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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1981 - V ZR 168/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1722
BGH, 23.10.1981 - V ZR 168/80 (https://dejure.org/1981,1722)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1981 - V ZR 168/80 (https://dejure.org/1981,1722)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1981 - V ZR 168/80 (https://dejure.org/1981,1722)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grunddienstbarkeit in Gestalt eines Versorgungsleitungsrechts für Strom, Wasser und Telefon - Fehlen einer hinreichend bestimmten Bezeichnung der Ausübungsstelle - Bewilligung zur Löschung der Grunddienstbarkeit - Bestimmung der Ausübungsstelle über den Inhalt der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1039
  • MDR 1982, 475
  • DNotZ 1982, 230 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.01.1969 - V ZR 162/65

    Notweg zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des rückwärtigen Gartens - …

    Auszug aus BGH, 23.10.1981 - V ZR 168/80
    Richtig ist auch noch der weitere Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß hier die Ausübungsstelle mindestens in der Eintragungsbewilligung klar bestimmt sein müsse, andernfalls die Grunddienstbarkeit nicht wirksam entstehe (vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 1969, V ZR 162/65 = NJW 1969, 502, 503; vgl. auch Senatsbeschluß vom 6. März 1981, V ZB 2/81 = NJW 1981, 1781).

    Der Senat hat denn auch für Wegerechtsdienstbarkeiten, die sich auf bereits vorhandene Anlagen bezogen, z.B. die Bezeichnung "2m breiter Weg, der zum Feldweg nach B führt" (Senatsurteil vom 17. Januar 1969, V ZR 162/65 = NJW 1969, 502, 503) und den Hinweis auf eine bestehende Gleisanlage und ihre Fortsetzung auf dem Nachbargrundstück (Senatsurteil vom 21. November 1975, V ZR 237/73 = WM 1976, 274, 275), als hinreichend bestimmt genügen lassen.

    Unveränderlich muß der zur Beschreibung gewählte Anknüpfungspunkt nämlich nicht sein (vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 1969 aaO).

    Es ist zwar richtig, daß Umstände, die außerhalb des Grundbucheintrags (oder der Eintragungsbewilligung) liegen, zur Ermittlung von Inhalt und Umfang des dinglichen Rechts im Rahmen der Auslegung nur insoweit mit herangezogen werden dürfen, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (Senatsurteil vom 17. Januar 1969 a.a.O. als Beispiel ständiger Rechtsprechung).

  • BGH, 21.11.1975 - V ZR 237/73

    Anspruch auf Verlegung der Ausübung einer Grunddienstbarkeit - Verlangen einer …

    Auszug aus BGH, 23.10.1981 - V ZR 168/80
    Das Berufungsgericht versteht die Eintragungsbewilligung dahin, daß die Grunddienstbarkeit auf eine bestimmte Ausübungstelle rechtsgeschäftlich beschränkt werden sollte (vgl. § 1023 Abs. 1 Satz 2 BGB; Senatsurteil vom 21. November 1975, V ZR 237/73 = WM 1976, 274, 275).

    Der Senat hat denn auch für Wegerechtsdienstbarkeiten, die sich auf bereits vorhandene Anlagen bezogen, z.B. die Bezeichnung "2m breiter Weg, der zum Feldweg nach B führt" (Senatsurteil vom 17. Januar 1969, V ZR 162/65 = NJW 1969, 502, 503) und den Hinweis auf eine bestehende Gleisanlage und ihre Fortsetzung auf dem Nachbargrundstück (Senatsurteil vom 21. November 1975, V ZR 237/73 = WM 1976, 274, 275), als hinreichend bestimmt genügen lassen.

