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Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 07.05.1991

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 21.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,890
BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 21.88 (https://dejure.org/1990,890)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1990 - 5 C 21.88 (https://dejure.org/1990,890)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1990 - 5 C 21.88 (https://dejure.org/1990,890)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    BAföG - Ausbildungsförderung - Vorausleistung - Rückzahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungsförderung und elterliche Unterhaltspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 36 BAföG
    Ausbildungsförderung; Rückforderung von als Vorauszahlung geleisteteter Ausbildungsförderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 87, 217
  • NJW 1992, 1252 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 60
  • FamRZ 1991, 996
  • DÖV 1991, 705
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 06.11.1975 - 5 C 28.75

    Ausbildungsförderung - Unterhaltsanspruch - Überleitungsanzeige - Negativ-Evidenz

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 21.88
    Wird nach § 37 Abs. 1 BAföG, der im streitgegenständlichen Zeitraum in der Fassung des 2. BAföG-Änderungsgesetzes vom 31. Juli 1974 (BGBl. I S. 1649) anzuwenden war, der Übergang des bürgerlichrechtlichen Unterhaltsanspruchs des Auszubildenden gegen seine Eltern auf das Land bewirkt, hat das nur zur Folge, daß in der Person des Gläubigers des übergeleiteten Anspruchs ein Wechsel eintritt (vgl. BVerwGE 49, 311 ; Urteile vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 33.79 - und vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 5 C 98.79 - FamRZ 1982, 543/544> sowie Beschluß vom 22. Dezember 1981 - BVerwG 5 B 158.80 - ).

    Im Zusammenhang damit ist die Überleitung des Unterhaltsanspruchs des Auszubildenden gegen seine Eltern dazu bestimmt, die Wiederherstellung des vom Gesetz gewollten Nachrangs der Ausbildungsförderung (§ 1 BAföG) zu ermöglichen (vgl. BVerwGE 49, 311 ; 56, 300 ; 60, 99 ).

    Das Bestehen des Unterhaltsanspruchs als solches ist dagegen zu diesem Zeitpunkt nur unter dem Gesichtspunkt zu überprüfen, ob die Annahme eines solchen Anspruchs offensichtlich nicht in Betracht kommt und seine Überleitung deswegen rechtswidrig wäre (vgl. BVerwGE 49, 311 ; 56, 300 ).

  • BVerwG, 05.10.1978 - 5 C 61.77

    Bewilligung der Ausbildungsförderung - Eltern des Auszubildenden - Überleitung …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 21.88
    Im Zusammenhang damit ist die Überleitung des Unterhaltsanspruchs des Auszubildenden gegen seine Eltern dazu bestimmt, die Wiederherstellung des vom Gesetz gewollten Nachrangs der Ausbildungsförderung (§ 1 BAföG) zu ermöglichen (vgl. BVerwGE 49, 311 ; 56, 300 ; 60, 99 ).

    Das Bestehen des Unterhaltsanspruchs als solches ist dagegen zu diesem Zeitpunkt nur unter dem Gesichtspunkt zu überprüfen, ob die Annahme eines solchen Anspruchs offensichtlich nicht in Betracht kommt und seine Überleitung deswegen rechtswidrig wäre (vgl. BVerwGE 49, 311 ; 56, 300 ).

  • BVerwG, 17.04.1980 - 5 C 50.78

    Ausbildungsförderung - Auszubildender - Rückforderung - Rückforderungsbescheid

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 21.88
    Wie der erkennende Senat schon mehrfach klargestellt hat, ist es Sinn der Bewilligung von Vorausleistungen, die Ausbildung desjenigen Auszubildenden zu sichern, dessen Eltern ihre Unterhaltsverpflichtung nicht erfüllen, obwohl sie wirtschaftlich dazu in der Lage sind (BVerwGE 55, 23 ; 60, 99 ; Urteile vom 18. Oktober 1979 - BVerwG 5 C 64.77 - und vom 17. Januar 1980 - BVerwG 5 C 9.78 - ).

    Im Zusammenhang damit ist die Überleitung des Unterhaltsanspruchs des Auszubildenden gegen seine Eltern dazu bestimmt, die Wiederherstellung des vom Gesetz gewollten Nachrangs der Ausbildungsförderung (§ 1 BAföG) zu ermöglichen (vgl. BVerwGE 49, 311 ; 56, 300 ; 60, 99 ).

  • BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 48.84

    Ausbildungsförderung im Fall der Anerkennung erhöhten Grundbedarfs für auswärtige …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 21.88
    Gesichtspunkte der Verwaltungspraktikabilität sind zwar grundsätzlich geeignet, typisierende, generalisierende und pauschalierende Regelungen zu rechtfertigen, die der Bewältigung von Massenverwaltungsvorgängen dienen sollen (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 11. und 13. Februar 1986 - BVerwG 5 B 44.85 und 149.84 - sowie BVerwGE 74, 260 ).
  • BVerwG, 27.10.1977 - 5 C 9.77

    Gewährung einer Ausbildungsförderung

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 21.88
    Wie der erkennende Senat schon mehrfach klargestellt hat, ist es Sinn der Bewilligung von Vorausleistungen, die Ausbildung desjenigen Auszubildenden zu sichern, dessen Eltern ihre Unterhaltsverpflichtung nicht erfüllen, obwohl sie wirtschaftlich dazu in der Lage sind (BVerwGE 55, 23 ; 60, 99 ; Urteile vom 18. Oktober 1979 - BVerwG 5 C 64.77 - und vom 17. Januar 1980 - BVerwG 5 C 9.78 - ).
  • BVerwG, 09.04.1981 - 5 C 62.79

    Eigener Unterkunftsbedarf - Dauernd getrennt lebender Ehegatte - Pauschaler …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 21.88
    Denn § 37 Abs. 1 BAföG läßt die Überleitung eines Unterhaltsanspruchs des Auszubildenden gegen seine Eltern ausdrücklich nur so weit zu, wie auf den Bedarf des Auszubildenden das Einkommen und Vermögen der Eltern nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz anzurechnen ist (BVerwGE 49, 316 ; 62, 154 ; Urteil vom 26. November 1981 - BVerwG 5 C 91.79 - ).
  • BVerwG, 06.11.1975 - V C 60.74

    Unterhaltsansprüche des Auszubildenden - Überleitung durch schriftliche Anzeige - …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 21.88
    Denn § 37 Abs. 1 BAföG läßt die Überleitung eines Unterhaltsanspruchs des Auszubildenden gegen seine Eltern ausdrücklich nur so weit zu, wie auf den Bedarf des Auszubildenden das Einkommen und Vermögen der Eltern nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz anzurechnen ist (BVerwGE 49, 316 ; 62, 154 ; Urteil vom 26. November 1981 - BVerwG 5 C 91.79 - ).
  • BVerwG, 11.02.1986 - 5 B 44.85

    Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 21.88
    Gesichtspunkte der Verwaltungspraktikabilität sind zwar grundsätzlich geeignet, typisierende, generalisierende und pauschalierende Regelungen zu rechtfertigen, die der Bewältigung von Massenverwaltungsvorgängen dienen sollen (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 11. und 13. Februar 1986 - BVerwG 5 B 44.85 und 149.84 - sowie BVerwGE 74, 260 ).
  • BVerwG, 06.11.1975 - V C 16.74

    Eelternunabhängige Ausbildungsförderung - Prüfungskompetenz - Unterhaltsanspruch

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 21.88
    Da der den Eltern förderungsrechtlich zugemutete Beitrag zu den Ausbildungskosten ihres Kindes im Bundesausbildungsförderungsgesetz unter Zubilligung von Freibeträgen vom Einkommen und Vermögen pauschaliert worden ist, der Umfang der bürgerlich-rechtlichen Unterhaltspflicht für die Ausbildung von Kindern dagegen nur unter Berücksichtigung aller Lebensumstände auf der berechtigten und auf der verpflichteten Seite im Einzelfall festgestellt werden kann (zu beidem s. BVerwGE 49, 331 ), ist es, zumal wenn bei der Anrechnung des Elterneinkommens von dem in § 24 Abs. 1 BAföG bestimmten Zeitraum und nicht von dem für den Unterhaltsanspruch maßgeblichen Bedarfszeitraum ausgegangen wird, denkbar, daß der zivilrechtliche Unterhalt in einer Höhe geschuldet wird, die hinter dem im Sinne des § 37 Abs. 1 Satz 1 BAföG anzurechnenden Betrag zurückbleibt, oder daß ein Unterhaltsanspruch im konkreten Fall überhaupt entfällt (vgl. BT-Drucks. VI/1975 S. 35 zu § 36).
  • BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 98.79

