Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 08.07.1981 - 17 U 242/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1983, 397
- MDR 1982, 492
- VersR 1983, 449
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 25.05.1983 - IVa ZR 182/81
Ehevermittlungsvertrag
Nicht ganz zutreffend ist es, wenn in diesem Zusammenhang in der Rechtsprechung von einer "Einkleidung des Ehemäklervertrages in das rechtliche Gewand eines Dienstvertrages" gesprochen wird (OLG Frankfurt/Main NJW 1983, 397); meist wird die dienstvertragliche Ausgestaltung des Eheanbahnungsvertrages ernstlich gewollt und nicht etwa nur zur Umgehung des § 656 BGB gewählt sein. - OLG Bamberg, 21.11.1983 - 4 U 91/83
Wirksamkeit eines Vertrages über die Bildung und Bereitstellung eines …
In dem dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 8.7.1981 (NJW 1983, 397) zugrunde liegenden Fall sah der formularmäßige Vertrag eine "Mitgliedschaft" bei dem Institut für "Ehe- und Partnervermittlung" für die Dauer eines Jahres vor. - OLG Karlsruhe, 21.02.1985 - 4 U 207/83
Kündigung eines Partnervermittlungsvertrages; Formularvertragliches Abbedingen …
Mit welchen vertragsgesetzlichen Namen ("Dienstvertrag«, "Werkvertrag«) sie ihr Geschäft bezeichnet haben, ist in der Regel ohne Belang (BGHZ 68, 372 ff; OLG Frankfurt NJW 1983, 397). - LG Frankfurt/Main, 11.11.1994 - 10 O 409/93
Anspruch auf Herausgabe des Titels und Unterlassung der Zwangsvollstreckung; …
Insoweit kam aber im hiesigen Gerichtsbezirk der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 08.07.1981, abgedruckt in NJW 1983, 397, besondere Bedeutung zu (vgl. dazu die Anmerkung zu BGH NJW 1990, 2550 von Börstinghaus; NJW 1990, 2552 [BGH 11.07.1990 - IV ZR 160/89] ). - BGH, 25.05.1983 - IVa ZR 197/81
Nichtigkeit eines Ehevermittlungsvertrages wegen Wucher - Unterschiede bei der …
Nicht ganz zutreffend ist es, wenn in diesem Zusammenhang in der Rechtsprechung von einer "Einkleidung des Ehemäklervertrages in das rechtliche Gewand eines Dienstvertrages" gesprochen wird (OLG Frankfurt/Main NJW 1983, 397); meist wird die dienstvertragliche Ausgestaltung des Eheanbahnungsvertrages ernstlich gewollt und nicht etwa nur zur Umgehung des § 656 BGB gewählt sein.
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