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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 10 S 560/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2043
VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 10 S 560/89 (https://dejure.org/1990,2043)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.04.1990 - 10 S 560/89 (https://dejure.org/1990,2043)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. April 1990 - 10 S 560/89 (https://dejure.org/1990,2043)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 40, 263
  • NJW 1990, 2145
  • NJW 1991, 2928 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 979 (Ls.)
  • afp 1990, 252
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 48.88

    Persönlichkeitsrecht - Kontoinhaber - Postfremde Werbematerialien

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 10 S 560/89
    Sein Schutzbereich dürfte dadurch, daß die Beklagte im Einzelfall sich über den Willen eines Empfängers hinwegsetzen kann, auch betroffen sein (vgl. OVG Lüneburg…, Urt. vom 15.3.1988, NJW 1988, 1867, ; zweifelnd BVerwG, Urt. vom 21.4.1989, BVerwGE 82, 29, NJW 1989, 2409 ).

    Soweit das zu einer Mißachtung des entgegenstehenden Willens des Klägers führt, ist die Entscheidung bei lediglich bis zu zwei Werbe-Wurfsendungen im Monat, die dem Kläger nach den unwidersprochenen Erklärungen der Beklagten in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat zugestellt werden, nicht unverhältnismäßig (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 21.4.1989, aaO.).

    Darüber hinaus bleibt es dem Kläger unbenommen, mit der aufzuwendenden geringfügigen Mühe bis zu zweimal im Monat die unerwünschten Wurfsendungen bzw. Werbe-Wurfsendungen aus seiner Tagespost auszusortieren und mit einer Handbewegung in den Papierkorb oder "in die grüne Tonne" zu werfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.4.1989 aaO.).

    Die Benutzung ihrer Einrichtungen für derartige fiskalisch-wirtschaftliche Betätigungen, die im Zusammenhang mit den hoheitlich zugewiesenen Aufgaben der Post stehen, ist gerechtfertigt und wird in der Literatur und Rechtsprechung allgemein gebilligt (vgl. BVerwG, Urt. vom 21.4.1989 aaO.;… OVG Lüneburg, Urt. v. 15.3.1988 aaO.;… Ossenbühl, Bestand und Erweiterung des Wirkungskreises der Deutschen Bundespost, 1980, S. 99 f. ).

  • BGH, 20.12.1988 - VI ZR 182/88

    Unterlassungsanspruch gegen Einwurf von Werbung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 10 S 560/89
    So hat zum Beispiel der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen bekräftigt, daß die Zusendung von Werbematerial trotz entgegenstehenden Willens des Empfängers in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht eingreifen kann (vgl. BGH, Urteile vom 16.2.1973, BGHZ 60, 296 ; v. 20.12.1988, BGHZ 106, 229 sowie dazu auch Allgeier, Werbesendungen und Deutsche Bundespost, Arch. PF 1989, 417).

    Das Interesse des Klägers, einer Konfrontation mit der Suggestivwirkung der Werbung zu entgehen -- seinen Lebensbereich von jedem Zwang zu Auseinandersetzungen mit Werbung freizuhalten -- dem der Bundesgerichtshof einen hohen Stellenwert zumißt (vgl. BGH, Urt. v. 20.12.1988 aaO., S. 233 ff.), muß zwar als Gesichtspunkt auch berücksichtigt werden.

    Nichts anderes gilt im Ergebnis, soweit er auch darauf hinweist, daß durch eine "Besserstellung" der Beklagten gegenüber privaten Werbevertriebsfirmen, deren Ausschluß ein Empfänger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. das Urteil vom 20.12.1988 aaO.) leichter, vor allem generell erzwingen kann, ein Werbevertriebsmonopol bei der Post für Wurfsendungen entstehen könnte.

  • BVerwG, 26.04.1968 - VII C 180.66

    Anspruch des Mieters auf Entfernung eines ohne seine Einwilligung im Hausflur …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 10 S 560/89
    Die vorerwähnte Rechtsfolge beruht im Rahmen der Verordnungspraxis und der historischen Entwicklung insbesondere auf der Erwägung, daß den wirtschaftlichen, politischen, sozialen und sonstigen Gegebenheiten Rechnung zu tragen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.4.1968, BVerwGE 29, 318).

    Damit steht der Empfänger einer Sendung nicht außerhalb der von § 14 PostVwG umschriebenen "Bedingungen und Gebühren für die Benutzungen der Einrichtungen des Post- und Fernmeldewesens", wenn er auf die Art der Zustellung Einfluß nehmen kann (vgl. BVerwG, Urt. vom 26.4.1968 aaO).

