Rechtsprechung
| LAG Hamm, 11.12.1980 - 8 Ta 173/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf nachträgliche Klagezulassung in einem Kündigungsschutzprozess; Verschulden des Prozessbevollmächtigten für die Versäumung der Klagefrist ; Anrechnung des Vertreterverschuldens ; Einstufung der arbeitsrechtlichen Klagefrist als materiell-rechtliche ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BAG, 04.03.1980 - 1 AZR 125/78
- ArbG Hamm, 13.08.1980 - 3 Ca 994/80
- LAG Hamm, 11.12.1980 - 8 Ta 173/80
Papierfundstellen
- NJW 1981, 1230
- MDR 1981, 258
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- LAG Hamm, 25.11.1980 - 8 Ta 115/80
Auszug aus LAG Hamm, 11.12.1980 - 8 Ta 173/80
Das Hindernis dauert so lange fort, bis der Arbeitnehmer oder sein Prozeßbevollmächtigter die Versäumung der Klagefrist erkennt oder bei gehöriger Aufmerksamkeit erkennen muß (LAG Hamm vom 25.11.1980 - 8 Ta 115/80 - m.w.A.).Das besagt, daß der Anwalt, der die Klage mangels hinreichender arbeitsrechtlicher Kenntnisse verspätet erhoben hat, die etwaige Rüge der verspäteten Klageerhebung in Schriftsätzen oder gerichtlichen Verfügungen auch nicht in den Wind schlagen darf, sondern zur Überprüfung der Rechtslage verpflichtet ist, was - angesichts der eindeutigen Gesetzeslage - zur alsbaldigen Einreichung des Antrages auf nachträgliche Klagezulassung führen muß (LAG Hamm vom 25.11.1980 - 8 Ta 115/80 -).
- BSG, 17.10.1974 - 9 RV 64/74
Ermessensentscheidung - Begründung - Umfang - Zugrunde liegende Tatsachen - …
Auszug aus LAG Hamm, 11.12.1980 - 8 Ta 173/80
Das Landesarbeitsgericht Hamburg ist dieser Auffassung beigetreten (Beschluß vom 10.01.1975, MDR 1975, 348 (L) und vom 20.09.1977, NJW 1978, 446). - LAG Hamburg, 20.09.1977 - 1 Ta 6/77
Auszug aus LAG Hamm, 11.12.1980 - 8 Ta 173/80
Das Landesarbeitsgericht Hamburg ist dieser Auffassung beigetreten (Beschluß vom 10.01.1975, MDR 1975, 348 (L) und vom 20.09.1977, NJW 1978, 446).
- BAG, 05.09.1972 - 3 AZR 212/69
Revisionsinstanz - Amtsprüfung - Prozeßrüge - Internationale Zuständigkeit - …
Auszug aus LAG Hamm, 11.12.1980 - 8 Ta 173/80
Allerdings hat das Landesarbeitsgericht Berlin, das sich der Auffassung des Beschwerdegerichts im Jahre 1975 in Übereinstimmung mit dem Arbeitsgericht Berlin (Beschluß vom 07.02.1973, MDR 1973, 529 = AP § 5 KSchG 1969 Nr. 1) ebenfalls angeschlossen hatte (Beschluß vom 08.12.1975, AnwBl 1976, 86), in jüngerer Zeit betont herausgestellt, daß sich durch die Vereinfachungsnovelle vom 03.12.1976 Gewichtsverschiebungen ergeben hätten, die Ausnahmen von der prinzipiell gebotenen Anrechnung des Vertreterverschuldens nicht mehr zuließen (LAG Berlin vom 28.08.1978, AP § 5 KSchG 1969 Nr. 2; vom 31.05.1978 - 6 Ta 4/78; ebenso: ArbG Kiel vom 21.03.1979, BB 1979, 839; Neumann, AR-Blattei, Kündigungsschutz III A C V). - BAG, 11.11.1971 - 5 AZR 277/71
Weihnachtsgratifikation
Auszug aus LAG Hamm, 11.12.1980 - 8 Ta 173/80
Diese Auffassung hat die Kammer seit dem Beschluß vom 28.10.1971 (AnwBl 1972, 163 = MDR 1972, 361 = DB 1972, 1974 = BB 1972, 317) in ständiger Rechtsprechung vertreten. - BGH, 02.05.1963 - III ZR 212/62
Auszug aus LAG Hamm, 11.12.1980 - 8 Ta 173/80
Eine sinngemäße Heranziehung des § 278 BGB kann die erforderliche Zurechnungsnorm nicht ersetzen (BGH vom 02.05.1963, NJW 1963, 1776 [BGH 02.05.1963 - III ZR 212/62] ). - RG, 03.11.1938 - IV 135/38
1. Schließt nach § 1594 Abs. 3 in Verb. mit § 203 Abs. 2 BGB. ein Verschulden des …
