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Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.03.1985

Rechtsprechung
   BGH, 07.05.1985 - VI ZR 224/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1233
BGH, 07.05.1985 - VI ZR 224/83 (https://dejure.org/1985,1233)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1985 - VI ZR 224/83 (https://dejure.org/1985,1233)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1985 - VI ZR 224/83 (https://dejure.org/1985,1233)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der Berufserfahrung eines am Anfang der Facharztausbildung stehenden Arztes bei Übertragung einer Operation ohne Aufsicht und Assistenz - Dokumentationspflichten eines medizinischen Berufsanfängers bei Vornahme sog. Routineeingriffe - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Darlegung der Berufserfahrung eines am Anfang der Facharztausbildung stehenden Arztes; Umfang der Dokumentationspflicht eines Berufsanfängers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2193
  • MDR 1986, 220
  • VersR 1985, 782
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.09.1983 - VI ZR 230/81

    Haftung wegen Übertragung einer Operation auf einen in der Ausbildung …

    Auszug aus BGH, 07.05.1985 - VI ZR 224/83
    Das Berufungsgericht, dem zum Zeitpunkt seiner Entscheidung das in BGHZ 88, S. 248 ff. veröffentlichte Senatsurteil zu den Rechtsfragen einer Anfängeroperation noch nicht bekannt war, geht teilweise von einer unzutreffenden Rechtsauffassung über die Anforderungen aus, die an die selbständige Operation durch einen noch in der Facharztausbildung stehenden Arzt zu stellen sind einschließlich der daraus zu ziehenden Folgerungen für die Beweislast; zum anderen rügt die Revision mit Recht das Verfahren des Berufungsgerichtes, das seiner Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhaltes nicht in der gerade in Arzthaftungsprozessen gebotenen Weise nachgekommen ist (§§ 286, 412 ZPO).

    Wie das Berufungsgericht an sich nicht verkannt hat, ist die Übertragung einer selbständig auszuführenden Operation auf einen dafür noch nicht ausreichend qualifizierten Assistenzarzt ein Behandlungsfehler, der im Falle einer Gesundheitsschädigung des Patienten infolge der Operation Schadensersatzansprüche gegen den Krankenhausträger und die für die Zuteilung der Operation verantwortlichen Ärzte sowie gegen den operierenden Arzt selbst wegen eines Übernahmeverschuldens auslösen kann (vgl. das bereits erwähnte Senatsurteil BGHZ 88, 248, das sich ebenfalls mit dem Fall einer Lymphknotenexstirpation befaßt).

    Sollte das Berufungsgericht nach weiteren Ermittlungen zu dem Ergebnis kommen, daß der Zweitbeklagte für die Operation an der Klägerin in eigener Verantwortung noch nicht ausreichend qualifiziert war, wäre es nach dem mehrfach erwähnten Senatsurteil BGHZ 88, 248, 257 angesichts dessen, daß der Schaden jedenfalls auf die Operation zurückzuführen ist, Sache der Beklagten zu beweisen, daß die Verletzung des Nervs nicht auf mangelnder Übung und Erfahrung des Zweitbeklagten beruht.

    Das kann unter den vom erkennenden Senat in dem bereits angeführten Urteil BGHZ 88, S. 248, 257 ff (kritisch dazu Deutsch NJW 1984, 650 und Franzki MedR 1984, 186, 188; zustimmend Giesen JZ 1984, 332) zu einer Haftung des Zweitbeklagten führen.

  • BGH, 19.05.1981 - VI ZR 220/79

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Behandlungsfehlers - …

    Auszug aus BGH, 07.05.1985 - VI ZR 224/83
    Die Erwägungen, mit denen es gleichwohl eine weitere Aufklärung des Sachverhaltes, etwa durch ergänzende Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen oder durch Anordnung einer weiteren Begutachtung (vgl. dazu Senatsurteil vom 19. Mai 1981 - VI ZR 220/79 - VersR 1981, 752 m.w.N.) für entbehrlich gehalten hat, erschöpfen indessen den Sachverhalt nicht.
  • BGH, 06.10.1983 - I ZR 39/83

