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Rechtsprechung
   BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 147/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2516
BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 147/81 (https://dejure.org/1983,2516)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1983 - IVa ZR 147/81 (https://dejure.org/1983,2516)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1983 - IVa ZR 147/81 (https://dejure.org/1983,2516)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewertung der Abtretung eines Kaufpreisanspruches - Vorliegen einer gegenüber den Nacherben unwirksamen entgeltlichen Verfügung des Vorerben - Erfüllung der von der Erblasserin und dem Vorerben verbürgten Verpflichtungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 366
  • MDR 1984, 384
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58

    Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete …

    Auszug aus BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 147/81
    Unter der genannten Voraussetzung sind die betreffenden Verbindlichkeiten auch Nachlaßverbindlichkeiten (BGHZ 32, 60).
  • BGH, 13.07.1981 - II ZR 256/79

    Gesellschafterbürgschaft und Kaufpreisstundung als Kapitalersatz

    Auszug aus BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 147/81
    Im Konkurs wären aber wegen der Überschuldung der GmbH die Rückgriffsansprüche des Vorerben nicht zu realisieren gewesen, weil die Bürgschaften als kapitalersetzende Maßnahmen eines Gesellschafters anzusehen gewesen wären und daher die Rückgriffsansprüche hinter sämtlichen Verbindlichkeiten der GmbH rangiert hätten (BGH Urteil vom 13. Juli 1981 - II ZR 256/79 - WM 1981, 870, 872).
  • BGH, 15.05.1963 - V ZR 141/61
    Auszug aus BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 147/81
    Soweit dies bejaht wird, kann der Senat dem nicht folgen, weil dabei der bei § 2113 BGB im Vordergrund stehende Schutz des Nacherben nicht hinreichend berücksichtigt wird (vgl. BGH NJW 1963, 1613, 1614).
  • BGH, 25.05.1977 - IV ZR 15/76

    Veräußerung des Anteils an einer KG durch Vorerben

    Auszug aus BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 147/81
    Denn bei befreiter Vorerbschaft wird allgemein angenommen, daß die Verfügung auch dann entgeltlich ist, wenn die Gegenleistung in das Vermögen des Vorerben fließt (BGHZ 69, 47, 51; Johannsen WM 1979, 598, 606;… MK Grunsky § 2113 Rdn. 23 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 02.10.1952 - IV ZR 24/52

    Entgeltlichkeit der Verfügung eines Vorerben

    Auszug aus BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 147/81
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (RGZ 81, 364; 105, 284; 117, 97, 125, 242, 245; BGHZ 5, 173, 182; 7, 274, 278 f; BGH Urteil vom 15.2.1971 - III ZR 217/69 = FamRZ 1971, 643, 645), die auch in der Literatur überwiegend Zustimmung gefunden hat (…vgl. Soergel/Harder, BGB 11. Aufl. § 2113 Rdn. 12 m.w.N.) liegt eine unentgeltliche Verfügung im Sinne von § 2113 Abs. 2 BGB vor, wenn der Vorerbe - objektiv - ohne gleichwertige Gegenleistung Opfer aus der Erbmasse bringt und - subjektiv - entweder weiß, daß dem Opfer keine gleichwertige Gegenleistung an die Erbmasse gegenübersteht, oder doch bei ordnungsmäßiger Verwaltung der Masse unter Berücksichtigung seiner Pflicht, die Erbschaft an den Nacherben herauszugeben, das Fehlen oder die Unzulänglichkeit der Gegenleistung hätte erkennen müssen.
  • RG, 17.02.1913 - IV 556/12