Auszug aus LAG Hamm, 11.12.1980 - 8 Ta 173/80
§ 232 II ZPO (heute: § 85 II ZPO ) aber ist eine nur für das Gebiet des Prozesses geltende, auf den besonderen Verhältnissen und Bedürfnissen des Prozesses beruhende Vorschrift, die sich nicht ohne weiteres auf das außerprozessuale Gebiet übertragen läßt" (RG vom 03.11.1938, RGZ 158, 357 (360 f.) in Anlehnung an Jonas, JW 1932, 1350 zu Nr. 8). - LAG Hamm, 28.10.1971 - 8 Ta 54/71
Auszug aus LAG Hamm, 11.12.1980 - 8 Ta 173/80
Diese Auffassung hat die Kammer seit dem Beschluß vom 28.10.1971 (AnwBl 1972, 163 = MDR 1972, 361 = DB 1972, 1974 = BB 1972, 317) in ständiger Rechtsprechung vertreten. - LAG Hamm, 24.04.1980 - 8 Sa 1259/79
Auszug aus LAG Hamm, 11.12.1980 - 8 Ta 173/80
Dogmatische Erwägungen können nach heutigem Verständnis für sich genommen nicht unmittelbar auf das materielle Recht durchschlagen, wie die Kammer bereits im Urteil vom 24.04.1980 - 8 Sa 1259/79 - DB 1980, 2347 - ausgeführt hat. - LAG Berlin, 31.05.1978 - 6 Ta 4/78
Auszug aus LAG Hamm, 11.12.1980 - 8 Ta 173/80
Allerdings hat das Landesarbeitsgericht Berlin, das sich der Auffassung des Beschwerdegerichts im Jahre 1975 in Übereinstimmung mit dem Arbeitsgericht Berlin (Beschluß vom 07.02.1973, MDR 1973, 529 = AP § 5 KSchG 1969 Nr. 1) ebenfalls angeschlossen hatte (Beschluß vom 08.12.1975, AnwBl 1976, 86), in jüngerer Zeit betont herausgestellt, daß sich durch die Vereinfachungsnovelle vom 03.12.1976 Gewichtsverschiebungen ergeben hätten, die Ausnahmen von der prinzipiell gebotenen Anrechnung des Vertreterverschuldens nicht mehr zuließen (LAG Berlin vom 28.08.1978, AP § 5 KSchG 1969 Nr. 2; vom 31.05.1978 - 6 Ta 4/78; ebenso: ArbG Kiel vom 21.03.1979, BB 1979, 839; Neumann, AR-Blattei, Kündigungsschutz III A C V).
- ArbG Berlin, 12.08.2011 - 28 Ca 9265/11
Kündigungsschutzklage - nachträgliche Zulassung
Sie soll gewährleisten, dass die Partei, die ihren Prozess durch einen Vertreter führen lässt, in jeder Weise so behandelt wird, als wenn sie den Prozess selbst geführt hätte"; s. aus neuerer Zeit etwa Wolfgang Grunsky, Anm. LAG Hamm [11.12.1980 - 8 Ta 173/80] EzA § 5 KSchG Nr. 8 [3]: "Grundsätzlich braucht sich niemand das Verschulden eines Dritten zurechnen zu lassen; dazu ist vielmehr eine Zurechnungsnorm erforderlich".S. hierzu bereits klipp und klar RG 3.11.1938 - IV 135/38 - RGZ 158, 357, 361: "Ein allgemeiner Grundsatz, dass der Vertretene für das Verschulden seines Bevollmächtigten oder sonstigen Vertreters in jedem Falle einzustehen habe, ist dem geltenden Rechte fremd.Sie soll gewährleisten, dass die Partei, die ihren Prozess durch einen Vertreter führen lässt, in jeder Weise so behandelt wird, als wenn sie den Prozess selbst geführt hätte"; s. aus neuerer Zeit etwa Wolfgang Grunsky, Anm. LAG Hamm [11.12.1980 - 8 Ta 173/80] EzA § 5 KSchG Nr. 8 [3]: "Grundsätzlich braucht sich niemand das Verschulden eines Dritten zurechnen zu lassen; dazu ist vielmehr eine Zurechnungsnorm erforderlich"., an der es hier fehlt.
Sie soll gewährleisten, dass die Partei, die ihren Prozess durch einen Vertreter führen lässt, in jeder Weise so behandelt wird, als wenn sie den Prozess selbst geführt hätte"; s. aus neuerer Zeit etwa Wolfgang Grunsky, Anm. LAG Hamm [11.12.1980 - 8 Ta 173/80] EzA § 5 KSchG Nr. 8 [3]: "Grundsätzlich braucht sich niemand das Verschulden eines Dritten zurechnen zu lassen; dazu ist vielmehr eine Zurechnungsnorm erforderlich".
