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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 24.06.1985

Rechtsprechung
   BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 129/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1235
BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 129/84 (https://dejure.org/1985,1235)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1985 - IVb ZB 129/84 (https://dejure.org/1985,1235)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 129/84 (https://dejure.org/1985,1235)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung - Beschwerdefrist - Rechtsmittelfrist - Prozeßkostenhilfegesuch - Beschwerdeschrift - Zugelassener Rechtsanwalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    ZPO § 233
    Unterzeichnung der Beschwerdeschrift durch einen nicht zugelassenen Anwalt

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2834
  • MDR 1985, 1009
  • VersR 1985, 1156
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.04.1981 - IVb ZB 614/81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristversäumnis - Berufungsfrist - …

    Auszug aus BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 129/84
    ZPO §§ 233 I, 85 Abs. 2, 621e Abs. 1 und 3, 519 Abs. 2 Satz 2 Zur Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist in einem Fall, in dem innerhalb der Rechtsmittelfrist ein Prozeßkostenhilfegesuch verbunden mit einer Beschwerdeschrift eingereicht worden ist, die von einem bei dem Beschwerdegericht nicht zugelassenen Rechtsanwalt unter schrieben ist (Aufgabe von BGH VersR 1981, 577).

    Unter diesen Umständen komme nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. April 1981 (VersR 1981, 577) eine Wiedereinsetzung nicht in Betracht.

    Soweit der Senat in dem Beschluß vom 15. April 1981 (IVb ZB 614/81 - VersR 1981, 577) zu einem ähnlich liegenden Fall einen anderen Standpunkt vertreten hat, hält er hieran nicht mehr fest.

  • BGH, 27.10.1965 - IV ZR 229/64

    Einlegung der Berufung durch eine arme Partei nach Ablauf der Berufungsfrist aber …

    Auszug aus BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 129/84
    Damit bestand das Hindernis ihrer Armut - insoweit anders als etwa in dem der Entscheidung vom 27. Oktober 1965 (IV ZR 229/64 - NJW 1966, 203) zugrunde liegenden Fall - über den Ablauf der Beschwerdefrist hinaus bis zur Entscheidung über das Prozeßkostenhilfegesuch fort.
  • BGH, 29.06.1966 - IV ZR 86/65

    Mehrfache Berufung

    Auszug aus BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 129/84
    Da der Einreichung mehrerer Rechtsmittelschriften gegen eine und dieselbe Entscheidung die prozessuale Bedeutung zukommt, daß der Rechtsmittelführer von einem einheitlichen Rechtsmittelrecht Gebrauch macht (BGHZ 45, 380, 383; BGH Beschluß vom 2. Oktober 1967 - Ill ZB 24/67 « NJW 1968, 49, 50), ist das Rechtsmittelgericht grundsätzlich verpflichtet, einheitlich über das (einheitliche) Rechtsmittel zu entscheiden.
  • BGH, 09.01.1985 - IVb ZB 142/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist …

    Auszug aus BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 129/84
    Das Hindernis ihrer Mittellosigkeit ist - erst - mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts über den Prozeß kostenhilf eantrag am 16. Januar 1984 entfallen (vgl. Senatsbeschluß vom 9. Januar 1985 - IVb ZB 142/84).
  • BGH, 02.10.1967 - III ZB 24/67

    Wirksamkeit der zweiten Berufungseinlegung in Abhängigkeit der Wirksamkeit der …

    Auszug aus BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 129/84
    Da der Einreichung mehrerer Rechtsmittelschriften gegen eine und dieselbe Entscheidung die prozessuale Bedeutung zukommt, daß der Rechtsmittelführer von einem einheitlichen Rechtsmittelrecht Gebrauch macht (BGHZ 45, 380, 383; BGH Beschluß vom 2. Oktober 1967 - Ill ZB 24/67 « NJW 1968, 49, 50), ist das Rechtsmittelgericht grundsätzlich verpflichtet, einheitlich über das (einheitliche) Rechtsmittel zu entscheiden.
  • OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 4 U 5/05

