Rechtsprechung
| BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 56.79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ärztekammer - Verbandszeitschrift - Allgemeinpolitisch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 12.03.1975 - 3 A 159/73
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.11.1977 - VIII A 128/75
- BVerwG, 19.03.1979 - 5 B 2.79
- BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 56.79
Papierfundstellen
- BVerwGE 64, 298
- NJW 1982, 1266
- NJW 1982, 1300
- NJW 1983, 606
- NVwZ 1982, 506 (Ls.)
- DVBl 1982, 639
- DÖV 1982, 697
Wird zitiert von ... (66) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 58.78
Allgemeinpolitisches Mandat der Studentenschaft
Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 56.79
Dadurch wird aber die Bedeutung eines solchen Urteils für die Mehrzahl der klaren Fälle nicht berührt, zumal sich die Bedeutung einer solchen Entscheidung nicht in der Vollstreckung erschöpft (vgl. BVerwGE 34, 69 [73/74]; 59, 231 [240/241]).Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Mitglieder öffentlich-rechtlicher Verbände mit Pflichtmitgliedschaft, worunter auch die berufsständischen Kammern fallen, von dem Verband die Einhaltung der Grenzen verlangen können, die seinem Tätigwerden durch die gesetzlich normierte Aufgabenstellung gezogen sind (vgl. insbesondere BVerwGE 34, 69; 59, 231 [BVerwG 13.12.1979 - 7 C 46/78][238]; 59, 242 [245];… a.A. Fröhler/Oberndorfer, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Interessenvertretung, 1974, S. 77).
Wo es dem Gesetzgeber versagt ist, Verbandsaufgaben zu bestimmen, die den Anspruch des einzelnen auf Freiheit vor unzulässiger Pflichtmitgliedschaft verletzen, fehlt, auch dem Verband die Befugnis, sich ein entsprechendes Betätigungsfeld zu schaffen (BVerwGE 59, 231 [237]).
Sie entspricht im übrigen auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach eine etwa durch Gesetz einem öffentlich-rechtlichen Verband mit Pflichtmitgliedschaft erteilte Ermächtigung, zu beliebigen Fragen der Politik Stellung zu nehmen und sonstige politische Aktivitäten ohne verbandsbezogenen Inhalt zu entfalten, mit Art. 2 Abs. 1 GG nicht vereinbar wäre (vgl. insbesondere BVerwGE 59, 231 [238 f.] zum politischen Mandat der Studentenschaft).
- BVerwG, 24.09.1981 - 5 C 53.79
Steuerberaterkammer - Haushaltsmittel - Finanzierung - Fachzeitschrift
Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 56.79
Das folgt insbesondere aus Art. 2 Abs. 1 GG, der nicht nur das Recht gewährt, von der Mitgliedschaft in einem "unnötigen" Verband verschont zu bleiben, sondern dem einzelnen Mitglied auch ein Abwehrrecht gegen solche Eingriffe des Verbandes in seine Handlungsfreiheit einräumt, die sich nicht im Wirkungskreis legitimer öffentlicher Aufgaben halten oder bei deren Wahrnehmung nicht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprochen wird (Urteil vom 24. September 1981 - BVerwG 5 C 53.79 -).Unter dem Gesichtspunkt des Grundrechtsschutzes aus Art. 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG ist deshalb die Tätigkeit berufsständischer Kammern mit Pflichtmitgliedschaft, soweit dadurch die Freiheitsphäre des einzelnen Mitglieds berührt wird, nur rechtmäßig, soweit sie erforderlich und geeignet ist, zur Verwirklichung einer die Pflichtmitgliedschaft rechtfertigenden Zielsetzung der Kammer beizutragen und soweit dadurch nicht in unzumutbarer Weise in das Recht des einzelnen auf freie Ausübung seines Berufs eingegriffen wird (Urteil vom 24. September 1981, a.a.O.).
Dem entspricht andererseits ein Anspruch des einzelnen Kammermitglieds, über die Tätigkeit der Kammer wenigstens in Grundzügen informiert zu werden (vgl. hierzu auch Urteil vom 24. September 1981, a.a.O.; Fröhler/Oberndorfer, Die rechtliche Zulässigkeit einer Zeitungsherausgabe durch Handwerkskammern, GewArch. 1974, 177; 1975, 7).