    Verkauf unter Einstandspreis II

    Auszug aus BGH, 07.05.1985 - VI ZR 224/83
    Das kann unter den vom erkennenden Senat in dem bereits angeführten Urteil BGHZ 88, S. 248, 257 ff (kritisch dazu Deutsch NJW 1984, 650 und Franzki MedR 1984, 186, 188; zustimmend Giesen JZ 1984, 332) zu einer Haftung des Zweitbeklagten führen.
  • OLG Düsseldorf, 10.11.1983 - 6 U 240/82
    Auszug aus BGH, 07.05.1985 - VI ZR 224/83
    Das Berufungsgericht ist verfahrensfehlerhaft der durch medizinische Stellungnahmen untermauerten Behauptung der Klägerin nicht nachgegangen, wonach schon durch die Wahl einer anderen Operationstechnik die Gefahr einer direkten oder indirekten Verletzung des nervus accessorius während der Operation entscheidend verringert werden kann (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf VersR 1984, 1045 f).
  • BGH, 10.03.1992 - VI ZR 64/91

    Darlegungs- und Beweislast bei chirurgischem Eingriff durch Berufsanfänger

    Deshalb darf ein in der Facharztausbildung stehender Arzt erst nach Feststellung seiner Zuverlässigkeit bei ähnlichen Eingriffen und dem Nachweis praktischer Fortschritte in der chirurgischen Ausbildung operieren (BGHZ 88, 248, 254 = AHRS 3010/19 und Senatsurteile vom 7. Mai 1975 - VI ZR 224/83 - VersR 1985, 782, 783 = AHRS 3010/24 und vom 26. April 1988 - VI ZR 246/86 - VersR 1988, 723).

    c) Bei dieser Sachlage tragen der Krankenhausträger und der für die Übertragung der Operationsaufsicht an den Drittbeklagten verantwortliche Zweitbeklagte die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß die nach der Appendektomie eingetretene Nahtinsuffizienz nicht auf fehlender Erfahrung und Übung des noch nicht ausreichend qualifizierten Operateurs bzw. des Drittbeklagten beruhten (BGHZ 88, 248, 256; Senatsurteil vom 7. Mai 1985 - VI ZR 224/83 - VersR 1985, 782 = AHRS 3010/24).

  • BSG, 15.07.2020 - B 6 KA 13/19 R

    Vertragsärztliche Vergütung - Plausibilitätsprüfung - sachlich-rechnerische …

    Auftretende Komplikationen sind grundsätzlich zu dokumentieren (BGH Urteil vom 7.5.1985 - VI ZR 224/83 - NJW 1985, 2193 = juris RdNr 12).
  • BGH, 15.06.1993 - VI ZR 175/92

    Intubationsnarkose durch Assistentarzt

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 88, 248, 252 ff. = AHRS 3010/19 = LM § 276 (Ca) BGB Nr. 28 mit Anmerkung Ankermann; Urteile vom 7. Mai 1985 - VI ZR 224/83 - VersR 1985, 782, 783 = AHRS 3010/24; vom 26. April 1988 - VI ZR 246/86 - VersR 1988, 723, 724 = AHRS 3010/32 …und vom 10. März 1992 = aaO).
  • BGH, 03.02.1998 - VI ZR 356/96

    Verwertung mechanischer Aufzeichnungen aufgrund mündlicher Mitteilungen Dritter; …

    Die Beweislastumkehr ist für Fälle fehlerhaften Einsatzes eines Arztes in Weiterbildung oder Ausbildung in der Klinik entwickelt worden (vgl. Senatsurteile vom 10. März 1992 - VI ZR 64/91 - VersR 1992, 745, 746; vom 7. Mai 1985 - VI ZR 224/83 - VersR 1985, 782, 784; BGHZ 88, 248, 257).
  • OLG Oldenburg, 30.01.2008 - 5 U 92/06

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs und Schmerzensgeldanspruchs wegen …

