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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 25.06.1982 - 6 RE-Miet 1/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,713
OLG Schleswig, 25.06.1982 - 6 RE-Miet 1/82 (https://dejure.org/1982,713)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.06.1982 - 6 RE-Miet 1/82 (https://dejure.org/1982,713)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. Juni 1982 - 6 RE-Miet 1/82 (https://dejure.org/1982,713)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 556 BGB
    Räumungsanspruch bei Mietermehrheit; Räumungsanspruch des Vermieters; Mietermehrheit, Auszug eines Mieters; Räumung, gesamtschuldnerische Haftung; Gesamtschuld, Räumung; Mitmieter, Räumung; Auszug des Mitmieters, Räumungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 556 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Räumungsklage; Gesamtschuldnerisch haftende Mieter; Rechtsschutzbedürfnis ; Aufgabe des Besitzes; Mitteilung an den Vermieter

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2672
  • MDR 1982, 1019
  • ZMR 1983, 15
  • WM 1982, 264
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.10.1975 - VIII ZR 136/74

    Rückgabepflicht mehrerer Mieter

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.06.1982 - 6 REMiet 1/82
    Nach alledem ist mit dem Bundesgerichtshof (NJW 1976, 287) kein sachlicher Grund ersichtlich, die Rückgabeschuld mehrerer Mieter generell als gemeinschaftliche Schuld zu werten.
  • LG Mannheim, 25.10.1972 - 6 S 34/72
    Auszug aus OLG Schleswig, 25.06.1982 - 6 REMiet 1/82
    Das Landgericht hat darauf hingewiesen, daß Rechtsprechung und Literatur die Rechtsfrage unterschiedlich beurteilen (Landgericht Mannheim MDR 1973, 228 = DWW 1973, 19;… Schmidt-Futterer-Blank, Wohnraumschutzgesetze 4. Aufl., B 127 u.a. einerseits; Landgericht Koblenz ZMR 1976, 48; Schläger ZMR 1976, 34;… Soergel, 11. Aufl., Anm. 70 zu §§ 535, 536 BGB andererseits).
  • BGH, 22.11.1995 - VIII ARZ 4/95

    Geltendmachung des Herausgabe- und Räumungsanspruchs nach Beendigung des …

    Zur Begründung seiner dagegen gerichteten Berufung hat sich der Beklagte auf den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Schleswig vom 25. Juni 1982 (6 RE-Miet 1/82 = RES Bd. II § 556 BGB Nr. 3) berufen, nach dem bei Beendigung eines Wohnraummietverhältnisses mit mehreren gesamtschuldnerisch verpflichteten Mietern ein Mitmieter auf Rückgabe der Wohnung nicht in Anspruch genommen werden könne, wenn er den Besitz an der Wohnung endgültig aufgegeben und den Vermieter davon in Kenntnis gesetzt habe.
  • OLG Frankfurt, 13.12.1990 - 20 REMiet 2/90
    In erweiternder Auslegung des vom Oberlandesgericht Schleswig unter dem erlassenen Rechtsentscheids (NJW 1982, 2672 = MDR 1982, 1019 mit abl.

    Anm. Boiczenko in MDR 1983, 895 = WuM 1982, 264 = ZMR 1983, 15 = DWW 1982, 275 = RES II § 556 BGB Nr. 3), wonach bei Beendigung eines Wohnraummietverhältnisses mit mehreren gesamtschuldnerisch verpflichteten Mietern ein Mitmieter auf Rückgabe der Wohnung nicht in Anspruch genommen werden könne, wenn er den Besitz an der Wohnung endgültig aufgegeben und den Vermieter davon in Kenntnis gesetzt hat, erscheine es als unnötiger Formalismus, wenn man von einem Vermieter verlange, auch an denjenigen Mitmieter die Kündigung zu richten, der sich bereits längere Zeit nicht mehr in der Wohnung aufhalte.

  • OLG Düsseldorf, 18.03.1987 - 15 U 183/86

    Fristlose Kündigung; Vertragswidriger Gebrauch; Mietsache; Gesamtschuldnerische …

    Die Gegenmeinung ([u. a.] OLG Schleswig in NJW 1982, 2672 [hier: I (133) 239 a]..) verkennt das Wesen der Gesamtschuld.
  • OLG Koblenz, 05.05.1995 - 4 W RE 61/95

    Voraussetzungen für einen Rechtsentscheid - Divergenz - …

    Er vertritt, wie schon vor dem Amtsgericht, unter Berufung auf einen Rechtsentscheid des OLG Schleswig [6 RE-Miet 1/82 = SchlHOLG , HdM Nr. 5 = WuM 1982, 264] vom 25. Juni 1982 die Auffassung, der gegen ihn gerichteten Räumungsklage habe das Rechtsschutzbedürfnis gefehlt, da er die Wohnung vor Rechtshängigkeit endgültig verlassen und dies den Klägern anläßlich eines Besuchs in seiner neuen Wohnung auch mitgeteilt habe.

