Rechtsprechung
| BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 1050/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einkommensteuer - Einfamilienhaus - Verfassungsgemäße Besteuerung - Einfamilienhaus - Durchschnittswerte
Papierfundstellen
- NJW 1985, 1891
- BB 1985, 381
Wird zitiert von ... (7)
- BFH, 07.04.1987 - IX R 140/84
Verfahren - Revision - Revisionsbegründung - Einfamilienhaus - Beginn der …
In diesem auf den IX. Senat übergegangenen Verfahren - Az. IX R 116/83 - ist die Revision zurückgenommen worden, nachdem das BVerfG mit Beschluß vom 8. Januar 1985 1 BvR 1050/84 (Betriebs-Berater - BB - 1985, 381, Der Betrieb - DB - 1985, 468) eine gegen § 21 a EStG 1974 gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hatte.Hinsichtlich der Vereinbarkeit dieser Vorschrift mit dem GG wird auf die Entscheidung des BVerfG vom 8. Januar 1985 1 BvR 1050/84 (BB 1985, 381, DB 1985, 468) Bezug genommen.
- BFH, 23.11.1994 - X R 124/92
Erlaß aus sachlichen Billigkeitsgründen, soweit Steuer vor Inkrafttreten der …
Die Benachteiligung von zumeist einkommens- und vermögensschwächeren (…vgl. BTDrucks 10/2404, S. 1) Steuerpflichtigen, bei denen der Nutzungswert pauschaliert nach § 21 a EStG versteuert wurde, war wenig einsichtig, wenn auch verfassungsrechtlich jedenfalls noch nicht zu beanstanden (vgl. zuletzt BVerfG-Beschluß vom 8. Januar 1985 1 BvR 1050/84, Der Betrieb - DB - 1985, 468; zu verfassungsrechtlichen Bedenken ausführlich z. B. Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 21 a EStG Anm. 16 ff.;… Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 5. Aufl., § 21 a Anm. 1 m. w. N.; vgl. BTDrucks 10/2404). - BFH, 25.06.1991 - IX R 163/84
Keine "Liebhaberei" bei Ermittlung des Nutzungswerts einer Ferienwohnung nach § …
Auch bei Einsatz von Fremdmitteln und dadurch entstehenden Schuldzinsen sollte sich allenfalls ein Nutzungswert von null DM, aber kein Werbungskostenüberschuß ergeben (vgl. dazu auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 8. Januar 1985 1 BvR 1050/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1985, 528;… Herrmann/Heuer/Raupach, a. a. O., § 21 a EStG Anm. 15 und 16).
- BFH, 12.11.1991 - IX R 117/88
Pauschalierte Nutzungswertbesteuerung eines als Einfamilienhaus bewerteten …
b) Im übrigen hat das BVerfG die Unterschiede der Besteuerung der eigenen Wohnung in einem Einfamilienhaus und der in anderen Gebäuden bereits mehrfach als unbedenklich beurteilt und darin keinen Verstoß gegen den Gleichheitssatz gesehen (vgl. Beschlüsse vom 3. Dezember 1958 1 BvR 488/57, BStBl I 1959, 68 ff., 71; vom 8. Januar 1985 1 BvR 1050/84 - Dreierausschuß -, Finanz-Rundschau - FR - 1985, 184). - BFH, 07.12.1993 - IX R 169/88
- Pauschalierte Nutzungswertbesteuerung auch, wenn die von einem Miteigentümer im …
Entgegen der Auffassung des Klägers verstößt § 21 a Abs. 1 Satz 2 EStG nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 des Grundgesetzes - GG - (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 8. Januar 1985 1 BvR 1050/84, Betriebs-Berater - BB - 1985, 381, Der Betrieb - DB - 1985, 468). - FG Düsseldorf, 17.04.1997 - 15 K 547/88
Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ; Voraussetzungen für …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Bremen, 10.09.1997 - 496020K 3
Rechtmäßigkeit der Unterwerfung eines Gewinns aus der Vermietung eines Wohnmobils …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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Rechtsprechung
| BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 279/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einkommensteuer - Betriebsvermögen - Analogie - Steuerrecht - Verfassungsrechtliche Grenzen
Papierfundstellen
- NJW 1985, 1891
- NVwZ 1985, 649 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- AG Münster, 14.04.2021 - 22 III 34/20
Verfassungswidrigkeit; Variante der Geschlechtsentwicklung; Personeneintrag
Jedoch ergibt sich für das öffentliche Recht ein Analogieverbot hinsichtlich belastender Verfahren (so zum Beispiel BVerfG, Kammerbeschluss vom 14.08.1996 -2 BvR 2088/93 -, NJW 1996, 3146; für das Disziplinarrecht des öffentlichen Dienstes: BVerfGE 116, 69 [83]; bezüglich steuerverschärfender Analogien: BVerfG, Beschluss vom 30.01.1985 - 1 BvR 279/83 - NJW 1985, 1891; vgl. auch Beaucamp, AöR 134 (2009), S. 83 [86 ff. m.w.N.]). - BVerfG, 22.12.1992 - 1 BvR 1333/89
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit richterlicher Rechtsfortbildung im …
Gegen diesen rechtlichen Ansatz sind weder verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht worden noch sind solche ersichtlich (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluß vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 279/83, HFR 1985, S. 425 unter Berufung auf BVerfGE 26, 327 [334 ff., 337]). - BFH, 27.11.1985 - I R 42/85
Verlust - Übernahme von Verlusten - Feststellung des Verlustes - …
Denn jedenfalls ist eine steuerverschärfende Analogie im Steuerrecht dann unzulässig, wenn sie einen steuerbegründenden Tatbestand schaffen würde (BVerfG-Beschlüsse vom 24. Januar 1962 1 BvR 232/60, BVerfGE 13, 318, 328, und vom 30. Januar 1985 1 BvR 279/83, Neue Juristische Wochenschrift 1985, 1891).
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