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| KG, 13.03.1981 - 3 W 1081/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
ZPO §§ 114, 117
Prozeßkostenhilfe; Voraussetzungen der Bewilligung für die Vaterschaftsfeststellung für ein nichteheliches Kind; Vorrang eines Prozeßkostenvorschusses. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1982, 111
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.05.1964 - IV ZR 82/63
Rechtsmittel
Auszug aus KG, 13.03.1981 - 3 W 1081/81
Da es sich hier um die Frage der Abstammung und damit um einen lebenswichtigen Prozeß handelt, stellen dessen Kosten Aufwendungen dar, die der künftigen Lebensstellung der Klägerin dienen, und deshalb von der Unterhaltspflicht mit umfaßt werden (vgl. BGH NJW 1964, 2151, 2152; BSG NJW 1970, 352; KG … - BSG, 21.11.1969 - 12 RJ 128/69
Prozeßkosten - Lebenswichtiger Prozeß - Kostentragung durch die Kinder - …
Auszug aus KG, 13.03.1981 - 3 W 1081/81
Da es sich hier um die Frage der Abstammung und damit um einen lebenswichtigen Prozeß handelt, stellen dessen Kosten Aufwendungen dar, die der künftigen Lebensstellung der Klägerin dienen, und deshalb von der Unterhaltspflicht mit umfaßt werden (vgl. BGH NJW 1964, 2151, 2152; BSG NJW 1970, 352; KG …
- OLG München, 27.11.1986 - 20 U 5314/86
Prozeßkostenvorschuß; Prozeßkostenhilfeverfahren; Anspruch; Wirtschaftliche …
Der Senat folgt hierbei der in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Ansicht (vgl. BGHZ 41, 104 = FamRZ 1964, 197 ff; BGH FamRZ 1964, 558; BVerwG FamRZ 1974, 370; OLG Karlsruhe Justiz 1976, 429; OLG Köln FamRZ 1979, 964; 1984, 723; KG NJW 1982, 111; OLG Düsseldorf DAVorm 1982, 899; LG Berlin DAVorm 1975, 378), daß auch für minderjährige Kinder ein Prozeßkostenvorschußanspruch entsprechend §§ 1360a Abs. 4, 1361 Abs. 4 BGB besteht. - KG, 21.12.1983 - 3 W 6147/83 Der Senat hat in der Entscheidung vom 13. März 1981 (NJW 1982, 111), die das Amtsgericht in dem angefochtenen Beschluß anführt, dargelegt, daß ein minderjähriges unverheiratetes nichteheliches Kind, wenn es die Feststellung der Vaterschaft begehrt, seine Mittellosigkeit darlegen müsse, um Prozeßkostenhilfe zu erhalten, dies aber nicht unter Verwendung des in § 117 Abs. 3 ZPO vorgesehenen Vordrucks tun müsse, sondern es formlos darlegen könne.
- OLG Düsseldorf, 13.07.1982 - 5 WF 142/82 Durch § 1 Nr. 2 PKHVV vom 24. November 1980 wird der Kläger nur davon befreit, den amtlichen Vordruck zu benutzen, nicht jedoch von der Verpflichtung, seine Bedürftigkeit, wenn auch in vereinfachter Form, darzulegen und eventuell zu belegen (ebenso KG NJW 1982, 111 f; OLG Oldenburg NJW 1981, 2130 [Ls];… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 40. Aufl. § 117 Anm. 5).
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