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Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.12.1986 - 1 Ss 434/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2574
OLG Celle, 09.12.1986 - 1 Ss 434/86 (https://dejure.org/1986,2574)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.12.1986 - 1 Ss 434/86 (https://dejure.org/1986,2574)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Dezember 1986 - 1 Ss 434/86 (https://dejure.org/1986,2574)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1281
  • MDR 1987, 515
  • NVwZ 1987, 532 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Sachsen, 16.08.1994 - 1 S 173/94

    Verwaltungsvollstreckung - Gesamtvollstreckung; Konkurs; Bevorrechtigte …

    Ein vernünftiger Konkursverwalter muss es zur Abwendung eines Regresses auf die Ersatzvornahme ankommen lassen (K. Schmidt, BB 1991, 1273 [1275]. Damit wird die Zustandshaftung des Konkursverwalters ausgehöhlt und letztlich entsteht, obgleich theoretisch an der Zustandshaftung festgehalten wird, gleichwohl ein ordnungsrechtliches Vakuum. Das Bewusstsein, dass letztlich die Behörde für die Kosten der Beseitigung ordnungswidriger Zustände aufkommen muss, dürfte weiter für diejenigen, die angesichts des drohenden Konkurses mit gefahrträchtigen Stoffen umgehen, nicht unbedingt ein Anreiz zum verantwortungsbewussten Umgang mit diesen Stoffen sein. Auch unter einem weiteren Gesichtspunkt führt die Gegenauffassung zu nur schwer erträglichen Ergebnissen. Sieht man den Konkursverwalter als ordnungspflichtig an, so kann er sich durch Untätigbleiben - worauf der Beklagte zu Recht hingewiesen hat - nach den §§ 326 ff StGB strafbar machen (vgl. dazu OLG Celle, Urt. v. 9.12.1986, NJW 1987, 1281).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1990 - 10 S 7/90

    Inanspruchnahme des Konkursverwalters als Zustandsstörer zur Beseitigung von …

    Zu Recht ist das Verwaltungsgericht aber auch davon ausgegangen, daß der Kläger mit der Konkurseröffnung, seiner Bestellung zum Konkursverwalter und mit der Inbesitznahme und Verwaltung der Konkursmasse (vgl. §§ 6 und 117 KO) Besitzer der Chemikalien geworden und damit zu deren Entsorgung nach § 3 Abs. 4 AbfG auch verpflichtet war (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20.1.1984, NJW 1984, 2427 und OLG Celle, Urteil vom 9.12.1986, NJW 1987, 1281).
  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 65/94

    Freisetzung ionisierender Strahlen - Strahlendosis - potentielle Gefährdung

    Zu Recht hat das Landgericht - im Gegensatz zur Anklage - in diesen Gegenständen keinen (radioaktiven) "Abfall" gesehen (vgl. OLG Celle NJW 1987, 1281 [OLG Celle 09.12.1986 - 1 Ss 434/86]).
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