Rechtsprechung
| OLG Köln, 09.05.1984 - 3 Ss 886 - 887/83 (69/84) |
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StGB § 86 a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfassungswidrige Organisation; Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Papierfundstellen
- NJW 1985, 277 (Ls.)
- MDR 1984, 960
- NStZ 1984, 508
- afp 1985, 285
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- OLG Hamburg, 27.05.1981 - 1 Ss 45/81
Abgewandeltes Hakenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen
Auszug aus OLG Köln, 09.05.1984 - 3 Ss 886/83
... Entscheidend ist danach, ob dem unbefangenen Betrachter der Eindruck eines Hakenkreuzes und damit zugleich dessen Symbolgehalt vermittelt wird (vgl. OLG Hamburg, NStZ 1981, 393 ..). - BGH, 14.02.1973 - 3 StR 1/72
Karikaturistische Darstellung eines Hakenkreuzes
Auszug aus OLG Köln, 09.05.1984 - 3 Ss 886/83
Verboten ist nicht die Darstellung von Emblemen, die an Kennzeichen der ehemaligen nationalsozialistischen Organisation erinnern, sondern nur die Darstellung dieser Kennzeichen selbst (vgl. BGHSt 25, 128; 25 133).
- OLG Hamm, 08.10.2003 - 2 Ss 407/03
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Reichsadler; Verwechslungsgefahr; …
Maßgebend für die Beurteilung, ob ein verbotenes Kennzeichen vorliegt, ist jedoch im Hinblick auf die genannte Vermeidung jeglichen Anscheins einer nationalsozialistischen Wiederbelebung die Sicht eines unbefangenen, nicht besonders sachkundigen Beobachters, der das Objekt zufällig und flüchtig wahrnimmt, ohne sich intensiv mit ihm zu beschäftigen (vgl. BGH NStZ 03, 31; BGH NJW 99, 435, BGH NStZ 96, 81; BGH NStZ 83, 261; OLG Köln NStZ 84, 508; OLG Hamburg JR 82, 76; OLG Frankfurt NStZ 82, 333; LG Frankfurt NStZ 86, 167).Zum Verwechseln ähnlich ist ein Kennzeichen dann, wenn es der unbefangene, nicht genau prüfende Beobachter ohne weiteres für das Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation halten kann, wobei es darauf ankommt, ob der Anschein eines Kennzeichens der jeweiligen Organisation erweckt und dessen Symbolgehalt vermittelt wird (vgl. BGH NStZ 03, 31, BGH NStZ 96, 81; Senat, Urteil vom 17. April 2002, 2 Ss 160/02, NStZ-RR 02, 231; OLG Köln NStZ 84, 508;… S/S/Stree/Sternberg-Lieben a. a. O. § 86 a Rn. 4).
- BGH, 07.10.1998 - 3 StR 370/98
Strafbarkeit der Verwendung eines durch geringfügige Veränderung in ein nicht …
Schon vor der Tatbestandserweiterung auf zum Verwechseln ähnliche Kennzeichen in § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28. Oktober 1994 (BGBl I S. 3186) ist zwar in der Rechtsprechung zu § 86 a StGB (der die Verwendung von nationalsozialistischen Kennzeichen und von Kennzeichen aus bestimmten Gründen rechtskräftig verbotener Vereinigungen betreffenden Strafvorschrift) auch die Verwendung eines geringfügig veränderten Kennzeichens als tatbestandsmäßig beurteilt worden, wenn das Zeichen trotz der Veränderung dem unbefangenen Betrachter den Eindruck des verbotenen Kennzeichens und damit zugleich dessen Symbolgehalt vermittelte (OLG Köln NStZ 1984, 508; OLG Hamburg NStZ 1981, 393; OLG Oldenburg NStZ 1988, 74; vgl. aber auch BGHSt 25, 128, 130). - OLG Köln, 09.05.2023 - 1 ORs 43/23
Erfolgreiche Revision des Angeklagten ausschließlich bzgl. Beschlussformel; Keine …
