Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 09.07.1981 - 6 U 33/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1982, 1003
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Köln, 13.10.1989 - 6 U 61/89
Rat und Hilfe bei der Durchsetzung von Ansprüchen in Bergschadensfällen als …
Anknüpfend an das Merkmal berufsständisch wird von Rechtsprechung (vgl. BVerwG DÖV 1974, 675 m.N.; OLG Frankfurt, NJW 1982, 1003) und Schrifttum (…vgl. Altenhoff/ Busch/Kampmann, RBerG 8. Aufl., Art. 1 § 7 Rdnr. 505 ff.;… Rennen/Caliebe, RBerG Art. 1 § 7 Rdnr. 8, Schorn, Die Rechtsberatung, 2. Aufl. 1967, S. 260) eine auf "ähnlicher Grundlage" gebildete Vereinigung dann anerkannt, wenn sie auf der Grundlage der gleichen oder ganz ähnlichen wirtschaftlichen oder sozialen Stellung ihrer Mitglieder zur Wahrnehmung der für diese Stellung bezeichnenden wirtschaftlichen oder sozialen Interessen gebildet worden ist.Lediglich ergänzend sei deshalb darauf verwiesen, daß der Antrag in der gestellten Form auch ohne die Beschränkung des Streitgegenstandes unbegründet gewesen wäre, weil das Verbot des § 1 Abs. 3 2. AVO im Hinblick auf Art. 1 § 7 RBerG (einschränkend) dahingehend auszulegen ist, daß Mitgliederwerbung unter Hinweis auf die satzungsgemäße (und erlaubte) Tätigkeit zugelassen ist, wenn und soweit nicht die rechtsberatende Tätigkeit isoliert und/oder hervorgehoben beworben wird (vgl. dazu auch OLG Frankfurt, NJW 1982, 1003, 1004).
- FG Niedersachsen, 02.09.1997 - VI 535/93
Umfang der Beratungsbefugnis für eine Berufsvertretung ; Rechtmäßigkeit einer …
Hierfür spricht letztlich auch, daß Zusammenschlüsse, die ausschließlich wirtschaftliche oder geschäftliche Einzelinteressen oder Interessen, die jedermann haben kann, fördern, keine ähnliche Vereinigung im Sinne des § 4 Nr. 7 StBerG sein können (OLG Frankfurt, Urteil vom 9. Juli 1981, NJW 1982, 1003). - LG Kempten, 04.12.1996 - 5 S 1923/96
Bestimmung der Anforderungen an das Vorliegen einer gütlichen Erledigung im Sinne …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 03.07.1987 - 6 U 62/87
Mitgliederwerbung; Berufsverband; Rechtsberatung; Tarifpartei
"Das dort geregelte Werbeverbot gilt für Berufsverbände des Art. 1 § 7 RBerG [RBeratG] jedenfalls dann nicht, wenn es sich um einen echten berufsständischen Verband wie den Bekl. handelt, der zudem auch noch Tarifvertragspartei ist (….. Altenhoff-Busch-Kampmann, RBerG , 7. Aufl., Rdnr. 888 i. V. mit Rdnr. 895; aA., ohne nach der Art der Berufsverbände zu differenzieren: OLG Frankfurt, NJW 1982, 1003 f., WRP 1983, 211 ff.; OLG Koblenz, AnwBl 1983, 458 f. ..). - KG, 20.12.1982 - 19 UF 3984/82 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bemißt sich die Höhe der auszugleichenden Versorgung nach den Verhältnissen bei Ehezeitende, und nicht nach denen zu der Zeit der Entscheidung (FamRZ 1981, 856 = EzFamR BGB § 1587b Nr. 3 = BGHF 2, ; 1982, 154 = BGHF 2, 955; 1982, 362 = NJW 1982, 1754; 1982, 1003 = BGHF 3, 430; 1982, 1005 = BGHF 3, 445).
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