    Ausbildungsförderung - Überleitung - Förderungshöchstdauer

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 21.88
    Wird nach § 37 Abs. 1 BAföG, der im streitgegenständlichen Zeitraum in der Fassung des 2. BAföG-Änderungsgesetzes vom 31. Juli 1974 (BGBl. I S. 1649) anzuwenden war, der Übergang des bürgerlichrechtlichen Unterhaltsanspruchs des Auszubildenden gegen seine Eltern auf das Land bewirkt, hat das nur zur Folge, daß in der Person des Gläubigers des übergeleiteten Anspruchs ein Wechsel eintritt (vgl. BVerwGE 49, 311 ; Urteile vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 33.79 - und vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 5 C 98.79 - FamRZ 1982, 543/544> sowie Beschluß vom 22. Dezember 1981 - BVerwG 5 B 158.80 - ).
  • BVerwG, 18.10.1979 - 5 C 64.77

    Überleitung von Unterhaltsansprüchen - Änderung der Zuständigkeit eines Amtes für …

  • BVerwG, 25.02.1982 - 5 C 104.79

    Ausbildungsförderung - Vorausleistung - Anspruchsübergang - Auskunft - Eltern

  • BVerwG, 22.12.1981 - 5 B 158.80

    Möglichkeit einer Vorausleistung der Ausbildungsförderung bei Abtretung der …

  • BVerwG, 26.11.1981 - 5 C 91.79

    Bewilligung von Ausbildungsförderung unter dem Vorbehalt der Rückforderung - …

  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 9.78

    Unterhaltsanspruch - Negativ-Evidenz - Rechtmäßigkeit der Überleitung - …

  • BVerwG, 13.11.1980 - 5 C 33.79
  • LSG Bayern, 30.07.2015 - L 8 SO 146/15

    1. Prüfung der Negativevidenz bei vermeintlich höchstrichterlich geklärter …

    Dieser Grundsatz entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Beschluss vom 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B;… zum Recht der Arbeitsförderung BSG SozR 4100 § 40 Nr. 26) und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur sog Negativevidenz (st. Rspr. seit BVerwGE 34, 219 ff zur Sozialhilfe; zum Recht der Ausbildungsförderung BVerwGE 49, 311 ff; 56, 300 ff; 87, 217 ff; zur Hilfe zur Pflege in der Sozialhilfe BVerwGE 91, 375 ff).
  • LSG Bayern, 23.10.2014 - L 8 SO 212/12

    1. Weiterentwicklung der Rechtsprechung (Urteil vom 28.01.2014, L 8 SO 21/12).2. …

    Rn. 40 Nach dem von der Rechtsprechung des BVerwG zu § 90 BSHG entwickelten und von der sozialgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. z.B LSG NRW Urteil vom 07.05.2012, L 20 SO 32/12, LSG NRW Urteil vom 16.05.2013, L 9 SO 212/12) übernommen Grundsatz der Negativevidenz ist die Überleitung von (Unterhalts-)Ansprüchen nicht schon dann rechtswidrig, wenn der übergeleitete Anspruch nicht besteht, es sei denn, er besteht offensichtlich nicht (mehr) (vgl. u.a. BVerwGE 49, 311, 315 ff.; 56, 300, 302; 87, 217, 225).

    Nur wenn ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch nach objektivem, materiellem Recht offensichtlich ausgeschlossen ist - und insofern ist mit Blick auf die gegliederte Aufgabenzuweisung strikte Zurückhaltung geboten (BVerwG, Urteil vom 05.10.1978 - V C 54.77) - ist eine gleichwohl erlassene, erkennbar sinnlose Überleitungsanzeige aufzuheben (ständige Rechtsprechung des BVerwG, u.a. Urteil vom 06.11.1975 - V C 28.75; ferner BVerwGE 49, 311, 315 ff.; 56, 300, 302; 87, 217, 225, BSG zuletzt in Beschluss vom 25.04.2014, B 8 SO 104/12 B).

  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 104/12 B

    Sozialhilfe - Übergang von Ansprüchen - Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige

    Sie ist durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl: Senatsbeschluss vom 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B;… zum Recht der Arbeitsförderung BSG SozR 4100 § 40 Nr. 26 S 80) und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur sog Negativevidenz (stRspr seit BVerwGE 34, 219 ff zur Sozialhilfe; zum Recht der Ausbildungsförderung BVerwGE 49, 311 ff; 56, 300 ff; 87, 217 ff; zur Hilfe zur Pflege in der Sozialhilfe BVerwGE 91, 375 ff) geklärt.
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 07.05.1991 - 7 M 3600/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2522
OVG Niedersachsen, 07.05.1991 - 7 M 3600/91 (https://dejure.org/1991,2522)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.05.1991 - 7 M 3600/91 (https://dejure.org/1991,2522)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Mai 1991 - 7 M 3600/91 (https://dejure.org/1991,2522)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1252
  • ZIP 1991, 1607
  • NVwZ 1992, 593 (Ls.)
  • BB 1992, 1091
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 37.80

    Grundwassergefährdende Lagerbehälter - Konkursverwalter - Gemeinschuldner - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.1991 - 7 M 3600/91
    Gegenüber den sich aus dem Abfallrecht ergebenden Verpflichtungen kann sich der Ast. auch deshalb nicht auf vermeintlich entgegenstehende Vorschriften der Konkursordnung berufen, weil die Konkursordnung und das Abfallgesetz als Bundesrecht gleichrangig sind und das spätere Abfallgesetz etwa entgegenstehendes Konkursrecht einschränkte (vgl. dazu auch BVerwG, NJW 1984, 2427).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 82.87

    Grundstückseigentum - Sachherrschaft - Abfallbesitz - Aufgedrängter Abfall - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.1991 - 7 M 3600/91
    "Besitzer" von Abfällen, die sich auf einem Grundstück befinden, ist regelmäßig der Grundstückseigentümer oder derjenige, der an dessen Stelle die Sachherrschaft über das Grundstück und damit auch über die Abfälle ausübt (vgl. BVerwG, NJW 1989; 1295 = NVwZ 1989, 669 L = DÖV 1989, 901 [9021).
  • VGH Bayern, 13.05.1986 - 20 CS 86.338

    Beseitigung der Folgen sog. Altlasten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.1991 - 7 M 3600/91
    Es ist anerkannt, daß der Grundstückseigentümer als "Polizeipflichtiger" i. S. von § 7 NdsSOG von der Ordnungsbehörde in Anspruch genommen werden kann, um die von der Altlast ausgehende Gefahr zu beseitigen (Papier, NVwZ 1986, 261; VGH Kassel, DÖV 1986, 976; vgl. auch VGH Mannheim, NVwZ 1986, 325 = DÖV 1986, 249).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.1985 - 5 S 1738/85

    Grundwasserverunreinigung - Unmittelbare Ausführung von Maßnahmen zur …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.1991 - 7 M 3600/91
    Es ist anerkannt, daß der Grundstückseigentümer als "Polizeipflichtiger" i. S. von § 7 NdsSOG von der Ordnungsbehörde in Anspruch genommen werden kann, um die von der Altlast ausgehende Gefahr zu beseitigen (Papier, NVwZ 1986, 261; VGH Kassel, DÖV 1986, 976; vgl. auch VGH Mannheim, NVwZ 1986, 325 = DÖV 1986, 249).
  • VG Frankfurt/Oder, 08.09.1998 - 7 L 283/98

    Nachsorgeanordnungen in Form einer Beseitigungsverfügung; Genehmigungsbedürftige …

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  • OVG Niedersachsen, 21.04.2004 - 7 LC 98/02

    Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Erstattung von Aufwendungen für …

    Der Begriff der verantwortlichen Person war in der Fassung des NAbfG vom 14.10.1994 (Nds. GVBl. S. 467) noch nicht näher definiert, knüpfte aber bereits damals ersichtlich an die Terminologie des Gefahrenabwehrrechts an, weil in allen Bundesländern, so auch in Niedersachsen, die rechtliche Bewältigung der Altlastenproblematik vor dem Erlass spezifischer Rechtsgrundlagen in den Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzgesetzen durch Rückgriff auf die allgemeinen Regelungen des Rechtes der Gefahrenabwehr erfolgte (vgl. etwa Nds. OVG, Beschl. v. 7.5.1991 - 7 M 3600/91 -, NJW 1992, 1252 ).
  • OVG Niedersachsen, 20.03.1997 - 7 L 2062/95

