Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 56.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,189
BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 56.79 (https://dejure.org/1981,189)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1981 - 5 C 56.79 (https://dejure.org/1981,189)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1981 - 5 C 56.79 (https://dejure.org/1981,189)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,189) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ärztekammer - Verbandszeitschrift - Allgemeinpolitisch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 64, 298
  • NJW 1982, 1266
  • NJW 1982, 1300
  • NJW 1983, 606
  • NVwZ 1982, 506 (Ls.)
  • DVBl 1982, 639
  • DÖV 1982, 697
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (66)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 58.78

    Allgemeinpolitisches Mandat der Studentenschaft

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 56.79
    Dadurch wird aber die Bedeutung eines solchen Urteils für die Mehrzahl der klaren Fälle nicht berührt, zumal sich die Bedeutung einer solchen Entscheidung nicht in der Vollstreckung erschöpft (vgl. BVerwGE 34, 69 [73/74]; 59, 231 [240/241]).

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Mitglieder öffentlich-rechtlicher Verbände mit Pflichtmitgliedschaft, worunter auch die berufsständischen Kammern fallen, von dem Verband die Einhaltung der Grenzen verlangen können, die seinem Tätigwerden durch die gesetzlich normierte Aufgabenstellung gezogen sind (vgl. insbesondere BVerwGE 34, 69; 59, 231 [BVerwG 13.12.1979 - 7 C 46/78][238]; 59, 242 [245];… a.A. Fröhler/Oberndorfer, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Interessenvertretung, 1974, S. 77).

    Wo es dem Gesetzgeber versagt ist, Verbandsaufgaben zu bestimmen, die den Anspruch des einzelnen auf Freiheit vor unzulässiger Pflichtmitgliedschaft verletzen, fehlt, auch dem Verband die Befugnis, sich ein entsprechendes Betätigungsfeld zu schaffen (BVerwGE 59, 231 [237]).

    Sie entspricht im übrigen auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach eine etwa durch Gesetz einem öffentlich-rechtlichen Verband mit Pflichtmitgliedschaft erteilte Ermächtigung, zu beliebigen Fragen der Politik Stellung zu nehmen und sonstige politische Aktivitäten ohne verbandsbezogenen Inhalt zu entfalten, mit Art. 2 Abs. 1 GG nicht vereinbar wäre (vgl. insbesondere BVerwGE 59, 231 [238 f.] zum politischen Mandat der Studentenschaft).

  • BVerwG, 24.09.1981 - 5 C 53.79

    Steuerberaterkammer - Haushaltsmittel - Finanzierung - Fachzeitschrift

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 56.79
    Das folgt insbesondere aus Art. 2 Abs. 1 GG, der nicht nur das Recht gewährt, von der Mitgliedschaft in einem "unnötigen" Verband verschont zu bleiben, sondern dem einzelnen Mitglied auch ein Abwehrrecht gegen solche Eingriffe des Verbandes in seine Handlungsfreiheit einräumt, die sich nicht im Wirkungskreis legitimer öffentlicher Aufgaben halten oder bei deren Wahrnehmung nicht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprochen wird (Urteil vom 24. September 1981 - BVerwG 5 C 53.79 -).

    Unter dem Gesichtspunkt des Grundrechtsschutzes aus Art. 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG ist deshalb die Tätigkeit berufsständischer Kammern mit Pflichtmitgliedschaft, soweit dadurch die Freiheitsphäre des einzelnen Mitglieds berührt wird, nur rechtmäßig, soweit sie erforderlich und geeignet ist, zur Verwirklichung einer die Pflichtmitgliedschaft rechtfertigenden Zielsetzung der Kammer beizutragen und soweit dadurch nicht in unzumutbarer Weise in das Recht des einzelnen auf freie Ausübung seines Berufs eingegriffen wird (Urteil vom 24. September 1981, a.a.O.).

    Dem entspricht andererseits ein Anspruch des einzelnen Kammermitglieds, über die Tätigkeit der Kammer wenigstens in Grundzügen informiert zu werden (vgl. hierzu auch Urteil vom 24. September 1981, a.a.O.; Fröhler/Oberndorfer, Die rechtliche Zulässigkeit einer Zeitungsherausgabe durch Handwerkskammern, GewArch. 1974, 177; 1975, 7).