    Die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache festzustellen und die Berufung des Beklagten zurückzuweisen, sieht die Kammer sich jedoch durch den Rechtsentscheid des OLG Schleswig vom 25. Juni 1982 (Weber/Marx, Rechtsentscheide zum Wohnraummietrecht, Sammelband der Jahre 1968 - 1991 Nr. 44 Seite 121 = NJW 1982, 2672 = WuM 1982, 264 = ZMR 1983, 15 = MDR 1982, 1019 ) gehindert.

  • LG Hagen, 21.01.1991 - 10 S 453/90

    Räumungsanspruch gegen ausgezogenen Mitmieter

    Bei Beendigung eines Wohnraummietverhältnisses mit mehreren gesamtschuldnerisch verpflichteten Mietern kann ein Mitmieter auf Räumung der Wohnung nicht in Anspruch genommen werden, wenn er den Besitz an der Wohnung endgültig aufgegeben und den Vermieter davon in Kenntnis gesetzt hat (RE OLG Schleswig, WuM 1982, 264 ).

    Doch ist das Innenverhältnis eine Angelegenheit der Gesamtschuldner und kann nicht den Anspruchsinhalt des § 556 BGB , welcher das Außenverhältnis betrifft, bestimmen (vgl. auch RE OLG Schleswig, WuM 1982, 264 ).

  • OLG Stuttgart, 22.05.1995 - 8 REMiet 3/93

    Rechtsentscheid zur Frage einer Räumungsklage gegen den bereits ausgezogenen …

    Es hält den vertraglichen Herausgabeanspruch gemäß § 556 Abs. 1 BGB gegen den Beklagten 2 für begründet und damit dessen Berufung für unbegründet, sieht sich aber an ihrer Zurückweisung durch den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Schleswig vom 25.06.1982 (6 REMiet 1/82 = NJW 1982, 2672 = WuM 1982, 264 ) gehindert.
  • BayObLG, 26.07.1989 - REMiet 5/88
    Das Landgericht will dies in Übereinstimmung mit dem Amtsgericht bejahen und meint, die Beklagte habe ihre Rückgabepflicht nicht erfüllt, sieht sich aber an einer solchen Entscheidung durch den Rechtsentscheid des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 25.6.1982 (NJW 1982, 2672 ) gehindert.
  • OLG Hamm, 30.07.1991 - 30 REMiet 3/91
    Es kann offenbleiben, ob ein Rechtsentscheid auch dann unzulässig ist, wenn eine sogenannte "einseitige Erledigungserklärung« vorliegt (für die Zulässigkeit hat sich das Oberlandesgericht Schleswig in seinem Rechtsentscheid vom 25. Juni 1982, WuM 1982, 264 ausgesprochen).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.1993 - 2 S 2674/92

    Freistellungsanspruch gegen einen eine Gebühr festsetzenden Verwaltungsakt; …

    Indes ist ein dahingehender Verwaltungsakt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (dazu Urteil vom 4.6.1982, NJW 1982, 2672) und des Senats (…dazu Urteil vom 5.6.1985 - 2 S 1377/83 - vgl. dazu auch Scholz in: Driehaus, KAG, § 6 Rdnr. 624 m.w.N.).
  • LG Köln, 02.05.1990 - 10 S 470/89

    Verzug mit Räumung einer Mietwohnung

    Mit Recht weisen die Beklagten darauf hin, dass dies nichts mit der Frage zu tun hat, ob der Kläger die ausgezogene Mieterin Orth auch noch auf Räumung hätte in Anspruch nehmen müssen (vgl. dazu OLG Schleswig, NJW 1982, 2672 und neuerdings Scholz, WuM 1990, 99).
  • LG Karlsruhe, 06.04.1990 - 9 S 612/89

    Räumungsanspruch gegen ausgezogenen Mitmieter

  • LG Frankfurt/Main, 21.03.1989 - 11 S 526/88
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