    Namensschutz im Internet: Störerhaftung des Betreibers einer …

    Das Berufungsgericht hat zu prüfen, ob eines der in verschiedener Form eingelegten Rechtsmittel zu einer sachlichen Überprüfung des Urteils führen kann (vgl. BGH, aaO., bestätigt und weitergeführt durch BGH NJW 1985, 2834).
  • BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90

    Kündigung eines Schwerbehinderten

    Es ist nur ein Rechtsmittel anhängig (BAG Beschluß vom 13. September 1972 - 2 AZR 32/71 - AP Nr. 8 zu § 519 b ZPO; BGH Beschluß vom 10. Juli 1985 - IV b ZB 129/84 -, VersR 1985, 1156).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2015 - 26 W 16/14

    Umfang des Informationsrechts eines Aktionärs hinsichtlich der Besetzung von …

    Die Einreichung mehrerer Rechtsmittelschriften gegen ein und dieselbe Entscheidung führt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in prozessualer Hinsicht dazu, dass die Schriftsätze als einheitliches Rechtsmittel gegen die Sachentscheidung zu werten sind und über das (einheitliche) Rechtsmittel einheitlich zu entscheiden ist (BGH…, Urteil vom 29.06.1966, IV ZR 86/65, BGHZ 45, 380, 383, Rn. 10;… BGH, Beschlüsse vom 02.10.1967, III ZB 24/67, NJW 1968, 1092, Rn. 2;… 20.05.1981, IVb ZR 572/80, NJW 1981, 2464 f., Rn. 15; 10.07.1985, IVb ZB 129/84, NJW 1985, 2834, Rn. 12; sämtl.

    Der Schriftsatz vom 20. August 2014 ist bei gebotener einheitlicher Betrachtung gerade nicht als eigenständige Beschwerde gegen denselben Streitgegenstand zu werten, sondern als ergänzende Rechtsmittelschrift im Rahmen des laufenden Beschwerdeverfahrens, mit dem - wie eingangs der Begründung des Schriftsatzes zu Recht ausgeführt wird - in Reaktion auf den landgerichtlichen Beschluss vom 30. Juli 2014 dem Einwand zunächst noch fehlender Statthaftigkeit begegnet werden sollte (vgl. BGH, Beschluss vom 10.07.1985, IVb ZB 129/84, aaO; ebenso BFH…, Beschluss vom 26.06.1995, XI B 42/95, Rn. 4, juris).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.06.1985 - 7 W 33/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,8098
OLG Düsseldorf, 24.06.1985 - 7 W 33/85 (https://dejure.org/1985,8098)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.06.1985 - 7 W 33/85 (https://dejure.org/1985,8098)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Juni 1985 - 7 W 33/85 (https://dejure.org/1985,8098)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1934c; GG Art. 6
    Erbrecht; Verfassungswidrigkeit des § 1934c BGB; Unvereinbarkeit mit Art. 6 Abs. 5 GG.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2834
  • FamRZ 1985, 1286 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56

    Vaterschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.1985 - 7 W 33/85
    Aus dem Verfassungsauftrag des Art. 6 Abs. 5 GG, der Ausdruck einer verfassungsrechtlichen Wertentscheidung ist, und in subjektiver Hinsicht die Verbürgung eines Grundrechts für das nichteheliche Kind enthält (vgl. BVerfGE 8, 210, 216 f; 22, 163, 172; 26, 44, 60; 36, 126, 133), folgt die gesetzgeberische Verpflichtung, eine angemessene Beteiligung des nichtehelichen Kindes an dem väterlichen Nachlaß sicherzustellen, ohne daß damit eine schematische erbrechtliche Gleichstellung mit den ehelichen Kindern herbeigeführt werden müßte (vgl. BVerfG FamRZ 1982, 136, 138; BGHZ 76, 109, 112, jeweils mwN).