- BVerwG, 26.09.1969 - VII C 65.68
Vorbeugende Unterlassungsklage, Sog. politisches Mandat der Studentenschaft
Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 56.79
Dadurch wird aber die Bedeutung eines solchen Urteils für die Mehrzahl der klaren Fälle nicht berührt, zumal sich die Bedeutung einer solchen Entscheidung nicht in der Vollstreckung erschöpft (vgl. BVerwGE 34, 69 [73/74]; 59, 231 [240/241]).Wenn weitere Rechtsverletzungen zu besorgen sind, ist eine vorbeugende Unterlassungsklage gegeben (BVerwGE 34, 69 [73]).
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Mitglieder öffentlich-rechtlicher Verbände mit Pflichtmitgliedschaft, worunter auch die berufsständischen Kammern fallen, von dem Verband die Einhaltung der Grenzen verlangen können, die seinem Tätigwerden durch die gesetzlich normierte Aufgabenstellung gezogen sind (vgl. insbesondere BVerwGE 34, 69; 59, 231 [BVerwG 13.12.1979 - 7 C 46/78][238]; 59, 242 [245];… a.A. Fröhler/Oberndorfer, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Interessenvertretung, 1974, S. 77).
- BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 39/75
Zuschuß für neben amtliche Berufsschullehrkräfte
Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 56.79
Wenn der Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang ausgeführt hat (BGHZ 64, 301 [BGH 12.05.1975 - AnwZ B 2/75] [306]; Beschluß vom 17. Mai 1976 - AnwZ (B) 39/75 -, NJW 1976, 1541 [1542]), der Funktionsbereich der Rechtsanwaltskammern umfasse nicht nur die ihnen durch Gesetz und Satzung ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben, sondern erstrecke sich auf alle Angelegenheiten, welche von allgemeiner - nicht rein wirtschaftlicher - Bedeutung für die Anwaltschaft seien, so sind auch hierbei nur berufsbezogene und damit nach der gesetzlichen Zielsetzung von der Kammer wahrzunehmende Aufgaben gemeint (vgl. bereits BGHZ 33, 381 [385, 387]). - BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 2/75
Außergerichtliche Rechtshilfe für Minderbemittelte
Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 56.79
Wenn der Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang ausgeführt hat (BGHZ 64, 301 [BGH 12.05.1975 - AnwZ B 2/75] [306]; Beschluß vom 17. Mai 1976 - AnwZ (B) 39/75 -, NJW 1976, 1541 [1542]), der Funktionsbereich der Rechtsanwaltskammern umfasse nicht nur die ihnen durch Gesetz und Satzung ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben, sondern erstrecke sich auf alle Angelegenheiten, welche von allgemeiner - nicht rein wirtschaftlicher - Bedeutung für die Anwaltschaft seien, so sind auch hierbei nur berufsbezogene und damit nach der gesetzlichen Zielsetzung von der Kammer wahrzunehmende Aufgaben gemeint (vgl. bereits BGHZ 33, 381 [385, 387]). - BGH, 07.11.1960 - AnwZ (P) 1/60
Beiträge zur Bundesrechtsanwaltskammer für Unterhaltung des …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 56.79
Wenn der Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang ausgeführt hat (BGHZ 64, 301 [BGH 12.05.1975 - AnwZ B 2/75] [306]; Beschluß vom 17. Mai 1976 - AnwZ (B) 39/75 -, NJW 1976, 1541 [1542]), der Funktionsbereich der Rechtsanwaltskammern umfasse nicht nur die ihnen durch Gesetz und Satzung ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben, sondern erstrecke sich auf alle Angelegenheiten, welche von allgemeiner - nicht rein wirtschaftlicher - Bedeutung für die Anwaltschaft seien, so sind auch hierbei nur berufsbezogene und damit nach der gesetzlichen Zielsetzung von der Kammer wahrzunehmende Aufgaben gemeint (vgl. bereits BGHZ 33, 381 [385, 387]). - BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78
Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42, …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 56.79
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Mitglieder öffentlich-rechtlicher Verbände mit Pflichtmitgliedschaft, worunter auch die berufsständischen Kammern fallen, von dem Verband die Einhaltung der Grenzen verlangen können, die seinem Tätigwerden durch die gesetzlich normierte Aufgabenstellung gezogen sind (vgl. insbesondere BVerwGE 34, 69; 59, 231 [BVerwG 13.12.1979 - 7 C 46/78][238]; 59, 242 [245];… a.A. Fröhler/Oberndorfer, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Interessenvertretung, 1974, S. 77). - BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 65.78
