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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.09.1981 - 17 UF 66/81 VA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3575
OLG Stuttgart, 17.09.1981 - 17 UF 66/81 VA (https://dejure.org/1981,3575)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.09.1981 - 17 UF 66/81 VA (https://dejure.org/1981,3575)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. September 1981 - 17 UF 66/81 VA (https://dejure.org/1981,3575)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB § 1587c
    Versorgungsausgleich; Ausschluß wegen Fehlens in der Ehezeit erworbener Versorgungsanwartschaften eines Ehegatten.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren bezüglich des Versorgungsausgleichs; Ausschluss des Versorgungsausgleichs; Begriff der groben Unbilligkeit; Ziel des Versorgungsausgleichs und Ausgleich ehebedingter Versorgungsnachteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 241
  • FamRZ 1982, 309
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78

    Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.09.1981 - 17 UF 66/81
    Dabei ist jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu beachten, daß dieser unbestimmte Rechtsbegriff bei Altehen in verfassungskonformer Weise gerade auch mit Rücksicht auf einen in dem konkreten Fall etwa gebotenen Schutz des Vertrauens des an sich ausgleichspflichtigen Ehegatten ausgelegt und angewendet werden muß mit der Folge, daß es durchaus möglich ist, daß Lebenssachverhalte, die im Falle einer Neu-Ehe noch nicht unter § 1587c Nr. 1 BGB fallen würden, bei Altehen zu der völligen oder teilweisen Versagung des Versorgungsausgleichs nötigen (so BGH FamRZ 1979, 477, 489 = BGHF 1, 399).
  • BGH, 09.07.1980 - IVb ZR 528/80

    Begriff der Dauer der Ehe; Ausschluß des Unterhaltsanspruchs wegen Unbilligkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.09.1981 - 17 UF 66/81
    Bei dieser wertenden Entscheidung muß der durch das Erfordernis grober Unbilligkeit unterstrichene Ausnahmecharakter der Vorschrift gewahrt werden (vgl. BGH FamRZ 1980, 981 = BGHF 2, 212 zu § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB, der eine dem § 1587c Nr. 1 BGB sehr ähnliche Billigkeitsklausel enthält).
  • OLG Stuttgart, 27.09.1978 - 17 UF 160/78

    Durchführung eines Versorgungsausgleichs ; Ausschluss eines Versorgungsausgleichs …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.09.1981 - 17 UF 66/81
    Immer ist jedoch zu prüfen, ob die starre Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs in unerträglicher Weise widersprechen würde (so OLG Stuttgart NJW 1979, 316).
  • OLG Celle, 30.05.1980 - 10 UF 128/79

    Voraussetzungen der Durchführung eines Versorgungsausgleichs nach einer …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.09.1981 - 17 UF 66/81
    Der Grund für die grobe Unbilligkeit muß nicht im wirtschaftlichen Bereich liegen; sie kann auch in persönlichen Verhältnissen der Ehegatten ihre Ursache haben (so OLG Celle FamRZ 1980, 1032).
  • OLG München, 16.09.1980 - 4 UF 159/80
    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.09.1981 - 17 UF 66/81
    Eine solche Unbilligkeit liegt nach der Rechtsprechung des Senats nur dann vor, wenn der Wertausgleich dem Billigkeits- und Gerechtigkeitsempfinden in unerträglicher Weise widersprechen würde (OLG Stuttgart FamRZ 1979, 831; OLG München FamRZ 1981, 281); hierbei sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen.
  • KG, 01.04.1980 - 6 UF 1263/80

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit; Begründung von …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.09.1981 - 17 UF 66/81
    Ziel des Versorgungsausgleichs ist es, vor allem die Benachteiligung des nichterwerbstätigen Teils auszugleichen, der sich durch die Führung des Haushalts und gegebenenfalls durch die Erziehung der Kinder an der gemeinsamen Lebensführung der Eheleute beteiligt hat, und deshalb in dieser Zeit keine angemessene Altersversorgung aufbauen konnte (vgl. KG FamRZ 1980, 800).
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2015 - 11 ME 230/15

    Beschlagnahme; Eigentum; erhebliche Gefahr; Flüchtling; Gefahr; gegenwärtige …

    Diese Abwägung fällt in der Regel zu Lasten des Antragstellers aus, wenn bereits im Aussetzungsverfahren bei summarischer Prüfung zu erkennen ist, dass sein Rechtsbehelf offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet (BVerfG, Beschl. v. 11.2.1982 - 2 BvR 77/82 -, NJW 1982, 241;… BVerwG, Beschl. v. 9.9.1996 - BVerwG 11 VR 31.95 -, NVwZ-RR 1997, 210, juris, Rdnr. 16).
  • OVG Niedersachsen, 09.06.2010 - 8 ME 125/10

    Genehmigungserfordernis für die Errichtung von Grabplatten und baulichen Anlagen …

    Diese Abwägung fällt in der Regel zu Lasten des Antragstellers aus, wenn bereits im Aussetzungsverfahren bei summarischer Prüfung zu erkennen ist, dass sein Rechtsbehelf offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.5.2004 - 2 BvR 821/04 -, NJW 2004, 2297; Beschl. v. 11.2.1982 - 2 BvR 77/82 -, NJW 1982, 241;… BVerwG, Beschl. v. 9.9.1996 - 11 VR 31.95 - Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl., Rn. 964).
  • OLG Köln, 15.12.1993 - 27 UF 62/93

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs bei einseitiger Lastenverteilung in der Ehe - …

    Für die Anwendung der Härteklausel müssen vielmehr weitere Umstände hinzutreten (BGH FamRZ 1983, 1217; OLG Stuttgart NJW 1982, 241; OLG Koblenz NJW 1986, 1762).

    Ein solcher Umstand ist etwa dann anzunehmen, wenn der Ausgleichsberechtigte nur unwesentlich zum Familienhaushalt beigetragen hat (OLG Stuttgart, NJW 1982, 241).

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