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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 78.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,506
BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 78.88 (https://dejure.org/1989,506)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.1989 - 7 C 78.88 (https://dejure.org/1989,506)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 1989 - 7 C 78.88 (https://dejure.org/1989,506)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Genehmigung - Rechtskraft des Urteils - Behördliche Ablehnung einer Genehmigung - Wiederaufgreifensgrund neuer Beweismittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 121

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 82, 272
  • NJW 1990, 199
  • NVwZ 1990, 156 (Ls.)
  • DVBl 1989, 1192
 
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Wird zitiert von ... (82)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 22.83

    preußischer Schutzpolizist - § 51 VwVfG, Wiederaufgreifen wird durch …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 78.88
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht vielmehr von der Anwendbarkeit dieser Wiederaufgreifensregelung auch in denjenigen Fällen aus, in denen der im Erstverfahren ergangene Bescheid durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung bestätigt worden ist (BVerwGE 70, 110 [BVerwG 13.09.1984 - 2 C 22/83]; Urteil vom 5. November 1985 - BVerwG 6 C 22.84 - <NVwZ 1986, 293 = ZBR 1986, 127>).

    Auch wenn lediglich Landesrecht das Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens anordnet, steht die bundesrechtliche Vorschrift des § 121 VwGO einer erneuten gerichtlichen Kontrolle des erneuten Verwaltungshandelns nicht entgegen; dies folgt nach dem Gesagten aus Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. auch BVerwGE 70, 110 [BVerwG 13.09.1984 - 2 C 22/83]).

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Wiedergutmachung Staatsprüfung

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 78.88
    Im wiederaufgegriffenen Verfahren ergehende, das Antragsbegehren erneut ablehnende Zweitbescheide dürfen nämlich im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Garantie des Art. 19 Abs. 4 GG, der jegliches Verwaltungshandeln unterliegt, einer gerichtlichen Überprüfung nicht entzogen werden (BVerfGE 27, 297 [BVerfG 17.12.1969 - 2 BvR 23/65]; 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, Beschluß vom 23. Juni 1988 - 2 BvR 260/88 - ).
  • BVerwG, 05.11.1985 - 6 C 22.84

    Verwaltungsverfahren - Wiederaufgreifen - Neue Beweismittel

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 78.88
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht vielmehr von der Anwendbarkeit dieser Wiederaufgreifensregelung auch in denjenigen Fällen aus, in denen der im Erstverfahren ergangene Bescheid durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung bestätigt worden ist (BVerwGE 70, 110 [BVerwG 13.09.1984 - 2 C 22/83]; Urteil vom 5. November 1985 - BVerwG 6 C 22.84 - <NVwZ 1986, 293 = ZBR 1986, 127>).
  • BVerfG, 23.06.1988 - 2 BvR 260/88

    Ehrenamtlicher Richter - Wahl - Asylverfahren - Zweitbescheid - Folgeantrag

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 78.88
    Im wiederaufgegriffenen Verfahren ergehende, das Antragsbegehren erneut ablehnende Zweitbescheide dürfen nämlich im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Garantie des Art. 19 Abs. 4 GG, der jegliches Verwaltungshandeln unterliegt, einer gerichtlichen Überprüfung nicht entzogen werden (BVerfGE 27, 297 [BVerfG 17.12.1969 - 2 BvR 23/65]; 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, Beschluß vom 23. Juni 1988 - 2 BvR 260/88 - ).
  • BVerwG, 30.08.1962 - I C 161.58

    Rechtliche Ausgestaltung des Benutzungsrechts eines Weges durch die …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 78.88
    Was durch eine gerichtliche Entscheidung einmal klargestellt worden ist, soll - zur Erhaltung des Rechtsfriedens und des Vertrauens in die Beständigkeit des Rechts - nicht zum Gegenstand neuen Streites werden, auch wenn nicht zu vermeiden ist, daß sich eine Entscheidung im Einzelfall als unrichtig erweist (vgl. BVerwGE 14, 359 [BVerwG 30.08.1962 - I C 161/58]).
  • BVerwG, 21.11.1978 - 6 B 35.78

