Rechtsprechung
| BayObLG, 23.12.1981 - RReg. 1 St 295/81 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,1690) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 142 Abs. 2 Nr. 2
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Unerlaubt; Entfernen; Beifahrer; Unfallort; Willen
Papierfundstellen
- NJW 1982, 1059
- MDR 1982, 427
- BayObLGSt 1981, 200
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.08.1978 - 4 StR 682/77
Auch der Unfallbeteiligte, der sich in Unkenntnis des Unfalls vom Unfallort …
Auszug aus BayObLG, 23.12.1981 - RReg. 1 St 295/81
Der BGH hat bereits in seinem Beschl. v. 30.8.1978 (BGHSt 28, 129 = NJW 1979, 434) ausgesprochen, § 142 Il Nr. 2 StGB erfasse auch den Fall, daß sich der Täter von der Unfallstelle unvorsätzlich, d.h. ohne Kenntnis des Unfalls, entfernt, von diesem vielmehr erst nachträglich erfahren hat. - BGH, 11.06.1981 - 4 StR 298/80
Zwangsweise Entfernung vom Unfallort - § 142 Abs. 1, Abs. 2 StGB, …
Auszug aus BayObLG, 23.12.1981 - RReg. 1 St 295/81
Dieser hat jedoch mit Beschl. v. 11.6.1981 (NJW 1981, 2366) die Sache an das BayObLG zurückgegeben, weil das Urteil des OLG Hamm nicht auf der vom Senat nicht geteilten Rechtsansicht beruhe. - OLG Hamm, 20.09.1978 - 4 Ss 942/78
Zur Frage des Sichentfernens von der Unfallstelle
Auszug aus BayObLG, 23.12.1981 - RReg. 1 St 295/81
Allerdings hat das OLG Hamm in seinem Urt. v. 20.9.1978 (NJW 1979, 438 = VRS 56 [1979], 340) die Auffassung vertreten, der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort setze in jedem Fall - d. h. sowohl nach Abs. 1 als auch nach Abs. 2 des § 142 StGB - voraus, daß sich der Täter willentlich, nämlich durch ein von seinem Willen getragenes eigenes Handeln, vom Unfallort entfernt habe; wer gegen seinen Willen vom Unfallort entfernt worden sei, könne daher nicht deshalb, weil er die erforderlichen Feststellungen nicht nachträglich ermöglicht habe, nach § 142 II Nr. 2 StGB bestraft werden. - BayObLG, 25.04.1980 - RReg. 1 St 553/79
Auszug aus BayObLG, 23.12.1981 - RReg. 1 St 295/81
Der Senat hatte dies zwar zunächst angenommen und dementsprechend durch Beschl. v. 25.4.1980 (VRS 59 [1980], 27 = DAR 1980, 220) die Sache dem BGH zur Entscheidung vorgelegt.
- OLG Hamm, 16.11.1984 - 4 Ss 986/84
Strafbarkeit nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) wegen Leugnens einer …
Im Hinblick auf den insoweit eindeutigen Wortlaut des Gesetzes vermag ein solches Geschehen nicht den Tatbestand des § 142 Abs. 1 StGB zu erfüllen (vergl. OLG Hamm, NJW 1979, 438 [OLG Hamm 20.09.1978 - 4 Ss 942/78] ; BayObLG, NJW 1982, 1059 und NJW 1979, 436; BT-Drucksache 7/2434; auch BGHSt 28, 129 = NJW 1979, 434 für das unvorsätzliche Entfernen vom Unfallort sowie BGH, NJW 1981, 2366 [BGH 11.06.1981 - 4 StR 298/80] ).
dejure.org
Übersicht BayObLG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.