Rechtsprechung
| BGH, 05.12.1985 - I ZR 55/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters - Anspruch auf Entschädigung für ein Wettbewerbsverbot - Wirksamkeit der Änderung einer Gerichtsstandsvereinbarung - Erfordernis der Bestätigung der Änderung der Gerichtsstandsvereinbarung durch den ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Formerfordernis für Gerichtsstandsvereinbarungen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1986, 2196
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 22.02.2001 - IX ZR 19/00
Zustandekommen einer Gerichtstandvereinbarung
Daher ist es ausgeschlossen, darin eine Bestätigung im Sinne von Art. 17 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a 2. Alt LugÜ zu sehen; denn eine solche setzt eine zuvor mündlich erklärte Einigung über den Gerichtsstand zwingend voraus (vgl. BGH, Urt. v. 5. Dezember 1985 - I ZR 55/82, NJW 1986, 2196; v. 9. März 1994 - VIII ZR 185/92, NJW 1994, 2699, 2700). - BGH, 09.03.1994 - VIII ZR 185/92
Internationale Gerichtsstandsvereinbarung
Deren Einhaltung setzt voraus, daß die Parteien mündlich einen Vertrag geschlossen haben, sich dabei für beide Seiten erkennbar wenigstens stillschweigend über die Zuständigkeitsregelung geeinigt haben und dies von einer Seite schriftlich bestätigt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1985 - I ZR 55/82 = NJW 1986, 2196). - BGH, 14.11.1991 - IX ZR 250/90
Klageerhebung vor Inkrafttreten des Beitrittsübereinkommens - Wirksame …
- OLG Stuttgart, 05.11.2007 - 5 U 99/07
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Erfüllungsort und Gerichtsstand …
Diese zweite Alternative innerhalb der Regelung des Buchst. a) setzt voraus, daß die Parteien ihren Vertrag mündlich geschlossen und sich dabei in für beide Parteien erkennbarer Weise wenigstens stillschweigend über die Zuständigkeitsregelung geeinigt haben, mit nachfolgender schriftlicher Bestätigung wenigstens von einer Vertragsseite (dazu etwa BGH NJW 1986, 2196; NJW 1994, 2699, jeweils zu Art. 17 EuGVÜ;… s. noch Kropholler, aaO Art. 5 Rz. 42-48 m.w.N.). - LG München I, 29.05.1995 - 21 O 23363/94 Deren Einhaltung setzt voraus, daß die Parteien mündlich einen Vertrag geschlossen haben, sich dabei für beide Seiten erkennbar wenigstens über die Zuständigkeitsregelung geeinigt haben und dies von einer Seite schriftlich bestätigt worden ist (…BGH aaO S. 2700; NJW 1986, 2196).
- OLG Hamburg, 08.03.1996 - 14 U 86/95 Aber auch dafür wäre die Feststellung erforderlich, daß eine Einigung gerade über die Zuständigkeitsfrage bestanden hat (…Kropholler, a.a.O.; vgl. auch BGH NJW 1986, 2196 unter Hinweis auf EuGH NJW 1994, 2699).
- LG Hamburg, 17.06.1996 - 417 O 165/95 Im übrigen liegen auch nicht die Voraussetzung des Artikel 17 EuGVÜ vor, da die Gerichtsstandsvereinbarung von keiner Seite schriftlich bestätigt worden ist (vgl. BGH NJW 86, 2196 und NJW 94, 2699).
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