  • BGH, 06.03.1981 - V ZB 2/81

    Zur Bezeichnung des Umfangs einer Dienstbarkeit und zur Zulässigkeit der …

    Auszug aus BGH, 23.10.1981 - V ZR 168/80
    Richtig ist auch noch der weitere Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß hier die Ausübungsstelle mindestens in der Eintragungsbewilligung klar bestimmt sein müsse, andernfalls die Grunddienstbarkeit nicht wirksam entstehe (vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 1969, V ZR 162/65 = NJW 1969, 502, 503; vgl. auch Senatsbeschluß vom 6. März 1981, V ZB 2/81 = NJW 1981, 1781).
  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

    Auszug aus BGH, 23.10.1981 - V ZR 168/80
    Diese vom Senat frei nachprüfbare Auslegung (BGHZ 59, 205, 208) trifft entgegen der Auffassung der Revision zu.
  • BGH, 25.06.1971 - V ZR 9/69

    Belastung eines Grundstücks mit einem Wegerecht - Bestellung einer …

    Auszug aus BGH, 23.10.1981 - V ZR 168/80
    Im Zeitpunkt der Grunddienstbarkeitsbestellung, auf den es hier ankommt (vgl. auch Senatsurteil vom 25. Juni 1971, V ZR 9/69 = WM 1971, 1186, 188), bestimmte dieser in der Natur vorhandene und auf Dauer angelegte Zustand die Ausübungsstelle in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise.
  • OLG Hamm, 02.05.2016 - 5 U 102/15

    Anforderungen an die Feststellung des Umfangs eines Wegerechts

    In diesem Fall ist die Grunddienstbarkeit nicht wirksam entstanden (…vgl. BGH MDR 1969, 469 - Rdn. 20; BGH NJW 1982, 1039 - Rdn. 16, jeweils zitiert nach Juris).

    So hat der Bundesgerichtshof für Wegerechtsdienstbarkeiten, die sich auf bereits vorhandene Anlagen beziehen, z. B. die Bezeichnung "2 m breiter Weg, der zum Feldweg nach B. führt" und den Hinweis auf eine bestehende Gleisanlage und ihre Fortsetzung auf dem Nachbargrundstück, als hinreichend bestimmt genügen lassen (vgl. BGH NJW 1982, 1039, Rdnr. 16 zitiert nach Juris).

    Vielmehr kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Eintragungsbewilligung aus Oktober 1956 durch Verweisung auf den bei der Bestellung bestehenden Zustand den Wegeverlauf in zweifelsfreier Weise beschrieben hat (vgl. BGH NJW 1982, 1039 - Rdnr. 16 zitiert nach juris).

  • BGH, 16.02.1984 - V ZB 8/83

    Umfang und Ausübung eines Leitungsrechts

    Darauf ließe sich entgegen der Meinung des Oberlandesgerichts auch dann nicht schließen, wenn die Ferngasleitung bereits im Zeitpunkt der Eintragungsbewilligung vorhanden gewesen sein sollte; denn die Bewilligung enthält - anders als im Falle des Senatsurteils vom 23. Oktober 1981, V ZR 168/80, LM BGB § 1018 Nr. 31 = NJW 1982, 1039 - keine Bezugnahme auf eine schon vorhandene Leitung.

    Da zur Auslegung der Eintragungsbewilligung nur Umstände herangezogen werden dürfen, die aus der Bewilligung selbst hervorgehen oder die nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. Senatsurteile vom 26. April 1961, V ZR 26/60, LM BGB § 1018 Nr. 4; vom 17. Januar 1969, V ZR 162/65, LM BGB § 1018 Nr. 16 = NJW 1969, 502, 503 und vom 23. Oktober 1981 aaO), ist es bedeutungslos, ob die Leitung bereits angelegt war.

  • BGH, 24.02.1984 - V ZR 177/82

    Behauptungs- und Beweislast bei Streit über ein Leitungsrecht

    Nach Aufhebung seines Urteils und Zurückverweisung der Sache durch den Senat (vgl. Urteil vom 23. Oktober 1981, V ZR 168/80, NJW 1982, 1039) hat es die Berufung der Klägerin nunmehr zurückgewiesen.

    Wie der Senat in dem in dieser Sache ergangenen Urteil vom 23. Oktober 1981 (aaO) ausgeführt hat, ist die Grunddienstbarkeit wirksam entstanden und ihre Ausübungsstelle(n) nach Maßgabe des früheren Leitungsverlaufs rechtsgeschäftlich festgelegt.