    Nacherbschaft; Unentgeltliche Verfügung des Vorerben

    Auszug aus BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 147/81
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (RGZ 81, 364; 105, 284; 117, 97, 125, 242, 245; BGHZ 5, 173, 182; 7, 274, 278 f; BGH Urteil vom 15.2.1971 - III ZR 217/69 = FamRZ 1971, 643, 645), die auch in der Literatur überwiegend Zustimmung gefunden hat (…vgl. Soergel/Harder, BGB 11. Aufl. § 2113 Rdn. 12 m.w.N.) liegt eine unentgeltliche Verfügung im Sinne von § 2113 Abs. 2 BGB vor, wenn der Vorerbe - objektiv - ohne gleichwertige Gegenleistung Opfer aus der Erbmasse bringt und - subjektiv - entweder weiß, daß dem Opfer keine gleichwertige Gegenleistung an die Erbmasse gegenübersteht, oder doch bei ordnungsmäßiger Verwaltung der Masse unter Berücksichtigung seiner Pflicht, die Erbschaft an den Nacherben herauszugeben, das Fehlen oder die Unzulänglichkeit der Gegenleistung hätte erkennen müssen.
  • BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51

    Grundstückskauf. Währungsreform

    Auszug aus BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 147/81
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (RGZ 81, 364; 105, 284; 117, 97, 125, 242, 245; BGHZ 5, 173, 182; 7, 274, 278 f; BGH Urteil vom 15.2.1971 - III ZR 217/69 = FamRZ 1971, 643, 645), die auch in der Literatur überwiegend Zustimmung gefunden hat (…vgl. Soergel/Harder, BGB 11. Aufl. § 2113 Rdn. 12 m.w.N.) liegt eine unentgeltliche Verfügung im Sinne von § 2113 Abs. 2 BGB vor, wenn der Vorerbe - objektiv - ohne gleichwertige Gegenleistung Opfer aus der Erbmasse bringt und - subjektiv - entweder weiß, daß dem Opfer keine gleichwertige Gegenleistung an die Erbmasse gegenübersteht, oder doch bei ordnungsmäßiger Verwaltung der Masse unter Berücksichtigung seiner Pflicht, die Erbschaft an den Nacherben herauszugeben, das Fehlen oder die Unzulänglichkeit der Gegenleistung hätte erkennen müssen.
  • RG, 18.05.1927 - V 354/26

    Unentgeltliche Verfügung; Aufwertung

    Auszug aus BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 147/81
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (RGZ 81, 364; 105, 284; 117, 97, 125, 242, 245; BGHZ 5, 173, 182; 7, 274, 278 f; BGH Urteil vom 15.2.1971 - III ZR 217/69 = FamRZ 1971, 643, 645), die auch in der Literatur überwiegend Zustimmung gefunden hat (…vgl. Soergel/Harder, BGB 11. Aufl. § 2113 Rdn. 12 m.w.N.) liegt eine unentgeltliche Verfügung im Sinne von § 2113 Abs. 2 BGB vor, wenn der Vorerbe - objektiv - ohne gleichwertige Gegenleistung Opfer aus der Erbmasse bringt und - subjektiv - entweder weiß, daß dem Opfer keine gleichwertige Gegenleistung an die Erbmasse gegenübersteht, oder doch bei ordnungsmäßiger Verwaltung der Masse unter Berücksichtigung seiner Pflicht, die Erbschaft an den Nacherben herauszugeben, das Fehlen oder die Unzulänglichkeit der Gegenleistung hätte erkennen müssen.
  • OLG München, 10.06.2016 - 34 Wx 390/15

    Nachweis der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers gegenüber dem …

    Rn. 17 b) Unentgeltlich ist eine Verfügung des Testamentsvollstreckers über einen Nachlassgegenstand dann, wenn dem aus dem Nachlass hingegebenen Vermögenswert objektiv keine oder keine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht und er subjektiv das Fehlen oder die Ungleichwertigkeit der Gegenleistung erkannt hat oder bei ordnungsgemäßer Verwaltung hätte erkennen müssen (…BGH NJW-RR 2016, 457 Rn. 9; NJW 1984, 366/367;… Palandt/Weidlich § 2113 Rn. 10;… Staudinger/Avenarius BGB Bearb. 2013 § 2113 Rn. 61; aus der Senatsrechtsprechung Beschluss vom 2.9.2014, 34 Wx 415/13 = FamRZ 2015, 697).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2008 - 3 Wx 228/07

    Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Nacherbenvermerks bei Veräußerung des …

    Unentgeltlich ist eine Verfügung des Vorerben über einen Nachlassgegenstand, wenn dem von ihm aufgegebenen Vermögenswert objektiv keine oder keine gleichwertige, regelmäßig in den Nachlass zu erbringende Gegenleistung gegenüber steht und der Vorerbe subjektiv das Fehlen oder die Ungleichwertigkeit der Gegenleistung erkannt hat oder nach dem Maßstab ordnungsgemäßer Verwaltung hätte erkennen müssen (BGH NJW 1984, 366;… MK-Grunsky a.a.O. Rdz. 22;… Palandt-Edenhofer a.a.O. Rdz. 10).
  • OLG München, 13.01.2014 - 34 Wx 166/13

    Testamentsauslegung: Einsetzung der "Abkömmlinge" des Vorerben als Nacherben

    Rn. 13 a) Unentgeltlich ist eine Verfügung des Vorerben über einen Nachlassgegenstand, wenn dem von ihm aufgegebenen Vermögenswert objektiv keine oder keine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht und der Vorerbe subjektiv das Fehlen oder die Ungleichwertigkeit der Gegenleistung erkannt hat oder hätte erkennen müssen (BGH NJW 1984, 366;… vgl. Palandt/Weidlich BGB 73. Aufl. § 2113 Rn. 10;… Staudinger/Avenarius BGB Neubearb. 2013 § 2113 Rn. 61).
  • OLG Karlsruhe, 25.08.2015 - 11 Wx 66/15

    Grundbuchsache: Rechtliches Gehör des Nacherben bei Eintragung eines …

    Eine unentgeltliche Verfügung liegt vor, wenn der Vorerbe objektiv ohne gleichwertige Gegenleistung Opfer aus der Erbmasse bringt und der Vorerbe dies entweder positiv weiß oder bei ordnungsgemäßer Verwaltung der Masse hätte wissen müssen (BGH NJW 1984, 366, juris-Rn. 18).
  • OLG München, 17.06.2016 - 34 Wx 93/16

    Testamentsvollstreckerzeugnis als ausreichender Nachweis der Verfügungsbefugnis …

    Rn. 10 2. Unentgeltlich ist die Verfügung über einen Nachlassgegenstand dann, wenn dem aus dem Nachlass hingegebenen Vermögenswert objektiv keine oder keine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht und der Testamentsvollstrecker subjektiv das Fehlen oder die Ungleichwertigkeit der Gegenleistung erkannt hat oder bei ordnungsgemäßer Verwaltung hätte erkennen müssen (…BGH NJW-RR 2016, 457 Rn. 9; NJW 1984, 366/367;… Palandt/Weidlich § 2113 Rn. 10;… Staudinger/Avenarius BGB Bearb. 2013 § 2113 Rn. 61; aus der Senatsrechtsprechung Beschlüsse vom 10.6.2016 und vom 2.9.2014, 34 Wx 415/13 = FamRZ 2015, 697).
  • OLG München, 02.09.2014 - 34 Wx 415/13

    Grundbuchlöschung eines Nacherbenvermerks: Nachweis der Entgeltlichkeit bei …

    Unentgeltlich ist eine Verfügung des Vorerben über einen Nachlassgegenstand dann, wenn seiner Leistung, mithin dem von ihm aufgegebenen Vermögenswert, objektiv keine oder keine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht und der Vorerbe subjektiv das Fehlen oder die Ungleichwertigkeit der Gegenleistung erkannt hat oder hätte erkennen müssen (BGH NJW 1984, 366;… vgl. Palandt/Weidlich BGB 73. Aufl. § 2113 Rn. 10;… Staudinger/Avenarius BGB Neubearb. 2013 § 2113 Rn. 61).
  • OLG München, 02.03.2016 - 34 Wx 408/15

    Zulässigkeit der Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks in das Grundbuch …

