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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.10.1984 - 17 W 78/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,5248
OLG Düsseldorf, 16.10.1984 - 17 W 78/84 (https://dejure.org/1984,5248)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.10.1984 - 17 W 78/84 (https://dejure.org/1984,5248)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Oktober 1984 - 17 W 78/84 (https://dejure.org/1984,5248)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 747
  • MDR 1985, 323
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Bremen, 13.03.1986 - 3 U 86/85

    Anspruch eines rechtskräftig verurteilten Schuldners auf Unterlassung der …

    Das Oberlandesgericht Hamm (ZIP 1983, 677, 679 f.), das Oberlandesgericht Düsseldorf (NJW 85, 747 f.) und das Oberlandesgericht Hamburg (NJW 85, 749 f.) haben die Anwendbarkeit des § 826 BGB verneint, während das Oberlandesgericht Karlsruhe (NJW 85, 744 f.), das Oberlandesgericht Frankfurt (NJW 85, 745 f.) und das Oberlandesgericht Stuttgart (NJW 85, 2272 f.) - jeweils im Prozeßkostenhilfeverfahren - die Voraussetzungen einer sittenwidrigen Titelerschleichung für hinreichend dargetan erachtet haben.

    Denn im Verhältnis zwischen Teilzahlungsbanken und Verbrauchern ist der Nichtgebrauch eines Rechtsbehelfs - entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NJW 85, 747, 748) der Regelfall.

  • OLG Düsseldorf, 21.04.1987 - 6 W 21/87
    Abgesehen von dem 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart und dem 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln, die mit einer Ablehnung der materiellen Rechtskraft der Entscheidung versucht haben, grob unbilligen Ergebnissen gegenzusteuern, haben eine Durchbrechung der Rechtskraft angenommen: a) Wegen sittenwidriger Titelerwirkung: OLG Stuttgart NJW 1985, 2272 für einen Vollstreckungsbescheid aus dem Jahre 1982 bei einer Überschreitung des Marktzinses von 170% bis 180%; OLG Bremen NJW 1986, 1499 für einen Vollstreckungsbescheid aus August 1984 bei einer Überschreitung des Marktzinses von lediglich 107%; OLG Stuttgart NJW 1987, 444 (Hilfsbegründung) für einen Vollstreckungsbescheid aus dem Jahre 1981 bei einer Überschreitung des Marktzinses um ca. 200%; b) Wegen sittenwidriger Titelausnutzung: OLG Düsseldorf [17. ZS] NJW 1985, 153 bei einem Vollstreckungsbescheid aus Mai 1983 - aus dem in NJW 1985, 747 veröffentlichten Beschluß dieses Senats ist das Ausmaß der Überschreitung nicht ersichtlich; OLG Frankfurt NJW 1985, 745 für einen Vollstreckungsbescheid aus August 1980 und einer Überschreitung des Marktzinses von 174%; OLG Karlsruhe NJW 1985, 744 für einen Vollstreckungsbescheid aus Mai 1980; OLG Frankfurt WM 1987, 303 für einen Vollstreckungsbescheid von Mai 1978 bei einer Überschreitung des Marktzinses von 157%.
  • OLG Düsseldorf, 13.06.1983 - 6 W 35/83

    Ausnutzung; Rechtskräftiger Vollstreckungstitel; Vollstreckungstitel; …

    Aus dieser Entscheidung ist jedoch [auch] zu schließen, daß die Rechtslage anders zu beurteilen ist, wenn der Kreditnehmer rechtskräftig zur Zahlung verurteilt worden ist [ebenso OLG Düsseldorf in NJW 85, 747 und 748].".
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