Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 13.06.1984 - 17 W 35/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1985, 153
- VersR 1985, 645
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 21.04.1987 - 6 W 21/87 Abgesehen von dem 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart und dem 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln, die mit einer Ablehnung der materiellen Rechtskraft der Entscheidung versucht haben, grob unbilligen Ergebnissen gegenzusteuern, haben eine Durchbrechung der Rechtskraft angenommen: a) Wegen sittenwidriger Titelerwirkung: OLG Stuttgart NJW 1985, 2272 für einen Vollstreckungsbescheid aus dem Jahre 1982 bei einer Überschreitung des Marktzinses von 170% bis 180%; OLG Bremen NJW 1986, 1499 für einen Vollstreckungsbescheid aus August 1984 bei einer Überschreitung des Marktzinses von lediglich 107%; OLG Stuttgart NJW 1987, 444 (Hilfsbegründung) für einen Vollstreckungsbescheid aus dem Jahre 1981 bei einer Überschreitung des Marktzinses um ca. 200%; b) Wegen sittenwidriger Titelausnutzung: OLG Düsseldorf [17. ZS] NJW 1985, 153 bei einem Vollstreckungsbescheid aus Mai 1983 - aus dem in NJW 1985, 747 veröffentlichten Beschluß dieses Senats ist das Ausmaß der Überschreitung nicht ersichtlich; OLG Frankfurt NJW 1985, 745 für einen Vollstreckungsbescheid aus August 1980 und einer Überschreitung des Marktzinses von 174%; OLG Karlsruhe NJW 1985, 744 für einen Vollstreckungsbescheid aus Mai 1980; OLG Frankfurt WM 1987, 303 für einen Vollstreckungsbescheid von Mai 1978 bei einer Überschreitung des Marktzinses von 157%.
- OLG Düsseldorf, 18.12.1995 - 3 UF 186/95
Sittenwidrigkeit der Vollstreckung aus einem erschlichenen Unterhaltstitel
Der Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB wegen missbräuchlicher Vollstreckung aus einem Urteil ist auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung und Herausgabe des Titels gerichtet (vgl. OLG Düsseldorf in NJW 1985, 153, 154 m.w.N.). - OLG Hamm, 12.07.1985 - 11 W 64/84
Anspruch auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem sachlich unrichtigen …
Zahlreiche andere Oberlandesgerichte haben aber inzwischen die Voraussetzungen des § 826 BGB bei ähnlichen Fallgestaltungen bejaht (OLG Düsseldorf, 17. ZS, NJW 1985, 153; OLG Karlsruhe, NJW 1985, 744; OLG Frankfurt, NJW 1985, 745; OLG Stuttgart, Beschluß vom 25.3.1985 - 6 W 14/85; Schleswig-Holst. OLG, Beschluß vom 13.12.1984 - 11 W 44/84 - ).
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