Rechtsprechung
| BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvR 1145/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1 ; StPO § 44
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Zurechnung von Postlaufzeiten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Bürger - Verzögerungen der Briefbeförderung - Kein Verschulden - Zugang von Postsendungen - Justizbehörde
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 09.07.1981 - 2 Ws 731/81
- OLG München, 01.09.1981 - 2 Ws 731/81
- BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvR 1145/81
Papierfundstellen
- BVerfGE 62, 216
- NJW 1983, 560
- MDR 1983, 288
- NStZ 1983, 83
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvR 1145/81
Dies gilt auch dann, wenn die Fristversäumnis auf Verzögerungen bei der Entgegennahme der Sendung durch das Gericht beruht, die er nicht zu vertreten hat (vgl. BVerfGE 41, 23 (27); 41, 323 (327 f.); 44, 302 (306)).Denn es kann nicht dem Bürger angelastet werden, wenn eine Behörde den fristgerechten Eingang eines Schriftstückes dadurch vereitelt, daß sie zwar einen eigenen Abholdienst bei der Post unterhält, zugleich aber durch dessen Organisation den Bürger schlechter stellt, als es bei einer Anlieferung der Schriftstücke durch Zusteller der Deutschen Bundespost an die Behörde der Fall wäre (vgl. BVerfGE 41, 23 (27), 323 (327 f.); 44, 302 (306 f.)).
- BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvR 1145/81
Dies gilt auch dann, wenn die Fristversäumnis auf Verzögerungen bei der Entgegennahme der Sendung durch das Gericht beruht, die er nicht zu vertreten hat (vgl. BVerfGE 41, 23 (27); 41, 323 (327 f.); 44, 302 (306)).Denn es kann nicht dem Bürger angelastet werden, wenn eine Behörde den fristgerechten Eingang eines Schriftstückes dadurch vereitelt, daß sie zwar einen eigenen Abholdienst bei der Post unterhält, zugleich aber durch dessen Organisation den Bürger schlechter stellt, als es bei einer Anlieferung der Schriftstücke durch Zusteller der Deutschen Bundespost an die Behörde der Fall wäre (vgl. BVerfGE 41, 23 (27), 323 (327 f.); 44, 302 (306 f.)).
- BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75
Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen …
Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvR 1145/81
Dies gilt auch dann, wenn die Fristversäumnis auf Verzögerungen bei der Entgegennahme der Sendung durch das Gericht beruht, die er nicht zu vertreten hat (vgl. BVerfGE 41, 23 (27); 41, 323 (327 f.); 44, 302 (306)). - BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvR 1145/81
Versagen diese Vorkehrungen, so darf ihm das, da er darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 53, 25 (29) m. w. N.).
- BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Zurückweisung eines …
Rn. 9 3. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf dem Bürger das Versagen organisatorischer und betrieblicher Vorkehrungen, auf die er keinen Einfluß hat, nicht zur Last gelegt werden (zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, vgl. BVerfGE 41, 23 ; BVerfGE 53, 25 [Verzögerung der Postlaufzeit]; BVerfGE 62, 216 [behördeninterner Abholdienst]). - BGH, 09.12.1992 - VIII ZB 30/92
Fristbeginn für Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Berufungsfrist infolge …
Es liegt hier nicht anders als bei der Frage einer schuldhaften Fristversäumung (§ 233 ZPO): Zwar darf dem Bürger oder seinem Prozeßbevollmächtigten eine Verzögerung bei der Post grundsätzlich nicht als Verschulden angerechnet werden, gleichviel, ob diese Verzögerung auf der Nachlässigkeit eines Bediensteten oder einer zeitweise besonders starken Beanspruchung der Leistungsfähigkeit der Post (z.B. vor Feiertagen) oder einer zeitweise verminderten Dienstleistung der Post (z.B. an Wochenenden) beruht (z.B. BVerfGE 53, 25, 28 f; 54, 80, 84 [BVerfG 15.04.1980 - 2 BvR 461/79]; 62, 216, 221; 62, 334, 336 [BVerfG 01.12.1982 - 1 BvR 607/82]; zuletzt BVerfG NJW 1992, 1952). - BVerfG, 14.02.1995 - 2 BvR 1950/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Das Versagen organisatorischer und betrieblicher Vorkehrungen, auf die der Bürger keinen Einfluß hat, darf ihm im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 41, 23 [26]; 53, 25 [29], zur Verzögerung der Postlaufzeit; 62, 216 [221] zum behördeninternen Abholdienst;… zur Glaubhaftmachung bei Verlust eines mit Datumsstempel versehenen Briefumschlags im behördeninternen Bereich vgl. auch OLG Celle, Nds. Rpfl 1986, S. 280 f.;… OLG Düsseldorf, NStZ 1990, S. 149 f.).