    Ein solcher Fall kann nämlich nicht mit einer sog. Anfängeroperation verglichen werden (vgl. dazu Bundesgerichtshof VersR 1985, S. 782, 784. Steffen/Pauge, a.a.O., Rdnr. 257, 260).
  • BSG, 14.07.2020 - B 6 KA 13/19 R
    Auftretende Komplikationen sind grundsätzlich zu dokumentieren (BGH Urteil vom 7.5.1985 - VI ZR 224/83 - NJW 1985, 2193 = juris RdNr 12).
  • OLG München, 28.04.1994 - 24 U 737/93

    Zulässigkeit eines Teilurteils gegen Streitgenossen - Haftung von Arzt und …

    d) War die Beklagte zu 2 von ihrer Ausbildung her befähigt, eine Schulterdystokie (ggf. mit einem großen Dammschnitt) zu überwinden, und im Notfall hierzu auch berechtigt, können die Beweislastgrundsätze für eine Anfängeroperation (vgl. BGHZ 88, 248 und NJW 1985, 2193 ) nicht angewendet werden.
  • LAG Baden-Württemberg, 16.11.1995 - 11 Sa 114/93

    Haftung des Arbeitnehmers: Falsche Bluttransfusion durch in Ausbildung zur …

    Entscheidend ist vielmehr, ob der in Ausbildung stehende Arzt für den konkreten Operationsabschnitt ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten hat (vgl. BGHZ 88, 248 ; BGH, NJW 1985, 2193 ; 1993, 2989; Gounalakis, NJW 1991, 2945).
  • KG, 14.04.2008 - 20 U 183/06

    Arzthaftung: Übertragung der Behandlung auf einen Heilpraktiker ohne die insoweit …

    Unterbleibt dies, liegt bereits in der Übertragung der Behandlung ein Behandlungsfehler und trägt der Praxisträger die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der eingetretene Schaden nicht auf fehlender Erfahrung und Übung des noch nicht ausreichend qualifizierten Operateurs - hier: des nicht ausreichend qualifizierten Therapeuten - beruht (BGH Urteil vom 10. März 1992 VI ZR 64/91 VersR 1992, 745; BGHZ 88, 248, 256 = VersR 1984, 60, 62; BGH Urteil vom 7. Mai 1985 VI ZR 224/83 VersR 1985, 782); d.h., es spricht eine Vermutung dafür, dass der Mangel an Erfahrung und Übung für später aufgetretene gesundheitliche Beeinträchtigungen des Patienten ursächlich geworden ist (OLG Düsseldorf Urteil vom 7. Oktober 1993 8 U 18/92 VersR 1994, 603).
  • OLG Köln, 23.01.2002 - 5 U 121/01
    Dokumentationspflichtig sind alle wichtigen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, also gerade auch medizinisch bedeutsame therapeutische Hinweise (BGH NJW 1985, 2193, 2194; nur beispielhaft für den Hinweis auf die Notwendigkeit einer Röntgenuntersuchung bei Verdacht auf Tbc und Weigerung des Patienten BGH AHRS 6590/11).
  • OLG Düsseldorf, 07.10.1993 - 8 U 105/92
  • OLG Karlsruhe, 10.10.1990 - 7 U 12/89

    Operation durch Arzt in Facharztausbildung

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Rechtsprechung
   BGH, 19.03.1985 - VI ZR 227/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,939
BGH, 19.03.1985 - VI ZR 227/83 (https://dejure.org/1985,939)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1985 - VI ZR 227/83 (https://dejure.org/1985,939)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1985 - VI ZR 227/83 (https://dejure.org/1985,939)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arzt - Aufklärungspflicht - Risiko - Fehlerhafte Behandlung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geburtsschadensrecht Teil II: Haftpflichtversicherungsschutz im Geburtsschadensrecht

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2193
  • MDR 1986, 41
  • VersR 1985, 736
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.10.1961 - VI ZR 39/61
    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - VI ZR 227/83
    Sinn der Risikoaufklärung ist es vielmehr, den Patienten über ihm nicht bekannte Risiken einer ordnungsgemäßen Behandlung zu informieren (so schon Senatsurteil vom 20. Oktober 1961 - VI ZR 39/61 - VersR 1962, 155, 156).
  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 212/03

