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| OLG Hamburg, 18.02.1982 - 2 UF 31/81 V |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 1587c
Versorgungsausgleich; Ausschluß; Schwerpunkt des Merkmals »beiderseitiger Vermögenserwerb während der Ehe«; Begriff »beiderseitige Verhältnisse«; Berücksichtigung persönlichen Fehlverhaltens ohne vermögensrechtliche Auswirkungen. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1982, 1823
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.12.1972 - IV ZR 161/71
Berücksichtigung der Einkommens- und Erwerbsverhältnisse der Ehegatten und ihrer …
Auszug aus OLG Hamburg, 18.02.1982 - 2 UF 31/81
Eine grobe Unbilligkeit iSv § 1587c BGB ist - wie auch im Sinne der parallelen Vorschrift des § 1381 BGB - dann zu bejahen, wenn die Durchführung des Ausgleichs dem Gerechtigkeitsempfinden in unerträglicher Weise widerspricht (BGH NJW 1973, 749 zum Zugewinnausgleich). - OLG Hamm, 23.01.1981 - 2 UF 274/80
Auszug aus OLG Hamburg, 18.02.1982 - 2 UF 31/81
Durch den Begriff der "beiderseitigen Verhältnisse« ist aber auch die Berücksichtigung persönlichen Fehlverhaltens ohne vermögensrechtliche Auswirkung ermöglicht (OLG Hamm FamRZ 1981, 473; Ronke in Erman, BGB 7. Aufl. § 1587 Rdn. 8; v. Hornhardt in Soergel, BGB 11. Aufl.
- BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 615/80
Herabsetzung des Versorgungsausgleichs wegen ehelichen Fehlverhaltens
Nach anderer Auffassung hingegen können besonders schwerwiegende eheliche Verfehlungen, insbesondere Verhaltensweisen, die schon den allgemeinen und selbstverständlichen Regeln gegenseitigen Respekts im mitmenschlichen Umgang widersprechen, auch allein und nicht nur im Zusammenhang mit anderen Umständen die Durchführung des Versorgungsausgleichs als unerträgliches Unrecht erscheinen lassen und die Anwendung der Härteregelung rechtfertigen (…vgl. Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts Rdn. 659;… Soergel/v. Hornhardt, BGB 11. Aufl. § 1587 c Rdn. 17; OLG Nürnberg FamRZ 1982, 308; vgl. auch OLG Stuttgart NJW 1979, 316, 317 [OLG Stuttgart 27.09.1978 - 17 UF 160/78]; OLG Hamm FamRZ 1981, 473, 474; OLG Hamburg NJW 1982, 1823 [OLG Hamburg 18.02.1982 - 2 UF 31/81 V];… Erman/Ronke, BGB 7. Aufl. § 1587 c Rdn. 7; v. Maydell FamRZ 1981, 623, 626). - OLG Köln, 26.08.1997 - 4 UF 164/96
Ausschluss oder Herabsetzung des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit; …
Daß hierin auch keine schwere personale Verfehlung gesehen werden kann, die anerkanntermaßen, wie beispielsweise die Beteiligung an Mordversuch am Ausgleichspflichtigen (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 389; OLG Frankfurt FamRZ 1990, 1259) oder vorsätzliche Tötung eines gemeinsamen Kindes (vgl. OLG Hamburg NJW 1982, 1823) oder Kindesunterschiebung (vgl. BGH NJW 1983, 117), die grobe Unbilligkeit begründet, bedarf keiner weiteren Ausführungen. - OLG Hamm, 03.11.1995 - 12 UF 83/95
Begriff der gröblichen Verletzung der Unterhaltspflicht
Demgemäß kann auch der Versorgungsausgleich nur dann ausgeschlossen oder beschränkt werden, wenn seine Durchführung dem Gerechtigkeitsempfinden in unerträglicher Weise widersprechen würde (BGH NJW 1983, 117, 118; OLG Hamburg, NJW 1982, 1823).
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