- BAG, 24.10.1985 - 2 AZR 521/84
Rechtmäßigkeit einer ordentlichen Kündigung - Fristwahrung durch einen …
Nach einer weiteren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 62, 216) ist dem Bürger im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht als Verschulden anzulasten, wenn eine Behörde den fristgerechten Eingang eines Schriftstücks dadurch vereitelt, daß sie zwar einen eigenen Abholdienst bei der Post unterhält, diesen jedoch - durch eine frühzeitige Abholung der Post vor Abschluß der morgendlichen Einsortierung - so organisiert, daß der Absender hierdurch schlechtergestellt wird, als dies bei einer Anlieferung durch Postzustellung an die Behörde der Fall wäre, durch die das Schriftstück noch am selben Tag bei Gericht eingegangen wäre.Dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 62, 216 kann nicht entnommen werden, daß der dort aufgestellte Grundsatz nur im Rahmen einer an sich statthaften Wiedereinsetzung gelten soll.
- BVerfG, 26.03.1997 - 2 BvR 842/96
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Das Versagen organisatorischer Vorkehrungen, auf die der Bürger keinen Einfluß hat, darf ihm im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 41, 23 [26]; 53, 25 [29] zur Verzögerung von Postlaufzeiten; 62, 216 [221] zum behördlichen Abholdienst). - BGH, 11.07.1988 - II ZB 5/88
Sorgfaltspflichten des zu beauftragenden Rechtsanwalts bei der Erteilung von …
Das Bundesverfassungsgericht hat in Fällen, die den Rechtsweg gegen Akte der öffentlichen Gewalt betrafen, auf der Grundlage des Art. 19 Abs. 4 GG und des Art. 103 Abs. 1 GG den Grundsatz entwickelt, daß im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dem Bürger Verzögerungen der Briefbeförderung und Briefzustellung durch die Deutsche Bundespost nicht als Verschulden angerechnet werden dürfen; dies gelte sowohl für Fälle des ersten Zugangs zum Gericht wie für Fälle des Zugangs zu einer weiteren, von der Prozeßordnung vorgesehenen Instanz (st.Rspr., vgl. BVerfGE 41, 23, 26 [BVerfG 16.12.1975 - 2 BvR 854/75]; 44, 302, 306; 53, 148, 151 [BVerfG 05.02.1980 - 2 BvR 914/79]; 62, 216, 221; 62, 323, 336). - BVerfG, 04.02.1993 - 2 BvR 389/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den …
Denn das Versagen organisatorischer und betrieblicher Vorkehrungen, auf die der Bürger keinen Einfluß hat, darf ihm im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht zur Last gelegt werden (BVerfGE 41, 23 [26]; 53, 25 [29], zur Verzögerung der Postlaufzeit; BVerfGE 62, 216 [221] m.w.N., zum behördeninternen Abholdienst; zur Glaubhaftmachung bei Verlust eines mit Datumsstempel versehenen Briefumschlags im behördeninternen Bereich auch OLG Celle, Niedersächsische Rechtspflege, 1986, 280 f.; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 149 f.). - BFH, 06.04.1995 - VIII B 61/94
Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne besonderen Antrag
Versagen diese Vorkehrungen, dürfen Verzögerungen der Briefbeförderung nicht dem Rechtschutzsuchenden als Verschulden angerechnet werden (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfG -- vom 3. November 1982 2 BvR 1145/81, BVerfGE 62, 216, 221, m. w. N.; vom 1. Dezember 1982 1 BvR 607/82, BVerfGE 62, 334, 337 [BVerfG 01.12.1982 - 1 BvR 607/82], m. w. N.;… BFH-Beschluß vom 15. Juli 1992 X B 13/92, BFH/NV 1992, 763, 764; Urteil vom 21. Dezember 1990 VI R 10/86, BFHE 163, 400, BStBl II 1991, 437, 438). - BVerfG, 22.02.2002 - 2 BvR 1707/01
Verfassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtliches Gehör …
Das Versagen organisatorischer Vorkehrungen, auf die der Bürger keinen Einfluss hat, darf ihm im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 53, 25 ; 62, 216 ). - BFH, 12.08.1998 - IV B 145/97