    Haftung des Betreibers eines Geburtshauses

    Über einen Organisationsfehler, wie ihn der Einsatz eines Arztes ohne ausreichende Haftpflichtversicherung darstellen könnte, ist dagegen nicht aufzuklären (vgl. Senatsurteile vom 19. März 1985 - VI ZR 227/83 - VersR 1985, 736 und vom 3. Dezember 1991 - VI ZR 48/91 - VersR 1992, 358, 359).
  • BGH, 25.11.2025 - VI ZR 51/24

    Haftung eines Krankenhauses bei unzureichend organisiertem ärztlichen Nachtdienst

    Über einen Organisationsfehler, wie ihn die mangelhafte Organisation eines nächtlichen ärztlichen Bereitschaftsdienstes darstellen könnte (vgl. Senat…, Urteil vom 12. Januar 2021 - VI ZR 60/20, VersR 2021, 508 Rn. 17 ff.), ist dagegen nicht aufzuklären (Senat…, Urteil vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 212/03, BGHZ 161, 255, 263, juris Rn. 27;… vgl. ferner Senat, Urteile vom 3. Dezember 1991 - VI ZR 48/91, VersR 1992, 358, 359, juris Rn. 25; vom 19. März 1985 - VI ZR 227/83, VersR 1985, 736, juris Rn. 7; vom 20. Oktober 1961 - VI ZR 39/61, VersR 1962, 155, 156 unter II.2).

    Ein solcher ärztlicher Fehler kann dann unter dem Gesichtspunkt des Behandlungsfehlers eine Haftung der Behandlungsseite begründen (…vgl. Senat, Urteile vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 212/03, BGHZ 161, 255, 263 ff., juris Rn. 28 ff.; vom 19. März 1985 - VI ZR 227/83, VersR 1985, 736, juris Rn. 7 f.;… vom 27. September 1983 - VI ZR 230/81, BGHZ 88, 248, 252, juris Rn. 12;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 8. Aufl., Rn. C 13.).

  • OLG Naumburg, 12.06.2012 - 1 U 119/11

    MRSA-Infektion - Arzt- und Krankenhaushaftung: Infektion eines Diabetespatienten …

    Dabei muss die Aufklärung die im Großen und Ganzen bestehenden Risiken einer ordnungsgemäßen Behandlung zum Gegenstand haben (Vgl. BGH, NJW 1985, 2193).
  • OLG Brandenburg, 01.09.1999 - 1 U 3/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie

    Die Aufklärung hat dem Patienten einen zutreffenden allgemeinen Eindruck von der Schwere des Eingriffs und der Art der Belastungen zu vermitteln, die sich für seine körperliche Integrität und seine Lebensführung - insoweit unter besonderer Berücksichtigung die Lebensführung nachhaltig und anhaltend beeinträchtigender Risiken - aus dem Eingriff ergeben können (vgl. BGH NJW 1984, 2629 ; NJW 1985, 2193 ; NJW 1986, 780 [BGH 19.11.1984 - VI ZR 134/84]; NJW 1991, 2346 ; NJW 1996, 777 ).
  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 48/91

    Aufklärung über Mißerfolgsrisiko und psychische Beschwerden bei …

    aa) Soweit es um Depressionen wegen einer "überflüssigen" Operation geht, weist das Berufungsgericht mit Recht darauf hin, daß ein Arzt den Patienten nicht über die Folgen einer Fehlbehandlung aufklären muß (Senatsurteil vom 19. März 1985 - VI ZR 227/83 - VersR 1985, 736 = AHRS 4100/6 m.w.Hinw.).
  • OLG Naumburg, 20.12.2007 - 1 U 95/06

    Aufklärungspflicht bei alternativen Behandlungsmethoden - Blasensprung

    Dabei muss die Aufklärung die im Großen und Ganzen bestehenden Risiken einer ordnungsgemäßen Behandlung zum Gegenstand haben (Vgl. BGH, NJW 1985, 2193).
  • OLG Brandenburg, 10.03.1999 - 1 U 54/98