Vorbeugender Rechtsschtutz gegen drohende Exmatrikutation; Exmatrikulation bei …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 56.79
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Mitglieder öffentlich-rechtlicher Verbände mit Pflichtmitgliedschaft, worunter auch die berufsständischen Kammern fallen, von dem Verband die Einhaltung der Grenzen verlangen können, die seinem Tätigwerden durch die gesetzlich normierte Aufgabenstellung gezogen sind (vgl. insbesondere BVerwGE 34, 69; 59, 231 [BVerwG 13.12.1979 - 7 C 46/78][238]; 59, 242 [245];… a.A. Fröhler/Oberndorfer, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Interessenvertretung, 1974, S. 77).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2019 - 16 A 1499/09
IHK Münster muss nicht aus dem DIHK austreten
Rn. 128 Vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1979 - 7 C 58.78 -, BVerwGE 59, 231 = juris, Rn. 21 (zu Äußerungen einer Studierendenschaft) und vom 17. Dezember 1981 - 5 C 56.79 -, BVerwGE 64, 298 = juris, Rn. 22 (zu Veröffentlichungen im Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatt sowie im Deutschen Ärzteblatt); OVG NRW, Beschluss vom 6. September 1994 - 25 B 1507/94 - (zu Veröffentlichungen einer Studierendenschaft). - BVerwG, 21.07.1998 - 1 C 32.97
Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern verfassungsgemäß
Sollten die Industrie- und Handelskammern über die ihnen zugewiesenen Aufgaben hinaus tätig werden, könnte dem der einzelne Kammerzugehörige mit einer Unterlassungsklage entgegentreten (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 58.78 - BVerwGE 59, 231 und - BVerwG 7 C 65.78 - BVerwGE 59, 242 ; Urteil vom 24. September 1981 - BVerwG 5 C 53.79 - BVerwGE 64, 115 ; Urteil vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 5 C 56.79 - BVerwGE 64, 298 ; Urteil vom 10. Juni 1986 - BVerwG 1 C 9.86 - Buchholz 430.1 Kammerrecht Nr. 14 S. 29 ff.; Urteil vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 6.86 - Buchholz 430.1 Kammerrecht Nr. 15 S. 3). - BVerwG, 23.03.2016 - 10 C 4.15
Allgemeine Handlungsfreiheit; Aufgabenüberschreitung; Austritt; Dachverband; …
Für die Beurteilung, ob die Tätigkeit eines Zusammenschlusses noch von der Kompetenz seiner Mitgliedskammern gedeckt wird, ist daher nicht allein auf die satzungsrechtlichen Aufgaben des Verbandes, sondern auch auf dessen faktisches Handeln abzustellen (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 1981 - 5 C 56.79 - BVerwGE 64, 298 und vom 10. Juni 1986 - 1 C 9.86 - NJW 1987, 337; OVG Hamburg, Urteil vom 5. März 1974 - OVG Bf. III 9/72 - Hamb. JVBl 1974, 181 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Dezember 1978 - X OVG A 97/77 - SchlHA 1979, 113 ; OVG Münster, Urteil vom 9. Dezember 1999 - 8 A 395/97 - NWVBl. 2000, 425 ; OVG Berlin, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 8 S 133/03 - NVwZ-RR 2004, 348 ; VGH Kassel, Urteil vom 29. Juli 2004 - 11 UE 4505/98 - juris Rn. 25; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 7 B 4.05 - OVGE Bln.
- BVerwG, 23.06.2010 - 8 C 20.09
Äußerung; Erklärung; Stellungnahme; Industrie- und Handelskammer; …
Daraus ergibt sich eine generelle Beschränkung ihrer Tätigkeit im Vergleich zu Interessenverbänden und politischen Parteien (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 5 C 56.79 - BVerwGE 64, 298 = Buchholz 430.1 Kammerrecht Nr. 8 S. 16 f.). - VGH Hessen, 05.02.2009 - 8 A 1559/07
Aufgabenbereich der Industrie- und Handelskammern; nicht zum Kernbereich der …
Auch wenn sich vorliegend die Beklagte nicht eines allgemeinpolitischen Mandats berühmt, hat die Klägerin ein berechtigtes Interesse an der Abgrenzung dessen, was sie als Pflichtmitglied der Beklagten an Meinungsäußerungen der Körperschaft hinnehmen muss und was ihre allgemeine Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in unzulässiger Weise beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1981 - 5 C 56/79 - BVerwGE 64 S. 298 ff. = GewArch 1982 S. 124 ff. = NJW 1982 S. 1300 ff. = DVBl 1982 S. 639 ff. = DÖV 1982 S. 697 ff. = juris Rdnr. 14).Nach einem zu einer berufsständischen Kammer getroffenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1981 (a.a.O. juris Rdnrn. 16, 19 und 22 f.) ergibt sich aus ihrer Stellung als öffentlich-rechtliche Körperschaft und damit als Teil der öffentlichen Verwaltung eine generelle Beschränkung ihrer Aufgaben gegenüber Interessenverbänden und politischen Parteien.