Rn. 33 Zunächst kann keinem Zweifel unterliegen, dass das in der beschriebenen Darstellung des Volksgerichtshofes im Hintergrund abgebildete Hakenkreuz als verbotenes Kennzeichen im Sinne des § 86a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 i.W.m. § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB zu bewerten ist, da dieses das Parteiabzeichen der NSDAP und damit einer nationalsozialistischen Organisation darstellt (…vgl. BGH, Urt. v. 25.04.1979 - 3 StR 89/79, NJW 1979, 1555 m.w.D.; SenE v. 09.05.1984 - 3 Ss 886 - 887/83, NStZ 1984, 508; SenE v. 03.12.2019 - III-1 RVs 193/19;… BayObLG, Urt. v. 07.10.2022 - 202 StRR 90/22, NStZ-RR 2023, 10 sowie Beschluss v. 15.11.2022 - 206 StRR 289/22, juris;… OLG Braunschweig, Urt. v. 05.10.2022 - 1 Ss 34/22, juris).Mit dieser grundsätzlich bezweckten Tabuisierung soll letztlich eine Wiederbelebung von verbotenen Organisationen oder der von ihnen verfolgten verfassungsfeindlichen Bestrebungen abgewehrt sowie bereits der Anschein, dass der Staat eine derartige Wiederbelebung dulde, vermieden werden (…BGH, Urt. v. 18.10.1972 - 3 StR 1/71, BGHSt 25, 30;… BGH, Urt. v. 15.03.2007 - 3 StR 486/06, BGHSt 51, 244; vgl. auch SenE v. 09.05.1984 - Ss 886-887/83, MDR 1984, 960; SenE v. 03.12.2019 - III-1 RVs 139/19; SenE v. 11.05.2022 - III-1 RVs 62/22).
Aus dem Anwendungsbereich der Norm sind vielmehr nur solche Formen des Gebrauchmachens ausgenommen, bei denen nach dem gesamten Inhalt der Darstellung eine Wirkung auf Dritte in einer dem Symbolgehalt des Kennzeichens entsprechenden Richtung erkennbar von vornherein ausgeschlossen ist (BVerfG, Beschluss v. 01.06.2006 - 1 BvR 150/03, NJW 2006, 3052;… BGH, Urt. v. 18.10.1972 - 3 StR 1/71, BGHSt 25, 30; BGH, Urt. 25.05.1983 - 3 StR 67/83 (S), BGHSt 31, 383 = NJW 1983, 2268; SenE v. 09.05.1984 - 3 Ss 886-887/83; MDR 1984, 960; SenE v. 11.05.2022 - III-1 RVs 62/22).
- OLG Bremen, 03.12.1986 - Ws 156/86
NSDAP-Abzeichen in Ladengeschäften
Die Rechtsprechung hat den Anwendungsbereich der als abstraktes Gefährdungsdelikt weitgefassten Vorschrift des § 86a StGB dahin eingeschränkt, dass ein Gebrauchmachen von verfassungswidrigen Kennzeichen dann nicht tatbestandsmäßig ist, wenn es dem Schutzzweck der Norm nicht zuwiderläuft (BGHSt 25, 30/32/33; 25, 128/130; 25, 133/136/137; 28, 394/396/397; 31, 383/387; BGH NStZ 83, 261; OLG Köln NStZ 84, 508; OLG Oldenburg NStZ 86, 166; LG Frankfurt NStZ 86, 167). - BayObLG, 26.02.1988 - RReg. 2 St 244/87
Zeichen der "Rael"-Bewegung als verfassungsfeindliches Kennzeichen
Der Angeklagte hat jedoch den objektiven Tatbestand des § 86a StGB nicht erfüllt, weil die vom Amtsgericht festgestellte Art der Verwendung des Hakenkreuzes nicht gegen den oben definierten Schutzzweck dieser Vorschrift verstößt; dies ist ersichtlich, nämlich für einen objektiven, unbefangenen Beobachter ohne weiteres erkennbar (vgl. BGHSt 25, 30/34; 28, 394/398; OLG Köln NStZ 1984, 508). - OLG Köln, 20.10.1987 - Ss 486/87
Verurteilung wegen übler Nachrede durch Aufstellen einer unwahren Behauptung …
Dem Revisionsgericht ist eine eigene Würdigung ebenso versagt wie bei der Beweiswürdigung, auch wenn der Inhalt der betreffenden Äußerung, Erklärung oder Urkunde im Urteil wörtlich festgestellt ist (vgl. OLG Köln AfP 1985, 285).
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| BayObLG, 27.09.1984 - RReg. 2 St 78/84 |
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- NJW 1985, 277
- MDR 1985, 161
- BayObLGSt 1984, 105
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