  • BVerwG, 26.09.1969 - VII C 65.68

    Vorbeugende Unterlassungsklage, Sog. politisches Mandat der Studentenschaft

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 56.79
    Dadurch wird aber die Bedeutung eines solchen Urteils für die Mehrzahl der klaren Fälle nicht berührt, zumal sich die Bedeutung einer solchen Entscheidung nicht in der Vollstreckung erschöpft (vgl. BVerwGE 34, 69 [73/74]; 59, 231 [240/241]).

    Wenn weitere Rechtsverletzungen zu besorgen sind, ist eine vorbeugende Unterlassungsklage gegeben (BVerwGE 34, 69 [73]).

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Mitglieder öffentlich-rechtlicher Verbände mit Pflichtmitgliedschaft, worunter auch die berufsständischen Kammern fallen, von dem Verband die Einhaltung der Grenzen verlangen können, die seinem Tätigwerden durch die gesetzlich normierte Aufgabenstellung gezogen sind (vgl. insbesondere BVerwGE 34, 69; 59, 231 [BVerwG 13.12.1979 - 7 C 46/78][238]; 59, 242 [245];… a.A. Fröhler/Oberndorfer, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Interessenvertretung, 1974, S. 77).

  • BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 39/75

    Zuschuß für neben amtliche Berufsschullehrkräfte

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 56.79
    Wenn der Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang ausgeführt hat (BGHZ 64, 301 [BGH 12.05.1975 - AnwZ B 2/75] [306]; Beschluß vom 17. Mai 1976 - AnwZ (B) 39/75 -, NJW 1976, 1541 [1542]), der Funktionsbereich der Rechtsanwaltskammern umfasse nicht nur die ihnen durch Gesetz und Satzung ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben, sondern erstrecke sich auf alle Angelegenheiten, welche von allgemeiner - nicht rein wirtschaftlicher - Bedeutung für die Anwaltschaft seien, so sind auch hierbei nur berufsbezogene und damit nach der gesetzlichen Zielsetzung von der Kammer wahrzunehmende Aufgaben gemeint (vgl. bereits BGHZ 33, 381 [385, 387]).
  • BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 2/75

    Außergerichtliche Rechtshilfe für Minderbemittelte

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 56.79
    Wenn der Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang ausgeführt hat (BGHZ 64, 301 [BGH 12.05.1975 - AnwZ B 2/75] [306]; Beschluß vom 17. Mai 1976 - AnwZ (B) 39/75 -, NJW 1976, 1541 [1542]), der Funktionsbereich der Rechtsanwaltskammern umfasse nicht nur die ihnen durch Gesetz und Satzung ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben, sondern erstrecke sich auf alle Angelegenheiten, welche von allgemeiner - nicht rein wirtschaftlicher - Bedeutung für die Anwaltschaft seien, so sind auch hierbei nur berufsbezogene und damit nach der gesetzlichen Zielsetzung von der Kammer wahrzunehmende Aufgaben gemeint (vgl. bereits BGHZ 33, 381 [385, 387]).
  • BGH, 07.11.1960 - AnwZ (P) 1/60

    Beiträge zur Bundesrechtsanwaltskammer für Unterhaltung des …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 56.79
    Wenn der Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang ausgeführt hat (BGHZ 64, 301 [BGH 12.05.1975 - AnwZ B 2/75] [306]; Beschluß vom 17. Mai 1976 - AnwZ (B) 39/75 -, NJW 1976, 1541 [1542]), der Funktionsbereich der Rechtsanwaltskammern umfasse nicht nur die ihnen durch Gesetz und Satzung ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben, sondern erstrecke sich auf alle Angelegenheiten, welche von allgemeiner - nicht rein wirtschaftlicher - Bedeutung für die Anwaltschaft seien, so sind auch hierbei nur berufsbezogene und damit nach der gesetzlichen Zielsetzung von der Kammer wahrzunehmende Aufgaben gemeint (vgl. bereits BGHZ 33, 381 [385, 387]).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42, …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 56.79
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Mitglieder öffentlich-rechtlicher Verbände mit Pflichtmitgliedschaft, worunter auch die berufsständischen Kammern fallen, von dem Verband die Einhaltung der Grenzen verlangen können, die seinem Tätigwerden durch die gesetzlich normierte Aufgabenstellung gezogen sind (vgl. insbesondere BVerwGE 34, 69; 59, 231 [BVerwG 13.12.1979 - 7 C 46/78][238]; 59, 242 [245];… a.A. Fröhler/Oberndorfer, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Interessenvertretung, 1974, S. 77).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 65.78

