Rechtsprechung
| OVG Berlin, 23.06.1989 - 2 B 45.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintragung von Baudenkmalen auf Antrag der Verfügungsberechtigten in das Baudenkmalbuch; Eintragung von Baudenkmalen von Amts wegen in das Baudenkmalbuch; Begriff des Baudenkmals; Brauereigebäude als Baudenkmal; Künstlerische Bedeutung eines Gebäudes; Bedeutung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 19.05.1987 - 16 A 265.86
- OVG Berlin, 23.06.1989 - 2 B 45.87
Papierfundstellen
- NJW 1990, 2019
- NVwZ 1990, 887 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (7)
- VGH Baden-Württemberg, 10.05.1988 - 1 S 1949/87
Denkmalschutz bei Kircheneigentum; öffentliches Erhaltungsinteresse; …
Auszug aus OVG Berlin, 23.06.1989 - 2 B 45.87
Nach herrschender Meinung (vgl. VGH Mannheim, DVBl. 1988, 1219, 1220 m.w.N.), der der erkennende Senat schon in seiner bisherigen Rechtsprechung gefolgt ist (vgl. Urteil vom 10. Mai 1985 - OVGE 17, 149 = BRS 44 Nr. 122 = DVBl. 1985, 1185 = NVwZ 1986, 239) und von der abzuweichen kein Anlaß besteht, ist die Denkmaleigenschaft eines Bauwerks ein unbestimmter Rechtsbegriff wertenden Inhalts, der der Denkmalschutzbehörde keinen Beurteilungsspielraum einräumt und daher der uneingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung unterliegt (…vgl. Finkelnburg, Festschrift zum 125-jährigen Bestehen der Juristischen Gesellschaft zu Berlin, 1984, S. 129, 144).Das Erhaltungsinteresse wirkt deshalb als Korrektiv bei der Ermittlung der denkmalwürdigen innerhalb der großen Zahl der denkmalfähigen Objekte (vgl. VGH Mannheim, DVBl. 1988, 1219 f., 1222; OVG Koblenz, DVBl. 1985, 406, 407 f.) und trägt damit den Grenzen der eigentumsrechtlichen Sozialbindung des Artikel 14 Abs. 2 GG Rechnung (…vgl. Finkelnburg, Festschrift zum 125jährigen Bestehen der Juristischen Gesellschaft zu Berlin, 1984, S. 129, 139).
Danach bedarf die Entscheidung über das Vorliegen des besonderen tatbestandlichen Erhaltungsinteresses einer Bewertung des konkreten Gewichts der einschlägigen Schutzgründe, hier namentlich des künstlerischen Ranges des Brauereigebäudes, insbesondere seiner Originalität und Integrität (vgl. VGH Mannheim, DVBl. 1988, 1219, 1222;… vgl. auch Grosse-Suchsdorf/Schmaltz/Wiechert, a.a.O., RdNr. 18).
Denn, daß das Gebäude etwa Wirkungsstätte namhafter Personen oder Ort historischer Geschehnisse (vgl. VGH Mannheim, DVBl. 1988, 1219, 1221) gewesen ist, hat weder der Beklagte geltend gemacht noch liegen dafür sonst Anhaltspunkte vor.
Die Denkmalfähigkeit ergibt sich vielmehr auch bei baulichen Anlagen mit hohem Alter allein aus der "erlebten" (vgl. VGH Mannheim DVBl. 1988, 1219, 1221) und vermittelten (…vgl. Grosse-Suchsdorf/Schmaltz/Wiechert, a.a.O.) Geschichte.
Die Beurteilung des qualifizierten Erhaltungsinteresses hängt maßgeblich von dem konkreten Gewicht der einschlägigen Schutzgründe ab (vgl. VGH Mannheim, DVBl. 1988, 1219, 1222).
- BVerwG, 24.06.1960 - VII C 205.59
Rechtsmittel
Auszug aus OVG Berlin, 23.06.1989 - 2 B 45.87
Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn ein Bauwerk das ästhetische Empfinden in besonderem Maße anspricht oder mindestens den Eindruck vermittelt, daß es etwas nicht Alltägliches darstelle (BVerwGE 11, 32, 35) [BVerwG 24.06.1960 - VII C 205/59] .Ein solches Interesse der Allgemeinheit ist insbesondere anzunehmen, wenn eine allgemeine Überzeugung (vgl. BVerwGE 11, 32, 35) [BVerwG 24.06.1960 - VII C 205/59] von der Denkmalwürdigkeit der baulichen Anlage und der Notwendigkeit ihrer Erhaltung besteht (…vgl. Finkelnburg, a.a.O.; Urteil des Senats OVGE 17, 149, 152).
Diese Voraussetzung ist in jedem Falle dann erfüllt, wenn die Denkmalwürdigkeit in das Bewußtsein der Bevölkerung oder eines größeren Kreises von Sachverständigen eingegangen ist (BVerwGE 11, 32, 37) [BVerwG 24.06.1960 - VII C 205/59] .
Maßgeblich für die Denkmaleigenschaft ist im Falle künstlerischer Bedeutung eines Bauwerks, wie offensichtlich sein ästhetischer Wert hervortritt (vgl. BVerwGE 11, 32, 37) [BVerwG 24.06.1960 - VII C 205/59] .
Bei deren Ermittlung und Bewertung wird sich das Gericht vielfach des Sachverstandes von Fachleuten bedienen müssen (vgl. BVerwGE 11, 32, 37) [BVerwG 24.06.1960 - VII C 205/59] .
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.1984 - 1 A 76/83
Grundriß; Ort; Schutzwürdig; Schutz; Denkmal; Denkmalzone; Einzelausweisung
Auszug aus OVG Berlin, 23.06.1989 - 2 B 45.87
Das Erhaltungsinteresse wirkt deshalb als Korrektiv bei der Ermittlung der denkmalwürdigen innerhalb der großen Zahl der denkmalfähigen Objekte (vgl. VGH Mannheim, DVBl. 1988, 1219 f., 1222; OVG Koblenz, DVBl. 1985, 406, 407 f.) und trägt damit den Grenzen der eigentumsrechtlichen Sozialbindung des Artikel 14 Abs. 2 GG Rechnung (…vgl. Finkelnburg, Festschrift zum 125jährigen Bestehen der Juristischen Gesellschaft zu Berlin, 1984, S. 129, 139).Denn die Entscheidung darüber, ob im Einzelfall ein Erhaltungsinteresse der Allgemeinheit besteht, ist nicht auf die Feststellung von Tatsachen beschränkt, sondern erfordert eine Wertung (…Grosse-Suchsdorf/Schmaltz/Wiechert, a.a.O., RdNr. 17 a.E. zu § 3 DSchG), die vorzunehmen - anders als eine von Fall zu Fall etwa erforderliche fachspezifische Gewichtung der bewertungserheblichen Tatsachen - nicht Sachverständigen, sondern ausschließlich der zur Entscheidung über die Denkmalqualität berufenen Stelle obliegt (vgl. Moench, NVwZ 1988, 304;… Finkelnburg, a.a.O., S. 129, 144 f.; OVG Koblenz, DVBl. 1985, 406, 408) und von den Verwaltungsgerichten in vollem Umfang nachgeprüft werden kann.
Dessen bedarf es jedoch dann nicht, wenn die zur Entscheidung berufene Stelle im Einzelfall ohne solche Unterstützung auskommt (…vgl. Finkelnburg, a.a.O., S. 144), weil sie entweder selbst über die erforderliche Sachkunde verfügt oder die maßgeblichen Tatsachen und Erwägungen offenkundig und eindeutig sind (vgl. Moench, NVwZ 1988, 304; vgl. auch OVG Koblenz, DVBl. 1985, 406, 408).
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.06.1982 - 6 A 57/80
Auszug aus OVG Berlin, 23.06.1989 - 2 B 45.87
Dies erfordert, daß sich künstlerische Inspiration und Gestaltungskraft (…vgl. Grosse-Suchsdorf/Schmaltz/Wiechert, Nds. Bauordnung und Nds. DSchG, 4. Auflage, 1987, RdNr. 10 zu § 3 DSchG) als individuelle schöpferische Leistung (vgl. OVG Lüneburg, NVwZ 1983, 231, 233) darin verkörpern.Geschichtliche Bedeutung im Sinne des Denkmalrechts kommt einem Bauwerk zu, wenn es in irgendeiner Weise historische Ereignisse oder Entwicklungen anschaulich macht (vgl. OVG Lüneburg, NVwZ 1983, 231, 232; Moench, NVwZ 1984, 146, 147).
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.1983 - 12 A 54/81
Auszug aus OVG Berlin, 23.06.1989 - 2 B 45.87
Das Alter eines Bauwerks allein ist denkmalrechtlich nicht relevant (vgl. OVG Koblenz, DVBl. 1984, 286, 287;… Grosse-Suchsdorf/Schmaltz/Wiechert, a.a.O., RdNr. 9 zu § 3 DSchG), weil es für sich genommen allenfalls die Dauerhaftigkeit erweist. - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.10.1987 - 6 A 71/86
Auszug aus OVG Berlin, 23.06.1989 - 2 B 45.87
Der Senat sah sich daher nicht veranlaßt, die insoweit überzeugende Darlegung des Beklagten, der sein besonderes Fachwissen als Landeskonservator ungeachtet seiner verfahrensrechtlichen Stellung als Beteiligter regelmäßig in sachgerechter Weise vermittelt (vgl. OVG Lüneburg, NVwZ 1988, 1143, 1144), durch Einholung eines Gutachtens einer Überprüfung zuzuführen. - OVG Berlin, 10.05.1985 - 2 B 134.83
Auszug aus OVG Berlin, 23.06.1989 - 2 B 45.87
Nach herrschender Meinung (vgl. VGH Mannheim, DVBl. 1988, 1219, 1220 m.w.N.), der der erkennende Senat schon in seiner bisherigen Rechtsprechung gefolgt ist (vgl. Urteil vom 10. Mai 1985 - OVGE 17, 149 = BRS 44 Nr. 122 = DVBl. 1985, 1185 = NVwZ 1986, 239) und von der abzuweichen kein Anlaß besteht, ist die Denkmaleigenschaft eines Bauwerks ein unbestimmter Rechtsbegriff wertenden Inhalts, der der Denkmalschutzbehörde keinen Beurteilungsspielraum einräumt und daher der uneingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung unterliegt (…vgl. Finkelnburg, Festschrift zum 125-jährigen Bestehen der Juristischen Gesellschaft zu Berlin, 1984, S. 129, 144).
- OVG Berlin, 06.03.1997 - 2 B 33.91
Baudenkmal; Öffentliches Interesse; Erhaltungsinteresse ; Bauliche Veränderungen; …
Hierbei handelt es sich um ein eigenständiges Nr. 34 Tatbestandsmerkmal des § 2 Abs. 2 DSchG, das zu den bejahten denkmalschutzrechtlichen Bedeutungskategorien hinzukommen muss (vgl. Senat OVGE 21, 35, 38 = BRS 55 Nr. 13 m. w. N.) und dessen Korrektivfunktion im Bereich Denkmalbedder geschichtlichen und der städtebaulichen Bedeutungskategorien ein besonderes Gewicht beizumessen ist (vgl. Senat eutung. OVGE 18, 203, 207).Dabei ist nicht erforderlich, dass es sich um ein außerordentliches oder erlesenes Kunstwerk handelt, wenn es nur das ästhetische Empfinden in besonderem Maße anspricht und zumindest den Eindruck des nicht Alltäglichen erweckt (st. Rspr. des erkennenden Senats, vgl. OVGE 18, 203; LKV 1995, 371 = BRS 56 Nr. 215; Urteil vom 3.1.1997, EzD 2.1.3 Nr. 2).