Aus diesem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ergebe sich, dass der Interessenvertretung durch die Zwangskörperschaften spürbar mit Reserve begegnet werde; es genüge nicht, dass die Belange in mittelbarer oder unmittelbarer Beziehung zur beruflichen Tätigkeit der Kammermitglieder stünden (vgl. Redeker, NJW 1982 S. 1266 ff.; so auch ausdrücklich: BVerwG…, Urteil vom 24. September 1981 a.a.O. juris Rdnr. 14).
Hinter der grundrechtlichen Freiheit des Mitglieds stehe der eigenständige Gedanke der freien politischen Willensbildung aus der Gesellschaft heraus; das Bundesverwaltungsgericht hebe zu Recht den demokratiewidrigen Aspekt solcher Betätigung hervor (Pietzcker, JuS 1985 S. 27 ff.).
- BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 29.99
Flugplatz; Flugplatz-Betriebsgesellschaft; gewerbliche Wirtschaft; Industrie- und …
Entgegen der Ansicht der Revision sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine weiteren Voraussetzungen entwickelt worden, unter denen das Mitglied von einem Zwangsverband verlangen kann, sich nicht mit Aufgaben zu befassen, die ihm der Gesetzgeber nicht zugewiesen hat (vgl. BVerwGE 34, 69 ; 59, 231; 59, 242 ; 64, 115 ; 64, 298 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2014 - 16 A 1499/09
IHK Münster muss nicht aus dem DIHK austreten
Rn. 38 Vgl. in diesem Zusammenhang etwa BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 1981 - 5 C 56.79 -, juris, Rdnr. 23 (= BVerwGE 64, 298), und vom 23. Juni 2010, a. a. O., Rdnr. 20.Rn. 49 Vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1981, a. a. O., juris, Rdnr. 24; Hendler, a. a. O., S. 683; Tettinger, Kammerrecht, 1997, S. 156.
- BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvL 43/81
Schwangerschaftsabbruch Krankenkassen
Rn. 36 Dies steht nicht im Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung, soweit sie Unterlassungsklagen einzelner Angehöriger öffentlich-rechtlicher Zwangsverbände für zulässig und begründet gehalten hat (BVerwGE 59, 231; 64, 115; vgl. auch Redeker, NJW 1982, S. 1266 ff.). - OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 7 B 4.05
Gerichtlicher Eingangsstempel als eine dem Gegenbeweis zugängliche öffentliche …
Das folgt insbesondere aus Art. 2 Abs. 1 GG der nicht nur das Recht gewährt, von der Mitgliedschaft in einem "unnötigen" Verband verschont zu bleiben, sondern dem einzelnen Mitglied auch ein Abwehrrecht gegen solche Eingriffe des Verbandes in seine Handlungsfreiheit einräumt, die sich nicht im Wirkungskreis legitimer öffentlicher Aufgaben halten oder bei deren Wahrnehmung nicht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprochen wird (vgl. u.a. Urteil vom 17. Dezember 1981, BVerwGE 64, 298, m.w.N.).Unter dem Gesichtspunkt des Grundrechtsschutzes aus Art. 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG ist deshalb die Tätigkeit berufsständischer Kammern mit Pflichtmitgliedschaft, soweit dadurch die Freiheitssphäre des einzelnen Mitglieds berührt wird, nur rechtmäßig, soweit sie erforderlich und geeignet ist, zur Verwirklichung einer die Pflichtmitgliedschaft rechtfertigenden Zielsetzung der Kammer beizutragen und soweit dadurch nicht in unzumutbarer Weise in das Recht des Einzelnen auf freie Ausübung seines Berufs eingegriffen wird (vgl. u.a. Urteil vom 17. Dezember 1981, BVerwGE 64, 298, m.w.N.).
Die Mitgliedschaft der Beklagten in dem Beigeladenen zu 2. sowie mittelbar im BFB ist geeignet und erforderlich zur Verwirklichung der Zielsetzung beizutragen, die mit den der Kammer zugewiesenen Aufgaben verfolgt werden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1981, a.a.O.), sowie verhältnismäßig im engeren Sinne und damit zumutbar.