    Vorbeugender Rechtsschtutz gegen drohende Exmatrikutation; Exmatrikulation bei …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 56.79
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Mitglieder öffentlich-rechtlicher Verbände mit Pflichtmitgliedschaft, worunter auch die berufsständischen Kammern fallen, von dem Verband die Einhaltung der Grenzen verlangen können, die seinem Tätigwerden durch die gesetzlich normierte Aufgabenstellung gezogen sind (vgl. insbesondere BVerwGE 34, 69; 59, 231 [BVerwG 13.12.1979 - 7 C 46/78][238]; 59, 242 [245];… a.A. Fröhler/Oberndorfer, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Interessenvertretung, 1974, S. 77).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2019 - 16 A 1499/09

    IHK Münster muss nicht aus dem DIHK austreten

    Rn. 128 Vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1979 - 7 C 58.78 -, BVerwGE 59, 231 = juris, Rn. 21 (zu Äußerungen einer Studierendenschaft) und vom 17. Dezember 1981 - 5 C 56.79 -, BVerwGE 64, 298 = juris, Rn. 22 (zu Veröffentlichungen im Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatt sowie im Deutschen Ärzteblatt); OVG NRW, Beschluss vom 6. September 1994 - 25 B 1507/94 - (zu Veröffentlichungen einer Studierendenschaft).
  • BVerwG, 21.07.1998 - 1 C 32.97

    Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern verfassungsgemäß

    Sollten die Industrie- und Handelskammern über die ihnen zugewiesenen Aufgaben hinaus tätig werden, könnte dem der einzelne Kammerzugehörige mit einer Unterlassungsklage entgegentreten (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 58.78 - BVerwGE 59, 231 und - BVerwG 7 C 65.78 - BVerwGE 59, 242 ; Urteil vom 24. September 1981 - BVerwG 5 C 53.79 - BVerwGE 64, 115 ; Urteil vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 5 C 56.79 - BVerwGE 64, 298 ; Urteil vom 10. Juni 1986 - BVerwG 1 C 9.86 - Buchholz 430.1 Kammerrecht Nr. 14 S. 29 ff.; Urteil vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 6.86 - Buchholz 430.1 Kammerrecht Nr. 15 S. 3).
  • BVerwG, 23.03.2016 - 10 C 4.15

    Allgemeine Handlungsfreiheit; Aufgabenüberschreitung; Austritt; Dachverband; …

    Für die Beurteilung, ob die Tätigkeit eines Zusammenschlusses noch von der Kompetenz seiner Mitgliedskammern gedeckt wird, ist daher nicht allein auf die satzungsrechtlichen Aufgaben des Verbandes, sondern auch auf dessen faktisches Handeln abzustellen (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 1981 - 5 C 56.79 - BVerwGE 64, 298 und vom 10. Juni 1986 - 1 C 9.86 - NJW 1987, 337; OVG Hamburg, Urteil vom 5. März 1974 - OVG Bf. III 9/72 - Hamb. JVBl 1974, 181 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Dezember 1978 - X OVG A 97/77 - SchlHA 1979, 113 ; OVG Münster, Urteil vom 9. Dezember 1999 - 8 A 395/97 - NWVBl. 2000, 425 ; OVG Berlin, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 8 S 133/03 - NVwZ-RR 2004, 348 ; VGH Kassel, Urteil vom 29. Juli 2004 - 11 UE 4505/98 - juris Rn. 25; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 7 B 4.05 - OVGE Bln.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht