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| OLG Düsseldorf, 08.06.1989 - 6 U 223/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Präsentationsrecht der Familienstämme in einer GmbH
Papierfundstellen
- NJW 1990, 1122
- NJW-RR 1990, 534 (Ls.)
- WM 1990, 265
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 08.07.1985 - 8 U 295/83
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.1989 - 6 U 223/88
Der jeweils andere Familienstamm ist in einem solchen Fall verpflichtet, für die Abberufung des Geschäftsführers und die Kündigung eines Anstellungsvertrages zu stimmen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund im Gesellschaftsinteresse für die Verweigerung der Zustimmung vor (teilweise abweichend von OLG Hamm GmbHR 1987, 268 = ZEB 1986, 1188, 1194 m. Anm. Lutter).«.
- OLG Saarbrücken, 10.10.2006 - 4 U 382/05
Unwirksamkeit von Beschlüssen wegen Gesellschafterversammlung in der Urlaubszeit …
Der jeweils andere Familienstamm ist in einem solchen Fall unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 38 Abs. 2 GmbHG prinzipiell verpflichtet , für die Abberufung des Geschäftsführers und die Kündigung seines Anstellungsvertrages zu stimmen ( vgl. OLG Düsseldorf NJW 1990, 1122 ; Urteil des 1. ZS des Saarl. OLG vom 24.11.2004 ; Bl. 79 f., 90, 91 d.A. ) . - OLG München, 18.08.2011 - 31 Wx 300/11
GmbH im Handelsregister: Aussetzung eines Eintragungsverfahrens
Das kann zur Folge haben, dass die Abberufung auf wichtige Gründe beschränkt ist, wenn sie - wie hier - nicht durch den Präsentierenden erfolgt und dieser seine Zustimmung verweigert (…vgl. Baumbach/Noack GmbHG 19. Aufl. § 38 Rn. 11;… Roth/Altmeppen GmbHG 6. Aufl. § 38 Rn. 19; zum Präsentationsrecht OLG Düsseldorf NJW 1990, 1122). - LG Essen, 31.01.2025 - 2 O 234/23
Abberufung, Vorstand, Verband
Rn. 71 Zuständig für den Widerruf der Bestellung (Abberufung) i.S.d. § 27 Abs. 2 BGB ist - vorbehaltlich einer abweichenden Satzungsbestimmung - grundsätzlich das Bestellungsorgan (i.d.R. die Mitgliederversammlung) (…vgl. Ellenberger, in: Grüneberg, BGB, § 27 Rn. 2;… Staudinger/ Schwennicke (2023) BGB § 27, Rn. 49;… BeckOK BGB/Schöpflin, 72. Ed. 1.11.2024, BGB § 27 Rn. 13; BGH, Urteil vom 06.02.1984 - II ZR 119/83, BGHZ 90, 92 (95) = NJW 1984, 1884 (1885): "Andernfalls könne der Vorstand im Falle einer derartigen Befugnis sich leicht jedes, insbesondere ihm missliebigen Aufsichtsratsmitglieds entledigen und damit der Aufsichtsrat in eine mit seiner Stellung unvereinbare Abhängigkeit von dem Vorstand geraten."; OLG Köln, Beschluss vom 04.02.2009 - 2 Wx 56/08, FGPrax 2009, 82, (83); OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.06.1989 - 6 U 223/88, NJW 1990, 1122 (1123)). - LG Düsseldorf, 22.03.2012 - 4b O 4/11
Gesellschafterversammlungsbeschlüsse
Hat ein Gesellschafter ein Recht auf Benennung (und damit zugleich auf Entscheidung über den Verbleib) eines Geschäftsführers (sog. "Präsentationsrecht), so sind die übrigen Gesellschafter zur Bestellung und Abberufung verpflichtet, wenn nicht wichtige Gründe eine Abweichung vom Willen des Präsentationsberechtigten gebieten (OLG Düsseldorf NJW 1990, 1122f. m.w.N). - AG Bad Bramstedt, 06.11.1997 - 5 C 127/97
Räumung eines als Dienstwohnung zugewiesenen Pastorats; Anforderungen an und …
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