Rechtsprechung
| BGH, 15.04.1985 - II ZR 274/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1985, 1901
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.02.1981 - II ZR 229/79
Auflösungsklage und Ausschließungsklage bei GmbH
Auszug aus BGH, 15.04.1985 - II ZR 274/83
Ein Zerwürfnis dieses Ausmaßes zwischen den Gesellschaftern bildet einen wichtigen Grund zur Auflösung der Gesellschaft nach § 61 Abs. 1 GmbHG, wenn es das Gedeihen (insbesondere die Ertragskraft) der Gesellschaft beeinträchtigt oder damit über kurz oder lang zu rechnen ist (BGHZ 80, 346, 348; RGZ 164, 257, 260).Lassen sich insoweit aber keine sicheren Feststellungen treffen, so geht dies zu Lasten der Beklagten, die die Tatsachen darlegen und beweisen muß, aus denen sich ergibt, daß das - grundsätzlich gerechtfertigte - Auflösungsverlangen treuwidrig ist (vgl. BGHZ 80, 346, 349).
Die Auflösungsklage müßte abgewiesen werden, wenn der Kläger das Zerwürfnis unter den Gesellschaftern in einer Weise verschuldet hätte, daß seine Auschließung aus der Gesellschaft gerechtfertigt wäre (BGHZ 80, 346, 348).
- BGH, 01.04.1953 - II ZR 235/52
Sternbrauerei Regensburg
Auszug aus BGH, 15.04.1985 - II ZR 274/83
Dies folgt aus der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht, die auch zwischen Gesellschaftern einer GmbH besteht (BGHZ 9, 157, 163). - RG, 27.06.1940 - II 31/39
Unter welchen Voraussetzungen kann eine GmbH. wegen persönlicher Zerwürfnisse …
Auszug aus BGH, 15.04.1985 - II ZR 274/83
Ein Zerwürfnis dieses Ausmaßes zwischen den Gesellschaftern bildet einen wichtigen Grund zur Auflösung der Gesellschaft nach § 61 Abs. 1 GmbHG, wenn es das Gedeihen (insbesondere die Ertragskraft) der Gesellschaft beeinträchtigt oder damit über kurz oder lang zu rechnen ist (BGHZ 80, 346, 348; RGZ 164, 257, 260).
- OLG Köln, 19.12.2013 - 18 U 218/11
Auflösung einer Gesellschaft oder Ausschluss einzelner Gesellschafter wegen eines …
Rn. 267 (4.) Schließlich steht der Auflösung der F das wiederholte Angebot des Beklagten zu 1) entgegen, dem Kläger für sein Ausscheiden ausgehend von einem gutachterlich ermittelten Unternehmenswert für seinen Geschäftsanteil 6.587.300,- EUR zu zahlen (vgl. dazu allgemein BGH, Urt. v. 15. April 1985 - II ZR 274/83 -, juris Rn. 13). - OLG Naumburg, 20.04.2012 - 10 U 24/10
GmbH: Begründetheit und Streitwert einer Auflösungsklage
Rn. 30 Lassen sich insoweit aber - wie im Streitfall mangels hinreichender Beweisangebote - keine sicheren Feststellungen treffen, so geht dies zu Lasten derjenigen Gesellschafter, die diese Tatsachen darlegen und beweisen müssen, aus denen sich ergibt, dass das grundsätzlich gerechtfertigte Auflösungsverlangen treuwidrig ist (zu alledem schon BGH, Urteil vom 15. April 1985 - II ZR 274/83 m.w.N.; zitiert nach juris.de). - OLG Naumburg, 05.04.2012 - 2 U 106/11
GmbH: Auflösung einer Zweipersonen-Gesellschaft durch Urteil wegen Zerwürfnisses
Hierfür trägt der Gegner der Auflösungsklage die Darlegungs- und Beweislast (…BGH, a. a. O.; vgl. auch BGH, Urteil vom 15.04.1985, II ZR 274/83, NJW 1985, 1901). - OLG Rostock, 22.03.2021 - 1 U 115/14
Abberufung eines GmbH-Geschäftführers wegen eigenmächtiger Einberufung und …
Dass das qualifizierte Mehrheitserfordernis in § 7 Abs. 2 der Satzung der Beklagten - 3/4-Mehrheit für jegliche Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung - in Verbindung mit der numerischen Sperrminorität eines Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers zu erheblichen Problemen in der Gesellschaft führen und bei Uneinigkeit der Gesellschafter die Geschäftsführung der Gesellschaft blockieren kann (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 1985 - II ZR 274/83, Rn. 9), wurde vom Satzungsgeber wohl nicht gesehen und ist auch dem Kläger nicht vorzuhalten.
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Rechtsprechung
| BGH, 15.04.1985 - II ZR 247/83 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
GmbH - Verwürfnis der Gesellschafter - Auflösungsgrund - Uneinigkeit der Gesellschafter - Ertragskraftsminderung - Angebot auf Übernahme - Voller Verkehrswert
Papierfundstellen
- NJW 1985, 1901
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