Rechtsprechung
| BGH, 21.10.1980 - X ZR 56/78 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Anmeldung einer "Vorrichtung zum reihenweisen Greifen von Behältern, insbesondere Flaschen" als Gebrauchsmuster - Bewusstes Unterlassen während der Dauer des Arbeitsverhältnisses mit einem Betrieb für Palettier- und Entpalettieranlagen eine Lösung für eine ...
- Techniker Krankenkasse
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 11.12.1979 - X ZR 56/78
- BGH, 21.10.1980 - X ZR 56/78
Papierfundstellen
- BGHZ 78, 252
- NJW 1981, 345
- ZIP 1980, 1092
- MDR 1981, 224
- GRUR 1981, 128
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 02.03.1984 - V ZR 155/83
Grunddienstbarkeit - Raumheizung - Brauchwasser - Anlagen - Erzeugung von Wärme
Daher ist regelmäßig auch die zeitlich unbegrenzt geltende "Sicherungsdienstbarkeit" von der Nichtigkeitssanktion des § 138 Abs. 1 BGB bedroht (BGHZ 74, 293, 298, 299;… Senatsurteil vom 13. Juli 1979 a.a.O. NJW 1979, 2150; BGH-Urteil vom 25. März 1980 a.a.O. NJW 1981, 345). - OLG Düsseldorf, 28.11.2024 - 2 U 31/24
Kaffeekapsel
Zwar kann ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Ausscheiden eines Mitarbeiters und der Anmeldung eines Schutzrechts für das Vorliegen einer Diensterfindung sprechen (vgl. BGH, GRUR 1981, 128 - Flaschengreifer, der von einem Anscheinsbeweis ausgeht) oder dafür, dass die Erfindung auf den ehemaligen Arbeitgeber zurückgeht (…vgl. Senat, Teilurt. v. 23.06.2016 - I-2 U 71/11, juris Rn. 120 - Waschturm für Rauchgas-Einrichtung). - OLG Düsseldorf, 22.08.2019 - 2 U 29/17
Ansprüche gegen den ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH wegen Inanspruchnahme …
Wird eine Erfindung - wie hier - in zeitlicher Nähe zum Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus den Diensten des Arbeitgebers zum Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet, spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass die Erfindung noch auf die Zeit des Arbeitsverhältnisses zurückgeht (BGH, GRUR 1981, 128 - Flaschengreifer).
- OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 2 U 71/11
Gerichtlicher Vergleichsvorschlag in einem Verfahren auf Einräumung der …
Nach der Entscheidung "Flaschengreifer" des Bundesgerichtshofes kann der zeitliche Zusammenhang zwischen dem Ausscheiden eines Mitarbeiters und dem Datum einer anschließend eingereichten Patentanmeldung als ein Beweisanzeichen gewertet werden, welches einen Anscheinsbeweis begründet, der seine Bedeutung aber bereits dann einbüßt, wenn er erschüttert wird (GRUR 1981, 128).Die Behauptung der Klägerin, während des Anstellungsverhältnisses der Beklagten bereits im Erfindungsbesitz gewesen zu sein, habe nicht aufgeklärt werden können und es habe auch nicht festgestellt werden können, dass die Beklagten eine Skizze, die die Lehre des Gebrauchsmusters zeige, kannten (BGH GRUR 1981, 128, 129 - Flaschengreifer).
- LG Düsseldorf, 19.12.2017 - 4b O 28/15
Katheterballonbeschichtungsverfahren
Dieses Beweisanzeichen begründet einen Anscheinsbeweis, der seine Bedeutung aber bereits dann einbüßt, wenn er erschüttert wird (BGH GRUR 1981, 128 - Flaschengreifer; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.06.2016 - I-2 U 71/11).Die Behauptung der Klägerin, während des Anstellungsverhältnisses der Beklagten bereits im Erfindungsbesitz gewesen zu sein, habe nicht aufgeklärt werden können und es habe auch nicht festgestellt werden können, dass die Beklagten eine Skizze, die die Lehre des Gebrauchsmusters zeige, kannten (BGH GRUR 1981, 128, 129 - Flaschengreifer).
- OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - 2 U 42/16 Zusammen mit dem Umstand, dass die Beklagte bereits im Februar 2007 das im Wesentlichen gleichlautende Gebrauchsmuster anmeldete, dessen Priorität das Streitpatent in Anspruch nimmt, führt dies zu einer Darlegungs- und Beweiserleichterung für die Klägerin (vgl. BGH, GRUR 1981, 128 - Flaschengreifer).
- LG Düsseldorf, 18.12.2007 - 4a O 26/98
Pflückvorsatz (Arbeitnehmererf.)
Vergleichbar ist dies mit dem Fall einer Patentvindikationsklage, in dem es unstreitig dem Kläger obliegt, darzutun und im Bestreitensfall zu beweisen, dass der Patentinhaber nicht auch Erfinder ist (BGH GRUR 1979, 145, 147 - Aufwärmvorrichtung; GRUR 1981, 128 - Flaschengreifer;… Benkard/Melullis, PatG, 10. Aufl. 2006, § 8 Rn. 16a) ). - LG Düsseldorf, 25.04.2024 - 4c O 17/23
Elektrolysezellen
Hat ein Arbeitnehmer es pflichtwidrig unterlassen, während der Dauer seines Arbeitsverhältnisses Überlegungen hinsichtlich einer ihm aufgetragenen technischen Verbesserung anzustellen, und erfindet er eine solche Verbesserung alsbald nach seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis, kann anzunehmen sein, dass er die Erfindung bei pflichtgemäßer Arbeitsleistung bereits während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses gemacht hätte und er verpflichtet gewesen wäre, dem früheren Arbeitgeber das auf die Erfindung angemeldete Schutzrecht zu übertragen (vgl. BGH, GRUR 1981, 128 - Flaschengreifer). - LG Düsseldorf, 21.06.2011 - 4b O 44/09
Bestehen eines Vindikationsanspruchs bzgl. der zweifachen identischen …
Denn im Gegensatz zu den Grundsätzen aus der Entscheidung BGH GRUR 1981, 128 - Flaschengreifer waren die genannten Personen nicht mit der Lösung des von der Streitanmeldung 1 betroffenen technischen Problems befasst. - OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 2 U 42/16 Zusammen mit dem Umstand, dass die Beklagte bereits im Februar 2007 das im Wesentlichen gleichlautende Gebrauchsmuster anmeldete, dessen Priorität das Streitpatent in Anspruch nimmt, führt dies zu einer Darlegungs- und Beweiserleichterung für die Klägerin (vgl. BGH, GRUR 1981, 128 - Flaschengreifer).
- LG Düsseldorf, 22.03.2012 - 4b O 43/11
Rapssaatenschälung
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