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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.12.1981 - RReg. 1 St 295/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1690
BayObLG, 23.12.1981 - RReg. 1 St 295/81 (https://dejure.org/1981,1690)
BayObLG, Entscheidung vom 23.12.1981 - RReg. 1 St 295/81 (https://dejure.org/1981,1690)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Dezember 1981 - RReg. 1 St 295/81 (https://dejure.org/1981,1690)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 142 Abs. 2 Nr. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Unerlaubt; Entfernen; Beifahrer; Unfallort; Willen

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1059
  • MDR 1982, 427
  • BayObLGSt 1981, 200
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.08.1978 - 4 StR 682/77

    Auch der Unfallbeteiligte, der sich in Unkenntnis des Unfalls vom Unfallort …

    Auszug aus BayObLG, 23.12.1981 - RReg. 1 St 295/81
    Der BGH hat bereits in seinem Beschl. v. 30.8.1978 (BGHSt 28, 129 = NJW 1979, 434) ausgesprochen, § 142 Il Nr. 2 StGB erfasse auch den Fall, daß sich der Täter von der Unfallstelle unvorsätzlich, d.h. ohne Kenntnis des Unfalls, entfernt, von diesem vielmehr erst nachträglich erfahren hat.
  • BGH, 11.06.1981 - 4 StR 298/80

    Zwangsweise Entfernung vom Unfallort - § 142 Abs. 1, Abs. 2 StGB, …

    Auszug aus BayObLG, 23.12.1981 - RReg. 1 St 295/81
    Dieser hat jedoch mit Beschl. v. 11.6.1981 (NJW 1981, 2366) die Sache an das BayObLG zurückgegeben, weil das Urteil des OLG Hamm nicht auf der vom Senat nicht geteilten Rechtsansicht beruhe.
  • OLG Hamm, 20.09.1978 - 4 Ss 942/78

    Zur Frage des Sichentfernens von der Unfallstelle

    Auszug aus BayObLG, 23.12.1981 - RReg. 1 St 295/81
    Allerdings hat das OLG Hamm in seinem Urt. v. 20.9.1978 (NJW 1979, 438 = VRS 56 [1979], 340) die Auffassung vertreten, der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort setze in jedem Fall - d. h. sowohl nach Abs. 1 als auch nach Abs. 2 des § 142 StGB - voraus, daß sich der Täter willentlich, nämlich durch ein von seinem Willen getragenes eigenes Handeln, vom Unfallort entfernt habe; wer gegen seinen Willen vom Unfallort entfernt worden sei, könne daher nicht deshalb, weil er die erforderlichen Feststellungen nicht nachträglich ermöglicht habe, nach § 142 II Nr. 2 StGB bestraft werden.
  • BayObLG, 25.04.1980 - RReg. 1 St 553/79
    Auszug aus BayObLG, 23.12.1981 - RReg. 1 St 295/81
    Der Senat hatte dies zwar zunächst angenommen und dementsprechend durch Beschl. v. 25.4.1980 (VRS 59 [1980], 27 = DAR 1980, 220) die Sache dem BGH zur Entscheidung vorgelegt.
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