    Um eine solche handelt es sich, wenn dem von ihm aufgegebenen Nachlassgegenstand objektiv keine oder keine gleichwertige, regelmäßig in den Nachlass zu erbringende Gegenleistung gegenüber steht und der Vorerbe subjektiv das Fehlen oder die Ungleichwertigkeit der Gegenleistung erkannt hat oder nach dem Maßstab ordnungsgemäßer Verwaltung hätte erkennen müssen (BGH NJW 1984, 366/367; OLG Düsseldorf FGPrax 2008, 94/96;… Palandt/Weidlich § 2113 Rn. 10).
  • BGH, 12.03.1999 - V ZR 243/97

    Wirksamkeit des Verzichts des befreiten Vorerben auf Grundstückseigentum

    Unentgeltlich ist die Verfügung nach ständiger Rechtsprechung dann, wenn ihr objektiv kein vollwertiges Entgelt gegenübersteht und der Vorerbe dies subjektiv entweder weiß oder doch bei ordnungsgemäßer Verwaltung unter Berücksichtigung seiner künftigen Pflicht, die Erbschaft an den Nacherben herauszugeben, hätte erkennen müssen (BGHZ 5, 173, 182; vgl. auch BGH, Urt. v. 23. November 1983, IVa ZR 147/81, NJW 1984, 366, 367;… Urt. v. 24. Oktober 1990, IV ZR 296/89, NJW 1991, 842, 843).

    Ist der Erbschaftsgegenstand jedoch wertlos, ist der Verzicht auf ihn auch keine unentgeltliche Verfügung und kann nicht zu einer Vereitelung oder Beeinträchtigung des Rechts der Nacherben im Sinne von § 2113 Abs. 1 BGB führen (BGH, Urt. v. 23. November 1983, IVa ZR 147/81, NJW 1984, 366, 367).

  • OLG München, 13.04.2018 - 34 Wx 420/17

    Nachweis der Entgeltlichkeit im Grundbuchverfahren bei Verfügung über Grundbesitz …

    Unentgeltlich ist eine Verfügung des Vorerben über einen Nachlassgegenstand dann, wenn seiner Leistung, mithin dem von ihm aufgegebenen Vermögenswert, objektiv keine oder keine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht und der Vorerbe subjektiv das Fehlen oder die Ungleichwertigkeit der Gegenleistung erkannt hat oder hätte erkennen müssen (BGH NJW 1984, 366/367;… vgl. Palandt/Weidlich BGB 77. Aufl. § 2113 Rn. 10;… Staudinger/Avenarius BGB Neubearb. 2013 § 2113 Rn. 62).
  • OLG Bamberg, 08.05.2009 - 6 U 38/08

    Nacherbfolge: Verfügungsbeschränkung für den Vorerben beim Verkauf von …

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, liegt eine unentgeltliche Verfügung im Sinne von § 2113 Abs. 2 BGB vor, wenn der Vorerbe - objektiv - ohne gleichwertige Gegenleistung Opfer aus der Erbmasse bringt und - subjektiv - entweder weiß, dass dem Opfer keine gleichwertige Gegenleistung an die Erbmasse gegenüber steht oder doch bei ordnungsmäßiger Verwaltung der Masse unter Berücksichtigung seiner Pflicht, die Erbschaft an den Nacherben herauszugeben, das Fehlen oder die Unzulänglichkeit der Gegenleistung hätte erkennen müssen (BGH, Urteil vom 23.11.1983 - IV a ZR 147/81 = NJW 1984, 366 m.w.N.).
  • OLG Köln, 03.12.2018 - 2 Wx 372/18

    Entgeltlicher Veräußerung durch Vorerben; Anforderungen an die Zulässigkeit der …

  • OLG Oldenburg, 29.05.2001 - 5 U 181/00

    Feststellungsklage; Verfügung; Wirksamkeit; Nacherbe; Vorerbe; Erbe; Erbschaft; …

  • OLG Frankfurt, 12.01.2023 - 20 W 196/22

    Beschwerdeberechtigung bei abgelehnter Löschung Nacherbenvermerk

  • OLG Brandenburg, 28.04.1998 - 10 U 37/97

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung ; Anforderungen an …

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