    Beweislastumkehr bei schwerem Behandlungsfehler - Schadensersatz und …

    Die gebotene "Grundaufklärung" hat dem Patienten einen zutreffenden allgemeinen Eindruck von der Schwere des Eingriffs und der Art der Belastungen zu vermitteln, die für seine körperliche Integrität und seine Lebensführung möglicherweise zu befürchten sind (…vgl. BGH NJW 1984, S. 2629, 2630 [BGH 03.04.1984 - VI ZR 195/82]; NJW 1985, S. 2193 ;… NJW 1986, S. 780 [BGH 19.11.1984 - VI ZR 134/84];… NJW 1991, S. 2346, 2347 [BGH 12.03.1991 - VI ZR 232/90];… NJW 1992, S. 2351, 2352;… NJW 1996, S. 777, 779 [BGH 14.11.1995 - VI ZR 359/94];… Palandt/Thomas, a.a.O., § 823 Rdn. 45, 47;… Münch.Komm.-Mertens, a.a.O., § 823 Rdn. 354, 419, 423, 432).
  • OLG Naumburg, 12.11.2009 - 1 U 59/09

    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung bei einer offenen Operation am …

    Dabei muss die Aufklärung die im Großen und Ganzen bestehenden Risiken einer ordnungsgemäßen Behandlung zum Gegenstand haben (Vgl. BGH, NJW 1985, 2193 ), um dem Patienten einen zutreffenden allgemeinen Eindruck von der Schwere des Eingriffs und der Art der Belastung zu vermitteln, die sich für seine körperliche Integrität und seine Lebensführung aus dem Eingriff ergeben können (st. Rspr., vgl. BGHZ 90, 103 ff. und zuletzt Brandenburgisches OLG, MDR 2009, 568 f. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 13.06.2001 - 7 U 123/97

    Arzthaftung - Aufklärungspflicht - unbekannte Beeinträchtigungen - Befunderhebung …

    Eine Verpflichtung zur Aufklärung über die Möglichkeit des Eintritts der von ihr auf die Behandlung durch die Beklagte zu 2 zurückgeführten Risiken besteht nicht, weil diese nach der Behauptung der Klägerin Folgen einer fehlerhaften Behandlung gewesen sein sollen und der Arzt den Patienten nicht darüber aufklären muß, dass ihm etwaige Behandlungsfehler unterlaufen können, die dann möglicherweise zu einem Gesundheitsschaden führen (BGH VersR 1985, 736; VersR 1992, 538, 539).
  • OLG Naumburg, 10.05.2010 - 1 U 97/09

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer …

    Dabei muss die Aufklärung die im Großen und Ganzen bestehenden Risiken einer ordnungsgemäßen Behandlung zum Gegenstand haben (Vgl. BGH, NJW 1985, 2193).
  • OLG Naumburg, 23.08.2004 - 1 U 18/04

    Arzthaftung - Zur Frage der Verpflichtung zur Aufklärung über angewandte und …

  • OLG Karlsruhe, 28.11.2001 - 7 U 114/99

    Ärztliche Aufklärungspflicht zum Risiko eines Eingriffs

  • OLG Naumburg, 17.02.2011 - 1 U 89/10

    Glaskörperentfernung - Arzthaftungsprozess: Beweislast für eine hypothetische …

  • LG Bielefeld, 14.02.2012 - 4 O 340/09

    Schmerzensgeld im Zusammenhang mit einem ärztlichen Behandlungsfehler bei einer …

  • OLG Karlsruhe, 11.02.2004 - 7 U 174/02

    Arzthaftung: Beweislastumkehr bei Vernichtung von Krankenakten nach …

  • OLG Köln, 18.12.1989 - 27 U 123/89
  • OLG Koblenz, 12.12.2014 - 5 U 1191/14

    Keine Arzthaftung für unterbliebene Aufklärung über Fehldimensionierung einer …

  • LG Wiesbaden, 26.04.2007 - 2 O 195/01

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Behandlungsfehlerhafte Verzögerung einer …

  • OLG Oldenburg, 11.10.1994 - 5 U 3/93

    Versagerrisiko, Aufklärungspflicht, Aufklärung, therapeutische, Aufklärung, …

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