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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82, 1 BvL 46/83, 1 BvL 2/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,40
BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82, 1 BvL 46/83, 1 BvL 2/84 (https://dejure.org/1984,40)
BVerfG, Entscheidung vom 17.10.1984 - 1 BvL 18/82, 1 BvL 46/83, 1 BvL 2/84 (https://dejure.org/1984,40)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Oktober 1984 - 1 BvL 18/82, 1 BvL 46/83, 1 BvL 2/84 (https://dejure.org/1984,40)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Beförderung Schwerbehinderter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 68, 155
  • NJW 1985, 963
  • NVwZ 1985, 334 (Ls.)
  • DVBl 1985, 340
  • DVBl 1995, 340
 
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Wird zitiert von ... (190)Zitiert selbst (19)

  • BVerfG - 1 BvL 46/83 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82
    in den Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung des §,60 Abs. 1 und 4 des Schwerbehindertengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 1979 (BGBl. I S. 1649) -- Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 15. April 1982 (M 4662 XV 81) -- 1 BvL 18/82 --; -- Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 7. September 1983 (5 K 814/81) -- 1 BvL 46/83 --; -- Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 11. Januar 1984 (7 K 106/82) -- 1 BvL 2/84 --.

    Rn. 14 2. Die beiden Kläger der Ausgangsverfahren zu den Vorlagen 1 BvL 46/83 und 2/84 betätigen sich in Baden-Württemberg.

    Rn. 15 a) Der Kläger des Ausgangsverfahrens zu 1 BvL 46/83 betreibt in Überlingen ein Busunternehmen im Stadtlinienverkehr.

    Aus den vom Kläger des Verfahrens 1 BvL 46/83 vorgelegten Zahlen ergebe sich, daß er nur etwa 16 % seiner tatsächlichen Fahrgeldmindereinnahmen erstattet erhalte.

    Gegen das Feststellungsbegehren des Klägers im Ausgangsverfahren zu 1 BvL 46/83 und ebenso gegen die von der Klägerin im Ausgangsverfahren zu 1 BvL 2/84 erhobene isolierte Anfechtungsklage bestünden keine Bedenken.

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82
    Diese Indienstnahme Privater zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe ist verfassungsrechtlich als eine Berufsausübungsregelung zu beurteilen, deren Zulässigkeit an Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG zu messen ist (vgl. BVerfGE 22, 380 [383 f.]; 30, 292 [312]; 33, 240 [244]; 54, 251 [271]; 57, 139 [158]).

    Rn. 37 2. Regelungen der Berufsausübung sind nach ständiger Rechtsprechung statthaft und bleiben im Rahmen des dem Gesetzgeber durch Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG eingeräumten Regelungsauftrages, wenn sie durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und auch erforderlich sind und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt wird (BVerfGE 30, 292 [316 ff.]; 61, 291 [312]).

    Rn. 41 1. Berufsausübungsregelungen können nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 30, 292 [327]) nicht nur dann verfassungswidrig sein, wenn sie in ihrer generellen Wirkung auf die betroffene Berufsgruppe den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzen.

  • BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78

    Schwerbehindertenabgabe

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82
    Diese Indienstnahme Privater zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe ist verfassungsrechtlich als eine Berufsausübungsregelung zu beurteilen, deren Zulässigkeit an Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG zu messen ist (vgl. BVerfGE 22, 380 [383 f.]; 30, 292 [312]; 33, 240 [244]; 54, 251 [271]; 57, 139 [158]).

    Rn. 38 Die mit dem Schwerbehindertengesetz verfolgten sozialpolitischen Ziele rechtfertigen es, die Beeinträchtigungen Schwerbehinderter durch Vergünstigungen auszugleichen und zu diesem Zweck Beförderungsunternehmen im Rahmen der von ihnen üblicherweise erbrachten Tätigkeiten gegen eine pauschale staatliche Vergütung heranzuziehen (vgl. auch BVerfGE 57, 139 [154]).

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82
    Die Rechtsprechung, wonach dem Gesetzgeber eine angemessene Zeit zur Sammlung von Erfahrungen gebührt, während der er sich mit gröberen Typisierungen und Generalisierungen begnügen darf (vgl. BVerfGE 33, 171 [179]; 43, 291 [321]), ist auf komplexe, in der Entwicklung begriffene Sachverhalte zugeschnitten.
  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82
    Rechtlich könnten im übrigen Vorschriften über die Berufsausübung nur dann wegen ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen als Eingriff in die Freiheit der Berufswahl beurteilt werden, wenn die betroffenen Berufsangehörigen in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage wären, den gewählten Beruf zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen (BVerfGE 13, 181 [187]; 16, 147 [165]; 31, 8 [29]).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78

    Tierpräparation

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82
    Rn. 37 2. Regelungen der Berufsausübung sind nach ständiger Rechtsprechung statthaft und bleiben im Rahmen des dem Gesetzgeber durch Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG eingeräumten Regelungsauftrages, wenn sie durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und auch erforderlich sind und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt wird (BVerfGE 30, 292 [316 ff.]; 61, 291 [312]).
  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82
    Rechtlich könnten im übrigen Vorschriften über die Berufsausübung nur dann wegen ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen als Eingriff in die Freiheit der Berufswahl beurteilt werden, wenn die betroffenen Berufsangehörigen in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage wären, den gewählten Beruf zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen (BVerfGE 13, 181 [187]; 16, 147 [165]; 31, 8 [29]).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82
    Diese Indienstnahme Privater zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe ist verfassungsrechtlich als eine Berufsausübungsregelung zu beurteilen, deren Zulässigkeit an Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG zu messen ist (vgl. BVerfGE 22, 380 [383 f.]; 30, 292 [312]; 33, 240 [244]; 54, 251 [271]; 57, 139 [158]).
  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Pauschalsteuer Gewinnspielgeräte

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82
    Rechtlich könnten im übrigen Vorschriften über die Berufsausübung nur dann wegen ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen als Eingriff in die Freiheit der Berufswahl beurteilt werden, wenn die betroffenen Berufsangehörigen in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage wären, den gewählten Beruf zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen (BVerfGE 13, 181 [187]; 16, 147 [165]; 31, 8 [29]).
  • BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65

    Honorarverteilung

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82
    Die Rechtsprechung, wonach dem Gesetzgeber eine angemessene Zeit zur Sammlung von Erfahrungen gebührt, während der er sich mit gröberen Typisierungen und Generalisierungen begnügen darf (vgl. BVerfGE 33, 171 [179]; 43, 291 [321]), ist auf komplexe, in der Entwicklung begriffene Sachverhalte zugeschnitten.
  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvR 175/66

    Dienstleistungspflichten von Kreditinstituten

  • BVerfG, 09.02.1982 - 2 BvL 6/78

    Verfassungswidrigkeit des § 89 Abs. 3 BVG

  • BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Übergangsregelungen bei Wohngeld

  • BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvR 1633/82

    Verfassungswidrigkeit der Residenzpflicht für Patentanwälte

  • BVerfG, 11.03.1975 - 1 BvL 13/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Nr. 6 UnBefG

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvL 8/82

    Verfassungsmäßigkeit des § 77 Abs. 2 BBesG - Dienstzeitprämien

  • BVerfG, 27.06.1972 - 1 BvL 34/70

    Verfassungsmäßigkeit der Entschädigung für Sachverständige

  • BVerfG, 04.10.1983 - 2 BvL 8/83

    Anforderungen an eine neuerliche Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerwG, 15.05.1962 - VII C 36.59

    Erstattungspflicht des Bundes für Fahrgeldausfälle infolge unentgeltlicher …

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