Die Mitgliedschaft der Beklagten in der Beigeladenen zu 1. ist geeignet und erforderlich zur Verwirklichung der Zielsetzung beizutragen, die mit den der Kammer zugewiesenen Aufgaben verfolgt werden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1981, a.a.O.) sowie verhältnismäßig im engeren Sinne und damit zumutbar.
- OVG Niedersachsen, 11.03.2010 - 8 LB 9/08
Annahme einer wesentlichen Teiltätigkeit des Steinmetzhandwerks und des …
Sind aber Rechtsverletzungen bereits erfolgt und weitere zu besorgen, ist eine vorbeugende Unterlassungsklage zulässig; der Rechtsschutz wäre ungenügend, wenn auch in diesen Fällen erst nach Eintritt einer Rechtsverletzung nur festgestellt werden könnte, dass ein Anspruch auf Unterlassung dieser Rechtsverletzung bestanden habe (BVerwG, Urt. v. 17.12.1981 - 5 C 56/79 -, BVerwGE 64, 298, 300). - BSG, 02.10.1996 - 6 BKa 54/95
Gegenstandswert bei Ermächtigungsstreitigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren
- VG Berlin, 27.09.1991 - 14 A 111.91
Unterlassungsklage eines Arztes gegen die Ärztekammer wegen einer politischen …
- OVG Niedersachsen, 22.10.2020 - 8 ME 99/20
Genehmigung; Gesamtinteresse; Handlungsfreiheit; Kammerversammlung; Kompetenz; …
- VGH Bayern, 21.03.2011 - 4 BV 10.108
Anfechtung eines Kreisumlagebescheides durch Gemeinde wegen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2004 - 6 A 11743/03
Gewerberecht, Gewerbebetrieb, Gewerbetreibender, Betriebsinhaber, …
- OVG Hamburg, 16.11.2016 - 5 Bf 40/16
"Hamburger Erklärung" Handlungen der Industrie- und Handelskammer im Rahmen der …
- OVG Berlin, 15.01.2004 - 8 S 133.03
Verbot der Abgabe allgemeinpolitischer, nicht spezifischer und unmittelbar …
- BSG, 09.10.1984 - 12 RK 18/83
Krankenversicherungsbeitrag - Arbeitgeber - Kürzung - Verfassungswidrige …
- VG Dresden, 26.11.2007 - 4 K 2051/07
Gemeinde darf mit Bergbauunternehmen "Grundlagenvertrag" zur Entschädigung von …
- LSG Baden-Württemberg, 24.07.2001 - L 5 KA 5097/00
- BGH, 10.03.2014 - AnwZ (Brfg) 67/12
Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten als hoheitliche Aufgabe der …
- BSG, 25.06.2002 - B 1 KR 10/01 R
Krankenkassenverband - Mitgliedskasse - Umlagebescheid - Verwaltungsakt - …
- VG München, 20.07.2004 - M 16 K 03.1269
Zulässigkeit einer Klage bei Nichtherantragung des Begehrens an den Beklagten vor …
- VGH Hessen, 29.07.2004 - 11 UE 4505/98
Mitgliedschaft einer Ärztekammer in einem privatrechtlichen Interessenverband
- OVG Niedersachsen, 16.03.2021 - 8 ME 12/21
Anhörung; Anhörungsrecht; Ehrenschutzklage; Frage, umstrittene; …
- BVerwG, 10.06.1986 - 1 C 4.86
Handwerkskammer - Mitgliedschaft
- OVG Berlin, 25.05.1998 - 8 SN 24.98
- VG Freiburg, 02.02.2005 - 7 K 1684/02
Veranstaltung von Fortbildungsseminaren durch die IHK
- VG Berlin, 19.12.2014 - 4 K 17.11
Öffentliche Äußerung des DIHK
- VG Düsseldorf, 11.05.2016 - 20 K 3417/15
"IHK-Jubiläumsstiftung Krefeld" grundsätzlich zulässig
- SG Stuttgart, 26.11.2009 - S 16 KR 84/07
Finanzierung von Hilfen an notleidende Krankenkassen
- BGH, 06.07.2012 - PatAnwZ 1/11
Verwaltungsrechtliche Patentanwaltssache: Veröffentlichung von Aufsätzen im …
- VG Ansbach, 04.07.2012 - AN 4 K 11.02195
Stellungnahme eines zahnärztlichen Bezirksverbandes in seinem Mitteilungsblatt …
- VG München, 22.09.2009 - M 16 K 09.1201
Öffentlichkeitsarbeit bzw. Werbekampagne der Bayerischen Apothekerkammer und der …
- OVG Niedersachsen, 20.05.1996 - 8 L 647/95
