daraus ergibt, daß es eine "Koordinierung [der Interessen] 'nach innen'" und in diesem Zusammenhang "eine spezifisch planerische und für das Ergebnis ... gleichsam amtlich einstehende Abwägung erfordert" (Urteil vom 26. November 1976 - BVerwG IV C 69.74 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 58 S. 16 [22]).
  • BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.77

    Bestandschutz; Begründung von Bebauungsplänen; Heilung von Begründungsmängeln; …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78
    In diesem Sinne hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 13. Juni 1980 - BVerwG 4 C 98.77 - S. 6 für die Sachverhalte einer während der Anhängigkeit einer Verpflichtungsklage eintretenden Verschlechterung der Rechtslage den Übergang zu einem Feststellungsantrag als den angemessenen Rechtsbehelf bezeichnet.
  • BVerwG, 23.05.1980 - 4 C 79.77
  • BVerwG, 12.09.1978 - 4 B 102.78

    Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrages; Offensichtliche …

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2010 - 8 S 1529/08

    Abstandsflächenbestimmung nach BauO BW § 6 Abs 1 S 1 Nr 2, Fassung 2009-11-17

    Auch im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG findet eine sog. "Günstigerprüfung" nicht statt, da nur eine erteilte Baugenehmigung dem Bauherrn eine (relativ) gesicherte eigentumsrechtliche Position vermittelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.1980 - 4 C 3.78 -, BVerwGE 61, 128 ).
  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der …

    Dies gilt namentlich für die Anforderungen an das Feststellungsinteresse, die durch § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO nur für bestimmte, hier nicht gegebene Fallgruppen vermindert sind (vgl. BVerwGE 61, 128 (134 f.) [BVerwG 24.10.1980 - 4 C 3/78]; 80, 355 (365 f. [BVerwG 03.11.1988 - 5 C 69/85]);… Pietzcker in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, 1996, § 43 Rn. 35 f.).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist …

    Gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, der auf in der Hauptsache erledigte Klagen auf Neubescheidung entsprechend anwendbar ist (vgl. Urteile vom 28. April 1977 - BVerwG 2 C 71.73 - und vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - ) kann das Gericht auf Antrag, der auch hilfsweise gestellt werden kann (BVerwGE 61, 128 [BVerwG 24.10.1980 - 4 C 3/78]), durch Urteil aussprechen, daß die ablehnenden Bescheide rechtswidrig gewesen sind, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung hat.
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