  • BGH, 16.01.2026 - V ZR 107/25

    Beschränkung des Ausübungsbereichs einer Grunddienstbarkeit auf eine reale …

    Fehlt es an einer eindeutigen Bezeichnung der Ausübungsstelle, die rechtsgeschäftlicher Inhalt der Grunddienstbarkeit sein soll, so entsteht die Grunddienstbarkeit nicht (vgl. Senat, Urteil vom 23. Oktober 1981 - V ZR 168/80, NJW 1982, 1039 [= juris Rn. 16];… Urteil vom 17. Januar 1969 - V ZR 162/65, NJW 1969, 502, 503 [= juris Rn. 20 f.]).

    Ebenso hat er den Hinweis auf eine bereits bestehende und fortzuführende Gleisanlage auf dem dienenden Grundstück als ausreichend angesehen (vgl. Senat…, Urteil vom 21. November 1975 - V ZR 237/73, WM 1976, 274, 275 [= juris Rn. 29]) und auch die Verweisung auf bereits vorhandene Leitungen in einer Leitungsdienstbarkeit (vgl. Senat, Urteil vom 23. Oktober 1981 - V ZR 168/80, NJW 1982, 1039 [= juris Rn. 16]).

    Vielmehr beschreibt die Bewilligung durch Verweisung auf den bei Bestellung des Rechts bestehenden Zustand die Ausübungsstelle in zweifelsfreier Weise (vgl. Senat, Urteil vom 23. Oktober 1981 - V ZR 168/80, aaO).

  • OLG Karlsruhe, 12.11.2021 - 12 U 124/21

    Begründung einer Grunddienstbarkeit im Jahr 1900 vor Anlegung der Grundbücher

    Rn. 73 Voraussetzung für das Entstehen einer Grunddienstbarkeit ist es, dass die Art der Berechtigung und die Ausübungsstelle hinreichend bestimmt sein müssen, wobei allerdings auf Anlagen oder auch über Beschreibungen auf tatsächliche Gegebenheiten verwiesen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 23.10.1981 - V ZR 168/80, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 31.07.2013 - 15 W 259/12

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Ausübungsstelle einer Dienstbarkeit

    Auf dieser Grundlage hat der BGH für die Bezeichnung der Ausübungsstelle von Wegerechten (…a.a.O.) und von Leitungsrechten (NJW 1982, 1039) eine Bezeichnung ausreichen lassen, die auf Bezugspunkte im Gelände des dienenden Grundstücks verweist, und zwar in der zweitgenannten Entscheidung auch in der Weise, dass auf die bereits vorhandene Anlage (dort: unterirdische Versorgungsleitungen) Bezug genommen wird.

    Von der rechtlichen Struktur der an die Bestimmtheit der Bezeichnung zu stellenden Anforderungen besteht in dem vorliegenden Zusammenhang kein wesentlicher Unterschied zu der Fallgestaltung der bereits herangezogenen Entscheidung des BGH (NJW 1982, 1039), die der Wahrung der Bestimmtheit der Bezeichnung nicht als entgegenstehend erachtet hat, dass die Ausübungsstelle nicht sichtbar war, sondern die Lage der unterirdischen Versorgungsleitungen erforderlichenfalls erst im Untergrund des dienenden Grundstücks hätte festgestellt werden müssen.

  • BayObLG, 23.06.1988 - BReg. 2 Z 47/88

    Bestimmtheitsgrundsatz bei der Bestellung von Dienstbarkeiten zur Sicherung …

    Die,, FestãEUR�steilbarkeit fur jedermann" verlangt nicht Erkennbarkeit durch Einsicht ins Grundbuch und die Grundakten; vielmehr bezieht sie sich gerade auf andere Erkenntnismittel, wie etwa Feststellung des bestehenden Zustands (vgl. BGH NJW 1969, 502 /503; 1976, 4171418; 1982, 1039 ãEURŒï¼� DN0tZ 1982, 230]; OLG Oldenburg Rpfleger 1979, 199 /200).

    Es gilt hier nichts anderes als bei der Bezeichnung der rechtsgeschaftlich festgelegten Ausobungsstelle (BGH NJW 1982, 1039 ).