Die mangelnde Ablesbarkeit der den künstlerischen Wert des "Zentrums am Zoo" maßgeblich bestimmenden "Offenheit und Transparenz" als Charakteristikum des Baustils der fünfziger Jahre und als Gestaltungsprinzip des Gebäudekomplexes berührt jedoch die Frage, wie offensichtlich der ästhetische Wert des "Zentrums am Zoo" noch hervortritt (vgl. BVerwGE 11, 32, 37), und damit den künstlerischen Rang gemessen an seiner verbliebenen Originalität und Integrität (vgl. Senat OVGE 18, 203, 204 m. w. N.) hat.
Dieses stellt neben den jeweiligen denkmalrechtlichen Bedeutungskategorien ein zusätzliches Tatbestandsmerkmal dar (vgl. Senat OVGE 18, 203, 205 und 17, 149, 151), das als Korrektiv bei der Ermittlung der denkmalwürdigen innerhalb der großen Zahl der denkmalfähigen Objekte wirkt (vgl. BW VGH NVwZ-RR 1989, 232 = DVBI. 1988, 1219, 1222; OVG RP DVBl. 1985, 406, 407).
Im Bereich der künstlerischen Bedeutungskategorie ist der denkmalrechtliche Bedarf eines solchen Korrektivs vergleichsweise gering, weil in der Regel bereits die Feststellung der künstlerischen Bedeutung eines Bauwerks dessen Erhaltungswürdigkeit indiziert (vgl. Senat OVGE 18, 203, 207).
- OVG Berlin, 03.01.1997 - 2 B 10.93
Denkmalschutz; Unterschutzstellung; Verfassungsmäßigkeit; Bekanntgabe ; …
Am ehesten mag dies noch hinsichtlich der künstlerischen Bedeutung mit Hilfe einer fachlichen Auskunft über die in den maßgebenden Kreisen der Kunstsachverständigen anerkannte Beurteilung gelingen, zumal die Erfüllung dieser Bedeutungskategorie regelmäßig auch das öffentliche Erhaltungsinteresse indiziert (vgl. das U. des erkennenden Senats v. 23.6.1989, OVGE 18, 203, 205 f. = NJW 1990, 2019 f.); aber selbst das muß nicht notwendig zur vollständigen Klärung führen, wenn berücksichtigt wird, daß das Berliner Denkmalschutzgesetz auf der Grundlage eines weiten Denkmalbegriffs (…vgl. hierzu Kummer, Denkmalschutzrecht als gestaltendes Baurecht, München 1980, S. 24 ff.) mit der Kategorie der künstlerischen Bedeutung nicht nur außerordentliche oder erlesene Kunstwerke erfassen will (vgl. auch das U. des Senats v. 18.11.1994, LKV 1995, 371 = BRS 56 Nr. 215).Weitgehend jenseits der Erkenntnismöglichkeiten des einzelnen Normbetroffenen liegt namentlich die Feststellung des Erhaltungsinteresses der Allgemeinheit, dem als eigenständiges Tatbestandsmerkmal die Funktion eines Korrektivs zur Ermittlung der denkmalwürdigen innerhalb der Vielzahl der denkmalfähigen Objekte zukommt (vgl. hierzu die Urteile des Senats v. 23.6.1989, OVGE 18, 203, 215, v. 7.4.1993, BRS 52 Nr. 120, und v. 25.4.1995, LKV 1995, 373).
- VG Berlin, 09.06.2022 - 19 K 664.17
Denkmalschutz begrenzt Bebaubarkeit von Tennisplätzen hinter der Berliner …
Zudem wird ihm exemplarischer Charakter für das Werk E ... beigemessen (…vgl. zur künstlerischen Bedeutungskategorie Davydov in: Martin/Krautzberger, Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege, 4. Aufl. 2017, Teil C, Rn. 28 f.; OVG Bautzen…, Urteil vom 28. August 2017 - OVG 1 A 820.16 -, juris, Rn. 30; OVG Berlin, Urteil vom 23. Juni 1989 - OVG 2 B 45.87 -, NJW 1990, 2019 ).
