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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 15.12.1989

Rechtsprechung
   BGH, 18.01.1990 - VII ZR 260/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,495
BGH, 18.01.1990 - VII ZR 260/88 (https://dejure.org/1990,495)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1990 - VII ZR 260/88 (https://dejure.org/1990,495)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1990 - VII ZR 260/88 (https://dejure.org/1990,495)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was ist zur Unterbrechung der Verjährung der Mangelursachen erforderlich? (IBR 1990, 209)

Papierfundstellen

  • BGHZ 110, 99
  • NJW 1990, 1472
  • NJW-RR 1990, 1046 (Ls.)
  • ZIP 1990, 457
  • MDR 1990, 615
  • WM 1990, 1081
  • BB 1990, 736
  • DB 1990, 1033
  • JR 1990, 463
  • BauR 1990, 356
  • ZfBR 1990, 172
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.04.1989 - VII ZR 334/87

    Hemmung der Verjährung bei Prüfung von Mängeln

    Auszug aus BGH, 18.01.1990 - VII ZR 260/88
    Schließlich hat der Senat diesen Gesichtspunkt auch dafür als maßgebend angesehen, in welchem Umfang bei einverständlicher Prüfung des Mangels gemäß § 639 Abs. 2 BGB die Verjährung gehemmt wird (Urt. vom 20. April 1989 - VII ZR 334/87 = BauR 1989, 603 = ZfBR 1989, 202).

    Nichts anderes gilt, wie bereits entschieden, für die Hemmungswirkung von Nachbesserungsbemühungen gemäß § 639 Abs. 2 BGB (Urteil vom 20. April 1989 - VII ZR 334/87 aaO.).

  • BGH, 10.11.1988 - VII ZR 140/87

    Unterbrechung der Verjährung durch Klage auf Vorschuß für Nachbesserungskosten

    Auszug aus BGH, 18.01.1990 - VII ZR 260/88
    Der Senat hat dies entschieden für den Gegenstand der Vorschußklage (Urteil vom 10. November 1988 - VII ZR 140/87 = BauR 1989, 81 - ZfBR 1989, 54) und des Beweissicherungsverfahrens (Urteil vom 6. Oktober 1988 - VII ZR 227/87 = BauR 1989, 79 = ZfBR 1989, 27).
  • BGH, 06.10.1988 - VII ZR 227/87

    Unterbrechung der Verjährung durch einen Beweissicherungsantrag

    Auszug aus BGH, 18.01.1990 - VII ZR 260/88
    Der Senat hat dies entschieden für den Gegenstand der Vorschußklage (Urteil vom 10. November 1988 - VII ZR 140/87 = BauR 1989, 81 - ZfBR 1989, 54) und des Beweissicherungsverfahrens (Urteil vom 6. Oktober 1988 - VII ZR 227/87 = BauR 1989, 79 = ZfBR 1989, 27).
  • BGH, 03.07.1997 - VII ZR 210/96

    Inhalt einer Mängelrüge

    Das gilt auch dann, wenn die angegebenen Symptome des Mangels nur an einigen Stellen aufgetreten sind, während ihre Ursache und damit der Mangel des Werkes in Wahrheit das ganze Gebäude erfaßt (BGH, Urteil vom 6. Juni 1988 - VII ZR 227/87 = BauR 1989, 79 = ZfBR 1989, 27; Urteil vom 18. Januar 1990 - VII ZR 260/88, BGHZ 110, 99 [BGH 18.01.1990 - VII ZR 260/88] = BauR 1990, 356 [BGH 18.01.1990 - VII ZR 260/88] = ZfBR 1990, 172 = NJW 1990, 1472).
  • BGH, 02.06.1999 - VIII ZR 322/98