  • OLG Brandenburg, 04.02.2009 - 5 Wx 9/08

    Grundbuchsache: Hinreichende Bestimmtheit des Inhalts einer beschränkten …

    Danach ist der Rechtsinhalt einer Dienstbarkeit so genau zu bezeichnen, dass er im Streitfall durch Auslegung feststellbar ist; er muss aufgrund objektiver Umstände bestimmbar und für einen Dritten erkennbar und verständlich sein, so dass dieser in der Lage ist, die hieraus folgende höchstmögliche Belastung des Grundstückseigentums einzuschätzen und zumindest eine ungefähre Vorstellung davon zu gewinnen, welche Bedeutung die Dienstbarkeit für das Grundstückseigentum konkret haben kann (s. dazu BGH NJW 1982, S. 1039;… BayObLGZ 2004, S. 103, 105 f. m.w.Nw.;… BayObLG NJW 1982, S. 1054, 1055;… KG, NJW 1973, S. 1128;… OLG Hamm, Rechtspfleger 1986, S. 364, 365;… LG Köln, Rechtspfleger 1994, S. 56, 57;… Demharter, aaO., Anhang zu § 13 Rdn. 5;… Bauer/von Oefele/Bayer, aaO., Rdn. AT III 329;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl. 2008, Rdn. 1136;… Palandt/Bassenge, BGB, 68. Aufl. 2009, § 1018 Rdn. 29 f.;… Münch.Komm.-Falckenberg, BGB, Bd. 6, 4. Aufl. 2004, § 1018 Rdn. 10 ff., 16 ff.).
  • OLG Schleswig, 28.05.2021 - 2 Wx 27/20

    Bestimmtheit von Dienstbarkeit, die Grundstücksnutzung Naturschutzzielen …

    Auch auf bereits vorhandene ober- oder unterirdische Anlagen, wie Wege oder Versorgungsleitungen, kann Bezug genommen werden (BGH NJW 1982, 1039, NJW 1969, 502 (503);… Senat, a. a. O.; OLG Hamm NJW-RR 2014, 21 (22); OLG Celle OLGR 1995, 277;… Palandt/ Herrler, BGB, 80. Aufl., § 1018 Rn. 31;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rn. 1141 f.).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.1988 - 3 Wx 182/88

    Vormerkung für Grunddienstbarkeit auch zugunsten bestimmter Personen

    Die "Feststellbarkeit für jedermann" verlangt nicht Erkennbarkeit durch Einsicht ins Grundbuch und die Grundakten; vielmehr bezieht sie sich gerade auf andere Erkenntnismittel, wie etwa Feststellung des bestehenden Zustands (vgl. BGH DNotZ 1969, 486, 487; 1976, 529, 530; 1982, 230, 232; OLG Oldenburg Rpfleger 1979, 199, 200).

    Es gilt hier nichts anderes als bei der Bezeichnung der rechtsgeschäftlich festgelegten Ausübungsstelle (BGH DNotZ 1982, 230 ).

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2014 - 9 U 118/11

    Altrechtliche Grunddienstbarkeit nach Badischem Landrecht: Umfang der …

  • OLG München, 29.01.2009 - 34 Wx 70/08

    Grunddienstbarkeitsbestellung auf einem unrichtig bezeichneten Grundstück, …

  • LG Frankfurt/Oder, 25.04.2008 - 19 T 114/08

    Anforderungen an die Konkretisierung einer beschränkten, persönlichen …

  • VG Hamburg, 05.05.2021 - 6 E 1860/21

    Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses

  • BayObLG, 23.05.1985 - BReg. 2 Z 43/85

    Bestimmtheitsgrundsatz bei der Eintragung eines Sondernutzungsrechts

  • BayObLG, 12.10.1992 - 2Z BR 59/92

    Bestimmung des Ausübungsbereichs einer Dienstbarkeit

  • BGH, 28.05.1993 - V ZR 192/91

    Beseitigung eines Strommastes mit Überspannung - Beseitigung der Überspannung des …

  • OLG Karlsruhe, 09.10.2009 - 14 U 24/08

    Nichtbestehen eines Unterlassungsanspruchs durch das Ablegen eines Felsbrockens …

  • BayObLG, 26.05.1982 - BReg. 2 Z 34/82

    Zur Bezeichnung einer verkauftenTeilfläche durch Bezugnahme auf Merkmale in …

  • LG Kiel, 25.03.2026 - 3 O 40/24
  • BayObLG, 26.10.1983 - BReg. 2 Z 83/83

    Voraussetzungen für die Wahrung des Bestimmtheitsgrundsatzes im …

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