Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 20.11.1981 - 15 UF 243/81 WH |
Volltextveröffentlichungen (3)
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 1370
Familienvermögensrecht; gesetzliches Güterrecht; Ersatz von Haushaltsgegenständen. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Verurteilung zur Herausgabe von Hausratsgegenständen nach Ehescheidung trotz Unmöglichkeit; Im Wege des Erbgangs zu Alleineigentum eines Ehegatten erworbene Gegenstände; Zurückbehaltungsrecht wegen nützlicher oder notwendiger Verwendungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1370
Verfahrensgang
- AG Esslingen, 15.06.1981 - 3 F 372/80
- OLG Stuttgart, 20.11.1981 - 15 UF 243/81 WH
Papierfundstellen
- NJW 1982, 585
- MDR 1982, 231
- FamRZ 1982, 485
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 09.02.1994 - 5 UF 17/91
Größere Geldzuwendungen von Schwiegereltern an Eheleute und Zugewinnausgleich
Auch in einem solchen Fall ist nicht wie beim Erbgang (vgl. OLG Stuttgart in NJW 1982, 585, 586) zwingend, daß schon aufgrund einer Auslegung der Erbe des Zuwenders der Leistungsempfänger sein soll.
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 05.10.1981 - 5 UF 57/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 1361, 1579
Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Ausschluß des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit trotz Kinderbetreuung. - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1982, 585
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.02.1981 - IVb ZR 544/80
Grenzen des Trennungsunterhalts
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.1981 - 5 UF 57/81
Da das eheliche Unterhaltsrecht von dem Grundsatz der Gegenseitigkeit ausgeht, ist die einseitige Abkehr von der Ehe ein Grund, der den in § 1579 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 BGB bezeichneten Tatbeständen gleichzustellen ist (BGH FamRZ 1980, 665 = BGHF 2, 116; 1981, 439 = BGHF 2, 472).Daß die Klägerin nach ihrem Auszug aus der Ehewohnung nicht mit dem Zeugen B. zusammengezogen ist, steht der Anwendung von § 1579 Abs. 1 Nr. 4 iVm § 1361 BGB nicht entgegen (BGH FamRZ 1981, 439 = BGHF 2, 472).
- BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77
Erstes Eherechtsreformgesetz
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.1981 - 5 UF 57/81
Die Möglichkeit, daß die jetzige Regelung dieser Vorschrift in bestimmten Härtefällen die Grundrechte des Verpflichteten verletzen kann (BVerfG FamRZ 1981, 745 ff), gebietet schon vor einer dem Gesetzgeber vorbehaltenen Neuregelung eine enge Auslegung. - BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 527/80
Grobe Unbilligkeit des Trennungsunterhalts wegen Ausbrechens eines Partners aus …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.1981 - 5 UF 57/81
Da das eheliche Unterhaltsrecht von dem Grundsatz der Gegenseitigkeit ausgeht, ist die einseitige Abkehr von der Ehe ein Grund, der den in § 1579 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 BGB bezeichneten Tatbeständen gleichzustellen ist (BGH FamRZ 1980, 665 = BGHF 2, 116; 1981, 439 = BGHF 2, 472).
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