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| OLG Karlsruhe, 06.11.1984 - 13 W 155/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1985, 744
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Stuttgart, 25.03.1985 - 6 W 14/85
Zulässigkeit der Vollstreckung aus Vollstreckungsbescheiden wegen …
Die (weitere) Vollstreckung aus Vollstreckungsbescheiden, denen Darlehensforderungen zugrunde liegen, die wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig sind, ist unzulässig, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: 1. Die Nichtigkeit der Darlehensforderung ist so eindeutig, daß davon ausgegangen werden muß, daß in dem Zeitpunkt der Beantragung des Vollstreckungsbescheides die Gläubigerin vor keinem Gericht in der Bundesrepublik Deutschland ein obsiegendes Urteil hätte erstreiten können (so LG Bremen - 7 O 2734/1984 - n.v.; ähnlich OLG Karlsruhe NJW 1985, 744; OLG Frankfurt NJW 1985, 745). - OLG Bremen, 13.03.1986 - 3 U 86/85
Anspruch eines rechtskräftig verurteilten Schuldners auf Unterlassung der …
Das Oberlandesgericht Hamm (ZIP 1983, 677, 679 f.), das Oberlandesgericht Düsseldorf (NJW 85, 747 f.) und das Oberlandesgericht Hamburg (NJW 85, 749 f.) haben die Anwendbarkeit des § 826 BGB verneint, während das Oberlandesgericht Karlsruhe (NJW 85, 744 f.), das Oberlandesgericht Frankfurt (NJW 85, 745 f.) und das Oberlandesgericht Stuttgart (NJW 85, 2272 f.) - jeweils im Prozeßkostenhilfeverfahren - die Voraussetzungen einer sittenwidrigen Titelerschleichung für hinreichend dargetan erachtet haben. - OLG Düsseldorf, 21.04.1987 - 6 W 21/87 Abgesehen von dem 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart und dem 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln, die mit einer Ablehnung der materiellen Rechtskraft der Entscheidung versucht haben, grob unbilligen Ergebnissen gegenzusteuern, haben eine Durchbrechung der Rechtskraft angenommen: a) Wegen sittenwidriger Titelerwirkung: OLG Stuttgart NJW 1985, 2272 für einen Vollstreckungsbescheid aus dem Jahre 1982 bei einer Überschreitung des Marktzinses von 170% bis 180%; OLG Bremen NJW 1986, 1499 für einen Vollstreckungsbescheid aus August 1984 bei einer Überschreitung des Marktzinses von lediglich 107%; OLG Stuttgart NJW 1987, 444 (Hilfsbegründung) für einen Vollstreckungsbescheid aus dem Jahre 1981 bei einer Überschreitung des Marktzinses um ca. 200%; b) Wegen sittenwidriger Titelausnutzung: OLG Düsseldorf [17. ZS] NJW 1985, 153 bei einem Vollstreckungsbescheid aus Mai 1983 - aus dem in NJW 1985, 747 veröffentlichten Beschluß dieses Senats ist das Ausmaß der Überschreitung nicht ersichtlich; OLG Frankfurt NJW 1985, 745 für einen Vollstreckungsbescheid aus August 1980 und einer Überschreitung des Marktzinses von 174%; OLG Karlsruhe NJW 1985, 744 für einen Vollstreckungsbescheid aus Mai 1980; OLG Frankfurt WM 1987, 303 für einen Vollstreckungsbescheid von Mai 1978 bei einer Überschreitung des Marktzinses von 157%.
- OLG Hamm, 12.07.1985 - 11 W 64/84
Anspruch auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem sachlich unrichtigen …
Zahlreiche andere Oberlandesgerichte haben aber inzwischen die Voraussetzungen des § 826 BGB bei ähnlichen Fallgestaltungen bejaht (OLG Düsseldorf, 17. ZS, NJW 1985, 153; OLG Karlsruhe, NJW 1985, 744; OLG Frankfurt, NJW 1985, 745; OLG Stuttgart, Beschluß vom 25.3.1985 - 6 W 14/85; Schleswig-Holst. OLG, Beschluß vom 13.12.1984 - 11 W 44/84 - ). - LG Bremen, 14.03.1996 - 7 S 592/95
Sittenwidrigkeit einer Zweitbürgschaft zur Ablösung einer sittenwidrigen …
Ebenso hat es das Abkaufen einer erfolgversprechenden Berufung im Ehescheidungsverfahren mißbilligt (RG, JW 1938, 1168; zum ganzen auch Kohte, NJW 1985, 2517, 2525 ff. und OLG Karlsruhe, NJW 1985, 744). - OLG Düsseldorf, 13.06.1983 - 6 W 35/83
Ausnutzung; Rechtskräftiger Vollstreckungstitel; Vollstreckungstitel; …
Im Unterschied zur vorst. Entscheidung haben folgende Oberlandesgerichte entsprechenden Prozeßkostenhilfeanträgen stattgegeben: OLG Frankfurt (Beschluß - 24 W 38/84 - v. 31.10.84, in NJW 1985 Heft 13 S. 745); OLG Hamm (Beschluß - 11 W 64/84 - v. 12.7. 85, in NJW 1985 Heft 38 S. 2275); OLG Karlsruhe (Beschluß - 13 W 155/84 - v. 6.11.84, in WM 1985 Nr. 27 S. 826 = NJW 1985 Heft 13 S. 744); OLG Stuttgart (Beschluß - 6 W 14/85 - v. 25.3. 85, in NJW 1985 Heft 38 S. 2272). - OLG Frankfurt, 02.12.1986 - 2 W 61/86
Unterlassung der Zwangsvollstreckung; Rechtskräftiger Vollstreckungstitel; …
und auf Herausgabe dieses Titels gerichtet sind (vgl. insoweit OLG Karlsruhe, NJW 1985, 744 mit weiteren Zitaten), ist davon auszugehen, daß der effektive Jahreszins für das den Antragstellern gewährte Darlehen sich unter Einrechnung der sonstigen Unkosten, wie z. B. die Bearbeitungsgebühr usw., auf 30, 41 % belief, dem ein Schwerpunktzins von 11, 82 % gegenübersteht.
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