    Wird z. B. der Schlitz des Briefkastens zugeklebt oder das Namensschild entfernt, so gilt dies als Verhinderung der Zustellung über den Briefkasten und damit als Verweigerung der Annahme schlechthin (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.4.1968 aaO).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.03.1988 - 10 A 12/86

    Übersendung; Schicken; Zusendung; Brief; Briefsendung; Werbung; Postgirodienst; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 10 S 560/89
    Sein Schutzbereich dürfte dadurch, daß die Beklagte im Einzelfall sich über den Willen eines Empfängers hinwegsetzen kann, auch betroffen sein (vgl. OVG Lüneburg, Urt. vom 15.3.1988, NJW 1988, 1867, ; zweifelnd BVerwG…, Urt. vom 21.4.1989, BVerwGE 82, 29, NJW 1989, 2409 ).

    Die Benutzung ihrer Einrichtungen für derartige fiskalisch-wirtschaftliche Betätigungen, die im Zusammenhang mit den hoheitlich zugewiesenen Aufgaben der Post stehen, ist gerechtfertigt und wird in der Literatur und Rechtsprechung allgemein gebilligt (vgl. BVerwG…, Urt. vom 21.4.1989 aaO.; OVG Lüneburg, Urt. v. 15.3.1988 aaO.;… Ossenbühl, Bestand und Erweiterung des Wirkungskreises der Deutschen Bundespost, 1980, S. 99 f. ).

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 10 S 560/89
    § 59 Abs. 2 Nr. 1 PostO stellt sich mit dem dargelegten Auslegungsergebnis jedenfalls als ein Teil der verfassungsmäßigen Ordnung i.S.d. Art. 2 Abs. 1 GG dar (vgl. BVerfG, Urt. vom 16.1.1957, BVerfGE 6, 32, ).
  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 10 S 560/89
    Ein möglicher Eingriff ist daher vom Kläger jedenfalls hinzunehmen, wenn er sich als verhältnismäßig erweist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7.4.1964, BVerfGE 17, 306 ; vom 15.1.1970, BVerfGE 27, 344 ; vom 15.1.1975, BVerfGE 38, 312 ) und insbesondere nicht in einen letzten absolut geschützten Bereich privater Lebensgestaltung eingreift (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 31.1.1971, BVerfGE 34, 238 …und vom 15.1.1975, aaO., S. 320).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 10 S 560/89
    Dieses umfaßt das Recht, von Eingriffen jeder Art unbehelligt zu bleiben, soweit sie nicht in der verfassungsmäßigen Ordnung begründet sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16.7.1969, BVerfGE 27, 1 ; vom 8.1.1959, BVerfGE 9, 83 ).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 10 S 560/89
    Zwar könnte das Rechtsschutzinteresse fehlen, wenn die Klage für den Kläger keinerlei Vorteile haben, seine rechtliche und wirtschaftliche Stellung nicht verbessern könnte, es dem Kläger insbesondere im Ergebnis um einen Rechtsmißbrauch oder um eine Schikane der Beklagten ginge (vgl. BVerwG, Beschl. vom 28.8.1987, BayVBl 1988, 89 ; vom 18.12.1987, BayVBl. 1988, 343 ).
  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 10 S 560/89
    Es ist jedoch in der Rechtsprechung so gut wie einhellig anerkannt, daß bei öffentlich rechtlichen Körperschaften und sonstigen öffentlich rechtlichen Bindungen unterliegenden Rechtsträgern zu erwarten ist, daß sie einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung auch ohne Vollstreckungsdruck Folge leisten (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 27.10.1970, BVerwGE 36, 179 ; vom 8.9.1972 BVerwGE 40, 323 ; v. 7.5.1987 NVwZ 1988, 430 ;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 5.12.1979 DÖV 1980, 573).
  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68

    Ehescheidungsakten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 10 S 560/89
    Ein möglicher Eingriff ist daher vom Kläger jedenfalls hinzunehmen, wenn er sich als verhältnismäßig erweist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7.4.1964, BVerfGE 17, 306 ; vom 15.1.1970, BVerfGE 27, 344 ; vom 15.1.1975, BVerfGE 38, 312 ) und insbesondere nicht in einen letzten absolut geschützten Bereich privater Lebensgestaltung eingreift (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 31.1.1971, BVerfGE 34, 238 …und vom 15.1.1975, aaO., S. 320).
  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

  • BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63

    Mitfahrzentrale

  • BVerfG, 15.01.1975 - 2 BvR 65/74

    Tierarzt im Strafverfahren

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 1.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im …

  • BGH, 16.02.1973 - I ZR 160/71

    Briefwerbung

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 425/52

    Strafbarkeit der Arzneiproduktion

  • BVerwG, 17.02.1971 - V C 68.69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Revisionsfrist - …

  • BVerwG, 28.02.1986 - 7 C 22.85

    Rechtsgültigkeit - Zustellung einer Paketsendung - Empfänger - Zustellgebühr

  • BVerwG, 19.06.1968 - V C 23.62

    Auszahlung und Rückabwicklung eines Arbeitsplatzdarlehens - Verletzung der …

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.1978 - X 2676/78
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2012 - 10 S 2554/10

    Anspruch eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gegen einen …

    Die Subsidiaritätsklausel steht im Dienste der Prozessökonomie und will unnötige Feststellungsklagen vermeiden, wenn für die Rechtsverfolgung eine andere sachnähere und wirksamere Klageart zur Verfügung steht, zumal der Feststellungsklage die Vollstreckbarkeit fehlt (…BVerwG, Urt. v. 12.7.2000 - 7 C 3/00 - E 111, 306, 308; Senat, Urt. v. 24.4.1990 - 10 S 560/89 - NJW 1990, 2145).
  • VG Cottbus, 22.03.2018 - 6 K 1975/15

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen

    Die Subsidiaritätsklausel steht im Dienste der Prozessökonomie und will unnötige Feststellungsklagen vermeiden, wenn für die Rechtsverfolgung eine andere sachnähere und wirksamere Klageart zur Verfügung steht, zumal der Feststellungsklage die Vollstreckbarkeit fehlt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 12.7.2000 - 7 C 3/00 - E 111, 306, 308; Senat, Urt. v. 24. April 1990 - 10 S 560/89 - NJW 1990, 2145).
  • BGH, 05.12.1991 - I ZR 53/90

    Postwurfsendung - Briefkastenwerbung

    Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (NJW 1990, 2145 [VGH Baden-Württemberg 24.04.1990 - 10 S 560/89]) hat diese Entscheidung mit der Begründung aufgehoben, die Zustellung von durchschnittlich zwei Postwurfsendungen im Monat greife nicht unverhältnismäßig in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Empfängers ein.
  • OLG Bremen, 18.06.1990 - 6 U 1/90

    Unterlassung des Einwurfs von Werbematerial in den Briefkasten eines …

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat durch Urteil vom 24. April 1990 (10 S 560/89) das abweichende Urteil des VG Stuttgart vom 11. Januar 1989 (NJW 89, 1050 ff.) abgeändert und entschieden, die Post sei berechtigt, bis zu durchschnittlich zwei Wurfsendungen im Monat auch bei eindeutig durch Aufschrift oder Aufkleber an Hausbriefkästen erklärten Annahmeverweigerungen zuzustellen.
  • OLG Stuttgart, 06.02.1991 - 9 U 244/90

    Einwurf von Werbesendungen trotz Aufkleber auf dem Briefkasten; Abwehranspruch …

    Im Berufungsrechtszug hat der VGH Mannheim (NJW 1990, 2145 [VGH Baden-Württemberg 24.04.1990 - 10 S 560/89]) die Klage abgewiesen mit der Begründung, die Deutsche Bundespost sei nach der Postordnung verpflichtet, die Wurfsendungen an alle Haushaltungen zuzustellen und sei nicht berechtigt und nicht verpflichtet, Briefkästen mit abwehrenden Aufklebern zu beachten.
  • OLG Stuttgart, 29.05.1991 - 11 U 19/91

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Einwurf unerwünschter …

    Abgesehen davon tritt die Fassung der Postordnung, auf die der VGH Baden-Württemberg (NJW 90, 2145) abgestellt hat, mit dem 30.6.1991 ohnedies außer Kraft, so daß eine geänderte Praxis der Post - wie sie im übrigen auch schon in einem Verwaltungsprozeß mit der Klägerin angekündigt hat - auf geänderter rechtlicher Grundlage zu erwarten ist (vgl. Jahn/Gonzalez WRP 91, 1, 8).
  • VG Weimar, 07.07.1997 - 3 E 1718/96

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

    vom 24. April 1990, NVwZ 1990, 979, 981; Kopp, VwVfG, 6. Auflage, § 54, Rdnr. 20; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 11. Auflage, § 14, Rdnr. 13).
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