    Hemmung und Unterbrechung der Verjährung durch Nachbesserungsarbeiten

    All dies sind Indizien, die dahin gewertet werden können, daß die behaupteten wiederholten Nachbesserungsversuche Ausdruck des Bewußtseins der Beklagten waren, für die Mängel, die den betreffenden Mangelerscheinungen zugrunde lagen (vgl. BGHZ 110, 99, 102), Gewähr leisten zu müssen.
  • BGH, 03.12.1992 - VII ZR 86/92

    Ende der Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen …

    Das gilt insbesondere auch, wenn an die hinreichend konkrete Bezeichnung der beanstandeten Erscheinungen, mithin an das geltend gemachte Symptom (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 1990 - VII ZR 260/88 = BGHZ 110, 99 [BGH 18.01.1990 - VII ZR 260/88]) angeknüpft wird und der Mangel oder die Mängel sich erst im Verlauf des Verfahrens herausstellen.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,539
BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88 (https://dejure.org/1989,539)
BVerfG, Entscheidung vom 15.12.1989 - 2 BvR 436/88 (https://dejure.org/1989,539)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 436/88 (https://dejure.org/1989,539)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit einer Zweitwohnungsteuer - Stadt Westerland in Schleswig-Holstein

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Indexierung der Zweitwohnungsteuer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1472 (Ls.)
  • MDR 1990, 410
  • NVwZ 1990, 356
  • WM 1990, 287
  • DB 1990, 969
 
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Wird zitiert von ... (70)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
    Diese Zweitwohnungsteuer erfüllt im Hinblick auf den Steuergegenstand die Anforderungen, die das BVerfG für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer aufgestellt hat (vgl. BVerfGE 65, 325 >343 ff.<).

    Örtliche Steuern sind Abgaben, die an örtliche Gegebenheiten, insbesondere an die Belegenheit einer Sache oder an einen Vorgang im Gebiet der steuererhebenden Gemeinde anknüpfen und wegen der Begrenzung ihrer unmittelbaren Wirkungen auf das Gemeindegebiet nicht zu einem die Wirtschaftseinheit berührenden Steuergefälle führen können (BVerfGE 65, 325 >349<; 16, 306 >327<) .

    Aufwandsteuern erfassen die aufgrund der Vermögens- oder Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf vermutete besondere Zahlungsfähigkeit des Steuerpflichtigen (vgl. BVerfGE 16, 64 >74<; 49, 343 >354<; 65, 325 >346 f.<).

    Ob dieser Aufwand im Einzelfall die Leistungsfähigkeit überschreitet, ist für die Steuerpflicht unerheblich (BVerfGE 65, 325 >348<).

  • BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvR 335/76

    Zinsbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
    Im System einer modernen Volkswirtschaft, die notwendig eine Geldwirtschaft ist, stellt das Nominalwertprinzip ein tragendes Ordnungsprinzip der geltenden Währungsordnung und Wirtschaftspolitik dar (BVerfGE 50, 57 >92< m.w.N.).

    Die Grundsätze des Rechtsstaates erfordern, daß die Norm, die eine Steuerpflicht begründet, nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzbar ist, so daß die Steuerlast meßbar und für den Staatsbürger voraussehbar und berechenbar wird (BVerfGE 50, 57 >93<; 13, 153 >160<).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
    Die Auslegung und Anwendung dieser währungsrechtlichen Vorschriften durch die Gerichte unterliegt im übrigen nur begrenzter verfassungsgerichtlicher Überprüfung (BVerfGE 18, 85 >92 f.<; st. Rspr.).
  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
    Aufwandsteuern erfassen die aufgrund der Vermögens- oder Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf vermutete besondere Zahlungsfähigkeit des Steuerpflichtigen (vgl. BVerfGE 16, 64 >74<; 49, 343 >354<; 65, 325 >346 f.<).
  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Kapitalverkehrsteuergesetz

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
    Die Grundsätze des Rechtsstaates erfordern, daß die Norm, die eine Steuerpflicht begründet, nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzbar ist, so daß die Steuerlast meßbar und für den Staatsbürger voraussehbar und berechenbar wird (BVerfGE 50, 57 >93<; 13, 153 >160<).
  • BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69

    Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
    Beide Gesetzgeber (Bund und Land) müssen denselben Gegenstand, dieselbe Rechtsfrage geregelt haben (BVerfGE 26, 116 >135<; 36, 342 >363<) .
  • BVerfG, 23.07.1963 - 2 BvL 11/61

    Speiseeissteuer

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
    Örtliche Steuern sind Abgaben, die an örtliche Gegebenheiten, insbesondere an die Belegenheit einer Sache oder an einen Vorgang im Gebiet der steuererhebenden Gemeinde anknüpfen und wegen der Begrenzung ihrer unmittelbaren Wirkungen auf das Gemeindegebiet nicht zu einem die Wirtschaftseinheit berührenden Steuergefälle führen können (BVerfGE 65, 325 >349<; 16, 306 >327<) .
  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvL 8/61

    Einwohnersteuer

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
    Aufwandsteuern erfassen die aufgrund der Vermögens- oder Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf vermutete besondere Zahlungsfähigkeit des Steuerpflichtigen (vgl. BVerfGE 16, 64 >74<; 49, 343 >354<; 65, 325 >346 f.<).
  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 173/66

    Besoldungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
    Beide Gesetzgeber (Bund und Land) müssen denselben Gegenstand, dieselbe Rechtsfrage geregelt haben (BVerfGE 26, 116 >135<; 36, 342 >363<) .
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 90/18

    Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in …

    Rn. 80 Dieser Zweitwohnungssteuermaßstab ist vom Senat, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesverfassungsgericht als grundsätzlich geeignet angesehen worden, den mit der Nutzung einer Wohnung typischerweise betriebenen Aufwand entsprechend ihrem Nutzwert generalisierend, aber dennoch hinreichend realitätsnah darzustellen (…vgl. Urteile des Senats vom 8. März 2018 - 2 LB 97/17 -, juris, Rn. 73 ;… vom 18. Oktober 2000 - 2 L 67/99 -, juris, Rn. 22; Beschluss vom 12. Dezember 2016 - 2 LA 82/16 - n.v.; BVerwG…, Urteil vom 29. Januar 2003, a. a. O., Rn. 23; BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 436/88 -, juris, Rn. 11).

    Durch die - grundsätzlich zulässige (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 436/88 -, juris, Rn. 12ff.) - Hochrechnung anhand der in § 4 Abs. 2 Satz 2 ZwWStS genannten Preisindizes wird zwar die auf den Zeitpunkt 1. Januar 1964 festgestellte oder geschätzte Jahresrohmiete nicht unverändert für die Steuerbemessung übernommen; die oben (siehe 2.) beschriebene Gleichbehandlung von ungleichen Sachverhalten erfolgt jedoch bereits - vor der Hochrechnung - bei der Ermittlung der Jahresrohmiete.

  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvR 807/12

    Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz bei der Erhebung von …

    Gegen die Anknüpfung der Zweitwohnungsteuer an die statistische Preissteigerung der Wohnungsmieten (sog. Indexierung) ist hingegen aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts zu erinnern (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 436/88 -, NVwZ 1990, S. 356 ).

    Weder die degressive Ausgestaltung des Steuersatzes noch die Anknüpfung an den Maßstab der Jahresrohmiete lassen den Charakter der Zweitwohnungsteuer als Aufwandsteuer entfallen (vgl. BVerfGE 135, 126 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 436/88 -, NVwZ 1990, S. 356 f.).

  • BFH, 19.01.2010 - X R 53/08

    Verfassungsmäßigkeit der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung; Anwendung der …

    Eine Indexierung im Steuerrecht sei insbesondere mit der Gefahr verbunden, dass die Indexklausel auf andere Rechtsgebiete übergreifen und die Inflationsbekämpfung erschweren könnte (BVerfG-Kammerbeschluss vom 15. Dezember 1989 2 BvR 436/88, Der Betrieb --DB-- 1990, 969).
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