IHK-Mitgliedschaft und -Beitrag; Beitragsverweigerungsrecht; IHK-Beitrag; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - 16 A 1499/09
Zulassung der Berufung bzgl. Verurteilung der Industriekammer und Handelskammer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2000 - 8 A 1242/98
Unterlassungsklage eines Mitglieds der Studierendenschaft hinsichtlich von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1999 - 8 A 395/97
Disziplinarrechtlicher Charakter des Berufsgerichtsverfahrens nach dem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2018 - 11 A 378/16
Unterlassungsanspruch eines Eisenbahnverkehrsunternehmens bzgl. der Verbreitung …
- VG München, 26.09.2011 - M 18 K 11.1445
Klage auf Unterlassung der Einstellung einer Meldung in das europäische …
- OVG Niedersachsen, 10.02.2000 - 3 K 432/98
Abfall; Auftragsangelegenheit; Beratungstätigkeit; Gebührenerhebung; …
- VGH Hessen, 21.02.1991 - 6 UE 3562/88
Verfaßte Studentenschaft: Aufsichtsmaßnahmen gegen Veröffentlichung in …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 07.09.2012 - 2 AGH 24/11
Zulässigkeit der Delegation der Administration von Ausbildungsverhältnissen durch …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1998 - 4 A 2384/97
Gewerberecht: Bemessung des Beitrags zu IHK
- VGH Hessen, 21.02.1991 - 6 UE 2498/90
Verfaßte Studentenschaft: allgemein-politisches Mandat; Aufsichtsmaßnahmen des …
- BGH, 25.10.1982 - NotZ 8/82
Vertrauensschadenfonds der Notarkammern
- VG München, 21.09.2011 - M 18 K 11.2918
Klage auf Unterlassung, das Verbot des Inverkehrbringens eines Lebensmittels …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 B 1143/10
Rechtliche Ausgestaltung der Zuständigkeit für approbationsrechtliche Maßnahmen …
- OVG Berlin, 15.01.2004 - 8 S 133.02
Studierendenschaft, Organisationszwang, Grenzen des Organisationszwangs, …
- VG Trier, 04.11.2004 - 2 L 1471/04
Antrag gegen AStA der Uni Trier abgelehnt
- BVerwG, 19.05.1992 - 3 B 85.91
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 6 A 11724/01
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.1992 - 11 A 10144/92
Mitglied einer IHK; Verweigerung des Beitrages; Wirtschaftspolitik der Kammer; …
- VGH Hessen, 21.02.1991 - 6 UE 3713/88
Verfaßte Studentenschaft: Aufsichtsmaßnahmen, Ordnungsgeld
- BSG, 09.10.1984 - 12 RK 75/81
- VGH Bayern, 03.02.2014 - 21 ZB 13.2096
Keine Zulassungsgründe; kein Anspruch auf Unterlassung
- VG Hamburg, 09.10.2007 - 2 E 3338/07
Klage gegen Wiederholung verschiedener Äußerungen der Antragsgegnerin im Rahmen …
- VG Stuttgart, 15.07.2004 - 4 K 4796/03
Keine Pflicht der Landesapothekerkammer zum Austritt aus der Bundesvereinigung …
- VG Wiesbaden, 23.09.1992 - III/3 E 172/90
Finanzierung des Ausbaus des S-Bahn-Netzes Rhein-Main; Verwendung von Mitteln des …
- BVerwG, 31.07.1986 - 3 B 32.85
- VG Arnsberg, 08.11.2000 - 1 K 2473/99
Baurechtliche Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erteilung einer …
- SG Dortmund, 30.11.1984 - S 12 (8) KR 172/81
Eröffnung des Rechtsweges zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit; Anspruch …
- VG Münster, 31.05.2005 - 6 K 3540/02
- LAG Hessen, 20.10.1988 - 9 Sa 1638/87
Anspruch auf Feststellung der Wirksamkeit eines Arbeitsverhältnisses als …
- BSG, 09.10.1984 - 12 RK 27/83
- BVerwG, 28.06.1983 - 5 B 67.83
Begriff der konkreten Gefahr eines zukünftigen Verstoßes gegen das …
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