    Art. 6 Abs. 5 GG enthält eine verfassungsrechtliche Wertentscheidung, die der Gesetzgeber auch im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes zu beachten hat (vgl. BVerfGE 8, 210, 216 f; 17, 148, 153; 26, 206).

  • BVerfG, 03.11.1981 - 1 BvL 11/77

    Verfassungsmäßigkeit des vorzeitigen Erbausgleichsanspruchs des nichtehelichen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.1985 - 7 W 33/85
    Aus dem Verfassungsauftrag des Art. 6 Abs. 5 GG, der Ausdruck einer verfassungsrechtlichen Wertentscheidung ist, und in subjektiver Hinsicht die Verbürgung eines Grundrechts für das nichteheliche Kind enthält (vgl. BVerfGE 8, 210, 216 f; 22, 163, 172; 26, 44, 60; 36, 126, 133), folgt die gesetzgeberische Verpflichtung, eine angemessene Beteiligung des nichtehelichen Kindes an dem väterlichen Nachlaß sicherzustellen, ohne daß damit eine schematische erbrechtliche Gleichstellung mit den ehelichen Kindern herbeigeführt werden müßte (vgl. BVerfG FamRZ 1982, 136, 138; BGHZ 76, 109, 112, jeweils mwN).

    In diesem Zusammenhang muß auf seine praktischen Schwierigkeiten bei der Realisierung des Erbersatzanspruchs hingewiesen werden (vgl. dazu auch BVerfG FamRZ 1982, 136, 139 mwN).

  • BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63

    Verfassungsmäßigkeit des Unterhaltsanspruchs eines unter 16jährigen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.1985 - 7 W 33/85
    Aus dem Verfassungsauftrag des Art. 6 Abs. 5 GG, der Ausdruck einer verfassungsrechtlichen Wertentscheidung ist, und in subjektiver Hinsicht die Verbürgung eines Grundrechts für das nichteheliche Kind enthält (vgl. BVerfGE 8, 210, 216 f; 22, 163, 172; 26, 44, 60; 36, 126, 133), folgt die gesetzgeberische Verpflichtung, eine angemessene Beteiligung des nichtehelichen Kindes an dem väterlichen Nachlaß sicherzustellen, ohne daß damit eine schematische erbrechtliche Gleichstellung mit den ehelichen Kindern herbeigeführt werden müßte (vgl. BVerfG FamRZ 1982, 136, 138; BGHZ 76, 109, 112, jeweils mwN).

    Infolgedessen ist § 1934c Abs. 1 S. 1 und 2 BGB insgesamt als verfassungswidrig anzusehen, unabhängig von der Frage, ob auch in dem vorliegenden Fall für den Antragsteller eine Konstellation gegeben war, die ihm keine reale Gelegenheit ließ, durch eine rechtzeitige Vaterschaftsfeststellungsklage sein Erbrecht zu sichern; bei der verfassungsrechtlichen Überprüfung ist die Norm vielmehr in all ihren Rechtswirkungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu überprüfen, ohne eine Beschränkung ihrer Auswirkungen allein auf den zur Entscheidung stehenden Lebenssachverhalt (vgl. BVerfGE 26, 44, 58).

  • BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 23/64

    Kindergeld des Stiefvaters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.1985 - 7 W 33/85
    Aus dem Verfassungsauftrag des Art. 6 Abs. 5 GG, der Ausdruck einer verfassungsrechtlichen Wertentscheidung ist, und in subjektiver Hinsicht die Verbürgung eines Grundrechts für das nichteheliche Kind enthält (vgl. BVerfGE 8, 210, 216 f; 22, 163, 172; 26, 44, 60; 36, 126, 133), folgt die gesetzgeberische Verpflichtung, eine angemessene Beteiligung des nichtehelichen Kindes an dem väterlichen Nachlaß sicherzustellen, ohne daß damit eine schematische erbrechtliche Gleichstellung mit den ehelichen Kindern herbeigeführt werden müßte (vgl. BVerfG FamRZ 1982, 136, 138; BGHZ 76, 109, 112, jeweils mwN).

