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Weitere Entscheidung unten: LG Gießen, 17.10.1984

Rechtsprechung
   BGH, 11.10.1984 - 1 StR 554/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1330
BGH, 11.10.1984 - 1 StR 554/84 (https://dejure.org/1984,1330)
BGH, Entscheidung vom 11.10.1984 - 1 StR 554/84 (https://dejure.org/1984,1330)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1984 - 1 StR 554/84 (https://dejure.org/1984,1330)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines minder schweren Falls des Totschlags - Berücksichtigung der Vorgeschichte der Tat bei der Bewertung des Vorliegens eines minder schweren Falls des Totschlags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB (1975) §§ 46, 213
    Berücksichtigung der Vorgeschichte

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 870
  • MDR 1985, 154
  • NStZ 1985, 72 (Ls.)
  • StV 1985, 55
  • JR 1986, 75
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 983/78

    Kompensation schuldmindernder mit schulderhöhenden Umständen bei Mord

    Auszug aus BGH, 11.10.1984 - 1 StR 554/84
    Zutreffend ist das Landgericht auch davon ausgegangen, daß die Schuldminderung, die sich grundsätzlich aus der herabgesetzten Schuldfähigkeit ergibt, durch andere, schulderhöhende Elemente aufgewogen werden kann (vgl. BVerfG NJW 1979, 207 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78]/208).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 11.10.1984 - 1 StR 554/84
    Das Landgericht setzt sich nicht mit der Frage auseinander, ob die Modalitäten der Tat- die Vielzahl der Stiche und die Verwendung eines zweiten Messers - gerade auf der psychischen Ausnahmesituation beruhten, in die der Angeklagte geraten war, also nicht den Schluß auf eine gesteigerte verbrecherische Energie gestatteten (vgl. BGHSt 16, 360, 363/364; BGH StrVert 1981, 401; BGH NStZ 1982, 200/201; BGH…, Urt. vom 1. September 1982 - 2 StR 49/82; BGH StrVert 1984, 202; Eser NStZ 1984, 49, 55).
  • BGH, 19.01.1982 - 1 StR 734/81

    Anforderungen an den Ausschluss eines minder schweren Falles einer Tötung bei …

    Auszug aus BGH, 11.10.1984 - 1 StR 554/84
    Das Landgericht setzt sich nicht mit der Frage auseinander, ob die Modalitäten der Tat- die Vielzahl der Stiche und die Verwendung eines zweiten Messers - gerade auf der psychischen Ausnahmesituation beruhten, in die der Angeklagte geraten war, also nicht den Schluß auf eine gesteigerte verbrecherische Energie gestatteten (vgl. BGHSt 16, 360, 363/364; BGH StrVert 1981, 401; BGH NStZ 1982, 200/201; BGH…, Urt. vom 1. September 1982 - 2 StR 49/82; BGH StrVert 1984, 202; Eser NStZ 1984, 49, 55).
  • BGH, 18.11.1975 - 1 StR 633/75

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rügen der Verletzung des …

    Auszug aus BGH, 11.10.1984 - 1 StR 554/84
    Insoweit könnte eine umfassende Würdigung sein Tun in einem milderen Licht erscheinen lassen, mag auch der letzte Anlaß zur Tat geringfügig gewesen sein (vgl. BGH, Urt. vom 18. November 1975 - 1 StR 633/75 - bei Holtz MDR 1976, 633; BGH StrVert 1984, 283).
  • BGH, 20.12.1967 - 4 StR 311/67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.10.1984 - 1 StR 554/84
    Bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall des Totschlags vorliegt, darf im übrigen auch ein nicht ohne eigenes Verschulden des Täters entstandener, aber verständlicher Zustand hoher Erregung berücksichtigt werden (BGH NJW 1968, 757).
  • BGH, 01.09.1982 - 2 StR 49/82

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch Nichteinholung eines weiteren …

    Auszug aus BGH, 11.10.1984 - 1 StR 554/84
    Das Landgericht setzt sich nicht mit der Frage auseinander, ob die Modalitäten der Tat- die Vielzahl der Stiche und die Verwendung eines zweiten Messers - gerade auf der psychischen Ausnahmesituation beruhten, in die der Angeklagte geraten war, also nicht den Schluß auf eine gesteigerte verbrecherische Energie gestatteten (vgl. BGHSt 16, 360, 363/364; BGH StrVert 1981, 401; BGH NStZ 1982, 200/201; BGH, Urt. vom 1. September 1982 - 2 StR 49/82; BGH StrVert 1984, 202; Eser NStZ 1984, 49, 55).
  • BGH, 22.04.1986 - 1 StR 133/86

    Versuchter Totschlag im minder schweren Fall - Auswirkungen "starker psychischer …

    Die Art der Tatausführung darf insoweit, als sie gerade unverschuldete Folge der psychischen Verfassung ist, die zur erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit führte, nicht strafschärfend verwertet werden (vgl. BGHSt 16, 360, 363/364; BGH StV 1981, 401; 1984, 202; 1985, 55; 1986, 101; BGH NStZ 1982, 200/201).

    Bei der Abwägung aller wesentlichen Gesichtspunkte durfte das Landgericht dem im angefochtenen Urteil geschilderten Zusammentreffen von Milderungsgründen entscheidendes Gewicht beimessen (vgl. BGH StV 1984, 73; 1985, 55/56).