    Bindungswirkung rechtskräftiger Verwaltungsgerichtsurteile - Ärztliches Gutachten …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 78.88
    Das Oberverwaltungsgericht verweist in diesem Zusammenhang auf die noch zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Verwaltungsverfahrensgesetze ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt Beschluß vom 21. November 1978 - BVerwG 6 B 35.78 - ), nach der Sachverständigengutachten nur dann als neue Beweismittel gelten können, wenn sie selbst auf neuen Beweismitteln beruhen (so zu § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG auch BayVGH, Urteil vom 24. Oktober 1977 - Nr. 52 III 76 - DVBl. 1978, 114).
  • VGH Bayern, 24.10.1977 - 52 III 76
    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 78.88
    Das Oberverwaltungsgericht verweist in diesem Zusammenhang auf die noch zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Verwaltungsverfahrensgesetze ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt Beschluß vom 21. November 1978 - BVerwG 6 B 35.78 - ), nach der Sachverständigengutachten nur dann als neue Beweismittel gelten können, wenn sie selbst auf neuen Beweismitteln beruhen (so zu § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG auch BayVGH, Urteil vom 24. Oktober 1977 - Nr. 52 III 76 - DVBl. 1978, 114).
  • BVerwG, 29.01.2025 - 6 C 3.23

    Verarbeitung der Kontaktdaten von Zahnarztpraxen zum Zweck der Telefonwerbung …

    Dementsprechend ist in Bezug auf den in § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG geregelten Wiederaufgreifensgrund des Vorliegens neuer Beweismittel, die eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden, in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass das zulässigerweise geltend gemachte neue Beweismittel so beschaffen sein muss, dass es die Richtigkeit der tatsächlichen Entscheidungsgrundlage des Verwaltungsaktes erschüttert, und zu der sicheren Überzeugung führt, dass die Behörde seinerzeit von falschen tatsächlichen Voraussetzungen ausgegangen ist und in Kenntnis der wirklichen Verhältnisse zu Gunsten des Betroffenen entschieden hätte (BVerwG, Urteile vom 28. Juli 1989 - 7 C 78.88 - BVerwGE 82, 272 …und vom 20. April 2023 - 1 C 4.22 - NVwZ-RR 2023, 1011 Rn. 31; Beschlüsse vom 29. Oktober 1997 - 7 B 336.97 - VIZ 1998, 86 f., vom 3. Mai 2000 - 8 B 352.99 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 42 …und vom 26. Januar 2015 - 3 B 3.14 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 74 Rn. 8).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils - …

    Die Voraussetzung der Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts bedeutet lediglich, daß dieser nicht mehr mit Rechtsbehelfen angefochten werden kann (§ 51 Abs. 2 VwVfG), nicht jedoch seine sachliche Unabänderbarkeit (vgl. dazu auch Urteile vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 875.81 - ; vom 13. September 1984 - BVerwG 2 C 22.83 - <BVerwGE 70, 110 ; vom 28. Juli 1989 - BVerwG 7 C 78.88 - <BVerwGE 82, 272 und vom 8. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 12.92 - BVerwGE 91, 256 ).

    Sachverständigengutachten sind im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG nur dann neue Beweismittel, wenn sie nach Abschluß des Verwaltungs(streit)Verfahrens erstellt und neue, seinerzeit nicht bekannte Tatsachen verwerten, wenn sie also selbst auf neuen Beweismitteln beruhen (vgl. Urteil vom 28. Juli 1989 - BVerwG 7 C 78.88 - unter Bezugnahme auf Beschluß vom 21. November 1978 - BVerwG 6 B 35.78 - ).

  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92

    Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche …

    Diese Wirkung der Rechtskraft auf nachfolgende Verfügungen derselben Behörde gegenüber demselben Betroffenen rechtfertigt sich aus dem Sinn der Rechtskraft, dem Rechtsfrieden zu dienen und das Vertrauen in die Beständigkeit des Rechts zu schützen (…Urteil vom 5. November 1985 - BVerwG 6 C 22.84 - a.a.O.; Urteil vom 28. Juli 1989 - BVerwG 7 C 78.88 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 22 = BayVBl. 1989, 759).

    Bei Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 51 VwVfG ist sie sogar zu einem Wiederaufgreifen des Verfahrens verpflichtet (vgl. Urteil vom 28. Juli 1989 - BVerwG 7 C 78.88 - a.a.O.).

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