- OVG Schleswig-Holstein, 06.07.2007 - 1 LB 5/06
Denkmaleigenschaft eines Kulturdenkmals; Erhaltungszustand; Gemeindeeigentum
Insbesondere im Falle eines künstlerischen Werts eines Schutzobjekts wird die Feststellung dieses Wertes das öffentliche Interesse an der Erhaltung indizieren (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 23.06.1989, 2 B 45.87, NJW 1990, 2019). - VG Berlin, 03.11.1992 - 16 A 187.90
Unterschutzstellung; Bescheid; Denkmalschutz; Baudenkmal; Bauliche Anlage; …
Die Denkmaleigenschaft eines Bauwerks ist ein unbestimmter Rechtsbegriff wertenden Inhalts, der der Denkmalschutzbehörde nach ständiger Rechtsprechung der Berliner Verwaltungsgerichte und auch nach allgemein herrschender Meinung keinen Beurteilungsspielraum einräumt und daher der uneingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung unterliegt (OVG Berlin, OVGE 18, 203 (204) m.w.N.).Dieses besondere Erhaltungsinteresse stellt neben den einzelnen, in § 2 Abs. 2 Satz 1 DSchG Bln genannten Bedeutungsmerkmalen ein zusätzliches Tatbestandsmerkmal dar (OVG Berlin, OVGE 17 149) und dient dazu, den Denkmalschutz im Sinn sozialer Hinnahme nur dem Herausgehobenen zuteil werden zu lassen und dem Nachrangigen vorzuenthalten; deshalb wirkt das besondere Erhaltungsinteresse als Korrektiv bei der Ermittlung der denkmalwürdigen innerhalb der großen Zahl denkmalfähiger Objekte (OVG Berlin, OVGE 18, 203); entscheidend ist, welches konkrete Gewicht der Schutzgrund hat (…OVG, a.a.O.).
- OVG Berlin, 22.05.2003 - 6 A 12.03
Bauplanungsrecht; Normenkontrollverfahren
Die Entscheidung darüber, ob ein denkmalpflegerisch begründetes Erhaltungsinteresse der Allgemeinheit besteht, ist nicht auf die Feststellung von Tatsachen beschränkt, sondern erfordert eine Wertung, die der zur Entscheidung über die Denkmalqualität berufenen Stelle obliegt (OVG Berlin, Urteil vom 23. Juni 1989 - 2 B 45.87 - OVGE 18, 203, 205). - OVG Berlin, 08.07.1999 - 2 B 1.95
Denkmalschutz für Gesamtanlage)
Im Übrigen kommt wegen der hier gegebenen künstlerischen Bedeutung der Werkhalle und der Tatsache, dass sie von einem berühmten Architekten geschaffen worden ist (vgl. einige weitere, bei der Frage der baugeschichtlichen Bedeutung erwähnte Werke von Bruno Buch und OVG Berlin, BRS 56 Nr. 215 = LKV 1995, 371), dem selbständigen tatbestandlichen Erfordernis der Erhaltungswürdigkeit im Interesse der Allgemeinheit nur eine vergleichsweise geringe Korrekturfunktion zu (st. Rspr. des OVG Berlin, vgl. insb. NJW 1990, 2019 = NVwZ 1990, 887 L = OVGE 18, 203, 205 f.). - OVG Berlin, 18.11.1994 - 2 B 10.92
Denkmalschutz; Unterschutzstellung; Gebäudekomplex; Anlagenorientierung; …
Dabei ist nicht erforderlich, dass es sich um ein außerordentliches oder erlesenes Kunstwerk handelt, wenn es nur das ästhetische Empfinden in besonderem Maße anspricht oder zumindest den Eindruck des nicht Alltäglichen erweckt (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa OVGE 18, 203 = NJW 1990, 2019 …sowie Urt. vom 12.11.1993 2 B Nr. 14 38/90 m. w. N.). - VG Potsdam, 13.09.1995 - 2 K 151/94
Rechtmäßigkeit der Eintragung von zwei Nebengebäuden auf einem Grundstück ; …
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