  • BGH, 22.08.2019 - 1 StR 194/19

    Strafzumessung

    Es hat dabei aber versäumt, diese Umstände in Beziehung zu der geistig-seelischen Verfassung (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 11. Oktober 1984 - 1 StR 554/84 Rn. 5) des Angeklagten zu setzen.
  • BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85

    Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit

    Ferner können in die Waagschale fallen die Vorgeschichte der Tat, soweit sie für den Unrechts- und Schuldgehalt relevant ist (BGH NStZ 1985, 72), das Ausmaß der Alkoholisierung (zu einer Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit "an der untersten Grenze des im Rahmen des § 21 StGB zu Berücksichtigenden" vgl. BGH…, Urt. vom 2. Mai 1984 - 2 StR 53/84) und vor allem die Schwere der verschuldeten Auswirkungen der Tat.
  • BGH, 10.05.1988 - 4 StR 127/88

    Voraussetzung der Annahme eines minder schweren Falles eines Todschlags in zwei …

    Das Landgericht setzt sich jedoch nicht mit der Frage auseinander, ob die Art der Tatausführung, insbesondere die Vielzahl der Stiche und das massive Vorgehen des Angeklagten gegen die Opfer, nicht gerade auf der psychischen Ausnahmesituation des Angeklagten beruhte und deshalb keinen Schluß auf eine gesteigerte verbrecherische Energie gestattete (vgl. BGHSt 16, 360, 363/364; BGH StV 1985, 55 m.w.Nachw.;… BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1-5; BGH NStZ 1988, 125/126).
  • BGH, 16.09.1992 - 2 StR 304/92

    Voraussetzungen für die Annahme eines sonst minder schweren Falls - Verschiebung …

    Ob ein - hier allein in Betracht kommender - sonst minder schwerer Fall vorliegt, ist nach einer Gesamtwürdigung von Tat und Täter unter Beachtung aller für und gegen ihn sprechenden Umstände in objektiver und subjektiver Hinsicht zu beurteilen (vgl. BGH StV 1989, 14; 1984, 284; NStZ 1985, 310; NJW 1985, 870).
  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 545/91

    Annahme eines minder schweren Todschlages wegen erheblicher Verminderung der …

    Sie hat alle Umstände einzubeziehen, die für die Wertung der Tat und des Täters bedeutsam sind, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 16, 360, 362; BGH NStZ 1984, 507; NJW 1985, 870; 1986, 793) [LG Niedersachsen 16.03.1984 - 6 O 58/84].
  • BGH, 04.07.1986 - 1 StR 346/86

    Strafschwerende Berücksichtigung der Art der Tatausführung unter dem …

    Mit diesen Besonderheiten des Falles hätte sich das Schwurgericht im Rahmen seiner Strafzumessungserwägungen auseinandersetzen müssen; denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf die Art der Tatausführung nicht unter dem Gesichtspunkt erhöhter Schuld straferschwerend ins Gewicht fallen, soweit sie unverschuldete Folge der psychischen Verfassung ist, die zur erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters geführt hat (vgl. BGHSt 16, 360, 363/364; BGH NStZ 1982, 200/201 für einen ähnlichen Fall; BGH StV 1985, 55).
  • BGH, 26.03.1986 - 3 StR 49/86

    Voraussetzungen eines sonstigen minder schweren Falles im Sinne des § 213 …

    Die von ihr zitierten Entscheidungen (BGH StV 1985, 55; NStZ 1983, 555) geben für eine andere Auffassung nichts her.
  • BGH, 20.03.1985 - 2 StR 76/85

    Vorliegen eines die Steruerungsfähigkeit der Angeklagtern erheblich vermindernden …

    Daß entgegen der Auffassung der Strafkammer die vorgenannten rechtsfehlerhaften Ausführungen zum Provokationsfall auch nicht geeignet sind, die Voraussetzungen des sonst minder schweren Falles im Sinne der zweiten Alternative des § 213 StGB auszuschließen, bedarf danach keiner Erörterung (zu den Voraussetzungen dieser Vorschrift vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 55; BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 1984 - 4 StR 257/84 - und vom 20. Juni 1984 - 2 StR 319/84; Eser, NStZ 1984, 49, 54).
  • BGH, 20.02.1985 - 2 StR 739/84

    Gespanntes sexuelles Verhältnis als Grund für die Annahme eines minderschweren …

    Das Verhalten der Ehefrau in der Vergangenheit kann aber zu der Verfassung beigetragen haben, in der die Zurückweisung unmittelbar vor der Tat noch den letzten Anstoß gegeben hat (vgl. BGH Strafverteidiger 1981, 508; 1981, 546; 1984, 283; BGH NStZ 1983, 365; BGH, Beschluß vom 11. Oktober 1984 - 1 StR 554/84 = MDR 1985, 154).
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Rechtsprechung
   LG Gießen, 17.10.1984 - 1 S 346/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,5249
LG Gießen, 17.10.1984 - 1 S 346/84 (https://dejure.org/1984,5249)
LG Gießen, Entscheidung vom 17.10.1984 - 1 S 346/84 (https://dejure.org/1984,5249)
LG Gießen, Entscheidung vom 17. Oktober 1984 - 1 S 346/84 (https://dejure.org/1984,5249)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 870
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Tübingen, 19.03.1991 - 1 S 307/90

    Ermittlung der Berufungssumme bei Abänderung eines erstinstanzlichen …

    In der Zwischenzeit haben sowohl das Landgericht Gießen (NJW 75, 2206; NJW 85, 870) als auch das Landgericht Aachen (MDR 87, 853; NJW-RR 90, 959 = [weniger ausführlich] MDR 90, 451) eine Addition von Klage und Widerklage bei der Berechnung der Berufungssumme abgelehnt.

    Bereits das Landgericht Gießen (NJW 85, 870) hat darauf hingewiesen, daß es keine zwingenden Gründe gibt, die eine Entscheidung gegen den eindeutigen Wortlaut dieser Vorschrift verlangten.

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