Zugangsvermutung; Postfach
Ebenso wie ein Gericht oder eine Behörde (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Oktober 1985 2 AZR 521/84, Der Betrieb 1986, 652, NJW 1986, 1373; Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 3. November 1982 2 BvR 1145/81, BVerfGE 62, 216) muß ein Rechtsanwalt dafür sorgen, daß alle seine Mandanten betreffenden amtlichen Schriftstücke rechtzeitig abgeholt werden, sofern und sobald dies möglich ist. - BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92
- BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 452/93
Wiedereinsetzung bei Poststreik
- BVerfG, 16.05.1994 - 2 BvR 196/92
Notwendige Auslagen im verfassungsbeschwerde-Verfahren
- BVerfG, 11.06.1993 - 1 BvR 1240/92
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Widereinsetzung in den vorigen …
- BVerfG, 28.03.1994 - 2 BvR 814/93
Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen …
- BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 453/93
Zahlung eines Nachteilsausgleichs
- LG Mannheim, 13.04.2026 - 4 Qs 30/26
Einfluss veränderter gesetzlicher Postlaufzeiten auf das Verschulden bei der …
- BVerwG, 29.12.1987 - 3 B 64.87
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Antrag auf …
- BFH, 22.06.1994 - II R 104/93
Zugang der Revisionsschrift beim Finanzgericht (FG) durch Einlage in ein bei der …
- BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 390/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den …
- BAG, 27.01.1993 - 5 AZR 397/92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Poststreik
- BVerfG, 28.04.1998 - 2 BvR 2172/97
Verfassungsrechtsliche Anforderungen bei der Korrektur eines …
- BGH, 05.07.1983 - VI ZB 5/83
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der …
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Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 22.07.1982 - 9-VII-81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Rauchverbot - Mitwirkung der Eltern
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1983, 560
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- VerfGH Bayern, 27.03.1980 - 4-VII-79
Auszug aus VerfGH Bayern, 22.07.1982 - 9-VII-81
Wie der Verfassungsgerichtshof mehrfach entschieden hat, verpflichten das Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 BV), das Demokratieprinzip (Art. 2 BV) sowie der Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 5 BV) den Gesetzgeber, die wesentlichen Regelungen über das Schulwesen selbst zu treffen oder durch eine nach Inhalt, Zweck und Ausmaß begrenzte Ermächtigungsnorm mitzubestimmen (VerfGH 33, 33/37; VerfGH BayVBl. 1981, 495/496 f.).Die Eltern genießen hiernach Vorrang vor anderen Trägern der Erziehung und dürfen die Erziehung ihrer Kinder grundsätzlich nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten (VerfGH 33, 33/40; 34, 82/99 f.).
Im schulischen Bereich erfährt das Elternrecht jedoch notwendige Einschränkungen (VerfGH 33, 33/40; BVerfGE 47, 46/71 f.).
Zum staatlichen Gestaltungsrecht gehören vor allem die organisatorische Gliederung der Schule, die inhaltliche Festlegung der Ausbildungsgänge und der Unterrichtsziele sowie die Regelung über den Unterrichtsbetrieb und die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Schule selbst (VerfGH 33, 33/43).
Der Erziehungsauftrag des Staates ist eigenständig und dem Erziehungsrecht der Eltern gleichgeordnet; weder dem Elternrecht noch dem Erziehungsauftrag des Staates kommt im schulischen Bereich ein absoluter Vorrang zu (VerfGH 33, 33/43; BVerfGE 47, 46/72).
- BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
Sexualkundeunterricht
Auszug aus VerfGH Bayern, 22.07.1982 - 9-VII-81
Im schulischen Bereich erfährt das Elternrecht jedoch notwendige Einschränkungen (VerfGH 33, 33/40; BVerfGE 47, 46/71 f.).Der Erziehungsauftrag des Staates ist eigenständig und dem Erziehungsrecht der Eltern gleichgeordnet; weder dem Elternrecht noch dem Erziehungsauftrag des Staates kommt im schulischen Bereich ein absoluter Vorrang zu (VerfGH 33, 33/43; BVerfGE 47, 46/72).
- BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65
Führungskräfte der Wirtschaft
Auszug aus VerfGH Bayern, 22.07.1982 - 9-VII-81
Unklarheiten und Zweifel, sie sich im Wege der Auslegung einer Norm beheben lassen, stehen der rechtsstaatlichen Gültigkeit der betreffenden Norm allerdings nicht entgegen; die Notwendigkeit der Auslegung nimmt ihr noch nicht die Bestimmtheit, die der Rechtsstaat von einer Rechtsnorm fordert (VerfGH 18, 43/49; 25, 27/37; BVerfGE 21, 245/261).
- BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 631/69
Reparationsschäden
Auszug aus VerfGH Bayern, 22.07.1982 - 9-VII-81
Solche nicht sachwidrigen oder willkürlichen Gründe der Praktikabilität kann der Verordnungsgeber ohne Verstoß gegen den Gleichheitssatz seiner Regelung zugrunde legen (vgl. BVerfGE 17, 337/354; 41, 126/188; 44, 283/288). - BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75
Verfassungsrechtliche Prüfung der Übergangsregelungen bei Wohngeld
Auszug aus VerfGH Bayern, 22.07.1982 - 9-VII-81
Solche nicht sachwidrigen oder willkürlichen Gründe der Praktikabilität kann der Verordnungsgeber ohne Verstoß gegen den Gleichheitssatz seiner Regelung zugrunde legen (vgl. BVerfGE 17, 337/354; 41, 126/188; 44, 283/288). - BVerfG, 21.04.1964 - 2 BvR 203/62
Vordienstzeiten
- BVerwG, 19.12.1963 - I C 77.60
Anspruch eines privaten Versicherungsunternehmens auf Versagung der Genehmigung …
Auszug aus VerfGH Bayern, 22.07.1982 - 9-VII-81
Die Normadressaten müssen die Rechtslage klar erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (VerfGH 4, 90/103; 18, 43/49; 25, 27/36; BVerwGE 14, 13/16; 17, 306/314; 37, 132/142 f.). - BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79
Schülerberater
Auszug aus VerfGH Bayern, 22.07.1982 - 9-VII-81
Dem entspricht es, daß mit zunehmender Selbstbestimmungsfähigkeit des Kindes die im Elternrecht wurzelnden Rechtsbefugnisse an Bedeutung zurücktreten (vgl. BVerfG JZ 1982, 325/326). - BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80
Schulentlassung
Auszug aus VerfGH Bayern, 22.07.1982 - 9-VII-81
Greift die Regelung erheblich in die Rechtsstellung des Betroffenen ein, so müssen höhere Anforderungen an den Bestimmtheitsgrad der Ermächtigung gestellt werden, als wenn es sich um einen Regelungsbereich handelt, der die Grundrechtsausübung weniger tangiert (BVerfGE 58, 257/278). - BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 446/77
Verfassungsmäßigkeit des Art. 2 § 9a Abs. 2 AnVNG
Auszug aus VerfGH Bayern, 22.07.1982 - 9-VII-81
Der Verfassungsgerichtshof hat nicht zu prüfen, ob der Normgeber bei dieser Abwägung zu der bestmöglichen und gerechtesten Lösung gelangt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. VerfGH 19, 42/47; 25, 74/78 f.; 28, 214/218; 29, 163/168; 31, 212/217 f.; BVerfGE 43, 58/70; 50, 177/186). - BVerfG, 26.10.1976 - 1 BvR 191/74
Verfassungswidrigkeit des § 4 Nr. 14 S. 2 UStG 1973
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Rechtsprechung
| BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvR 1154/81 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Wiedereinsetzungsverfahren
Papierfundstellen
- NJW 1983, 560
- NStZ 1983, 83
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