- LAG Hamm, 27.02.1996 - 5 Ta 106/95
Kündigungsschutzklage: nachträgliche Zulassung bei Anwaltsverschulden
Zur Begründung dieser Ansicht wird auf frühere Entscheidungen des erkennenden Gerichts verwiesen (vgl. nur LAG Hamm, DB 1972, 1974; LAG Hamm, NJW 1981, 1230 = EzA Nr. 8 zu § 5 KSchG).Ein solches Ergebnis verlangen Sinn und Zweck des § 85 II ZPO in Verbindung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz auf der Basis einer genauen Interessenanalyse gerade nicht (LAG Hamm, DB 1972, 1974; LAG Hamm, NJW 1981, 1230 = EzA Nr. 8 zu § 5 KSchG; Vollkommer, S. 613ff.).
Die Feststellung schon des RG (RGZ 158, 357 (360)), ein solcher Grundsatz sei dem geltenden Recht fremd, gilt weiterhin (vgl. erneutLAG Hamm, NJW 1981, 1230 = EzA Nr. 8 zu § 5 KSchG).
- LAG Hamm, 21.12.1995 - 5 Ta 602/94
Arbeitsgerichtliches Verfahren: Zurechnung des Verschuldens des …
Zur Begründung dieser Ansicht wird auf frühere Entscheidungen des erkennenden Gerichts verwiesen (vgl. nur LAG Hamm…, Beschluss vom 28.10.1971, aaO.; Beschluss vom 11.12.1980 - 8 Ta 173/80 -, NJW 1981, 1230 = EZA Nr. 8 zu § 5 KSchG ).Ein solches Ergebnis verlangen Sinn und Zweck des § 85 Abs. 2 ZPO i.V.m. dem Gleichbehandlungsgrundsatz auf der Basis einer genauen Interessenanalyse gerade nicht (LAG Hamm…, Beschluss vom 28.10.1971, aaO.; Beschluss vom 11.12.1980, aaO.;… Vollkommer, aaO., S. 613 ff.).
- LAG Hamburg, 03.06.1985 - 1 Ta 5/85
Nachträgliche Zulassung einer Kündigunsschutzklage; Versäumen der Klagefrist …
Es verbleibt vielmehr bei seiner eigenen langjährigen Rechtsprechung (…vgl. Beschlüsse vom 10.1.1975, a.a.O., 20.9.1977, a.a.O., 3.6.1980, a.a.O., und 19.11.1981, a.a.O.) und schließt sich im übrigen den überzeugenden Darlegungen von Wenzel, DB 1970, S. 730 ff; BB 1975, S. 791 f (vgl. auch LAG Hamm in ständiger Rechtsprechung…, Beschluß vom 25.11.1980 - 8 Ta 115/80 - EzA § 5 KSchG Nr. 7, S. 25 ff; Beschluß vom 11.12.1980 - 8 Ta 173/80 - EzA § 5 KSchG Nr. 8, S. 29 ff = NJW 1981, S. 1230 ff;… Beschluß vom 15.10.1981 - 8 Ta 174/81 - EzA § 5 KSchG Nr. 12, S. 55 f = MDR 1982, S. 172;… Beschluß vom 9.12.1982 - 8 Ta 315/82 - EzA § 5 KSchG Nr. 17, S. 75 ff;… LAG Stuttgart Beschluß vom 24.9.1965 - 4 Ta 10/65 - NJW 1965, S. 2366;… KR-Friedrich, a.a.O., § 5 KSchG Rz. 69 ff, S. 791 ff, mit weiteren Nachweisungen) an.Einen allgemeinen Grundsatz, daß der Vertretene für das Verschulden seines Bevollmächtigten oder sonstigen Vertretern in jedem Fall einzustehen habe, ist dem geltenden Recht fremd (LAG Hamm Beschluß vom 11.12.1980, a.a.O., S. 1231).
- LAG Hamm, 15.10.1981 - 8 Ta 174/81
Kündigungsschutzklage
Wenngleich sich der Arbeitnehmer im Verfahren über die nachträgliche Klagezulassung nach § 5 KSchG ein Verschulden seines Anwaltes an der Versäumung der Klagefrist nach der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Hamm nicht anrechnen zu lassen braucht (vgl. zuletzt: Beschluß vom 11.12.1980 = NJW 1981, 1230 = MDR 1981, 258 = AuR 1981, 154), können die anwaltlichen Versäumnisse der nachträglichen Klagezulassung doch entgegenstehen, wenn der Arbeitnehmer sie nämlich erkennen und in ihrer Bedeutung würdigen konnte und gleichwohl nichts unternommen hat, um die Wahrung der Klagefrist sicherzustellen.
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