    Verantwortung für die Beseitigung von während des Betriebs eines …

    Daher obliegt dem Konkursverwalter grundsätzlich auch die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten, die sich auf Gegenstände der Konkursmasse beziehen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 20.1.1984 - 4 C 37.80 -, NJW 1984, 2427; Beschl. d. Sen. v. 7.5.1991 - 7 M 3600/91 -, NJW 1992, 1252 = BB 1992, 1091; v. 7.1.1993 - 7 M 5684/92 -, NJW 1993, 1671;… v. 9.9.1994, a.a.O.).
  • VGH Hessen, 22.10.1999 - 8 TE 4371/96

    Abfallbeseitigung: Beseitigungsanordnung gegenüber dem Konkursverwalter

    Er ist auch zustandsverantwortlich für die Gefahren, die von der von ihm nach Konkurseröffnung gemäß § 6 Abs. 2 und § 117 Abs. 1 KO übernommenen und verwalteten Konkursmasse ausgehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 1998 -- 7 C 38.97 -- UPR 1999 S. 110 f. und vom 10. Februar 1999 -- 11 C 9/97 -- UPR 1999 S. 311 f.;… Weitemeyer a.a.O., m.w.N.) und insbesondere auch als Abfallbesitzer beseitigungspflichtig (vgl. u.a. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11. Dezember 1990 -- 10 S 7/90 -- NJW 1992 S. 64 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Mai 1991 -- 7 M 3600/91 -- NJW 1992 S. 1252 f.).
  • OVG Sachsen, 16.08.1994 - 1 S 173/94

    Verwaltungsvollstreckung - Gesamtvollstreckung; Konkurs; Bevorrechtigte …

    Die ordnungsrechtliche Pflicht besteht nicht einem bestimmten Rechtssubjekt gegenüber, sondern ist vielmehr absolut (vgl. in diesem Sinne OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.1.1993, NJW 1993, 1671, ähnlich auch NdsOVG, Beschl. v. 7.5.1991, BB 1992, 1091 mit zustimmender Anmerkung K. Schmidt; ders., Altlasten, Ordnungspflicht und Beseitigungskosten im Konkurs, NJW 1993, 2833; ders., Bodensanierung, Ordnungspflicht und Ersatzvornahme im Konkurs einer Handelsgesellschaft, BB 1991, 1273;… ders. in: Kilger / K. Schmidt, Konkursordnung, 16. Aufl., § 59 Anm. 1) a)).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.10.1992 - 4 L 73/92
    Es stellt sich daher im vorliegenden Fall nicht die Frage, ob das Abfallgesetz entgegenstehende Vorschriften der Konkursordnung einschränkt, weil beide Gesetze als Bundesrecht gleichrangig sind und das Abfallgesetz später erlassen wurde (so NdsOVG, Beschluß vom 07.05.1991 - 7 M 3600/91 - NJW 1992, 1252 (1253)).
  • OVG Niedersachsen, 07.01.1993 - 7 M 5684/92

    Betrieb; Genehmigungspflichtige Anlage; Eröffnung des Konkurses; …

    Sie ist Bestandteil seiner Pflicht zur Verwaltung des zur Konkursmasse gehörenden Vermögens (§ 6 II KO; vgl. Senat, NJW 1992, 1252 = BB 1992, 1091).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2001 - 20 B 1115/01
    Rn. 32 vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Mai 1991 - 7 M 3600/91 -, NJW 1992, 1252; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Dezember 1990 - 10 S 7/90 -, NJW 1992, 64 (65),.
  • OVG Sachsen, 21.04.1994 - 1 S 12/93

    Stilllegung eines Betriebs, der mit radioaktiven Stoffen umgeht

    Dieses Ergebnis entspricht soweit ersichtlich ganz allgemeiner Meinung (vgl. z.B. OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.05.1991, NJW 1992, 1252;… Drews u.a., Gefahrenabwehr, 9. Aufl., S. 327 f.; Stoll, Altlasten im Konkurs, ZIP 1992, 1437).
  • OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 7 M 5048/93

    Konkursverwalter; Anordnung; Abfälle; Gewerbebetrieb; Gemeinschuldner; …

    Sie ist Bestandteil seiner Pflicht zur Verwaltung des zur Konkursmasse gehörenden Vermögens (§ 6 II KO; vgl. Senat, NJW 1992, 1252 = BB 1992, 1091 und NJW 1993, 1671 = NVwZ 1993, 701 L) .
  • VG Dresden, 09.11.1994 - 5 K 1761/93
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