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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 05.10.1981

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.11.1981 - 15 UF 243/81 WH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2087
OLG Stuttgart, 20.11.1981 - 15 UF 243/81 WH (https://dejure.org/1981,2087)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.11.1981 - 15 UF 243/81 WH (https://dejure.org/1981,2087)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. November 1981 - 15 UF 243/81 WH (https://dejure.org/1981,2087)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB § 1370
    Familienvermögensrecht; gesetzliches Güterrecht; Ersatz von Haushaltsgegenständen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Verurteilung zur Herausgabe von Hausratsgegenständen nach Ehescheidung trotz Unmöglichkeit; Im Wege des Erbgangs zu Alleineigentum eines Ehegatten erworbene Gegenstände; Zurückbehaltungsrecht wegen nützlicher oder notwendiger Verwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 585
  • MDR 1982, 231
  • FamRZ 1982, 485
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 09.02.1994 - 5 UF 17/91

    Größere Geldzuwendungen von Schwiegereltern an Eheleute und Zugewinnausgleich

    Auch in einem solchen Fall ist nicht wie beim Erbgang (vgl. OLG Stuttgart in NJW 1982, 585, 586) zwingend, daß schon aufgrund einer Auslegung der Erbe des Zuwenders der Leistungsempfänger sein soll.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.10.1981 - 5 UF 57/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,4681
OLG Frankfurt, 05.10.1981 - 5 UF 57/81 (https://dejure.org/1981,4681)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.10.1981 - 5 UF 57/81 (https://dejure.org/1981,4681)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Oktober 1981 - 5 UF 57/81 (https://dejure.org/1981,4681)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 585
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.02.1981 - IVb ZR 544/80

    Grenzen des Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.1981 - 5 UF 57/81
    Da das eheliche Unterhaltsrecht von dem Grundsatz der Gegenseitigkeit ausgeht, ist die einseitige Abkehr von der Ehe ein Grund, der den in § 1579 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 BGB bezeichneten Tatbeständen gleichzustellen ist (BGH FamRZ 1980, 665 = BGHF 2, 116; 1981, 439 = BGHF 2, 472).

    Daß die Klägerin nach ihrem Auszug aus der Ehewohnung nicht mit dem Zeugen B. zusammengezogen ist, steht der Anwendung von § 1579 Abs. 1 Nr. 4 iVm § 1361 BGB nicht entgegen (BGH FamRZ 1981, 439 = BGHF 2, 472).

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77

    Erstes Eherechtsreformgesetz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.1981 - 5 UF 57/81
    Die Möglichkeit, daß die jetzige Regelung dieser Vorschrift in bestimmten Härtefällen die Grundrechte des Verpflichteten verletzen kann (BVerfG FamRZ 1981, 745 ff), gebietet schon vor einer dem Gesetzgeber vorbehaltenen Neuregelung eine enge Auslegung.
  • BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 527/80

    Grobe Unbilligkeit des Trennungsunterhalts wegen Ausbrechens eines Partners aus …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.1981 - 5 UF 57/81
    Da das eheliche Unterhaltsrecht von dem Grundsatz der Gegenseitigkeit ausgeht, ist die einseitige Abkehr von der Ehe ein Grund, der den in § 1579 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 BGB bezeichneten Tatbeständen gleichzustellen ist (BGH FamRZ 1980, 665 = BGHF 2, 116; 1981, 439 = BGHF 2, 472).
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