    Die Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 5 GG kann auch dann verfehlt sein, wenn die gesetzliche Regelung einzelne Gruppen nichteheliche Kinder im Verhältnis zu anderen Gruppen schlechter stellt (vgl. BVerfGE 22, 163, 172); zudem sind die oben dargestellten Fallsituationen, in denen das nichteheliche bzw. scheineheliche Kind durch § 1934c Abs. 1 BGB unangemessen benachteiligt wird, keine zu vernachlässigenden, atypischen Einzelfälle.

  • BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvR 1365/84

    Verfassungswidrigkeit des § 1934c Abs. 1 Satz 1 BGB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.1985 - 7 W 33/85
    Hinweise 1. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat zu dem Erbersatzanspruch des nichtehelichen Kindes mit Beschluß vom 18. November 1986 (BVerfGE 74, 33 = FamRZ 1987, 346) entschieden: Es ist mit Art. 6 Abs. 5 GG unvereinbar, daß einem nichtehelichen Kind ein gesetzliches Erbrecht oder ein Erbersatzanspruch nach seinem Vater nur zusteht, wenn bei dessen Tod die Vaterschaft anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder das gerichtliche Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft anhängig war (§ 1934c Abs. 1 S. 1 BGB).
  • BGH, 23.01.1980 - IV ZR 152/78

    Verfassungsmäßigkeit des Anspruchs des nichtehelichen Kidnes auf vorzeitigen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.1985 - 7 W 33/85
    Aus dem Verfassungsauftrag des Art. 6 Abs. 5 GG, der Ausdruck einer verfassungsrechtlichen Wertentscheidung ist, und in subjektiver Hinsicht die Verbürgung eines Grundrechts für das nichteheliche Kind enthält (vgl. BVerfGE 8, 210, 216 f; 22, 163, 172; 26, 44, 60; 36, 126, 133), folgt die gesetzgeberische Verpflichtung, eine angemessene Beteiligung des nichtehelichen Kindes an dem väterlichen Nachlaß sicherzustellen, ohne daß damit eine schematische erbrechtliche Gleichstellung mit den ehelichen Kindern herbeigeführt werden müßte (vgl. BVerfG FamRZ 1982, 136, 138; BGHZ 76, 109, 112, jeweils mwN).
  • BVerfG, 29.10.1963 - 1 BvL 15/58

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Ansprüche nach dem BVersG im Hinblick auf …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.1985 - 7 W 33/85
    Art. 6 Abs. 5 GG enthält eine verfassungsrechtliche Wertentscheidung, die der Gesetzgeber auch im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes zu beachten hat (vgl. BVerfGE 8, 210, 216 f; 17, 148, 153; 26, 206).
  • BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvL 20/72

    Kinderfreibetrag für den Vater eines nichtehelichen Kindes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.1985 - 7 W 33/85
    Aus dem Verfassungsauftrag des Art. 6 Abs. 5 GG, der Ausdruck einer verfassungsrechtlichen Wertentscheidung ist, und in subjektiver Hinsicht die Verbürgung eines Grundrechts für das nichteheliche Kind enthält (vgl. BVerfGE 8, 210, 216 f; 22, 163, 172; 26, 44, 60; 36, 126, 133), folgt die gesetzgeberische Verpflichtung, eine angemessene Beteiligung des nichtehelichen Kindes an dem väterlichen Nachlaß sicherzustellen, ohne daß damit eine schematische erbrechtliche Gleichstellung mit den ehelichen Kindern herbeigeführt werden müßte (vgl. BVerfG FamRZ 1982, 136, 138; BGHZ 76, 109, 112, jeweils mwN).
  • BVerfG, 19.06.1969 - 1 BvR 125/60

    Sonderbedarf des nichtehelichen Kindes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.1985 - 7 W 33/85
    Art. 6 Abs. 5 GG enthält eine verfassungsrechtliche Wertentscheidung, die der Gesetzgeber auch im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes zu beachten hat (vgl. BVerfGE 8, 210, 216 f; 17, 148, 153; 26, 206).
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